GbR gründen und gemeinsam das Unternehmen zum Erfolg führen
GbR gründen: Definition, Haftung, Kosten und weitere Tipps
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist eine GbR?
- Wie gründet man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
- Was musst du alles in den Gesellschaftervertrag aufnehmen, um eine GbR zu gründen?
- Haftung und Startkapital beim Gründen einer GbR
- Die Kosten einer GbR
- Buchhaltung und Steuern bei einer GbR
- Welchen Geschäftszweck darf deine GbR verfolgen?
- GbR gründen: Wer darf die Geschäftsführung übernehmen?
- Welchen Namen muss die GbR haben?
- Zusammenfassend: Vorteile und Nachteile beim Gründen einer GbR
- Wie löst man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wieder auf?
- Wie wechselt man die Rechtsform der GbR?
- Fazit: Die GbR-Rechtsform kann eine Gründung vereinfachen
- Häufige Fragen (FAQ) zu GbR gründen
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Definition: Was ist eine GbR?
Häufig kommt es vor, dass ein Gründer nicht als Einzelunternehmer sein Business starten möchte, sondern sich einen Gründungspartner mit ins Boot holt. Sobald diese zwei Personen sich wirtschaftlich zusammenschließen, entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Bei der GbR handelt es sich um die einfachste Form der Personengesellschaften und lässt sich am schnellsten gründen. Hierfür müssen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen und sich dadurch verpflichten, einen gemeinsamen Zweck innerhalb dieser Rechtsform zu verfolgen. Dafür muss noch nicht mal ein Vertrag abgeschlossen werden – eine mündliche Absprache reicht. So kommt es vor, dass viele Gründer sich gar nicht bewusst sind, dass es sich bei ihrem Unternehmen um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt.
Eine GbR unterscheidet sich von einer Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise einer GmbH, UG oder einer AG dadurch, dass diese Personengesellschaft nicht als juristische Person auftreten darf. Das heißt für dich, dass nur die Gesellschafter, also du und dein oder deine Partner als natürliche und/oder als juristische Personen auftreten können und auch haftbar gemacht werden können. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat aber für dich den Vorteil, dass du sie relativ einfach gründen kannst. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist das Gründen einer GbR auch sehr preiswert. Weil du weder einen Notar brauchst und auch keine Gebühren für eine Handelsregisteranmeldung bei dieser Rechtsform fällig werden.
Wie gründet man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Um eine GbR zu gründen, benötigt es mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen Gesellschaftszweck einigen und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um einen schriftlichen Vertrag handeln. Theoretisch kann der Vertrag auch mündlich oder stillschweigend mit einem Handschlag geschlossen werden. Empfehlenswert ist es jedoch für diese Rechtsform, diesen schriftlich abzuschließen. Damit sich im Fall von Streitigkeiten schnell geeinigt werden kann und keine Unklarheiten auftreten.
Der Zweck einer solchen Gesellschaft muss jedoch nicht immer gewerblich sein. So kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch für ein Team aus Freiberuflern eine passende Option sein. Entscheidet man sich für eine gewerbliche Tätigkeit, muss das Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Als Freiberufler ist das nicht notwendig. Nach der Gewerbeanmeldung muss man sich noch beim Finanzamt anmelden, um steuerlich erfasst zu werden. Ebenfalls ist man dazu verpflichtet, sich bei der IHK bzw. HWK zu registrieren. Zuletzt muss man sich dann noch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, dem gesetzlichen Träger der Unfallversicherung.
Solltet ihr in der neu gegründeten GbR außer euch noch andere Arbeitnehmer beschäftigen, dann müsst ihr beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Außerdem muss eine Anmeldung bei der IHK bzw. der Handwerkskammer sowie bei der Berufsgenossenschaft erfolgen. Dies sollte von euch innerhalb einer Woche nach der Aufnahme der Tätigkeit eurer Gesellschaft erfolgen.
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Was musst du alles in den Gesellschaftervertrag aufnehmen, um eine GbR zu gründen?
Der Vorteil für dich und deine Partner ist beim Gründen einer GbR , dass es für den Gesellschaftervertrag keine gesetzliche Regel gibt, in welcher Schriftform dieser verfasst sein muss. Für dich heißt das, er könnte theoretisch also auch in mündlicher Form geschlossen werden. Zwingend erforderlich und vorgeschrieben ist die Schriftform nur dann, wenn du oder einer deiner zukünftigen Partner ein Grundstück oder eine andere Immobilie als künftiges Kapital in die Firma mit einbringen würde oder möchte. Es gibt aber dennoch einige wichtige Punkte, die du in den Gesellschaftervertrag aufnehmen musst. Hier ein Überblick der Punkte, die du mit deinen Partner klar festlegen musst, wenn ihr eine GbR gründen wollt:
- Wo soll der Sitz der Gesellschaft sein?
- Welchen Geschäftszweck und welches Geschäftsziel wollt ihr mit der GbR verfolgen?
- Wie ist die Geschäftsführung geregelt?
- Welche Haftungsregelungen gibt es?
- Wie sieht die Gewinnverwendung aus?
- Regelungen für Privatentnahmen müssen aufgenommen werden
- Wie sieht eure Gewinn- und Verlustverteilung aus?
- Wird ein Wettbewerbsverbot für die Gesellschafter festgelegt?
- Welche Regelung gibt es beim Ausscheiden von Gesellschaftern?
Außerdem empfiehlt es sich in dem Fall, dass mehr als drei Gesellschafter eine GbR gründen, folgende Punkte in den Gesellschaftervertrag aufzunehmen:
- Wie werden Beschlussfassungsregelungen der GbR-Rechtsform festgelegt?
- Welche Informationspflichten und Kontrollrechte bestehen?
- Wie ist der Verkauf oder die Abtretung von Geschäftsanteilen geregelt?
- Gibt es individuelle Regelungen zwischen den Gesellschaftern?
Haftung und Startkapital beim Gründen einer GbR
Beim Gründen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts brauchen du und deine Mitgesellschafter kein Mindestkapital, welches eingezahlt werden muss. Genau dieser Punkt ist für dich und viele andere Gründer einer der vorteilhaftesten, da das Thema Stammkapital oft ein großes Problem bei einer Gründung darstellt. Dafür ist es bei der GbR aber mit der Haftung anders geregelt, als beispielsweise bei der GmbH oder der UG. Jeder der Gesellschafter, also du und deine Mitgesellschafter, haften hier in der Gesamtschuld mit ihrem privaten Vermögen. Deswegen ist es zu Beginn einer Gründung dringend zu empfehlen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Eine andere Alternative um die Haftung wenigstens einzuschränken, würde beim GbR-Gründen sein, dass du im Gesellschaftsvertrag Haftungsvereinbarungen mit aufnimmst, die individuell die Haftung der einzelnen Gesellschafter regeln. Du kannst als Beispiel mit deinem Partnern einen Vertrag abschließen, in dem du eine private Haftung für die Firma ausschließt.
Die Kosten einer GbR
Wenn du eine GbR gründen möchtest, sind die Kosten dafür vergleichsweise gering. Es ist kein Notar notwendig und die Anmeldegebühren beim Gericht entfallen ebenfalls. Kosten, die bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf dich zukommen sind zum einen die Kosten für den Gesellschaftervertrag. Dieser ist zwar nicht notwendig, sollte aber trotzdem abgeschlossen werden. Je nachdem, wie ausführlich dieser geprüft werden soll, können hier auch noch Kosten für den Anwalt anfallen.
Hinzu kommt die Anmeldung beim Gewerbeamt, die zwischen 20 und 30 Euro kosten kann. Das Finanzamt wird dir deine Unterlagen nach der Anmeldung sehr schnell zukommen lassen. Je nachdem ob du hierfür einen Steuerberater anheuern willst, kommen die Kosten von diesem ebenfalls hinzu. Die Mitgliedsgebühren der IHK und HWK können bei einer GbR in den ersten Jahren teilweise oder so ganz wegfallen. Hierfür solltest du dich aber bei der zuständigen Kammer informieren.
Buchhaltung und Steuern bei einer GbR
Wenn du mit deinen Partner eine GbR gründen willst, so bist du verpflichtet, die Gewinne und Verluste mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, zu ermitteln. Da die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts nicht dem Handelsrecht unterliegt, besteht für dich auch keine Verpflichtung, eine Bilanz zu erstellen. Erst wenn die Gewinne einen Jahresbetrag von 60.000 Euro übersteigen, oder die Umsätze über 600.000 Euro liegen, musst du eine Bilanz erstellen. Dies ist aber eher unwahrscheinlich, denn wenn diese Zahlen erreichen solltet, ist sowieso die Umwandlung in eine OHG notwendig und wahrscheinlich.
Bei den Steuern sieht es so aus, dass ihr als gewerbliche GbR Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. auch Lohnsteuer an das Finanzamt bezahlen müsst. Du solltest wissen, dass die Einkommenssteuer immer auf den Gewinn der Gesellschafter berechnet wird und deshalb auch von jedem Gesellschafter selbst bezahlt werden muss. Für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag bis zu 24.500 Euro.
Gründest du mit Freiberuflern eine GbR, dann muss hier keine Gewerbesteuer für die Rechtsform bezahlt werden. Alle anderen Steuern bleiben genauso wie bei der gewerblichen GbR.
Welchen Geschäftszweck darf deine GbR verfolgen?
Wählst du den Weg, eine GbR gründen zu wollen, dann kannst du diese Rechtsform mit einem gewerblichen Zweck und den entsprechenden Gewinnabsichten jederzeit wählen. Doch in dem Moment, in dem deine Gesellschaft einen Handelszweck erfüllt und einen sogenannten “in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb” erfordert, ändert sich auch die rechtliche Einstufung von deinem bzw. eurem Unternehmen. Dies trifft aber erst dann zu, wenn du mehr als 500.000 Euro Umsatz pro Jahr machst. Ist dies der Fall, dann wird aus deiner Firma eine OHG, eine offene Handelsgesellschaft und die muss dann auch im Handelsregister eingetragen werden.
GbR gründen: Wer darf die Geschäftsführung übernehmen?
In §709 BGB ist geregelt, dass in einer GbR alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung übernehmen. Das bedeutet, dass jeder der Gesellschafter, allen Verträgen zustimmen muss und diese alle gemeinsam unterschreiben müssen. Dies kann umständlich und auch für den Erfolg im Business oft hinderlich sein. Deshalb wird diese Regel in der Praxis sehr oft umgangen. Dies kann beispielsweise im Gesellschaftervertrag geregelt werden. Dazu muss dort hinterlegt sein, dass jeder Gesellschafter ein Alleinvertretungsrecht für Verträge hat.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass Rechtsgeschäfte nach euren Kompetenzen aufgeteilt werden. Bist du also mit Zahlen, mit Buchführung und steuerlichen Dingen sehr bewandert, dann kannst du diesen Bereich verantworten und dein Partner beispielsweise den Bereich Technik. Dies sollte während der Gründung schon festgelegt werden. Zudem ist es empfehlenswert, dass ihr im Vertrag festhaltet, dass Geschäfte mit hohen Geldsummen immer von allen Gesellschaftern unterschrieben werden müssen. Hier noch einmal die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Bei der GbR ist gesetzlich geregelt, dass alle Gesellschafter Geschäftsführer sind.
- Es kann im Gesellschaftervertrag geregelt werden, dass jeder Gesellschafter nur einen Teilbereich als Geschäftsführer leitet.
- Es kann im Gesellschaftervertrag festgelegt werden, dass es nur einen Geschäftsführer bei der GbR-Rechtsform gibt.
- Geschäftsführer darf nur Alltagsgeschäfte ausüben und niemals Grundlagengeschäfte (z.B. ohne Wissen und schriftliche Zustimmung der anderen Gesellschafter hohe Kredite beantragen).
Welchen Namen muss die GbR haben?
Die GbR muss immer mit den Vor- und den Nachnamen der Gesellschafter bezeichnet werden. Also beispielsweise “Max Müller & Moritz Schmidt GbR”. Ist dies nicht der Fall, so ist die Firmierung nicht zulässig. Wenn ihr wollt könnt ihr dem Namen noch als Zusatz eine Branchenbezeichnung oder einen Sach- oder Fantasienamen anhaften. Beispielsweise wäre “Max Müller & Moritz Schmidt, Lieferservice, GbR” möglich.
Auch auf Rechnungen oder in Geschäftsbriefen müssen später immer die Namen der Gesellschafter aufgelistet werden, damit jeder Kunde oder Lieferant auf einen Blick die Gesellschafter erkennen kann. Wichtig ist zudem, dass ihr vor der Namensfestlegung prüft, ob es nicht möglicherweise schon ein ähnlich klingendes Unternehmen gibt. Beim Gründen einer GbR mit Freiberuflern reicht es aber auch, wenn nur eure Nachnamen angegeben sind. Der Vorname ist bei der Rechtsform nicht Pflicht.
10 Ideen für die Selbstständigkeit
Idee 1: Onlineshop
Wenn du schon immer deine eigenen Produkte verkaufen wolltest, kann ein eigener Onlineshop sehr profitabel für dich sein. Entweder kannst du dir eine komplett eigene Plattform mithilfe eines Webseiten-Entwicklers bauen oder du nutzt die Möglichkeiten, die Online-Marktplätze wie Amazon dir bieten. Mit Anbietern wie Amazon sparst du dir den Aufwand der Lagerung und des Versands deiner Produkte. Mit einem eigenen Shop kommt etwas mehr Arbeit auf dich zu, allerdings bist du damit auch komplett unabhängig.
Idee 2: Restaurant, Café oder Laden eröffnen
Das eigene kleine Café, eine eigene Boutique oder das eigene Restaurant – für viele ist es ein Traum, irgendwann mal einen eigenen Laden zu besitzen. Solltest du dir so einen Traum erfüllen wollen, solltest du dir genaue Gedanken über das Konzept und die Lage machen. Denn gerade in Großstädten gibt es viele Konkurrenten die ähnliches vorhaben. Hier brauchst du ein Alleinstellungsmerkmal – etwas, dass die anderen nicht haben. Bei einem Restaurant oder Café wäre das beispielsweise, dass du nur vegane Gerichte anbietest.
Idee 3: Blogger
Auch als Blogger kannst du dich selbstständig machen und Vollzeit an deinem Blog arbeiten. Da es jedoch schon eine Vielzahl an verschiedenen Blogs gibt, musst du dir ein Nischenthema suchen oder dein Blog muss besser sein als die der Konkurrenz. Hast du dir erstmal eine gute Reichweite aufgebaut, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du mit dem Blog Geld verdienen kannst. Beispielsweise kannst du Werbeanzeigen auf deinem Blog schalten oder mit anderen Unternehmen kooperieren.
Idee 4: Autor
Wenn du besonders kreativer bist und sehr viel Spaß am Schreiben hast, kannst du dich auch als Autor selbstständig machen. Dabei müssen es aber natürlich nicht nur Romane sein: Auch Koch- oder Sachbücher müssen von jemanden geschrieben werden, der Ahnung auf diesem Gebiet hat. Wenn du also über eine gewisse Expertise auf einem Themengebiet verfügst, kann der Job als Autor genau das richtige für dich sein.
Idee 5: Handwerker
Hast du einen handwerklichen Beruf gelernt, wie beispielsweise Maler und Lackierer, solltest du dir jeden Fall Gedanken darüber machen, dich selbstständig zu machen. Denn die Handwerksbranche darf sich schon seit einigen Jahren über eine hervorragende Auftragslage freuen. Das liegt vor allem daran, dass immer weniger Menschen einen Ausbildungsberuf lernen und die Handwerker somit völlig unterbesetzt sind. Eröffnest du also einen eigenen Handwerkbetrieb, kannst du damit richtig gutes Geld verdienen.
Idee 6: Tagesmutter
Um dich als Tagesmutter heutzutage selbstständig zu machen, musst du dich an strenge Richtlinien halten. So brauchst du bestimmte Qualifizierungen, für die du bestimmte Lehrgänge besuchen musst. Zudem müssen bestimmte Räumlichkeiten gegeben sein, die kinderfreundlich eingerichtet sind. Beispielsweise bedeutet das, dass du einen Ruheraum, einen Spielraum und auch eine Küche in deiner Einrichtung brauchst, um die Kinder optimal zu versorgen. Ist das alles gegeben, kannst du dich als Tagesmutter selbstständig machen.
Idee 7: Fotograf
Beschäftigst du dich gerne mit der Fotografie, kannst du dich auch damit sehr gut selbstständig machen. Fotografen werden auch ständig gebraucht. Ein klassisches Beispiel wäre auf Hochzeiten, aber auch auf kleineren örtlichen Veranstaltungen werden immer wieder Fotografen gebraucht. Auch mit dem eigenen Fotostudio kann man viel Geld verdienen, da viele Menschen weiterhin gerne Familienfotos oder ein Freunde- oder Paar-Fotoshooting machen lassen.
Idee 8: Schlüsseldienst
Als Schlüsseldienst kannst du sehr gutes Geld verdienen. Dabei muss dir jedoch bewusst sein, dass das meiste Geld mit dem 24-Stunden-Notdienst gemacht wird. Nachts haben die Menschen am wenigsten Lust dazu, sich den Ersatzschlüssel von Freunden oder der Familie zu besorgen und rufen lieber den Schlüsseldienst. Das heißt also, dass du rund um die Uhr erreichbar sein musst. Hast du damit kein Problem, kann das ebenfalls ein sehr profitables Business sein.
Idee 9: Makler
Als Immobilienmakler hast du die Aufgabe, unbewohnte Immobilienobjekte an potentielle Mieter oder Käufer zu vermitteln. Gerade in Zeiten der Wohnungsnot in Großstädten, kann es sehr profitabel sein, als Makler zu arbeiten. Dabei hast du eine breite Palette an Aufgaben, schließlich musst du die Objekte nicht nur vermitteln, sondern Interessenten auch kompetent beraten und die Objekte verwalten. Aufgaben, für die du kaufmännisches Geschick und Einfühlungsvermögen benötigst.
Idee 10: Personal Trainer
Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit gesunder Ernährung und Fitness. Hast du von beiden viel Ahnung, kannst du dich gut als Personal Trainer selbstständig machen. Um als Personal Trainer arbeiten zu dürfen, musst du bestimmte Lizenzen erwerben. Die Fitnesstrainer B-Lizenz ermöglicht dir den Einstieg in den Beruf eines Fitnesstrainers, die Erweiterung auf ein höheres Niveau ist die Fitnesstrainer A-Lizenz. Ergänzend dazu kannst du auch die Ernährungsberater-Ausbildung absolvieren, wenn du deine Kunden umfassend betreuen und sie in Sachen Ernährung beraten willst.
Zusammenfassend: Vorteile und Nachteile beim Gründen einer GbR
Die Gründung einer GbR bringt viele Vorteile mit sich. Trotzdem solltest du als Gründer mit deinem Team entscheiden, ob es sinnvoll ist, es bei eurem Unternehmen bei einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts zu belassen oder ob es sich lohnt, die Rechtsform nach der Gründung noch zu wechseln.
Die Vorteile Rechtsform
Eine GbR entsteht in dem Moment, in dem sich mindestens zwei Gründer auf ein gemeinsames Unternehmensziel einigen. Das bringt einige Vorteile mit sich:
- Schnelle und einfache Gründung
- Wenige Formalitäten
- Geringe Kosten
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Keine Transparenzpflichten im Handelsregister
- Verluste können mit anderen privaten Einkünften verrechnet werden
- Einfache Buchführung nach EÜR
Die Nachteile Rechtsform
Die Gründung einer GbR kann aber genauso gut auch einige Nachteile mit sich bringen. Daher gilt es genau abzuwägen, ob sich diese Rechtsform für dein Unternehmen eignet:
- GbR lässt sich nicht alleine gründen
- Haftung mit dem Privatvermögen
- Nicht für Investoren geeignet
- Wenn das Unternehmen stark wächst, ist eine Umwandlung in eine andere Rechtsform notwendig
- Wahl des Unternehmensnamens ist bei der GbR-Rechtsform eingeschränkt
Wie löst man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wieder auf?
Wenn du eine GbR wieder auflösen möchtest, ist das leider nicht so schnell gemacht, wie die Gründung in dieser Rechtsform. Im Grunde läuft die Auflösung des Unternehmens in drei Phasen ab:
- Die Auflösungsphase
- Die Liquidations- und Auseinandersetzungsphase
- Die tatsächliche Vollbeendigung
In der Auflösungsphase wird zunächst der Entschluss von allen Gründern gefasst, die GbR endgültig aufzulösen. Der ursprüngliche Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erlischt damit und der alleine Zweck ist nun, die Vollbeendigung durchzuführen. In der Liquidationsphase müssen einige Dinge erledigt werden. Hierzu zählt beispielsweise, dass alle noch laufenden Geschäfte abgewickelt werden, die Gegenstände, welche die Gesellschafter in die Firma eingebracht wurden, zurückzugeben, die Schulden der Gesellschaft zu begleichen, die Geschäftseinlagen zu erstatten und das verbleibende Gesellschaftsvermögen unter den Gesellschaftern aufzuteilen. In der dritten Phase müssen alle Rechtsgeschäfte inklusive der Buchhaltung, Steuerzahlungen und Sozialabgaben abgewickelt werden. Erst dann kann die GbR endgültig liquidiert werden.
Wie wechselt man die Rechtsform der GbR?
Am Anfang der Gründung ist es für viele Gründerteams am einfachsten, erstmal eine GbR zu gründen. Mit dieser Rechtsform lässt sich das Unternehmen gut und unkompliziert aufgebauen. Im späteren Verlauf des Unternehmens kann es aber notwendig sein, die Rechtsform zu wechseln. Übersteigt der jährliche Umsatz die 500.000 Euro, dann wird die GbR automatisch in eine OHG umgewandelt, welche beim Handelsregister angemeldet werden muss.
Eine andere Möglichkeit wäre, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine GmbH oder UG umzuwandeln. Das kann zum einen durch das Umwandlungsgesetz geschehen. Dieses sieht jedoch keinen direkten Formwechseln in eine GmbH vor, sodass hier zunächst ein Umweg gegangen werden muss. Zunächst muss aus der bestehenden Rechtsform eine OHG gemacht werden, danach kann die Umwandlung in eine GmbH vollzogen werden.
Eine andere Möglichkeit, ist die Sachgründung einer GmbH. Hierfür kannst du dein Unternehmen als Ganzes in Form einer Sacheinlage in eine GmbH einbringen. In dem Fall würdest du eine GmbH gründen, für welche das Stammkapital das einzubringende Unternehmen ist.
Eine dritte Möglichkeit ist die Bargründung einer GmbH. Durch die Bargründung kann erreicht werden, dass nur Betriebsteile deines Unternehmens in die GmbH überführt werden, die besonders risikoreich sind. Die Vermögensteile, die mit einem geringen Risiko behaftet sind, können so in der Firma verbleiben. Das ist dann besonders von Vorteil, wenn du die Nutzungsrechte in deinem Privatvermögen behalten willst. Da sie so dem Zugriff Unternehmensfremder der GbR-Rechtsform entzogen sind.
Fazit: Die GbR-Rechtsform kann eine Gründung vereinfachen
Wenn du zusammen mit einem oder mehreren Geschäftspartnern schnell und unproblematisch ein Unternehmern gründen willst, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine gute Wahl. Die Gründung kann so schnell vollzogen werden und ihr könnt euch ganz mit dem Aufbau eures Unternehmen beschäftigen. Im späteren Verlauf des Unternehmens wird es vermutlich irgendwann einmal nötig werden, dass du die Rechtsform wechseln musst. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es mit deinem Unternehmen richtig gut läuft. Dies erfolgt entweder automatisch in eine OHG oder aber du entscheidest dich dann für eine andere Unternehmensform. Für den Anfang ist die GbR jedoch eine gute Wahl, mit der sich nicht viel falsch machen lässt.
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Häufige Fragen (FAQ) zu GbR gründen
Sobald sich zwei Personen für die Gründung eines Unternehmens zusammenschließen, entsteht daraus die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Es handelt sich hierbei um die einfachste Form der Personengesellschaften und lässt sich am schnellsten gründen. Mindestens zwei Gesellschafter müssen sich dazu zusammenschließen und sich dadurch verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Ein hoher Kostenfaktor kann hier der Gesellschaftsvertrag sein. Dieser ist zwar nicht verpflichtend, aber zu empfehlen. Diesen kann man entweder selbst anfertigen oder sich Hilfe von einem Anwalt holen. Zudem kommen die Kosten für die Anmeldung beim Gewerbeamt hinzu, die zwischen 20 und 30 Euro kosten. Die Mitgliedsgebühren der IHK und HKW können bei einer GbR in den ersten Jahren teilweise oder ganz entfallen, dafür sollte man sich aber bei der zuständigen Kammer informieren.
Folgende Punkte empfehlen sich, in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen:
1. Wo soll der Sitz der Gesellschaft sein?
2. Welchen Geschäftszweck und welches Geschäftsziel wollt ihr mit der GbR verfolgen?
3. Wie ist die Geschäftsführung geregelt?
4. Welche Haftungsregelungen gibt es?
5. Wie sieht die Gewinnverwendung aus?
6. Regelungen für Privatentnahmen müssen aufgenommen werden
7. Wie sieht eure Gewinn- und Verlustverteilung aus?
8. Wird ein Wettbewerbsverbot für die Gesellschafter festgelegt?
9. Welche Regelung gibt es beim Ausscheiden von Gesellschaftern?
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.