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So bleiben Verträge trotz Änderungen gültig

Salvatorische Klausel in Verträgen: Wo ist sie zulässig?

Vielen wird sie bereits begegnet sein: die salvatorische Klausel. Meist wird sie am Ende von Verträgen und AGBs versteckt. Und obwohl sie in fast allen Verträgen auftaucht, wissen viele nicht, wofür sie eigentlich steht. Es gibt sie in scheinbar unendlich vielen Ausführungen und Formulierungen, doch eigentlich geht es immer um die gleiche Thematik. Wir erklären dir in diesem Artikel, was die salvatorische Klausel ist, welchen Zweck sie erfüllt und wo sie vermehrt unzulässig verwendet wird.

Um dir einen umfassenden Überblick zu bieten, verraten wir dir bereits vorab, welche Fragen zur salvatorischen Klausel in Verträgen in diesem Artikel beantwortet werden:

Salvatorische Klausel: Definition und Zweck

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertrag dieser komplett nichtig wird. Doch genau dieser Umstand kann für viele nachteilig sein. Denn das bedeutet, dass man in diesem Fall den Vertrag neu aufsetzen und das komplette Rechtsgeschäft rückabwickeln muss. Und genau hier kommt die sogenannte „Salvatorische Klausel“ ins Spiel. Um es vereinfacht auszudrücken: Diese Klausel bewirkt, dass bei kleinen, einzelnen Änderungen in Verträgen, nicht der gesamte Vertrag unwirksam wird. Somit ist die Klausel ein wichtiger Bestandteil fast aller Verträge.

Das Wort „salvatorius“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „bewahrend“ oder „erhaltend“. So wird schnell klar, dass die salvatorische Klausel den Zweck erfüllt, einen Vertrag zu erhalten oder vorbeugend zu sichern. Denn sie tritt nicht nur dann in Kraft, wenn sich gewisse Änderungen innerhalb eines Vertrages ergeben. Sie ist auch dann wichtig, wenn bspw. Fragen nicht geregelt wurden, die aber vorher hätten geregelt werden müssen. Meist findet man sie am Ende eines Vertrags unter den Schlussbestimmungen.

Muster-Beispiel: So formulierst du die Klausel richtig

Für dich als Gründer, Unternehmer und Selbstständiger kann die salvatorische Klausel beim Aufsetzen von Verträgen wichtig sein. Auch dann, wenn du mit Geschäftspartnern Verträge eingehst. Daher solltest du wissen, wie man die Klausel richtig formuliert. Obwohl es verschiedenen Formulierungen gibt, ist sie im unternehmerischen Kontext oftmals etwas genauer formuliert und breiter ausgeführt. Du willst hier nämlich sicherstellen, dass nicht nur der Vertrag seine Gültigkeit behält, sondern auch die vorher festgelegten Rahmenbedingungen des Vertrags. Grundsätzlich gibt es kein richtig oder falsch, denn je nach Inhalt des Vertrags ist eine etwas veränderte Formulierung wichtiger. Damit du nun verstehst, wie salvatorische Klauseln aussehen können, haben wir hier ein Muster-Beispiel für dich. Dieses Musterformulierung wird häufig verwendet, ist allgemein gehalten und wird für gewöhnlich genau so in die Verträge eingebaut:

„Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.“

Je nachdem, ob du den Vertrag aufsetzt, solltest du diesen Punkt mit einem Rechtsexperten nochmals genau durchgehen. Dieser kann dir dabei helfen die salvatorische Klausel so zu formulieren, dass sie zu deinem individuellen Vertrag passt.

Salvatorische Klausel in Verträgen: Wo ist sie zulässig?

Wird die Klausel in Arbeitsverträgen, Mietverträgen und auch Kaufverträgen aufgeführt? Und wo ist sie nicht zulässig? Wie bereits erwähnt, ist die Klausel in fast allen Verträgen eingebaut. Und dazu zählen grundsätzlich Individualverträge, bei denen du mit den Vertragspartnern individuell ganz bestimmte Inhalte aushandelst. Für Gründer sind Verträge, die in der Gründungphase bedeutend sind und auch meistens die salvatorische Klausel enthalten, folgende Verträge:

Doch häufig wird die Klausel in Kontexten verwendet, in denen sie eigentlich unzulässig ist. Die Rede ist hier von den AGBs. Die salvatorische Klausel ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenig sinnvoll, da sie durch den § 306 im BGB ersetzt werden kann. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch steht folgendes:

  1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Somit will man hier vermeiden, dass bei unwirksamen Klauseln der AGB-Verwender Vorteile für sich herausnimmt. Im Falle einer unwirksamen Klausel, muss der Verwender also das Risiko alleine tragen. Führst du die Klausel in den AGBs trotzdem auf, können dich Wettbewerber abmahnen. Dabei können die Kosten für die Abmahnung mehrere hundert Euro betragen, weshalb du auf die salvatorische Klausel in AGBs unbedingt verzichten solltest.

Bedenke auch, dass AGBs immer dann vorliegen, wenn du vorgefertigte Vertragsmuster für eine Vielzahl von Verträgen verwendest. Demnach können also auch vorgefertigte Arbeitsverträge darunter fallen. Deshalb solltest du hier am besten auf diese Klausel verzichten und im Fall von Veränderungen besser einen neuen Vertrag aufsetzen.

Gefahren durch die Klausel

Obwohl diese Art von Klausel auf den ersten Blick ganz praktisch wirken mag, ist sie mit Vorsicht zu genießen. Denn nicht jede formulierte salvatorische Klausel ist rechtssicher, zum Beispiel genau dann, wenn sie gegen ein Gesetz verstößt. Daher kannst du dich bei der Verwendung dieser Klausel auch angreifbar machen. Wer sie also unbedingt aufführen möchte, der sollte sich sicher sein, dass sie absolut rechtssicher ist. Hier lohnt es sich einen Rechtsexperten aufzusuchen und mit ihm die richtige Formulierung zu finden.

Grundsätzlich entstehen keine Nachteile für Unternehmen, die auf die salvatorische Klausel verzichten. Sollte eine AGB-Regelung tatsächlich unwirksam sein, dann greift das zwingende Gesetzesrecht – egal ob die Klausel im Vertrag aufgeführt worden ist oder nicht. Daher raten heutzutage immer mehr Rechtsanwälte von der Verwendung dieser Klausel ab.

Fazit: Salvatorische Klauseln sind nicht immer ratsam

Wichtig ist also, dass du die salvatorische Klausel in AGBs vermeidest. Ansonsten musst du mit Abmahnungen und Strafen rechnen. Obwohl die Klausel in Individualverträgen oftmals sinnvoll erscheint, solltest du sie hier ebenfalls nur als „nette Zusatzfunktion“ ansehen. Denn lässt sie sich vermeiden, indem die Vertragsauslegung bereits den Willen beider Parteien berücksichtigt, ist dies von Vorteil. Bitte hier am besten um den Rat eines Rechtsexperten, der dir bestätigen kann, ab wann der Einsatz der salvatorischen Klausel für dich wirklich sinnvoll ist.

Häufige Fragen (FAQ) zur salvatorischen Klausel

Was ist die salvatorische Klausel?

Die salvatorische Klausel bewirkt, dass bei kleinen, einzelnen Änderungen in Verträgen, nicht der gesamte Vertrag unwirksam wird.

Wo steht die salvatorische Klausel?

Die Klausel ist ein wichtiger Bestandteil fast aller Verträge. Meist findet man sie am Ende eines Vertrags unter den Schlussbestimmungen.

Wo darf die salvatorische Klausel nicht aufgeführt werden?

Die salvatorische Klausel ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenig sinnvoll, da sie durch den § 306 im BGB ersetzt werden kann. Führst du die Klausel in den AGBs trotzdem auf, können dich Wettbewerber abmahnen.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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