Für Unternehmer spielt das Finanzamt eine wichtige Rolle
Finanzamt bei der Gründung: So gehst du vor
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist das Finanzamt?
- Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt nach der Gründung
- Die steuerlichen Vorauszahlungen
- Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Steuererklärung zu Beginn des Folgejahres
- Das zuständige Finanzamt bei der Gründung
- Die Finanzamtnummer
- Fazit zum Finanzamt bei der Gründung
- Weitere Finanzthemen gibt es beim Finanzkongress
- Häufige Fragen (FAQ) zum Finanzamt
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Gründer und Selbstständige kommen bei der Gründung nicht am Finanzamt vorbei. Aber was macht das Finanzamt eigentlich genau? Was sind seine Aufgaben und Befugnisse? Und was ist eigentlich diese Finanzamtnummer? Gibt es die überhaupt noch? In diesem Artikel haben wir dir nützliche Informationen zusammengestellt.
Definition: Was ist das Finanzamt?
Bei dem Finanzamt handelt es sich um die unterste Ebene der Finanzverwaltung. In Deutschland fungiert es als Behörde zur Meldung und Bearbeitung von steuerrechtlichen Fragen und Zahlungen. Mit zu den Hauptaufgaben gehören die Erhebung und Festsetzung der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Grund- und Gewerbesteuer, die durch die Sacharbeiter im Finanzamt durchgeführt werden. Mittlerweile laufen viele Prozesse jedoch automatisiert ab. So können Formulare über das ELSTER-System ausgestellt und eingereicht werden. Auch Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen unterliegen der Prüfung durch das Finanzamt.
Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt nach der Gründung
Du kommst das erste Mal mit dem Finanzamt bei der Gründung in Kontakt, nachdem du dich beim Gewerbeamt angemeldet hat. Mit dieser Anmeldung beim Gewerbeamt bekommst du in der Regel automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Da Freiberufler sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, müssen sich diese innerhalb von vier Wochen nach Start der Geschäftstätigkeit an das Finanzamt wenden.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beinhaltet Fragen nach Angaben, die für die realistische Einschätzung der künftigen Gewinne und Umsätze wichtig sind. Hier empfiehlt es sich, auf die Zahlen des Finanzplans in dem vorher angefertigten Businessplan zurückzugreifen. Für Freiberufler und kleine Unternehmen gibt es hierbei eine Faustformel: Betriebliche Einnahmen abzüglich betrieblicher Ausgaben ergibt den Gewinn oder den Verlust.
Hierbei ist es sehr wichtig, realistisch zu kalkulieren, damit du größere Rückzahlungen an das Finanzamt nach der Gründung vermeiden kannst. Falls sich Änderungen bei deiner Planrechnung im Zuge der Geschäftstätigkeit ergeben sollten, teile dies direkt dem Finanzamt mit.
Die steuerlichen Vorauszahlungen
Steuerliche Vorauszahlungen werden vom Finanzamt für die Einkommens-, Körperschafts,- Gewerbe- und Umsatzsteuer verlangt. Diese werden, mit Ausnahme der Umsatzsteuer, vom Finanzamt festgelegt. Die Vorauszahlungen der Umsatzsteuer erfolgen mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung. Mit der Steuererklärung überprüft das Finanzamt dann, ob deine tatsächliche Steuerlast über oder unter den Vorauszahlungen lag. Je nachdem, wie diese ausfallen kann es dann gut sein, dass du Steuern nachzahlen musst oder welche zurückerstattet bekommst.
In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du zudem angeben, dass du den Status des Kleinunternehmers beantragen willst. Das bedeutet, dass für dich keine Umsatzsteuer anfällt. Damit kannst du aber auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer
Beim ersten Kontakt mit dem Finanzamt bei der Gründung bekommst du zudem eine Steuernummer zugewiesen. Unter dieser führt das Finanzamt alle Angelegenheiten, die mit deinem Unternehmen zu tun haben.
Die Steuernummer ist enorm wichtig, da du sie bei jeder Rechnung, die du im Rahmen deines Unternehmens ausstellst, angeben musst. Ansonsten kannst du als Unternehmer auch deine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben, die für den grenzüberschreitenden EU-Handel eingeführt wurde. Wenn du eine solche Nummer hast, musst du diese auch im Impressum deiner Website angeben.
Wenn du bisher noch keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hast, kannst du diese freiwillig beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Diese ist jedoch nur dann wichtig für dich, wenn du vorhast auch EU-weit mit deinen Waren zu handeln oder Waren aus der EU zu beziehen. Um diese beantragen zu können, ist die wichtigste Voraussetzung, dass du bereits beim deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wirst.
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Steuererklärung zu Beginn des Folgejahres
Für deine Steuererklärung ist es wichtig, dass du bis zum 31. Mai des Folgejahres die Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung für das vergangene Jahr beim Finanzamt eingereicht hast. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Frist auch verlängert werden. Auch die Steuererklärungen kannst du hier elektronisch über das ELSTER-Programm kostenlos abgeben. Sobald deine Unterlagen und die abgegebene Steuererklärung geprüft wurde, erfährst du, ob du noch Steuern nachzahlen musst oder sogar Geld zurück bekommst.
Wichtig ist hierbei besonders, dass du dich immer an die Fristen hältst, die dir von deinem Finanzamt vorgegeben werden. Sonst kann es sein, dass du mit gewissen Säumniszuschlägen rechnen musst. Ansonsten ist es immer zu empfehlen, sich einen ausreichend hohen Betrag für anfallende Steuernachzahlungen zur Seite zu legen. So können dich auch Zahlungen, die höher sind als erwartet, nicht aus der Bahn werfen.
Das zuständige Finanzamt bei der Gründung
Welches Finanzamt für dich persönlich zuständig ist, hängt im Grunde von deinem Wohnsitz ab. Bei mehreren Wohnsitzen gilt der Wohnort, an dem du die meiste Zeit verbringst. Wenn du dir nicht sicher bist, welches Finanzamt bei der Gründung das für dich ist, kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern eine Online-Suche nach dem zuständigen Finanzamt starten.
Die Finanzamtnummer
Bei der Finanzamtnummer handelt es sich um eine vierstellige Nummer, die jedem arbeitenden Deutschen von Finanzamt bei der Gründung oder Berufseintritt zugeschrieben wird. Mit dieser können die verschiedenen Steuern, wie Kirchensteuer oder Lohnsteuer, richtig zugeordnet werden. Die Finanzamtnummer ist aber nicht das Gleiche wie die Steueridentifikationsnummer. Sie ist Teil der Steuernummer. Man kann die Finanzamtnummer beispielsweise auf Bescheiden des Finanzamtes finden, wie beispielsweise auf dem Steuerbescheid. Sollte hier noch keiner vorliegen, kann die Nummer auch beim Finanzamt erfragt werden. Dies geht beispielsweise telefonisch oder per E-Mail.
Fazit zum Finanzamt bei der Gründung
Jeder Gründer muss sich mit seinem neuen Unternehmen beim Finanzamt melden. Da kommt leider niemand drum herum. Wichtig ist nur, dass du dich vorher informierst, welche Steuern du zahlen musst oder ob du als Kleingewerbetreibender nicht doch Steuern sparen kannst. Zudem solltest du stets darauf achten, fristgerecht alle Unterlagen abzugeben, um keine Säumniszuschläge zahlen zu müssen. Empfehlenswert ist es immer, sich als Unternehmer ein gewisses finanzielles Polster anzulegen. Schließlich kann es immer dazu kommen, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Damit dich diese nicht aus der Bahn werfen, solltest du etwas Geld für das Finanzamt auch nach der Gründung zur Seite legen.
Weitere Finanzthemen gibt es beim Finanzkongress
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Häufige Fragen (FAQ) zum Finanzamt
Die Finanzamtnummer ist Teil der Steuernummer. Man kann diese auf Bescheiden des Finanzamtes finden, beispielsweise auf dem Steuerbescheid. Wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt, kann man sich an das zuständige Finanzamt wenden und nach der Nummer fragen.
Welches Finanzamt für einen zuständig ist, hängt im Grunde vom eigenen Wohnsitz ab. Hat man mehrere Wohnsitze, gilt der Wohnort, an dem man die meiste Zeit verbringt. Wenn du dir nun trotzdem noch nicht sicher bist, kannst du auf die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern online nach dem Finanzamt suchen.
Es gibt für das Elster-Programm eine kostenlose Variante, welche für die meisten Nutzer ausreicht. Zudem gibt es aber noch die Alternativen „Elster-Spezial“ und „Elster-Plus“, die mehr Datensicherheit bieten, dementsprechend aber auch zwischen 45 und 150 Euro kosten.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.