Die wichtigsten Berechtigungen, die du als Gründer brauchst
Das sind die wichtigsten Genehmigungen für Gründer im Überblick
Inhaltsverzeichnis
- Genehmigungen, Zulassungen und fachliche Qualifikationen
- Ist deine Tätigkeit erlaubnispflichtig oder Erlaubnisfrei?
-
Die wichtigsten Genehmigungen für verschiedene Branchen
- Branche #1: Handwerk
- Branche #2: Bewachungsgewerbe
- Branche #3: Gastronomie
- Branche #4: Beförderungsgewerbe
- Branche #5: Versicherungsvermittler
- Branche #6: Reisegewerbe
- Branche #7: Verkehrsgewerbe
- Weitere Gewerbezweige mit besonderer Erlaubnis
- Das solltest du nicht vergessen: Beantrage bauliche Veränderungen!
- Fazit: Genehmigungen sind vom Unternehmen abhängig
- Häufige Fragen (FAQ) zu den Genehmigungen für Gründer
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Genehmigungen, Zulassungen und fachliche Qualifikationen
Je nachdem, in welcher Branche du als Gründer tätig bist und welches Gewerbe du anmeldest, benötigst du bestimmte Genehmigungen, Zulassungen oder auch fachliche Qualifikationen, um mit deinem Unternehmen starten zu können. Hier gilt es, sich im Vorhinein genau über deine Branche und die benötigten Genehmigungen zu informieren, damit du zum Zeitpunkt der Gründung nicht völlig überrascht bist. Sollte deine Branche in der folgenden Auflistung nicht dabei sein, solltest du dich trotzdem nochmal genauer informieren, um sicher zu gehen, dass du keine wichtige Genehmigung vergessen hast.
Ist deine Tätigkeit erlaubnispflichtig oder Erlaubnisfrei?
Zunächst wird bei einer Existenzgründung zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Geschäften unterschieden. Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht unterliegen, werden zum Beispiel in der Gewerbeordnung definiert. In diese solltest du also einen Blick werfen, um herauszufinden, ob du für dein Unternehmen eine Erlaubnis brauchst. Zu den Tätigkeiten, die eine Genehmigung benötigen, zählen beispielsweise Spielhallen, Versicherungsvermittler oder das Reisegewerbe. Dort sind bestimmte Genehmigungen bei der Existenzgründung nötig. Möchtest du eine Tätigkeit ausüben, die keine Erlaubnis benötigt, kannst du dich direkt an das Gewerbeamt wenden und dein Unternehmen dort anmelden.
Gewerbe anmelden in 3 Schritten
Schritt 1: Gewerbeanmeldung ausfüllen
Die Gewerbeanmeldung kannst du dir aus dem Internet herunterladen und vor dem Besuch des Gewerbeamtes ausfüllen. Zu den wichtigsten Daten in diesem Formular gehören die Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb sowie Angaben zu dir persönlich. Nachdem du auch die Anschrift deines Betriebs eingetragen und die genaue Tätigkeit formuliert hast, fehlt nur noch die Zugabe, ob dein Gewerbe eine spezifische Erlaubnis braucht. Dies wäre beispielsweise bei einer Schankgenehmigung für ein Lokal der Fall.
Schritt 2: Alle notwendigen Formalitäten beachten
Neben dem Formular der Gewerbeanmeldung, musst du weitere Unterlagen für deinen Termin beim Gewerbeamt dabei haben. Zum einen benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, damit du deine Identität nachweisen kannst. Zum anderen solltest du alle notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen mit dir führen, wie beispielsweise die Handwerkskarte, die Gewerbekarte oder einen Handelsregisterauszug.
Schritt 3: Termin beim Amt
Nun kannst du mit allen erforderlichen Dokumenten einen Termin beim zuständigen Amt ausmachen. Dieses prüft deine Daten und stellt im Anschluss einen Gewerbeschein aus. Nebenbei darfst du aber nicht vergessen, dass du dein Gewerbe auch der Krankenkasse melden musst. Hier kommen dann nochmals erneut Formulare zum Ausfüllen auf dich zu. Ansonsten gibt das Gewerbeamt automatisch deine Informationen zum Gewerbe an alle weiteren Ämtern und Institutionen weiter, so wie dem Finanzamt, der Handelskammer und auch der Handwerkskammer.
Die wichtigsten Genehmigungen für verschiedene Branchen
Im Folgenden listen wir dir einige Unternehmen auf, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine bestimmte Genehmigung, Erlaubnis oder Qualifikation benötigen. Wenn du dir bei deiner Existenzgründung unsicher bist, ob du bestimmte Genehmigungen benötigst, ist es immer ratsam, dich bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer zu informieren. Diese können dir genau sagen, unter welchen Bedingungen du dein Unternehmen gründen kannst.
Branche #1: Handwerk
Wer sich im Handwerksgewerbe selbstständig machen möchte, sollte beachten, dass in den meisten Fällen eine Meisterpflicht besteht. Das bedeutet, dass man entweder selbst die Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben oder einen Meister in seinem Unternehmen einstellen muss. Das kann unterschiedliche Handwerksbetriebe betreffen. Unter anderem Maurer, Gerüstbauer, Steinmetze, Bäcker, Fleischer oder Augenoptiker. Wenn du nicht sicher bist, ob dein zukünftiger Handwerksbetrieb davon betroffen ist, kannst du dir die benötigten Informationen bei deiner zuständigen Handwerkskammer informieren. Beispielsweise sind Berufe wie Uhrmacher oder Parkettleger von der Meisterpflicht befreit.
Branche #2: Bewachungsgewerbe
Wer im Bewachungsgewerbe tätig sein, sprich Ordner, Pförtner oder Wachdienste anbieten möchte, muss hierfür einen Antrag auf Gewerbeerlaubnis stellen. Diesen kannst du einfach beim zuständigen Ordnungsamt einreichen. Damit dieser Antrag auch bewilligt werden kann, brauchst du eine Haftpflichtversicherung, ein sauberes Führungszeugnis und einen Nachweis der IHK für die Teilnahme an einer 80-minütigen Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.
Branche #3: Gastronomie
In Branchen, in denen Lebensmittel verkauft werden, gelten natürlich auch nochmal besondere Vorschriften. Eine spezielle Genehmigung, die sogenannte Gaststättenkonzession, benötigst du allerdings nur, wenn du alkoholische Getränke in deinem Lokal ausschenken möchtest. Ansonsten reicht eine einfache Gewerbeanmeldung. Um die Gaststättenkonzession zu erhalten, musst du dich ebenfalls an das zuständige Gewerbeamt wenden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehören eine Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften durch die IHK und eine Belehrung des zuständigen Gesundheitsamtes. Zudem musst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und ein Führungszeugnis vorlegen. Als Letztes musst du dann noch nachweisen können, dass die von dir gekauften oder gemieteten Räumlichkeiten für die Tätigkeit geeignet sind, also beispielsweise über sanitäre Anlagen verfügen.
Branche #4: Beförderungsgewerbe
Wenn du selbstständig Güter oder Personen befördern möchtest, brauchst du für beides eine Genehmigung. Welche Genehmigung hierbei nötig ist, hängt von der Art des Unternehmens ab. So wird hier beispielsweise in Güterkraftverkehr, Straßenpersonenverkehr und Taxi- und Mietwagengewerbe unterschieden. Wenn du mit deinem Unternehmen im Straßenpersonenverkehr tätig sein möchtest, musst du die dafür vorgesehen Prüfung ablegen. Für das Taxigewerbe brauchst du eine Taxigenehmigung, die dann für eine bestimmte Zeitspanne gültig ist. Danach muss diese neu beantragt werden.
Branche #5: Versicherungsvermittler
Auch für die Arbeit als Versicherungsvermittler ist eine Erlaubnis erforderlich. Dabei ist es egal, ob du als unabhängiger Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter tätig bist. Den Antrag für die Erlaubnis kannst du bei der IHK beantragen. Hierfür ist dann ein Sachkundenachweis notwendig. Diesen erhältst du, wenn du bei der IHK eine Sachkundeprüfung absolviert hast. Aber auch einschlägige Berufsqualifikationen können hier anerkannt werden.
Branche #6: Reisegewerbe
Wenn du ein Reisegewerbe anmelden möchtest, brauchst du dafür einen Reisegewerbeschein, den das Gewerbeamt ausstellt. Dieser gilt für alle Gewerbetreibende, die keine feste Betriebsstätte haben. Um diesen zu bekommen, musst du ein Führungszeugnis, den Handelsregisterauszug und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen.
Branche #7: Verkehrsgewerbe
Möchtest du mit deinem Gewerbe Personen mit Omnibussen, Mietwagen oder Taxen befördern, benötigst du auch hierfür eine bestimmte Genehmigung. Die Konzessionen erteilt hier das zuständige Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium.
Weitere Gewerbezweige mit besonderer Erlaubnis
Darüber hinaus gibt es noch weitere Branchen, die eine spezielle Genehmigung brauchen, um mit ihrem Geschäfts starten zu können. Dazu gehören unter anderem Folgende:
- Spielhallen
- Immobilienmakler
- Versteigerer
- Pfandvermittler
- Fahrschulen
- Güterkraftverkehr
Das solltest du nicht vergessen: Beantrage bauliche Veränderungen!
Manchmal kann es notwendig sein, bauliche Veränderungen an Gebäuden vorzunehmen, damit du dein Unternehmen gründen kannst. Dies musst du dir ebenfalls genehmigen lassen, in dem Fall von dem zuständigen Bauamt. Eine entsprechende Erlaubnis ist dann erforderlich, wenn du Um- oder Neubauten vornehmen, Betriebsräume auf neue Weise nutzen oder angrenzende Flächen in die Nutzung einbeziehen möchtest.
Achte hierbei aber darauf, ob der Raum, den du für gewerbliche Zwecke nutzen möchtest, bereits als gewerblicher Raum ausgewiesen ist. Ansonsten kann es gut seinm dass du bestimmte Änderungen vornehmen musst, bevor du die gewünschte Erlaubnis erhältst.
Fazit: Genehmigungen sind vom Unternehmen abhängig
Egal in welcher Branche du tätig bist: Es ist immer empfehlenswert, dich vorher über mögliche Genehmigungen zu informieren. So kannst du sichergehen, dass du keine Genehmigungen für deine Existenzgründung vergisst und es bei der Gründung nicht zu längeren Verzögerungen kommt. Bei einigen Anträgen kann es schließlich durchaus sein, dass es länger dauert, bis du die Erlaubnis bekommst. Je früher du dich also um die entsprechen Anträge kümmerst, desto besser.
Häufige Fragen (FAQ) zu den Genehmigungen für Gründer
Welche Genehmigungen ein Unternehmen braucht, hängt von der Branche ab. Wer sich zum Beispiel im Handwerksgewerbe selbstständig machen möchte, sollte beachten, dass in den meisten Fällen eine Meisterpflicht besteht. Das bedeutet, dass man entweder selbst die Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben oder einen Meister in seinem Unternehmen einstellen muss.
Generell wird bei einer Existenzgründung zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Geschäften unterschieden. Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht unterliegen, werden zum Beispiel in der Gewerbeordnung definiert. Zu den Tätigkeiten, die eine Genehmigung benötigen, zählen beispielsweise Spielhallen, Versicherungsvermittler oder das Reisegewerbe.
Wenn du ein Reisegewerbe anmelden möchtest, brauchst du dafür einen Reisegewerbeschein, den das Gewerbeamt ausstellt. Dieser gilt für alle Gewerbetreibende, die keine feste Betriebsstätte haben. Um diesen zu bekommen, musst du ein Führungszeugnis, den Handelsregisterauszug und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen.
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.