Was ist ein Insolvenzverwalter?
Ein Insolvenzverwalter ist die Person, die für die Durchführung des Insolvenzverfahrens verantwortlich ist. Die Hauptaufgabe ist die Ermittlung der Insolvenzmasse des Unternehmens und die Aufteilung dieser auf die zwei Parteien. Dieser Verwalter vermittelt somit zwischen Schuldnern und Gläubigern und berücksichtigt beide Interessen. Daher versucht er, möglichst viel Vermögen für die Gläubiger zu sichern und gleichzeitig alles für eine Schuldbefreiung der Schuldner zu tun. Das übergeordnete Ziel eines Verwalters ist, dass das insolvente Unternehmen seine Schulden begleichen und trotzdem fortbestehen kann.
Grundsätzlich sind Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, da für das Insolvenzverfahren ein rechtliches Grundwissen von Bedeutung ist. Aber auch Betriebswirte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können die Aufgaben ausführen. Je nachdem, welche Ausbildung oder welches Studium man vorweisen kann, müssen angehende Insolvenzberater eine Spezialisierung in diesem Bereich absolvieren.
Das Insolvenzverfahren: Die Aufgaben des Verwalters
Ein Insolvenzverfahren droht Unternehmen dann, wenn sie bspw. zahlungsunfähig sind oder sich überschuldet haben. Die Arbeit eines Insolvenzverwalters beginnt genau dann, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Da das Eröffnen eines Insolvenzverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann und damit ein bürokratischer Prozess verbunden ist, wird dies nicht in wenigen Tagen passieren. Da sich in dieser Übergangszeit die Lage des Unternehmens weiter verschlechtern kann, gibt es einen sogenannten vorläufigen Insolvenzverwalter.
1. Schritt: Der vorläufige Insolvenzverwalter
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat erst einmal nur eingeschränkte Rechte und gewisse Pflichten bzw. Aufgaben, die das Insolvenzgericht festgelegt hat. Und das Insolvenzgericht ist auch die Instanz, die den ihn bestellt. Ist der vorläufige Verwalter beim Unternehmen, muss dieser sicherstellen, dass sich das Vermögen nicht weiter verringert während das Gericht den Antrag überprüft.
Ein vorläufiger Verwalter der Insolvenz kann jedoch unterschiedliche Ausprägungen vorweisen. Der „schwache“ vorläufige Insolvenzverwalter hat kaum Rechte über das Vermögen zu bestimmen, weshalb er versucht die Insolvenzmasse ohne verfügungsbeschränkende Befugnisse zu sichern. Ein „halbstarker“ vorläufiger Verwalter erhält zudem eine verfügungsbeschränkende Anforderung in Form eines Zustimmungsvorbehalts. Denn soll das Unternehmen weiterhin vom momentanen Geschäftsführer geleitet werden, kann dieser mit Zustimmung des Verwalters noch Entscheidungen über das Vermögen treffen. Dahingegen kann ein „starker“ vorläufiger Insolvenzverwalter über das gesamte Vermögen allein bestimmen, da ein allgemeines Verfügungsverbot vorliegt. Hast du es also mit einem starken vorläufigen Verwalter zu tun, ist dieser meist auch schon der „endgültige“ Verwalter, der dich beim weiteren Prozess begleiten wird.
2. Schritt: Der Insolvenzverwalter
Hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Insolvenz überprüft und das offizielle Insolvenzverfahren eingeleitet, geht die Vermögensbefugnis nun komplett an den jeweiligen Verwalter über. Dieser hat damit einen umfassenden Überblick über die Insolvenzmasse und kann diese hinsichtlich der Forderungen der Gläubiger sichten. Denn er ist für die Aufteilung der Insolvenzmasse unter den Gläubigern verantwortlich und muss zuletzt die Frage beantworten, ob eine Sanierung oder Liquidierung des Unternehmens bzw. Startups bevorsteht. Diese weitrechende Entscheidung erfordert eine tiefgreifende und umfassende Einschätzung der wirtschaftlichen Unternehmenssituation. Ergibt seine Recherche eine Überlebenschance, muss der Insolvenzverwalter im nächsten Schritt ein Rettungskonzept bzw. einen Insolvenzplan erstellen.
Während des Insolvenzverfahrens ist der Verwalter dazu verpflichtet, die Gläubiger über den regelmäßigen Stand des Verfahrens zu informieren. Auf den Gläubigerversammlungen werden die Fortschritte kommuniziert und auch hier wird der Insolvenzplan – sofern einer erstellt werden konnte – vorgelegt. Doch die Gläubiger haben hier die Möglichkeit, die Erstellung und Einreichung dieses Plans schon im Voraus zu verhindern. Wurde der Plan erstellt, muss der Verwalter die wirtschaftliche Situation vor dem Insolvenzgericht schildern und auch eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aussprechen.
Was entstehen für Kosten?
Da der Insolvenzverwalter sein Honorar erst am Ende des Insolvenzverfahrens bezieht und sich sein Gehalt anteilig am Erfolg orientiert, kann man die Kosten so pauschal nicht nennen bzw. einschätzen. Das Gehalt bezieht der Verwalter aus der Insolvenzmasse und dieses fällt bei einer größeren Masse auch dementsprechend höher aus. Je nachdem wie komplex das Verfahren ist, desto länger kann sich dieses auch hinziehen. Ein Verfahren, das sich über mehrere Jahre erstreckt, ist bei größeren Unternehmen und komplizierteren Strukturen daher keine Seltenheit.
Fazit: Der Insolvenzverwalter als Begleiter des Insolvenzverfahren
Steht deinem Unternehmen ein Insolvenzverfahren vor, versuche, diese Situation zu akzeptieren und den Insolvenzverwalter nicht als Gegner anzusehen. Denn dieser vermittelt zwischen dir und deinen Gläubigern und versucht, für beide Parteien das Beste rauszuholen. Im besten Falle kann der er dafür sorgen, dass dir keine Liquidierung droht, sondern lediglich eine Unternehmenssanierung.
eBook
Die besten Finanzierungsformen für dein Business!
Von Crowdfunding bis KfW-Förderkredite, in unserem eBook findest du die passende Finanzierung!
Häufige Fragen (FAQ) zu Insolvenzverwalter
Ein Insolvenzverwalter ist die Person, die für die Durchführung des Insolvenzverfahrens verantwortlich ist. Er vermittelt somit zwischen Schuldnern und Gläubigern und berücksichtigt beide Interessen.
Das Insolvenzverfahren ist in zwei Schritte aufgeteilt. Da das Eröffnen eines Insolvenzverfahrens mit einem bürokratischen Prozess verbunden ist, kommt erst der vorläufige Insolvenzverwalter. Hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Insolvenz überprüft und das offizielle Verfahren eingeleitet, wird aus dem vorläufigen ein richtiger Verwalter.
Der „schwache“ vorläufige Insolvenzverwalter hat kaum Rechte über das Vermögen zu bestimmen, weshalb er versucht die Insolvenzmasse ohne verfügungsbeschränkende Befugnisse zu sichern.



Andreas Fricke und