Diese Dinge solltest du bei einer finanziellen Schieflage beachten
Insolvenzverschleppung: So vermeidest du die ungewollte Straftat
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor?
- Wann ist es an der Zeit für deinen Insolvenzantrag?
- Wer unterliegt der Antragspflicht bei einer drohenden Insolvenz?
- Vorsätzliche vs. fahrlässige Insolvenzverschleppung
- Wie also kannst du eine Insolvenzverschleppung vermeiden?
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Manchmal hat die Geschäftsidee schlichtweg nicht funktioniert. Ein anderes Mal kam die Wirtschaftskrise zwischen dich und deinen Gründungserfolg. Woran auch immer es lag: Für den betroffenen Unternehmer geht mit der Insolvenz oft seine eigene kleine Welt unter. Der Schock sitzt tief und in solchen Momenten schießen dir gewiss zahlreiche Gedanken durch den Kopf; nur nicht jener an einen Insolvenzantrag. Ein großer Fehler, denn stellst du diesen nicht rechtzeitig, begehst du mit einer Insolvenzverschleppung eine ungewollte Straftat mit drastischen Folgen.
Definition: Wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor?
Viele Geschäftsführer möchten krampfhaft an ihrem Unternehmen festhalten, sei es den Mitarbeitern oder dem eigenen Selbstwertgefühl zuliebe. Natürlich solltest du erst einmal versuchen, deine Firma zu retten. Jedoch musst du bei einem sinkenden Schiff den Absprung schaffen, um nicht mit ihm unterzugehen.
Auf gut Deutsch: Du musst dir deine Insolvenz rechtzeitig eingestehen, einen Insolvenzantrag einreichen und damit die Liquidation deines Unternehmens in die Wege leiten. Was genau das bedeutet, kannst du im Artikel „Liquidation deiner GmbH – diese Schritte sind notwendig“ nachlesen.
Wann du einen solchen Insolvenzantrag einzureichen hast, ist per Gesetz klar definiert. Demnach bezeichnet eine Insolvenz die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Diese kann aus einer Überschuldung resultieren, unter Umständen kannst du aber auch schlichtweg nicht mehr die Gehälter deiner Mitarbeiter oder die Waren der Lieferanten bezahlen.
Liegt eine solche Zahlungsunfähigkeit bereits vor, ist es oftmals schon zu spät und du hast dich der Insolvenzverschleppung strafbar gemacht. Verantworten musst du dich gegenüber diesem Vorwurf auch, wenn du nicht vorsätzlich gehandelt hast. Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Besser also, du informierst dich frühzeitig über die Insolvenzverschleppung – und zwar folgend:
Als Konkurs- oder Insolvenzverschleppung wird der verspätete Insolvenzantrag bezeichnet. Voraussetzung ist, dass die verantwortliche juristische Person von der drohenden Insolvenz wusste. Selbiges gilt, wenn der Antrag überhaupt nicht oder fehlerhaft eingeht. Wann also muss ein solcher Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt werden?
Wann ist es an der Zeit für deinen Insolvenzantrag?
Wie bereits erwähnt, muss du den Insolvenzantrag also stellen, bevor dein Unternehmen
- entweder zahlungsunfähig (§ 17 II InsO)
- oder überschuldet (§ 19 II InsO) ist.
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, allen seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und dementsprechend seine Zahlungen einstellen muss.
Überschuldet ist das Unternehmen hingegen, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken. Hier gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung, an welche sich viele Betroffene klammern: Ist die „Fortführung des Unternehmens nach den gesetzlichen Umständen überwiegend wahrscheinlich“, musst du keinen Insolvenzantrag stellen. Genau das macht die Sache so schwierig: Einen eindeutigen Tatbestand gibt es meist nur in dem Fall, in welchem der Schuldner bereits alle Zahlungen eingestellt hat.
Ansonsten bleibt viel Raum für Diskussionen – auch bei einem falsch oder zu spät gestellten Insolvenzantrag. Bereits ein kleiner formaler Formfehler kann einen Vorwurf der Insolvenzverschleppung und damit ein Gerichtsverfahren erwirken. Doch keine Sorge: Um unnötige Kosten zu verhindern und niemanden zu Unrecht zu verurteilen, erhältst du in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
Frühe Einsicht ist besser als Nachsicht
Dennoch macht dieses Beispiel eines klar: Du machst dich schneller der Insolvenzverschleppung strafbar, als du vielleicht denken würdest – sei es, weil du dich einfach nicht rechtzeitig von deinem Unternehmen trennen kannst oder aus Ungeschicklichkeit. Auch Sanierungsmaßnahmen schützen dich nicht davor, mit einer Frist von drei Wochen deine Insolvenz per Antrag anzuzeigen. Diese übernimmt in einem solchen Fall dann ohnehin der Insolvenzberater.
Schützen kannst du dich vor dem Vorwurf einer Insolvenzverschleppung also nur, indem du rechtzeitig sowie richtig handelst, sobald sich eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung deines Unternehmens abzeichnet. Die gute Nachricht ist, dass der frühe Insolvenzantrag eigentlich sogar in deinem Sinne ist, denn je schneller die Insolvenz angemeldet ist, umso mehr Gestaltungsspielräume stehen dir in der Sanierungsphase offen – die Chance auf eine Rettung deines Unternehmens ist also höher.
Wer unterliegt der Antragspflicht bei einer drohenden Insolvenz?
Viele Verantwortliche möchten sich vor ihrer Pflicht zum Insolvenzantrag drücken – und riskieren damit nicht nur eine Strafe wegen Insolvenzverschleppung, sondern auch noch eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Gläubigern bis hin zur Pfändung des Privatvermögens der Gesellschafter, wenn das Gericht auf eine deliktische Handlung entscheidet.
Klingt das in deinen Ohren nach einem absoluten Horrorszenario, hast du nun eine vage Vorstellung davon, welche Folgen eine Insolvenzverschleppung haben kann; nicht nur für dein Unternehmen. In Extremfällen kannst du sogar zu einer Freiheitsstrafe verdonnert werden – bei Betrug, Unterschlagung oder Untreue beispielsweise. Du riskierst somit nicht nur deine unternehmerische, sondern auch deine private Existenz. Das gilt aber natürlich nur, wenn du auch derjenige wärst, der den Insolvenzantrag stellen muss.
Die Gefahr einer Insolvenzverschleppung gilt nur für Kapitalgesellschaften
Wer also ist in der Antragspflicht? Erst einmal ist für dich wichtig zu wissen, dass der Tatbestand einer Insolvenzverschleppung nur bei einer Kapitalgesellschaft eintreten kann. Bist du Einzelunternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender, musst du also keine Angst haben, wenn deine Selbstständigkeit den Bach hinuntergeht – zumindest nicht vor einem Gerichtsverfahren, denn Sorgen dürftest du in einem solchen Fall dennoch genug haben.
Handelt es sich bei dem betreffenden Unternehmen hingegen um eine Kapitalgesellschaft, ist der Geschäftsführer in der persönlichen Verantwortung, rechtzeitig sowie richtig den Insolvenzantrag zu stellen. Weiterhin können auch Gesellschafter in den verantwortlichen Personenkreis fallen, wenn es sich zum betreffenden Zeitpunkt um ein „führungsloses Unternehmen“ handelt. Wird der Insolvenzantrag hingegen durch einen Dritten gestellt, beispielsweise einen Gläubiger, macht das den Vorwurf einer Insolvenzverschleppung oft nur noch schlimmer. Spätestens jetzt musst du trotzdem einen weiteren Insolvenzantrag einreichen und anschließend das Beste hoffen.
Vorsätzliche vs. fahrlässige Insolvenzverschleppung
Übrigens macht es für das Strafmaß einen großen Unterschied, ob es sich aus Sicht des Gerichtes um eine fahrlässige oder eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung handelt. Auch, wenn Unwissenheit also nicht vor Strafe schützt, sind die Richter nachsichtiger, wenn du nicht absichtlich den Insolvenzantrag versäumt hast. Hast du hingegen vorsätzlich gehandelt, droht dir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Geldstrafen sind aber in beiden Fällen üblich – und zwar in beachtlicher Höhe.
Wie also kannst du eine Insolvenzverschleppung vermeiden?
Dass du eine Insolvenzverschleppung vermeiden möchtest, sei angesichts der drohenden Strafen an dieser Stelle einfach vorausgesetzt. Die Frage, die dich allerdings interessieren dürfte, lautet: Wie?
- Behalte stets die Finanzen deines Unternehmens im Blick, um eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig vorherzusehen, bevor der Fall bereits eintritt.
- Nimm frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt auf um dich fachmännisch beraten zu lassen – auch, wenn das Gericht schlussendlich den Insolvenzverwalter stellt.
- Kümmere dich rechtzeitig um den Insolvenzantrag. Für dessen Einreichung hast du ab Eintreten der Bedingungen für eine Antragspflicht drei Wochen Zeit. In der Regel handelt es sich dabei um die Situation, dass dein Unternehmen im laufenden Monat 90 Prozent seiner Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Prinzipiell gilt aber das Motto: Stelle den Antrag lieber zu früh als zu spät!
- Bezahle die letzten Bestellungen und Käufe vor deinem Insolvenzantrag innerhalb deiner Möglichkeiten. Auf gut Deutsch bedeutet das: Hast du noch Geld übrig, verwende es für die neuesten und nicht die ältesten Schulden. Ansonsten werden dir die kürzlichen Bestellungen angesichts der drohenden Insolvenz schlimmstenfalls als Betrug ausgelegt.
- Achte unbedingt auf eine fristgerechte sowie lückenlose Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge für Sozialversicherungen, Löhne und Gehälter.
- Um dein insolventes Unternehmen von der Restschuld befreien zu können, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden. Eines davon ist die Erstellung deiner Firmenbilanz bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Die Insolvenz ist ein leidiges Thema, keine Frage. Doch wenn du diese Punkte beachtest, machst du die Situation zumindest nicht noch schlimmer, kannst vielleicht sogar dein Unternehmen retten und vor allem dich selbst vor den Konsequenzen einer Insolvenzverschleppung bewahren. Auch, wenn deine Gründe vielleicht sogar löblich waren und du bis zuletzt an einen „Turnaround“ geglaubt hast, ist eine Insolvenzverschleppung nämlich kein Kavaliersdelikt.
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