Diese Gesetze gelten bei den Steuern und der Höhe des Urlaubsgeldes

Urlaubsgeld-Anspruch: Welche Rechte und Pflichten gelten aktuell?

Allein der Begriff Urlaubsgeld löst bei vielen Arbeitnehmern schon Begeisterung aus. Auch für Arbeitgeber kann sich diese Sonderzahlung lohnen, um die eigenen Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren. Doch gleichzeitig entstehen auch viele Fragen rund um den Anspruch auf Urlaubsgeld. Gibt es denn zum Beispiel eine gesetzliche Regelung? Und wie wird das Urlaubsgeld überhaupt berechnet? Der folgende Artikel erklärt die Definition, Voraussetzungen, Steuern und Gesetze rund um das Urlaubsgeld. Außerdem steht die Berechnung im Fokus und eine Studie mit den wichtigsten Faktoren zum Urlaubsgeld-Anspruch.

Definition Urlaubsgeld – Was ist mit Urlaubsgeld gemeint?

Mit Urlaubsgeld ist eine freiwillige zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers gemeint, die über das Gehalt eines Mitarbeiters hinausgeht. Diese Zusatzleistung wird üblicherweise einmal pro Jahr ausgezahlt. Zudem zahlen Arbeitgeber das Urlaubsgeld oftmals zusammen mit dem Weihnachtsgeld aus, weshalb sie als 13. und 14. Monatsgehalt gelten. Allerdings ist es wichtig, die beiden Begriffe Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt zu trennen. Denn beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, ein gesetzlicher Urlaubsgeld-Anspruch existiert nur unter bestimmten Voraussetzungen. Somit existiert keine allgemeine Urlaubsgeld-Pflicht. Mit dem Urlaubsentgelt ist hingegen die verpflichtende Fortzahlung des Gehalts während des Urlaubs eines Mitarbeiters gemeint.

Voraussetzungen für den Urlaubsgeld-Anspruch

Grundsätzlich gilt: Kein Arbeitgeber besitzt eine Urlaubsgeld-Pflicht oder wird gesetzlich dazu gezwungen, Urlaubsgeld zu zahlen. Denn das Geld ist zunächst eine freiwillige Sonderzahlung an den Arbeitnehmer. Dadurch besteht auch kein Urlaubsgeld-Anspruch, wenn keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings gibt es drei Faktoren, um den Anspruch auf Urlaubsgeld und damit den Urlaubsgeld-Rechtsanspruch zu ermöglichen:

1. Anspruch aus Urlaubsgeld durch vertragliche Vereinbarungen

Wenn zum Beispiel in einem gültigen Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine Vereinbarung zum Urlaubsgeld-Anspruch auftaucht, dann muss der Arbeitgeber sich auch an diesen Vertrag halten und das Urlaubsgeld definitiv auszahlen. Oftmals schaffen es Arbeitnehmer durch besonderes Verhandlungsgeschick, eine solche Klausel schon im Vertrag zu positionieren und damit einen Urlaubsgeld-Rechtsanspruch einzuleiten. Andererseits gibt es jedoch auch Arbeitgeber, die explizit damit werben, um möglichst viele Bewerber zu überzeugen und ein positives Image zu verbreiten.

2. Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Eine weitere Möglichkeit für einen Urlaubsgeld-Anspruch ist der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz, der für alle Arbeitgeber gilt. Das bedeutet, wenn Kollegen das Urlaubsgeld bekommen und man selbst nicht, muss ein besonderer Grund dafür vorliegen. Zum Beispiel kann es sich um eine Zahlung für besondere Leistungen handeln, allerdings gelten dabei dann auch für alle Mitarbeiter die gleichen Vorgaben. Deshalb kann kein Arbeitgeber nur bestimmten Mitarbeitern Urlaubsgeld auszahlen und diesen Ablauf unbegründet lassen, denn dadurch ergibt sich ein Urlaubsgeld-Rechtsanspruch für andere Mitarbeiter.

3. Urlaubsgeld-Anspruch aus dem Gewohnheitsrecht

Vom Gewohnheitsrecht sprechen Arbeitsrechtler, wenn ein Arbeitgeber eine bestimmte Zahlung mehr als dreimal hintereinander an seine Mitarbeiter vornimmt, obwohl es dafür keine vertragliche Grundlage gibt. Wenn also dreimal hintereinander Urlaubsgeld gezahlt wird, entsteht daraus auch ein gewisser Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings lässt sich dieser Urlaubsgeld-Anspruch vom Chef auch leicht vermeiden, wenn schriftlich darauf hingewiesen wird, dass das Geld nur ausnahmsweise zum Gehalt dazukommt. Zudem kann ein Arbeitgeber auch im Vertrag erwähnen, dass es sich bei zusätzlichen Aufwendungen nicht um regelmäßige Zahlungen im Sinne des Gewohnheitsrechts handelt.

Die Höhe der Zahlungen – Urlaubsgeld-Anspruch berechnen

Da es keine gesetzliche Pflicht für den Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, kann sich auch die Höhe des Urlaubsgelds je nach Branche stark unterscheiden. Dabei sind verschiedene Ansätze zur Berechnung möglich, zum einen ein fester Betrag als Urlaubsgeld pro Urlaubstag, aber auch ein bestimmter Betrag pro Jahr. Zusätzlich kommt auch ein festgelegter prozentualer Aufschlag auf das Urlaubsentgelt in Frage. Als Hilfe für die Berechnung beim Urlaubsgeld-Anspruch lassen sich auch die folgenden Fragen beantworten:

  1. Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit der Mitarbeiter? Sind es fünf oder sechs Tage?
  2. Bekommen die Mitarbeiter ein Wochen- oder Monatsgehalt?
  3. Sind die Arbeitnehmer das ganze Jahr über angestellt oder gilt der Urlaubsgeld-Anspruch nur anteilig?

Zusätzlich existiert auch noch eine Formel, die die Berechnung beim Urlaubsgeld-Rechtsanspruch erleichtern soll:

  • 5-Tage-Woche: Gehalt / (geteilt durch) 22 x (mal) auszuzahlende Urlaubstage
  • 6-Tage-Woche: Gehalt / (geteilt durch) 26 x (mal) auszuzahlende Urlaubstage

Wann genau das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, ist übrigens ebenfalls gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch nutzen die meisten Arbeitgeber das Juni-Gehalt, da sich in diesem Monat der kalendarische Sommer befindet und gleichzeitig eine ausreichende Distanz zum Weihnachtsgeld besteht.

Steuern beim Urlaubsgeld

Beim Urlaubsgeld handelt es sich im ein zusätzliches Einkommen, weshalb auch die gleichen steuerlichen Regeln wie für das allgemeine Einkommen gelten. Zusätzlichen fallen neben der Steuer auch Sozialabgaben an. Denn wenn die gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden, ist das zusätzliche Einkommen in voller Höhe sozialversicherungspflichtig. Dabei sollten Minijobber jedoch besonders gut hinschauen, denn auch dort existiert ein Urlaubsgeld-Anspruch, wenn der gesamte Betrieb diese Zahlungen erhält. Wird mit dem Anspruch auf Urlaubsgeld jedoch die 450-Euro-Schwelle überschritten, sind für den Minijob Steuern und Sozialabgaben fällig. Daher macht es Sinn, vorher ganz genau zu rechnen und gegebenenfalls die Arbeitszeit nach unten anzupassen.

Welche Branchen bieten die größte Chance auf Urlaubsgeld?

Da sich der Urlaubsgeld-Anspruch je nach Branche so stark unterscheidet, entsteht automatisch die Frage, in welcher Branche und unter welchen Voraussetzungen das Urlaubsgeld möglich ist. Insgesamt erhalten rund 46 Prozent der Deutschen Urlaubsgeld, also weniger als die Hälfte. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung gibt dort eine genaue Auskunft. Denn die Chancen und der Urlaubsgeld-Rechtsanspruch hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Tarifbindung: Ein Tarifvertrag scheint eine gute Voraussetzung für einen Urlaubsgeld-Anspruch zu sein. Denn 74 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen mit Tarifvertrag bekommen laut Studie eine Sonderzahlung.
  2. Unternehmensgröße: Je größer die Anzahl der Mitarbeiter, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf das Urlaubsgeld. Bei Betrieben über 500 Mitarbeitern erhalten der Studie zufolge 60,6 Prozent das zusätzliche Gehalt.
  3. Standort: Beim Urlaubsgeld-Anspruch gibt es große Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. Denn während im Westen 48 Prozent der Beschäftigten das Urlaubsgeld erhalten, sind es im Osten nur 32 Prozent.

Außerdem gibt es auch einen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Demnach bekommen 50,5 Prozent der Männer und nur 40,9 Prozent der Frauen das Urlaubsgeld. Eine Erklärung ist der höhere Männeranteil in Berufen, die häufiger den Urlaubsgeld-Anspruch geltend machen können.

Fazit zum Urlaubsgeld-Anspruch

Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld existiert, zeigt die Studie und auch die aktuelle Situation in vielen Firmen, dass ein Urlaubsgeld in zahlreichen Branchen möglich ist. Wenn du neu in einem Unternehmen startest, solltest du deshalb immer den Vertrag hinsichtlich des Urlaubsgeld-Anspruchs prüfen und möglicherweise nachverhandeln. Aber auch ohne diese Klausel im Vertrag lohnt sich ein Gespräch mit Kollegen zu dem Thema, um die generellen Regelungen beim Arbeitgeber zu erfahren.

Häufige Fragen (FAQ) zum Urlaubsgeld-Anspruch

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Urlaubsgeld zu zahlen?

Grundsätzlich gilt: Kein Arbeitgeber besitzt eine Urlaubsgeld-Pflicht oder wird gesetzlich dazu gezwungen, Urlaubsgeld zu zahlen. Denn das Urlaubsgeld ist zunächst eine freiwillige Sonderzahlung an den Arbeitnehmer. Doch unter gewissen Voraussetzungen können Arbeitnehmer auf das Urlaubsgeld bestehen.

Wie hoch ist in der Regel das Urlaubsgeld?

Da es keine gesetzliche Pflicht für den Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, kann sich auch die Höhe des Urlaubsgelds je nach Branche stark unterscheiden. Für eine 5-Tage-Woche bietet sich jedoch die folgende Formal an:
Gehalt / (geteilt durch) 22 x (mal) auszuzahlende Urlaubstage

Muss ich auf das Urlaubsgeld auch Steuern zahlen?

Beim Urlaubsgeld handelt es sich im ein zusätzliches Einkommen, weshalb dafür auch die gleichen steuerlichen Regeln wie beim allgemeinen Einkommen gelten. Zusätzlichen fallen neben der Steuer auch Sozialabgaben an.


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Über den Autor

Autorenprofil: Insa Schoppe

Insa Schoppe

Direkt nach dem Abitur entschied sich Insa für ein „Multimedia Production“-Studium in Kiel, danach folgten praktische Erfahrungen in einer Fernsehproduktionsfirma. Anschließend startete sie ein Volontariat in der Redaktion eines Radiounternehmens und wurde als Redakteurin übernommen. Zu ihren Aufgaben gehörten neben der Recherche und Texterstellung auch tägliche Nachrichten sowie die Verantwortung für mehrere Magazine. Im März 2020 wechselte Insa von der Radio-Redaktion in die Online-Redaktion von Gründer.de. Seit März 2022 verantwortet sie als Projektmanagerin die Kongress-Awards, moderiert unsere Online-Kongresse und schreibt weiterhin hin und wieder für das Magazin von Gründer.de.

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