Wichtige steuerrechtliche Voraussetzungen für das Dropshipping
Dropshipping-Steuern: Darauf solltest du unbedingt achten


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Was gibt es zum Thema Steuern beim Dropshipping zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
- Dropshipping-Steuern und Zollgebühren in der EU
- Umsatzsteuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung
- Dropshipping Umsatzsteuer in den USA und im EU-Ausland
- Aktuelle Dropshipping-Steuer-Regeln
- Fazit
- Webinar: Mit Dropshipping zum Erfolg
- Häufige Fragen (FAQ) zu Dropshipping-Steuern
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So schön das Geschäftsmodell Dropshipping auch ist, steuerrechtlich gesehen ist der Fall jedoch kein leichtes Thema. Gerade weil viele Dropshipping-Händler ihre Ware in China bestellen, sind sich sogar viele Steuerberater nicht sicher, wie man mit dem Thema Steuern beim Dropshipping umgehen soll. Wir wollen nun aber Licht ins Dunkle bringen und dir alles Wichtige zu Dropshipping-Steuern erklären.
Dropshipping-Steuern und Zollgebühren in der EU
Grundsätzlich gilt: Als Händler und Unternehmen mit Sitz in Deutschland bist du hierzulande steuerpflichtig. Das gilt also auch für das Dropshipping. Wer als Einzelunternehmer tätig ist, für den spielen vor allem die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer eine Rolle.
Die Umsatzsteuer liegt meistens bei 19 Prozent, außer in Ausnahmefällen wie der Corona-Krise, in der sie auf 16 Prozent gesenkt wurde. Diese muss man auf jedes Produkt aufschlagen und in monatlichen Abständen an das Finanzamt abführen. Zusätzlich kann man die bereits durch den Einkauf gezahlte Umsatzsteuer in Abzug bringen. Die Einkommenssteuer wird dann auf den erwirtschafteten Gewinn fällig. Diese muss einmal im Jahr gegenüber dem Finanzamt erklärt und gezahlt werden.

Wenn du als Dropshipping Händler Produkte anbietest, die du im EU-Ausland erworben hast, fallen dafür zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren an. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dabei unserer allgemeinen Umsatzsteuer. Zollgebühren fallen meistens erst bei höherpreisigen Produkten an. Die Höhe hängt hierbei von den beteiligten Ländern und der Produktkategorie ab.
Umsatzsteuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung
Dein Dropshipping Business ist noch nicht ganz so groß und dein Umsatz dementsprechend kleiner? Keine Sorge. Um kleine und mittelständische Unternehmen und Selbstständige zu unterstützen, gibt es in Deutschland die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Diese kommt natürlich auch bei einem Dropshipping-Business zum Einsatz. Sobald dein jährlicher Umsatz unter einer bestimmten Obergrenze liegt, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Seit dem 1. Januar 2020 liegt die Grenze bei einem jährlichen Einkommen von 22.000 Euro.
Dropshipping Umsatzsteuer in den USA und im EU-Ausland
Wenn du vorhast einen internationalen, beziehungsweise einen amerikanischen Onlineshop aufzubauen, hast du den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer bezahlen musst. Umsatzsteuern werden bei den meisten Onlineshops, wie beispielsweise Shopify, nur in Ländern wie der Schweiz, in Japan, in Norwegen, in Südafrika oder den EU-Ländern fällig.

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Aktuelle Dropshipping-Steuer-Regeln
Um sich die aktuellen Regelungen merken zu können, rät der internationale Steuerberater Jürgen Bächle und Inhaber der Steuerkanzlei „artax“ zu einem praktischen Vergleich. „Steuerlich wird Dropshipping behandelt wie ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone. Weil man die Ware aber nicht einfach mit nach Hause nimmt, sondern sie zugestellt wird, unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer im Land des Empfängers der Ware.“ Das bedeutet, dass in jedem Land eine USt-Erklärung abgegeben werden muss. Außerdem weist Jürgen Bächle darauf hin, dass ab 1. Juli 2021 eine einheitliche Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro Gesamtumsatz gilt. Die Grenze für Kleinunternehmer in Deutschland gilt daher beim internationalen Online-Handel nicht. Generell rät Jürgen Bächle deshalb dazu, sich beim Dropshipping im Ausland immer rechtlich abzusichern und einen Experten bei den Planungen mit einzubeziehen.
Fazit
Ganz einfach ist das Thema Dropshipping-Steuern nicht, deshalb wollen wir das Wichtigste nochmals zusammenfassen: Für einen Dropshipping-Händler, der seinen Shop in der EU eröffnet, werden die ganz normalen Steuern fällig, wie bei jedem anderen Händler auch, also beispielsweise Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer. Solltest du dir bei einigen Punkten nicht sicher sein oder einen internationalen Onlineshop haben, empfiehlt es sich immer, sich einen Steuerberater an die Seite zu holen. Dieser kann dir genau erklären, wann in welchem Fall Steuern anfallen und wie hoch diese sind. So bist du auf der sicheren Seite und kannst in Ruhe an deinem Dropshipping-Business arbeiten.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Dropshipping-Steuern
Beim Dropshipping handelt es sich um ein Konzept aus dem E-Commerce. Dabei lagert ein Shop-Betreiber seine Waren bei einem Großhändler. Im Falle einer Kundenbestellung wird die Ware vom Großhändler aus direkt zum Kunden geschickt. Somit kann man sich als Shop-Betreiber komplett auf den Verkaufsprozess konzentrieren.
Als Kleingewerbe wird der Gewinn im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert. Wählt man als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung, zahlt man keine Umsatzsteuer. Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro.
Dropshipping eignet sich besonders für kleine Shop-Betreiber gut, die kein eigenes Lager für ihre Produkte haben. Wenn du also einen Shop hast oder einen Shop eröffnen möchtest, solltest du dir einen passenden Großhändler suchen, der für dich die Produkte einlagert und verschickt. Hast du das erledigt ist deine Aufgabe, deinen Shop mit neuen Produkte immer aktuell zu halten. Programme, die dir beim Start helfen können, sind unter anderem Oberlo und Shopify.
Über den Autor

Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.
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Eine Antwort
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu diesem Thema (Steuern im Dropshipping). Ich wohne in der Schweiz (somit Nicht-EU Land) und bin Fotograf. Ich möchte mit meinen Fotos bedruckte Produkte via Dropshipping an Endkunden in die EU verschicken.
– Gedruckt werden die Produkte in Lettland und Spanien (somit in der EU)
– Diese Supplier berechnen mir bereits Mehrwersteuer
– In der Schweiz gelte ich als „Kleinunternehmer“ (muss keine Umsatzsteuer zahlen, lediglich muss ich den Gewinn als privates Einkommen in meiner Steuererklärung angeben)
– Ich erwarte zu Anfang minimalen Verkauf (ich gehe von maximal 1000 EUR im Jahr aus)
Muss ich bei Versand bspw. nach Deutschland Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer bezahlen?
Ich möchte ungern in Deutschland ein Kleingewerbe anmelden, der Aufwand (mit Steuererklärung) liegt in keinem Verhältnis zum erwarteten Umsatz. Gleiches gilt für die Anmeldung zu Umsatzsteuer in Deutschland – bei so geringem Umsatz macht das keinen Sinn.
Ich hoffe, es gibt eine Freigrenze bis zu der ich nicht versteuern muss?
Besten Dank und viele Grüsse,
Florian Schomburg