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Diese Möglichkeiten gibt es beim Einbringen einer Stammeinlage

Bargründung oder Sachgründung: Wo liegt der Unterschied?

Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen möchte, muss einen entsprechenden Anteil an Eigenkapital mit ins Unternehmen bringen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, wie diese Geldeinlage aussehen kann. Entweder durch eine Bargründung oder durch eine Sachgründung. Doch was genau ist bei den beiden Formen der Unterschied? Das wollen wir dir im folgendem Artikel erklären.

Bargründung und Sachgründung als Teil der Unternehmensgründung

Bei der Unternehmensgründung musst du je nach Rechtsform ein bestimmtes Startkapital mit einbringen, damit du das Unternehmen gründen kannst. Dafür gibt es zwei Varianten, nach denen Beispielsweise beim Gründen einer GmbH entschieden wird: Bargründung und Sachgründung.

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Die Stammeinlage bei einer GmbH

Bei einer Stammeinlage handelt es sich um einen Anteil des Stammkapitals, der von einem bestimmten Gesellschafter mit ins Unternehmen eingebracht wird. Nicht jeder der Gesellschafter muss hierbei einen gleich hohen Betrag mit einbringen, sondern diese können unterschiedlich ausfallen. Bei einer GmbH muss immer ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro eingebracht werden. Wird die GmbH beispielsweise von zwei Personen gegründet, müssen beide einen Anteil der Stammeinlage in das Unternehmen einbringen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, wie Kapital in das Unternehmen und die GmbH eingebracht werden kann: die Bargründung und die Sachgründung.

Die Bargründung

Eine Möglichkeit, um das benötigte Stammkapital mit in das Unternehmen einzubringen ist, diese durch eine Barleistung erfolgen zu lassen, die sogenannte Bargründung. Mit der Bargründung ist jedoch nicht gemeint, wie man im ersten Moment annehmen könnte, dass die Geldtransaktion in bar erfolgen muss. Hier reicht es natürlich auch, den Betrag in Form einer Überweisung mit in das Unternehmen zu bringen. Der Geschäftsführer der GmbH muss nur dem Registergericht versichern, dass er über die entsprechenden Bareinlagen uneingeschränkt verfügen kann. Erst wenn hier die Bestätigung durch den Geschäftsführer vorliegt, kann man die GmbH gründen. Eine UG lässt sich beispielsweise schon mit einem Stammkapital von einem Euro gründen.

Grundsätzlich muss als Summe der eingezahlten Einlagen insgesamt ein Betrag von 12.500 Euro erreicht werden, was der Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro entspricht. In der Satzung können dann genaue Fristen festgelegt werden, wann die nicht eingezahlten Einlagen erfolgen müssen. Wer diese Fristen nicht einhält, muss mit Verzugszinsen rechnen. Die restlichen 12.500 Euro müssen nicht eingezahlt werden, sollten aber für die Verbindlichkeiten der GmbH immer zur Verfügung stehen.

Das gilt es bei einer Bargründung zu beachten

Logisch: Du musst das geforderte Kapital in entsprechender Form (Geld auf der Bank) bereitliegen haben. Das ist allerdings auch schön die größte Herausforderung bei der Bargründung, denn das Geld ist vorhanden und sein Wert wird sich nicht verändern. Bist du nicht im Besitz des erforderlichen Kapitals, kannst du dich allerdings auch mit Investoren zusammentun, die deine Idee unterstützen.

Die Sachgründung

Bei der Sachgründung können, im Gegensatz zur Bargründung, andere Wertgegenstände außer Geld, als Einlage mit ins Unternehmen eingebracht werden. Es muss also nicht unbedingt ein Stammkapital in Form von Geld für die GmbH vorliegen. Zu diesen Einlagen können beispielsweise folgende Gegenstände gehören:

  • Grundstücke
  • Fahrzeuge
  • Nutzungsrechte
  • Lizenzrechte
  • Maschinen

Wenn die Einlage des Stammkapitals als Sachgründung erfolgt, muss man diese sofort voll einbringen. Eine Sachgründung ist allerdings nur dann möglich, wenn in der Satzung der Gesellschaft eine entsprechende Regelung angegeben ist. In dieser muss zudem jede einzelne Sacheinlage der GmbH explizit genannt werden.

Damit sichergestellt werden kann, dass der Wert der Sacheinlagen ausreichend hoch ist, müssen diese bewertet werden. Dies ist jedoch mit einem großen Aufwand verbunden, was der Grund ist, warum eine Sachgründung nicht so häufig vorkommt wie eine Bargründung. Hier zählt der Wert der Sacheinlagen zu dem Zeitpunkt, an dem die Gründung der Gesellschaft beim Handelsregister angemeldet wird. Zur Ermittlung des Ertragswertes braucht man ein Sachverständigengutachten, was wiederum mit Kosten für die GmbH verbunden ist.

Das gilt es bei einer Sachgründung zu beachten

Die Sachgründung empfiehlt sich besonders dann, wenn du nicht genug bares Kapital zur Gründung der Firma stellen kannst. Des Weiteren lohnt es sich, Gegenstände von dir, die du ohnehin für das Unternehmen verwenden möchtest, direkt in der Sachgründung mit aufzunehmen. Auch für Umwandlungen eignet sich die Sachgründung. In diesem Fall überträgst du das komplette Inventar des Einzelunternehmens an die neue Unternehmensform.

Schwierig wird es bei der Sachgründung, wenn es um die Bestimmung des Werts der Sacheinlagen geht. Im sogenannten Sachgründungsbericht müssen die Bewertungen sämtlicher Sacheinlagen aufgelistet sein, die du für die Gründung einbringst. Den schriftlich vorgelegten Bericht musst du mit deinen Mitgründern unterzeichnen und im Registergericht hinterlegen. Den Bericht kannst du selbst erstellen oder einen Experten dafür beauftragen, um dich rechtlich abzusichern.

Außerdem sollte dir klar sein, dass die Sachgründung um einiges kostspieliger ist als die Bargründung. Du musst Geld einplanen, um den Steuerberater, den Notar und das Amtsgericht bezahlen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der persönlichen Haftung. Das bedeutet, dass du im Ernstfall aus eigener Tasche Anteile zahlen musst, wenn die von dir hinterlegten Vermögensgegenstände nicht dem Wert des aufgeführten Kapitals entsprechen. Weiterhin bleibt deine Haftung weitere fünf Jahre gültig, wenn du komplette Unternehmenseinheiten für die Sachgründung verwendest.

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Fazit zum Thema Bargründung und Sachgründung

Bei der Gründung eine GmbH gibt es somit einige Möglichkeiten, wie man das benötigte Stammkapital zusammenbekommen kann. Wichtig ist in beiden Fällen nur, dass die Einlagen auch wirklich endgültig in das Unternehmen geflossen sein müssen. Denn ohne einen hinreichen Nachweis, dass das Mindestkapital eingezahlt wurde, kann keine Eintragung als GmbH erfolgen. Somit stellen die Bargründung und die Sachgründung wichtige Aspekte der Gründung einer GmbH dar, über die du dir im Vorhinein genaue Gedanken machen solltest.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Bargründung und Sachgründung

Was ist eine Bargründung?

Eine Möglichkeit, um das benötigte Stammkapital mit in das Unternehmen einzubringen ist, diese durch eine Barleistung erfolgen zu lassen, die sogenannte Bargründung. Mit der Bargründung ist jedoch nicht gemeint, wie man im ersten Moment annehmen könnte, dass die Geldtransaktion in bar erfolgen muss. Hier reicht es natürlich auch, den Betrag in Form einer Überweisung mit in das Unternehmen zu bringen.

Was ist eine Sachgründung?

Bei der Sachgründung können, im Gegensatz zur Bargründung, andere Wertgegenstände außer Geld, als Einlage mit ins Unternehmen eingebracht werden. Es muss also nicht unbedingt ein Stammkapital in Form von Geld vorliegen, sondern es sind zum Beispiel auch Fahrzeuge möglich.

Was ist eine verschleierte Sachgründung?

Nach § 19 Abs. 4 GmbHG liegt eine verschleierte Sachgründung vor, wenn „die Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtschaftlicher Betrachtung und aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede vollständig oder teilweise als Sacheinlage zu bewerten ist“.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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