Gründer FAQ: Alles Wichtige über Schutzrechte
Marke vs. Patent: Wo liegen die Unterschiede?
Featured image: Dilok - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis
- Was sind gewerbliche Schutzrechte und wofür braucht man diese?
- Patente schützen Technik
- Marken zeigen, woher ein Produkt stammt
- Patent und Marke: Die Unterschiede in der Übersicht
- Fazit: Patent und Marke
- Häufige Fragen (FAQ) zu Patent und Marke
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Was sind gewerbliche Schutzrechte und wofür braucht man diese?
Unter dem Begriff „Gewerbliche Schutzrechte“ fasst man alle rechtlichen Mittel zusammen, mit denen man seine Ideen im gewerblichen Umfeld schützen lassen kann. In der Regel musst du für ein solches Schutzrecht einen Antrag bei einem Amt – beispielsweise dem Deutschen Patent- und Markenamt – stellen. Das Amt prüft deinen Antrag und gewährt dir dann gegebenenfalls den gewünschten Schutz.
Gewerbliche Schutzrechte verleihen dir sehr weitreichende Rechte – ähnlich dem Eigentum. Man spricht hier deswegen auch von Monopolrechten. Zwei wichtige gewerbliche Schutzrechte sind das Patent und die Marke. Wir werden im Folgenden die rechtlichen Aspekte dieser beiden Schutzrechte näher beleuchten.
Patente schützen Technik
Das Patent ist ein Schutzrecht, das in erster Linie alles Technische schützen kann. Das Patentamt vergibt Patente für „Erfindungen“. Dabei handelt es sich aber nicht ausschließlich um geniale Einfälle. Viele Patente werden bereits auf innovative Verbesserungen bereits bestehender Produkte oder Verfahren erteilt. Du muss also nicht gleich eine vollkommen neue Technologie entwickelt haben und das Produkt oder das Verfahren müssen auch noch lange nicht ausgereift sein – für ein Patent reicht oft bereits eine Idee, die nicht gleich naheliegend ist.
Patente werden auf eigentlich allen technischen Gebieten vergeben, wie den klassischen Ingenieursbereichen Maschinenbau und Elektrotechnik, aber auch für Dinge des täglichen Lebens, für Arbeitsverfahren, für Software-Erfindungen und natürlich in den HighTech-Bereichen Physik, Chemie, Biotechnologie. Welche Geräte oder Verfahren das Patent schützt, ist im Patent in den sogenannten Patentansprüchen festgelegt. Dort wird die Erfindung oft in sehr allgemeinen Begriffen definiert, um den größtmöglichen Schutz zu erreichen.
Vor der Patentierung wird geprüft, ob die Erfindung …
Um ein Patent zu erhalten, wird geprüft, ob deine Erfindung neu und erfinderisch ist. Im Patentamt sind deshalb Prüfer beschäftigt, die auf ihrem jeweiligen Prüfungsgebiet absolute Experten sind. Sie haben in der Regel auf ihrem Fachgebiet studiert und auch praktische Erfahrungen in der Industrie gesammelt. So können sie deine Technik auf Augenhöhe verstehen und entsprechend recherchieren.
… neu und …
Dabei wird zunächst geprüft, ob die Erfindung neu ist. Dabei nimmt es das Patentamt sehr genau: Es nimmt alle weltweit verfügbaren Informationen unter die Lupe, die für deine Erfindung wichtig sein könnten. In erster Linie sind das alle bisher eingereichten Patentanmeldungen, aber auch Artikel in Fachzeitschriften, Informationen auf Webseiten oder Tagungsberichte werden mit einbezogen. All diese Informationen bilden den sogenannten „Stand der Technik“. Demgegenüber muss die Erfindung neu sein. Wichtig dabei ist, dass auch eigene Veröffentlichungen gelten: Wenn du also deine Erfindung bereits auf deiner Webseite gezeigt hast, ist sie nicht mehr neu und kann deswegen nicht mehr patentiert werden.
… erfinderisch ist.
Wenn die Erfindung diesen Test besteht, wird überlegt, ob ein Fachmann auf diesem Gebiet auf die Erfindung mit einfachen Überlegungen hätte kommen können. Dazu stellt der Prüfer Überlegungen an, ob ein fiktiver Fachmann mit normalen Vorkenntnissen ausgehend von dem aufgefundenen Stand der Technik auf die Erfindung kommen könnte. Wenn dem nicht so ist, ist die Erfindung auch erfinderisch.
Sind diese beiden Tests bestanden, ist die Erfindung neu und erfinderisch und das Patentamt kann ein Patent erteilen.
Die Prüfung ist aufwändig, kann dauern …
Dieser Prüfungsablauf findet in Kommunikation mit dir statt: Das Amt schickt dir eine erste Einschätzung mit dem Stand der Technik, den es recherchiert hat. Daraufhin kannst du deinen Patentantrag nochmals überarbeiten und nochmals zur Prüfung vorlegen. Dies geschieht sooft, bis das Amt dir ein Patent erteilen kann oder es die Patentanmeldung zurückweist. Dieser Prüfungsprozess kann einige Monate bis wenige Jahre dauern. Dies hängt unter anderem von der Arbeitslast des Amtes und dem Schwierigkeitsgrad der Erfindung ab.
… und erfordert Hilfe von Spezialisten.
In jedem Fall solltest du dir bei der Antragstellung und für die anschließende Prüfung Hilfe von einem Patentanwalt holen. Dies sind spezialisierte Anwälte, die selbst ein technisches Studium absolviert haben und sich auf deinem Fachgebiet auskennen oder sich schnell zurechtfinden können.
Patente sind regional und zeitlich begrenzt
Ein Patent gilt immer nur für das Land, in dem es erteilt wurde. Zudem ist der Patentschutz zeitlich begrenzt – ab dem Anmeldetag kann er maximal 20 Jahre dauern. Er muss in der Regel erneuert werden durch Zahlung von sogenannten Jahresgebühren.
Aber: Ein Patentschutz reicht weit und kann sehr wertvoll sein
Auch wenn der Patentschutz nur für ein Land gilt, ist er dort sehr umfangreich. Deine Konkurrenz darf das geschützte Produkt dort weder herstellen, bewerben, verkaufen, lagern oder auch nur transportieren.
Auch steigert ein Patent den Wert deines Unternehmens. Es ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, das direkt dem Unternehmensvermögen zugerechnet wird und zudem die innovative Kraft deines Unternehmens belegt.
Umgekehrt können natürlich auch Patente deiner Konkurrenz deine Produkte erfassen und dich stören. Vor der Entwicklung neuer Produkte solltest du dir daher immer auch einen Überblick über die Patentlandschaft verschaffen über eine sogenannte Freedom-to-Operate-Recherche.
Kosten
Wie du sicher bereits bemerkt hast, ist der Prüfungsprozess bei einem Patent aufwändig. Daher sind auch die Kosten für ein Patent höher als bei anderen Schutzrechten. Ein Patent in einem Land wie beispielsweise Deutschland bekommst du ab ca. 10.000 Euro. In anderen Ländern kann dieser Betrag höher (beispielsweise USA) oder geringfügig niedriger sein.
Marken zeigen, woher ein Produkt stammt
Eine Marke ist ein in einem amtlichen Register eingetragenes Zeichen, das für Waren oder Dienstleistungen geschützt ist. Die Marke ist also immer im engen Zusammenhang mit ihren Waren oder Dienstleistungen zu sehen. Der Grundgedanke dabei ist, dass eine Marke dem Käufer anzeigen soll, woher die Ware oder die Dienstleistung stammt. Man spricht dabei auch von dem Herkunftshinweis, den die Marke geben soll.
Rein rechtlich gesehen gibt es also nur eine Marke für etwas – eine bestimmte Ware, Warengruppe oder eine Dienstleistung. In Konsequenz kann das gleiche Zeichen verschiedenen Firmen gehören, wenn es für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird. Beispielsweise kann das Wort „Mercedes“ für Fahrzeuge der Daimler AG stehen und gleichzeitig für Luxusschuhe einer Schuhhandelsgruppe verwendet werden. Was eine Marke schützt, wird also durch das Zusammenspiel von Zeichen (Wort, Logo, etc.) und den zugehörigen Waren und Dienstleistungen bestimmt.
Es gibt sehr viele Markenformen
Eine Marke kann dabei sehr unterschiedliche Formen annehmen: Es können Buchstaben, Zahlen, Wörter, Bilder oder auch reine Farben oder akustische Signale verwendet werden. Am gebräuchlichsten sind Wortmarken, die aus einem oder mehreren Wörtern gebildet sind. Das Wort oder die Wörter können dabei beispielsweise Eigennamen (Daimler, Disney), Abkürzungen (BMW, DHL), Anleihen aus anderen Sprachen (Audi, Uber), Akronyme (Adidas, Haribo) oder Wörter sein, die aus völlig anderen Bereichen stammen wie die Waren selbst (Apple, Amazon).
Bei einer Wortmarke ist die Buchstaben- oder Zeichenfolge an sich geschützt – also in jeder Schriftart, klein- oder großgeschrieben, in jeder Farbe, kursiv oder fett. Dies stellt einen sehr breiten Schutz dar.
Bei einer Bildmarke erstreckt sich der Schutz auf identische oder sehr ähnliche Wiedergaben der Marke. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Eintragung in der Farbkombination erfolgt, in der die Bildmarke auch später verwendet wird. Enthält eine Bildmarke zusätzlich ein oder mehrere Wörter, spricht man von einer Wort-/Bildmarke. Eine solche Marke verleiht nicht den einzelnen Bestandteilen, sondern nur der Kombination Schutz.
Die Marke darf nicht beschreibend sein …
Wichtig ist dabei, dass das Zeichen nicht die Ware oder Dienstleistung beschreibt – auch nicht in einer anderen Sprache. Die Begriffe, mit denen man üblicherweise eine Ware bezeichnet, sollen also freigehalten werden. Das Wort Apple wäre also nicht für die Ware „Obst“ eintragbar. Das gleiche gilt für das Bild eines Apfels für die Ware „Obst“.
… sollte eingetragen werden …
Hast du nach einem Kreativprozess eine Marke geschaffen, solltest du zunächst prüfen, ob es das Zeichen schon gibt, ob es möglicherweise bereits in einem Markenregister eingetragen ist und wenn ja, für welche Waren und Dienstleistungen. Wenn dein Zeichen ein Konkurrent bereits identisch oder sehr ähnlich verwendet, ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Möchtest du an deinem Logo oder deiner Wortkreation trotzdem festhalten, solltest du bereits hier einen Anwalt zu Rate ziehen. Patentanwälte sind auch in Markensachen ausgebildet und können dir hier weiterhelfen. Außerdem gibt es Rechtsanwälte, die sich in Sachen Markenrecht spezialisiert haben und oft auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtschutz sind.
Ist dein Zeichen wirklich neu, kannst du den nächsten Schritt machen und eine Eintragung bei einem Amt – für eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt – beantragen. Dabei musst du dein gewähltes Zeichen und die zugehörigen Waren und Dienstleistungen angeben. Auch hier lauern Fallstricke. Es bedarf einiger Erfahrung, die richtigen Waren und Dienstleistungen für dein Business zusammenzustellen. Die Waren und Dienstleistungen sind in insgesamt 45 Klassen gemäß der sogenannten Nizza-Klassifikation zusammengefasst. Es ist für deine Marke wichtig, die richtigen Klassen zu finden und in den Klassen die richtigen Begriffe zu wählen. Hier solltest du einerseits auch zukünftige Entwicklungen bedenken, andererseits willst du deine Sammlung an Begriffen auch nicht zu groß machen, damit sich Konkurrenten nicht unnötig gezwungen sehen, gegen deine Marke vorzugehen. Auch hier ist es ratsam, sich Hilfe von einem Spezialisten zu holen.
… und muss dann auch unbedingt benutzt werden!
Nach der Eintragung einer Marke musst du zunächst für fünf Jahre eigentlich nichts tun. In diesem Zeitraum bist du nämlich noch nicht gezwungen, deine Marke für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Nach diesem Zeitraum von fünf Jahren ist die Benutzung dann allerdings Pflicht. Diese muss für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen dokumentiert werden, damit sie im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann.
Wie das Patent auch ist eine Marke nur für das Land gültig, in dem sie eingetragen worden ist. Soll sich der Schutz über Deutschland hinaus erstrecken, besteht die Möglichkeit, eine EU-weite Marke anzumelden oder sie sogar international registrieren zu lassen. Zeitlich ist der Schutz einer Marke nicht beschränkt: Nach der Eintragung besteht zunächst Markenschutz für zehn Jahre. Dieser kann beliebig oft für jeweils erneut zehn Jahre verlängert werden.
Wie auch Patente steigern Marken den Wert deines Unternehmens. Hast du mit deinem Unternehmen Erfolg und deine Marken steigen in ihrer Bekanntheit, erhöht sich auch der Wert deiner Marke. Dabei ist es wichtig, den Markt stets zu beobachten, um eventuelle Nachahmer schnell ausfindig zu machen. Bleibst du hier untätig, kann sich durch viele ähnliche Marken dein Markenwert verwässern.
Markenschutz ist wert- und wirkungsvoll
Wie auch beim Patent kannst du mit einer Marke jedem anderen verbieten, das geschützte Zeichen im Zusammenhang mit den eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Dabei erstreckt sich der Schutz nicht nur auf identische Zeichen, sondern auch auf ähnliche, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Markenschutz ist hier sehr wirkungsvoll: Vielleicht hast du schon von Grenzbeschlagnahmungen durch die Zollbehörden gehört? Hier kann man bereits an der Landesgrenze verhindern, dass Waren mit deiner Marke eingeführt werden und unter Umständen die Vernichtung verlangen.
Kosten
Die meisten Kosten entstehen bei der Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und bei der Beantwortung möglicher Bescheide des Amtes. Bei einer professionellen Beratung musst du mit Kosten ab 1.000 Euro (einschließlich der Amtsgebühren) für eine Marke rechnen.
Patent und Marke: Die Unterschiede in der Übersicht
Alle relevanten Unterschiede haben wir nochmals zusammengefasst in dieser Übersicht aufgelistet.
Patente | Marken | |
schützen …. | technische Erfindungen | ein Zeichen in Verbindung mit Waren und Dienstleistungen |
Voraussetzungen | neu, erfinderisch | nicht beschreibend, unterscheidungskräftig |
Laufzeit | 20 Jahre | 10 Jahre, unbegrenzt oft verlängerbar |
Kosten | ab 10.000 Euro | ab 1.000 Euro |
Fazit: Patent und Marke
Ein Patent schützt deine Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte und sichert deine Position gegenüber Marktbegleitern ab. Ein Patentportfolio steigert die Bewertung deines Unternehmens und dient als Nachweis für die Innovativkraft deines Unternehmens.
Eine Marke schützt deine Marketinginvestments. Du kannst damit deinen Auftritt nach außen schützen und dich gegen Nachahmer wirkungsvoll zur Wehr setzen. Eine Marke kann zu einem wertvollen Asset deines Unternehmers werden.
Beide Schutzrechte können im Übrigen auch lizensiert oder gehandelt werden.
Häufige Fragen (FAQ) zu Patent und Marke
Wenn der „jemand“ zur Öffentlichkeit zählt, wird angenommen, dass die Erfindung veröffentlicht worden ist und nicht mehr patentiert werden kann. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn die Person in einer besonderen Beziehung zu dir steht – also beispielsweise Mitarbeiter deiner Firma ist. Im Zweifel kann es helfen, eine Geheimhaltungsvereinbarung abzuschließen – oder nichts vor der Einreichung einer Patentanmeldung zu veröffentlichen.
Wenn die Marke für ganz andere Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist, sollte das kein Problem sein. Es kann auch sein, dass die Marke nicht mehr benutzt wird – dann kann man sie löschen lassen.
Wenn du weitere Fragen zu diesem Thema hast, ist Ostertag und Partner Patentanwälte mbB dein erster Ansprechpartner. Die Patentanwaltssozietät mit Sitz in Stuttgart bietet mit ihren fachlich und rechtlich breit aufgestellten Patentanwälten Rechtsberatungen rund um gewerbliche Schutzrechte.
Nähere Informationen erhältst du auf ostertag-ip.de
DU willst deine KI-Skills aufs nächste Level heben?
WIR machen dich bereit für die Revolution
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ!
- Praxisbeispiele – sofort anwendbar für dein Business
- Aktuelle KI-Tools im Check
- Expertentipps für die neusten KI-Technologien
- Case Studies – von E-Mail-Marketing bis Datenanalyse
Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.
Über den Autor
Stephan Zeitler
Stephan Zeitler studierte Physik an der Universität Augsburg und an der Technischen Universität München mit Schwerpunkten in Halbleiterphysik, Biophysik und medizinischer Strahlenphysik. Zwischen 1999 und 2003 war er als Entwicklungsingenieur in den Bereichen Simulation, Entwicklung und Charakterisierung aktiver und passiver optischer Netzwerkkomponenten unter anderem bei der Siemens AG und der Corning Cable Systems tätig. 2007 erhielt er seine Zulassung als Patentanwalt vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, 2009 die Zulassung als Europäischer Vertreter beim Europäischen Patentamt. In den Jahren 2011 bis 2014 war er Partner in einer mittelständischen Kanzlei, in der er auf den Gebieten der Elektronik, der Halbleitertechnik und der LCD-Technologie tätig war. 2015 trat Stephan Zeitler der Kanzlei Ostertag und Partner Patentanwälte mbB ein und ist dort seit 2017 als Partner tätig.