So erreichst du relevante Kontakte
Adresskauf: Neukunden durch Direktmarketing
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Inhaltsverzeichnis
- Passendes Adressmaterial finden
- Vor dem Adresskauf den richtigen Anbieter auswählen
- Irrläuferquoten und veraltete Adressen
- Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung
- Fazit
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Um ein Produkt oder eine Dienstleistung gewinnbringend zu vertreiben kann es hilfreich sein, Adressen bei einem seriösen Anbieter zu kaufen. Das Stichwort an dieser Stelle ist Dialogmarketing. Hier besteht die Möglichkeit spezifische Werbung gezielt auf die potenziellen Kunden auszurichten. Mit dem Adresskauf können die Kontaktdaten relevanter Branchen erworben werden, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen die richtige Zielgruppe zu treffen. Zudem wird eine schnelle Umsetzung geplanter Marketingaktionen ermöglicht.
Passendes Adressmaterial finden
Bei einem Adresshändler, auch Listbroker genannt, besteht die Option ein Angebot einzuholen. Dieses kann auf die individuellen Wünsche angepasst werden. Abgesehen von der Branche können noch zusätzliche Kriterien ausgewählt werden. Im Normalfall ist immer eine vollständige Postanschrift enthalten. Weitere Informationen wie die Telefonnummer, Webseite oder Ansprechpartner, können meist problemlos hinzugebucht werden. Je nachdem welche Werbeaktion angestrebt wird, sind zusätzliche Informationen wichtig. Dadurch besteht die Möglichkeit mehrere Kommunikationswege zu nutzen. Enthält der gekaufte Adressdatensatz beispielsweise die Postanschrift und eine Telefonnummer, kann im ersten Schritt ein Werbebrief versendet und im zweiten Schritt der Kunde zusätzlich angerufen werden. Im besten Fall wird nur ein Medium benötigt, um einen Kunden zu gewinnen. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass es häufig mehrere Kontaktaufnahmen braucht, bis ein Werbeempfänger zum Kunden wird.
Vor dem Adresskauf den richtigen Anbieter auswählen
Im Internet bieten eine Vielzahl von Listbrokern ihre Dienste an. Bei der großen Auswahl den besten Anbieter für die individuellen Bedürfnisse zu finden ist nicht in jedem Fall einfach. Auch wenn häufig der Adresskauf nicht der teuerste Bestandteil einer Werbeaktion ist, sollten die Adressen qualitativ hochwertig und aktuell sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du Adressen kaufst, die sich als unbrauchbar und veraltet herausstellen. Ist ein Händler telefonisch gut zu erreichen und klärt die Kunden umfassend über die Datenschutz-Grundverordnung auf, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt. Sind hingegen die Preise viel zu günstig und mehrere hunderttausend Adressen können für wenige hundert Euro erworben werden, gilt es Vorsicht walten zu lassen. In vielen Fällen handeln es sich um veraltetet Daten mit vielen Irrläufern.
Irrläuferquoten und veraltete Adressen
Als Irrläufer werden im Adresshandel Daten bezeichnet, die falsch oder veraltete sind. Werbematerial, welches an solche Adressen geschickt wird, kommt nicht an. Der Adresshändler Address-Base gibt zum Beispiel auf seiner Adressen kaufen Infoseite eine Irrläuferquote bis zu 10% an. Diese Quote ist meist nicht auszuschließen. Dies liegt daran, dass der Datenhandel hohen Fluktuationen unterworfen ist. Daher werden die Adressen eines verlässlichen Listbrokers in regelmäßigen Abständen aktualisiert und erneuert. Trotzdem wird kaum ein Datenpaket völlig frei von Irrläufern sein.
Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO gilt es in Bezug auf Werbung einiges zu beachten. Insbesondere was E-Mail– und Faxwerbung betrifft gibt es Einschränkungen. Ohne Werbeeinwilligung dürfen diese Kanäle nicht genutzt werden. Falls sich darüber hinweggesetzt wird, muss mit einer Abmahnung und Strafzahlung gerechnet werden. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, kann auf Briefwerbung gesetzt werden. Diese ist im Vergleich zu E-Mail oder Fax unproblematisch und erlaubt. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte lediglich die Adressquelle im Anschreiben angeben. Somit hat der Empfänger die Möglichkeit sich beim Werbetreibenden, sowie beim Adresshändler austragen zu lassen, falls Werbung unerwünscht sein sollte. Ebenfalls erlaubt ist Telefon-Werbung, sofern eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Dieser Begriff ist sehr dehnbar und lässt Platz für Interpretationen. Im Normalfall sollte ein Produkt oder eine Dienstleistung für das angesprochene Unternehmen von Interesse sein, um einen Anruf rechtfertigen zu können.
Fazit
Durch den Kauf von Adressen kann Zeit und Geld gespart werden. Mit der Hilfe eines seriösen Adresshändlers erleichtert die Bandbreite an Informationen die Kontaktaufnahme zu potenziellen Kunden ungemein. Werden dazu die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung beachtet, steht einer erfolgreichen Werbeaktion nichts mehr im Weg.
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