Wegfall der meisten Corona-Regelungen zum 01.02.2023

Krank am Arbeitsplatz: Was gilt nun mit Ende der Isolationspflicht?

Lange hielt sich in Deutschland die Maskenpflicht im ÖPNV. Ebenso galt auch weiterhin sehr lange die Isolationspflicht in einigen Bundesländern. Ab dem 1. Februar 2023 ändert sich dies vor allem auch für Nordrhein-Westfalen. Dort setzt die Isolationspflicht nun ebenfalls aus. Was jetzt wichtig ist im Falle eines Krankheitsfalls und besonders bei einer Corona-Infektion und wie du als Arbeitsgeber am besten reagierst, erfährst du hier.

Das ist in Sachen Corona jetzt aktuell

Ab 01. Februar gibt es einige Neuerungen, die die Corona-Regelungen betreffen. In Nordrhein-Westfalen fällt mit dem 01. Februar, in Thüringen mit dem 03. Februar die Maskenpflicht im dortigen Nahverkehr. Damit gibt es deutschlandweit im Nahverkehr keine Maskenpflicht mehr. Ab dem 02. Februar ist es dann auch im Fernverkehr soweit.

Zusätzlich beendet NRW nun auch die Isolationspflicht für Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Andere Bundesländer, wie Bayern oder Schleswig-Holstein haben diese Regelungen schon im vergangenen Herbst aufgehoben. In einzelnen Bundesländern, wie Brandenburg, bleibt die Isolationspflicht bestehen. In Bayern beispielsweise wird aktuell auf eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände gesetzt, um andere zu schützen. Aber was heißt das nun für dich als Personaler oder Unternehmer? Wir zeigen dir, was es nun für dich zu beachten gilt, um deine Mitarbeiter zu schützen.

Krank am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Bisher hast du den Arbeitsplatz für deine Mitarbeiter nach bestimmten Hygienekonzepten ausgerichtet. Dazu zählten in der Hochphase Abstände, Sichtschutz, Tests und einige andere Maßnahmen, wie Homeoffice-Möglichkeiten. Diese Arbeitsschutzverordnung, die bis dato galt, wurde nun auch verfrüht ausgesetzt. Bisherige Regelungen können also nach Bedarf bleiben oder zurückgenommen werden. Wenn dein Betrieb schon auf Homeoffice-Möglichkeiten eingestellt ist, könnten diese zum Beispiel bleiben. Oder die Tage beispielsweise reduziert werden.

Außerdem galten bisher klare Regelungen für Corona-Infektionen. Mit dem Wegfall der Isolationspflicht in NRW haben wir nochmal einen genauen Blick auf die Regelungen geworfen. Deine Mitarbeiter dürfen rechtlich gesehen mit einer Corona-Infektion, also krank, am Arbeitsplatz erscheinen, genauso wie sie auch mit anderen Krankheiten zur Arbeit kommen dürfen. Als Unternehmer oder Personaler musst du in dem Fall jedoch einige Entscheidungen treffen.

Ist der Mitarbeiter zu krank oder zeigt deutliche Symptome hast du das Recht, diesen wieder nach Hause zu schicken. Du darfst von der Fürsorgepflicht Gebrauch machen. Das heißt, dass du zum Schutz der anderen Mitarbeiter und zum Schutz den kranken Mitarbeiters die Entscheidung fällen darfst. Gerade bei ansteckenden Krankheiten ist diese Entscheidung wichtig für das Wohl des Unternehmens.

Krank am Arbeitsplatz: Was gibt es für Alternativen?

Hat ein Mitarbeiter eine Corona-Infektion, aber milde Symptome und möchte arbeiten, hast du als Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten. Besteht in deinem Betrieb noch die Homeoffice-Option, so kannst du diese anbieten. Solange der Mitarbeiter eben krank aber arbeitsfähig ist, kann er weiterarbeiten. Alternativ kannst du als Leiter und Hausherr auch eine Maskenpflicht verordnen. Damit tritt dann eine zusätzliche Schutzmaßnahme in Kraft.

Am Besten spricht du über diese Möglichkeiten mit deinen Mitarbeitern. Damit wissen sie einerseits, was auf sie zukommt, sollten sie eine Corona-Infektion erleiden, andererseits gibst du einen transparenten Blick auf die Entscheidungen. Damit bleibt die Arbeitszufriedenheit und -leistung konstant, ohne, dass sich Mitarbeiter unwohl fühlen. Die aktuellen Regelungen zielen vor allem auf die eigene Verantwortung deiner Mitarbeiter und dir ab. Bei starken Erkrankungen wie Grippe, starken Erkältungen oder Migräne bleiben die meisten Menschen ohnehin krank zuhause oder zumindest im Homeoffice. Kommuniziere klar, wie die weiteren Maßnahmen aussehen.

Jetzt dein DRX-Ticket mit 50 % Rabatt sichern!

Du stellst dir häufiger arbeitsrechtliche Fragen und suchst als Recruiter oder Personaler noch Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Personalern? Dann sicher dir noch schnell eines der ersten Tickets für die DRX 2024 – Deutschlands größtes Event für digitales Recruiting! In unserer aktuellen SUPER EARLY BIRD-PHASE mit 50% RABATT!

Die DRX findet vom 25./26. April 2024 in Düsseldorf statt und auf gleich drei Bühnen erwarten dich über 50 Speaker aus der HR- und Recruiting-Welt! Nutze die Messe mit über 40 Ausstellern um dich persönlich mit anderen Experten aus der Branche über die neusten Trends auszutauschen. Von Social Media RecruitingLinkedIn, Xing und TikTok-Ads, modernem Employer Branding bis hin zum perfekten Recruiting Funnel und vielem mehr: Die DRX bietet dir alle Disziplinen des digitalen Recruitings!

SUPER EARLY BIRD SPECIAL:
Nur jetzt 50% RABATT
Themenseiten

Du brauchst Hilfe bei deiner Gründung?

Wir unterstützen dich bei deinem Vorhaben!

Erhalte ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer Experten.

Die besten Artikel & mehr direkt in dein Postfach!




* Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.

Über den Autor

Autorenprofil: Lea Minge

Lea Minge

Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Sitemap

schliessen