Was ist seit Februar 2023 passiert?
Krank am Arbeitsplatz: Was gilt nun seit Ende der Isolationspflicht?


Bildquelle: Wellnhofer Designs - Stock.adobe.com
Im Februar enden diverse Regelungen zum Schutz vor einer Corona-Infektion.
Inhaltsverzeichnis
- Das ist in Sachen Corona noch aktuell
- Krank am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
- Krank am Arbeitsplatz: Was gibt es für Alternativen?
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Das ist in Sachen Corona noch aktuell
Seit dem 01. Februar gibt es keine Neuerungen mehr, die die Corona-Regelungen betreffen. Im Februar sind weitestgehend alle Maskenpflichtregelungen für den Bahnverkehr gefallen. Das waren die größten Änderungen, die bis dahin noch ausstanden. Bis April galt es nur noch in Arztpraxen eine medizinische Maske zu tragen. Die Regel galt für Patienten. Seit dem 08. April 2023 ist aber auch diese Regel aufgehoben, weshalb es nun seitdem keine Corona-Regelungen mehr gibt.
Zusätzlich wurden auch so gut wie alle Regelungen zur Isolationspflicht beendet. Einige Bundesländer beendeten dies bereits im Herbst 2022, andere wiederum erst im Frühjahr 2023. Daher gilt, dass sich keine Person mehr in häusliche Isolation begeben muss, auch wenn der Coronatest positiv war. Man steht es jedem frei auch trotz Krankheit das Haus zu verlassen. In Bayern beispielsweise wurde daher auf eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände gesetzt, um andere zu schützen.
Theoretisch muss sich aber niemand an die Regeln halten und auch infizierte Personen können zur Arbeit. Ausnahmen gibt es nur im medizinischen und Pflegesektor. Aber was heißt das nun für dich als Personaler oder Unternehmer? Wir zeigen dir, was es nun für dich zu beachten gilt, um deine Mitarbeiter zu schützen.
Krank am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Bisher hast du den Arbeitsplatz für deine Mitarbeiter nach bestimmten Hygienekonzepten ausgerichtet. Dazu zählten in der Hochphase Abstände, Sichtschutz, Tests und einige andere Maßnahmen, wie Homeoffice-Möglichkeiten. Diese Arbeitsschutzverordnung, die bis dato galt, wurde ausgesetzt. Bisherige Regelungen können also nach Bedarf bleiben oder zurückgenommen werden. Wenn dein Betrieb schon auf Homeoffice-Möglichkeiten eingestellt ist, könnten diese zum Beispiel bleiben. Oder die Tage beispielsweise reduziert werden.
Außerdem galten bisher klare Regelungen für Corona-Infektionen. Mit dem Wegfall der Isolationspflicht in NRW haben wir nochmal einen genauen Blick auf die Regelungen geworfen. Deine Mitarbeiter dürfen rechtlich gesehen mit einer Corona-Infektion, also krank, am Arbeitsplatz erscheinen, genauso wie sie auch mit anderen Krankheiten zur Arbeit kommen dürfen. Als Unternehmer oder Personaler musst du in dem Fall jedoch einige Entscheidungen treffen.
Ist der Mitarbeiter zu krank oder zeigt deutliche Symptome hast du das Recht, diesen wieder nach Hause zu schicken. Du darfst von der Fürsorgepflicht Gebrauch machen. Das heißt, dass du zum Schutz der anderen Mitarbeiter und zum Schutz den kranken Mitarbeiters die Entscheidung fällen darfst. Gerade bei ansteckenden Krankheiten ist diese Entscheidung wichtig für das Wohl des Unternehmens.
Krank am Arbeitsplatz: Was gibt es für Alternativen?
Hat ein Mitarbeiter eine Corona-Infektion, aber milde Symptome und möchte arbeiten, hast du als Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten. Besteht in deinem Betrieb noch die Homeoffice-Option, so kannst du diese anbieten. Solange der Mitarbeiter eben krank aber arbeitsfähig ist, kann er weiterarbeiten. Alternativ kannst du als Leiter und Hausherr auch eine Maskenpflicht verordnen. Damit tritt dann eine zusätzliche Schutzmaßnahme in Kraft.
Am Besten spricht du über diese Möglichkeiten mit deinen Mitarbeitern. Damit wissen sie einerseits, was auf sie zukommt, sollten sie eine Corona-Infektion erleiden, andererseits gibst du einen transparenten Blick auf die Entscheidungen. Damit bleibt die Arbeitszufriedenheit und -leistung konstant, ohne, dass sich Mitarbeiter unwohl fühlen. Die aktuellen Regelungen zielen vor allem auf die eigene Verantwortung deiner Mitarbeiter und dir ab. Bei starken Erkrankungen wie Grippe, starken Erkältungen oder Migräne bleiben die meisten Menschen ohnehin krank zuhause oder zumindest im Homeoffice. Kommuniziere klar, wie die weiteren Maßnahmen aussehen.
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Über den Autor

Lea Minge
Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.