Gelber Schein – Was ist das?
Jeder Arbeitnehmer, der schon einmal krank geschrieben wurde, kennt den gelben Schein. Gemeint ist die Krankschreibung, die auf gelben Papier gedruckt ist. Die Krankschreibung erfolgte lange Zeit vollständig über diesen analogen Weg. So bekam man bei einer Krankschreibung drei Atteste: einen für den Patienten selbst, einen für den Arbeitgeber und einen für die Krankenkasse. Für die Krankschreibung musste man selbst beim Arzt vorsprechen. Beides wurde Schritt für Schritt umgemünzt.
Bisher war es so, dass der Arbeitgeber ab dem dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest zur Arbeitsunfähigkeit brauchte. Der kranke Arbeitgeber war dazu angehalten, seinen Arbeitsgeber auf die Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit aufmerksam zu machen. Die Atteste musste der Arbeitnehmer bei Krankenkasse und Arbeitgeber einreichen. So der bisherige Stand der Dinge. Seit der Corona-Pandemie konnte man sich zumindest telefonisch krankschreiben lassen und war nicht mehr auf den Besuch beim Arzt angewiesen.
Die drei Krankschreibungen fallen seit dem 1. Januar 2023 weg. Schritt für Schritt wurde der Prozess eingeleitet, sodass zwischenzeitlich schon kein Attest mehr zur Krankenkasse gebracht werden musste. Nun hat sich die Lage vollständig geändert.
Was muss ich jetzt machen ohne gelben Schein?
Die Krankschreibung beim Arzt wird nun digital an die Krankenkasse übermittel, die dies auch an den Arbeitgeber weitergeben muss, sobald dieser danach fragt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird damit zur elektronischen Variante. Damit ist die Krankschreibung für den Arbeitnehmer mit keinerlei Aufwand mehr verbunden. Arbeitnehmer müssen keine Bescheinigung mehr vorlegen, da diese elektronisch übermittelt wird.
Was jedoch bleibt ist die Papierbescheinigung für den Arbeitnehmer. Dieser kann dieses Dokument als Bescheinigung oder Beweis zu den Unterlagen legen, falls es aus unterschiedlichen Gründen Unstimmigkeiten oder Probleme gibt. Außerdem bleibt es gleich, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber melden muss, dass dieser krank ist. Und auch weiterhin muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Der Arbeitgeber kann die Daten zur Krankschreibung jedoch nicht ständig abrufen. Der Arbeitgeber muss diese für jede Krankschreibung, sei es eine Erst- oder Folgebescheinigung, neu anfordern. Dazukommend nehmen auch Krankenhäuser an diesem Verfahren teil. Lediglich Privatärzte, Reha-Ärzte, Physio- und Psychotherapeuten und Ärzte im Ausland sind von dieser Regelung ausgenommen. Da bleiben die Regelungen erstmal wie gehabt.


Lea Minge