So sicherst du dich finanziell ab
Inflationsbonus nicht bekommen: Das ist die bessere Alternative


Viele Arbeitnehmer werden den Inflationsbonus nicht bekommen. Wie tragen sie jetzt die gestiegenen Kosten?
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch ist der Inflationsbonus?
- Wann kommt der Inflationsbonus?
- Was müssen Arbeitgeber beim Inflationsbonus beachten?
- Müssen Arbeitgeber allen Mitarbeitern den Inflationsbonus zahlen?
- Kann der Inflationsbonus auch in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden?
- Wie sieht die Kritik aus?
- Das kannst du machen, wenn du keinen Inflationsbonus bekommen hast
- Keinen Inflationsbonus bekommen? Sichere dich mit einem eigenen Online Business ab
- Dein einfacher Zugang zum Affiliate Marketing
- Häufige Fragen (FAQ) zum Inflationsbonus
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- Wie hoch ist der Inflationsbonus?
- Wann kommt der Inflationsbonus?
- Was müssen Arbeitgeber beim Inflationsbonus beachten?
- Müssen Arbeitgeber allen Mitarbeitern den Inflationsbonus zahlen?
- Kann der Inflationsbonus auch in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden?
- Wie sieht die Kritik aus?
- Das kannst du machen, wenn du keinen Inflationsbonus bekommen hast
- Keinen Inflationsbonus bekommen? Sichere dich mit einem eigenen Online Business ab
- Dein einfacher Zugang zum Affiliate Marketing
- Häufige Fragen (FAQ) zum Inflationsbonus
Wie hoch ist der Inflationsbonus?
Dein Unternehmen kann dir eine Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Die Auszahlung ist dabei steuer- und abgabefrei. Es entscheidet allerdings jedes Unternehmen selbst, wie hoch der Inflationsbonus für die Mitarbeiter ausfallen soll und ob es diese Leistung überhaupt erbringen möchte. Es kann daher gut sein, dass du den Inflationsbonus nicht bekommen wirst. Die Bundesregierung hat den Unternehmen die freie Wahl gelassen. Ein gesetzlicher Anspruch ist nicht gegeben.
Wann kommt der Inflationsbonus?
Die Arbeitgeber können den Inflationsbonus seit dem 26. Oktober 2022 auszahlen. Das wurde ihnen mit dem ,,Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ ermöglicht, welches am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet würde. Es steht den Arbeitgebern frei, die Summe auch in Teilbeträgen auszuzahlen. Die Inflationsprämie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Möglicherweise wirst du den Inflationsbonus daher 2023 oder 2024 erhalten, falls du ihn dieses Jahr nicht bekommen hast. Der Bund möchte den Arbeitgebern mit diesem weiten Zeitfenster Flexibilität geben.
Was müssen Arbeitgeber beim Inflationsbonus beachten?
Auf den Seiten der Bundesregierung wird beschrieben, dass der Inflationsbonus ,,zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden“ muss. Es ist den Arbeitgebern daher nicht gestattet, weniger Gehalt auszuzahlen und die Differenz mit dem Bonus auszugleichen. Es ist bereits ausreichend, wenn die Arbeitgeber in der Lohnabrechnung darauf hinweisen, dass der Bonus im Zusammenhang mit der Inflation ausgezahlt wird. Zusätzliche Anforderungen gilt es nicht zu erfüllen.
Für die Arbeitgeber ist die Inflationsprämie eine Möglichkeit, die Arbeitnehmer mit Blick auf die Inflation zu entlasten, ohne gleich die Gehälter langfristig zu erhöhen. Denn worin könnte das enden? In einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale, welche die Inflation nur weiter befeuern könnte: Höhere Gehälter bedeuten höhere Kosten für den Arbeitgeber. Als Folge davon müssen sie die Preise anheben. Die Inflation steigt somit. Weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer hätten etwas davon.
Weiterhin heißt es bezüglich des Arbeitslosengeldes II: ,,Zudem wird die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird.“
Müssen Arbeitgeber allen Mitarbeitern den Inflationsbonus zahlen?
Ja, das ist der Fall. Vollzeit-, Teilzeitkräfte und selbst geringfügig Beschäftigte wie Minijobber, Werksstudenten und Auszubildende sind grundsätzlich in der Lage, den Inflationsbonus zu bekommen. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls von keiner Relevanz.
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet es den Arbeitgebern, den Inflationsbonus an einzelne Mitarbeiter zu vergeben und andere davon auszuschließen. Daher müssen im Grundsatz alle Arbeitnehmer den Bonus erhalten. Nur durch einen sachlichen Grund können bestimmte Arbeitnehmer ausgeschlossen werden.
Kann der Inflationsbonus auch in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden?
Arbeitnehmer können den Bonus auch in Form von Sachleistungen erhalten, wenn der Arbeitgeber dies möchte. Anforderung dafür ist aber, dass sie helfen müssen, die Arbeitnehmer in Hinblick auf die hohe Inflation zu entlasten. Mitunter können dazu Gutscheine für das Tanken oder für Waren gezählt werden. Hat ein Unternehmen zuvor ähnliche Sachleistungen zur Verfügung gestellt, können sie nicht mit der Inflationsprämie verrechnet werden.
Wie sieht die Kritik aus?
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) steht dem Inflationsbonus kritisch gegenüber. So seien viele Unternehmer überhaupt nicht in der Lage, die Prämie auszuzahlen. Zitat: ,,(…) man muss sich auch bewusst sein, dass die Unternehmen, die jetzt am härtesten getroffen sind und bei denen auch die Beschäftigten am härtesten getroffen sind, sich das in vielen Fällen gar nicht leisten können“.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger vertritt eine ähnliche Ansicht: ,,Viele Unternehmen würden ihren Mitarbeitern sicherlich eine Einmalzahlung, egal in welcher Höhe ermöglichen, aber sie können es nicht, weil die massiv gestiegenen Energiekosten ihnen jede Luft zum Atmen nehmen“, erklärte Dulger gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Weiterhin handelt es sich bei der Inflationsprämie um eine einmalige Entlastung. Für die Arbeitnehmer, die unter den zu hohen Kosten leiden, wird es aber keinen entscheidenden Unterschied machen. Gleichzeitig können die Arbeitgeber – wenn sie es überhaupt wollen – erst im nächsten Jahr oder in dem darauf die Prämie auszahlen. Wenn Arbeitnehmer den Inflationsbonus allerdings zeitnah benötigen, ihn aber dieses Jahr nicht mehr bekommen, hilft es wenig.
Das kannst du machen, wenn du keinen Inflationsbonus bekommen hast
Deine Hoffnung war groß, den Inflationsbonus von deinem Chef zu bekommen und doch stehst du jetzt mit leeren Händen da. Das enttäuscht dich sicherlich. Es ist an dieser Stelle aber wichtig, den Gesamtzusammenhang zu verstehen. Wie bereits Marcel Fratzscher (Präsident des DIW) erklärt hat, geht es vielen Unternehmen finanziell derzeit einfach nicht gut genug, um den Arbeitnehmern die Inflationsprämie auszuzahlen. Eine ordentliche Gehaltserhöhung für alle ergibt ebenfalls keinen Sinn – Stichwort Lohn-Preis-Spirale.
Konzentrieren wir uns daher lieber auf die andere Seite der Münze. Die Seite, die wir aktiv beeinflussen können. Während auf der einen Seite die Preise und Kosten ansteigen und uns zu erdrücken drohen, können wir versuchen, auf der anderen Seiten unsere Einnahmen zu erhöhen und so die drastischen Wirkungen abzudämpfen. Das ist sehr gut möglich. Wir von Gründer.de beweisen das täglich und helfen unserer Community, sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Keinen Inflationsbonus bekommen? Sichere dich mit einem eigenen Online Business ab
Sicherlich stellst du dir die Frage, was die Alternative zum Inflationsbonus ist, die dich finanziell absichern kann. Ich möchte dir dafür ein ganz besonderes Online Business vorstellen, welches du ohne großen Aufwand betreiben kannst: Das Affiliate Marketing Business. Wir nennen es auch das ,,einfachste Geschäftsmodell im Internet“. Ich werde es dir erklären:
Affiliate Marketing – auch Empfehlungsmarketing genannt – beschreibt grob gesagt die Zusammenarbeit von Vertriebspartnern mit dem Ziel, Produkte zu verkaufen und Geld zu verdienen. Im Prinzip ist es also ganz einfach: Als Affiliate empfiehlst du jemandem ein Produkt, er kauft es und du kassierst dafür eine Provision.
Die Affiliate Marketing Branche hat einen weltweit geschätzten Wert von 12 Milliarden US-Dollar. Statistiken zeigen zudem, dass der Wert dieser Branche in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird. Außerdem ist Affiliate Marketing für 16% des globalen E-Commerce Umsatzes verantwortlich. Du siehst: In dieser Branche lässt sich gutes Geld verdienen und das auch in Zukunft.
Dein einfacher Zugang zum Affiliate Marketing
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Häufige Fragen (FAQ) zum Inflationsbonus
Die Inflationsprämie kann bis zu 3000 Euro hoch sein. Die Auszahlung ist dabei steuer- und abgabefrei. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, wie hoch der Inflationsbonus für die Mitarbeiter ausfallen soll und ob es diese Leistung überhaupt erbringen möchte. Ein gesetzlicher Anspruch ist nämlich nicht gegeben.
Die Arbeitgeber können den Inflationsbonus seit dem 26. Oktober 2022 auszahlen. Es steht den Arbeitgebern frei, die Summe auch in Teilbeträgen auszuzahlen. Die Inflationsprämie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Der Bund möchte den Arbeitgebern mit diesem weiten Zeitfenster Flexibilität geben.
Ja, das ist der Fall. Vollzeit-, Teilzeitkräfte und selbst geringfügig Beschäftigte wie Minijobber, Werksstudenten und Auszubildende sind grundsätzlich in der Lage, den Inflationsbonus zu bekommen. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls von keiner Relevanz.
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet es den Arbeitgebern, den Inflationsbonus an einzelne Mitarbeiter zu vergeben und andere davon auszuschließen. Daher müssen im Grundsatz alle Arbeitnehmer den Bonus erhalten. Nur durch einen sachlichen Grund können bestimmte Arbeitnehmer ausgeschlossen werden.
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Über den Autor
Selim Esmen
Affiliate Marketing, Dropshipping oder die neuesten Anlage-Trends – in den Texten von Selim erfahren unsere Leser, wie sie ein Nebeneinkommen aufbauen oder ihr Erspartes vermehren können. Dafür beschäftigt er sich täglich mit den aktuellen Geschehnissen aus der Wirtschaft. Seine Expertise umfasst dabei auch alles rund um Aktien und Kryptowährungen. Der gebürtige Bonner ist insbesondere engagiert, sein Wissen über das dezentrale Finanzwesen und die dahinterliegende Blockchain-Technologie auszubauen. Sein größter Anspruch: Selbst die schwierigsten Finanzthemen für unsere Leser leicht verständlich aufzubereiten.
Bei Gründer.de an Bord ist Selim seit Oktober 2022. In seiner Rolle als Kooperations- und Partnermanager steht er allen Interessenten als Ansprechpartner zu Verfügung, die eine Präsenz auf unserem Portal anstreben. Zuvor studierte er Media and Marketing Management (B.A.) an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.