Berufliche, rechtliche und finanzielle Voraussetzungen

Selbstständig machen mit einer Apotheke

Wer sich mit einer Apotheke selbstständig machen möchte, muss an erster Stelle den entsprechenden beruflichen Hintergrund vorweisen. Außerdem sind eine ganze Reihe an gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, da es sich dabei um einen Beruf mit viel Verantwortung handelt. Dazu ist das Eröffnen oder die Übernahme mit hohen Kosten verbunden. Wer trotz dieser Hürden dabei bleibt, kann bei der richtigen Standortwahl mit hohen Einnahmen und vielen zufriedenen Kunden rechnen.

Berufliche Vorraussetzungen für das Eröffnen einer Apotheke

Wer Apotheker werden will, muss mit zahlreichen Herausforderungen rechnen. Zunächst ist ein jahrelanges Studium der Pharmazie erforderlich, welches nur mit einem extrem hohen Numerus Clausus möglich ist. Anschließend endet die Studienzeit mit dem Staatsexamen, danach muss der Absolvent eine einjährige Praxisausbildung durchlaufen. Im Verlauf dieser Ausbildung erlangt der angehende Apotheker extensive Kenntnisse im Bezug auf die Naturwissenschaften. Dabei stehen die vielen verschiedenen Wirkungsweisen von Medikamenten im Mittelpunkt. Zu den maßgeblichen Inhalten des Studiums und der praktischen Ausbildung gehören ebenfalls:

  • Biologie
  • Chemie
  • Pflanzenheilkunde

Als Abschluss muss obligatorisch eine Approbation beantragt werden, um eine Apotheke eröffnen zu können. Generell erfüllen Apotheker in ihrem Berufsleben sehr hohe Anforderungen, nicht jeder kann dem täglichen Druck permanent standhalten. So ist ein umfangreiches Wissen im Bezug auf unzählige Medikamente und deren Wirkungsweise notwendig. Dazu kommt die große Verantwortung, welche gegenüber den Kunden besteht. Selbst kleine Fehler sowie falsche Diagnosen, die während der Arbeit durchaus unterlaufen, können zu schweren gesundheitlichen Folgen führen.

Adäquate Einrichtung der Apotheke

Im Hinblick auf Apotheken gibt es bei der Einrichtung strenge Vorschriften, welche von den zuständigen Behörden erlassen werden. Abhängig von der Größe und Beschaffenheit der gewünschten Immobilie können Kosten für den Ausbau der Innenräume anfallen. Dabei sollten die Apotheker eine großzügig Kalkulation durchführen, wenn das erworbene oder angemietete Objekt bisher noch keine entsprechenden Betriebsräume beinhaltet. Vorschriftsgemäß muss eine Apotheke die folgenden Räumlichkeiten aufweisen:

  • Büro- und Verkaufsräume
  • Lager
  • Labor
  • Raum für den Nachtdienst
  • Bereich für das Herstellen von Rezepturen

Für genauere Angaben bei den verantwortlichen Behörden nachfragen. Speziell im Labor hat Sicherheit einen hohen Stellenwert, damit alle erzeugten Medikamente den höchsten Standards entsprechen. Darüber hinaus sollten die Kühl- und Gefriergeräte einfach in der Bedienung sein und energieeffizient arbeiten, um die Betriebskosten niedrig zu halten. Qualitativ hochwertige Einrichtungsgegenstände können Apotheker unter laborundmehr.at erwerben. Sowohl rechtlich als auch technisch muss die neue Apotheke die Vorgaben der Betriebsordnung erfüllen, dafür ist eine entsprechende EDV notwendig. Zu den größten Kostenpunkten gehört das Warenlager, wobei ein umfangreiches Sortiment als entscheidender Vorteil zu konkurrierenden Apotheken gilt. Dabei ist zu bedenken, dass die Arzneimittelpreise in den vergangenen Jahren beständig angestiegen ist.

Richtigen Standort für die Apotheke aussuchen

Im Unterschied zu deutschen Ärzten haben Apotheker in der ganzen Bundesrepublik eine freie Auswahl bei der Niederlassung. Deshalb können sie an einem beliebigen Standort eine Apotheke eröffnen. Jedoch ist es logisch und sinnvoll, sich vorher viele Gedanken im Hinblick auf den perfekten Standort zu machen. Idealerweise befindet sich die Apotheke in der direkten Nachbarschaft einer Arztpraxis oder eines gemeinschaftlich geführten Ärztehauses. Auf diese Weise kommt immer genug Kundschaft direkt an der Apotheke vorbei und weiß diesen naheliegenden Service zu schätzen.

Des Weiteren eignen sich belebte Innenstädte und gut besuchte Einkaufspassagen als zentrale Standorte. In diesem Fall kann sich der nächste Arzt auch etwas weiter weg befinden. Darüber hinaus kann eine Apotheke in größeren Gemeinden und Ortschaften ab 2000 bis 3000 Einwohnern durchaus sinnvoll sein. Dort gibt es keine Konkurrenz und als wesentliche Zielgruppe leben auf dem Land vor allem viele alte Menschen. Dagegen braucht nicht jedes kleine Dorf unbedingt eine Apotheke. Dort wird der Umsatz nicht groß genug ausfallen, um davon leben zu können.

Kosten für die Apotheke korrekt kalkulieren

Bei der Eröffnung einer Apotheke kommen sehr hohe Kosten auf, welche der Gründer idealerweise bereits als Kapital zur Verfügung hat. Ansonsten muss er sich einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, welcher nur gewährt wird, wenn Sicherheiten oder Bürgen vorhanden sind. Zu diesen Gebühren gehören die monatliche Miete oder Pacht für die Immobilie. Dazu kommen Kosten für Personal, Strom, Wasser, Internet, Telefon und Heizung, welche als laufende Betriebskosten eingestuft werden. Nicht zu unterschätzen sind die Steuern, welche bei den Einnahmen fällig werden. Wer eine bereits bestehende Apotheke übernimmt, muss mit Übernahmekosten beim Kauf rechnen. Dabei handelt es sich um den größten Punkt bei der jeweiligen Kalkulation. Dazu sollten genügend Rücklagen vorhanden sein, um auch Phasen mit geringeren Einnahmen gut überstehen zu können.

Erlaubnis beim Gewerbeamt einholen

Eine Apotheke wird vom Gesetzgeber als ein erlaubnispflichtiges Gewerbe eingestuft, da dabei eine große Verantwortung gegenüber der Bevölkerung gegeben ist. Deswegen unterliegen Apotheker einer gesetzlichen Pflicht, sich dafür eine gesonderte Erlaubnis einzuholen. Diese Erlaubnis stellt das örtliche Gewerbeamt aus und verlangt dafür die folgenden Dokumente:

  • Approbation
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Miet- oder Kaufvertrag für die Räume
  • Pläne der Räume
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Erst nach dem Erhalt dieser Erlaubnis können sich Gründer mit der eigenen Apotheke selbstständig machen.

Passende Rechtsform für die Apotheke aussuchen

Normalerweise erfolgt die Gründung einer Apotheke als Einzelunternehmen, wobei diese Rechtsform sowohl mit Vorteilen als auch mit Nachteilen einhergeht. Zu den Vorteilen des Einzelunternehmens gehört der geringe bürokratische Aufwand. Sobald die Erlaubnis erteilt wurde, lässt sich direkt die Apotheke eröffnen. Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist relativ einfach, dafür müssen die Apotheker nur den Gewerbeschein und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt ausfüllen. Im Anschluss erhalten sie eine individuelle Steuernummer und können mit der Selbstständigkeit beginnen. Außerdem ist dafür kein festes Start- oder Stammkapital erforderlich. Zu den Nachteilen des Einzelunternehmens gehört die Haftung mit dem privaten Vermögen. Falls die Gründung der eigenen Apotheke scheitert, haften die Apotheker sowohl mit dem unternehmerischen auch mit dem privaten Vermögen. Aus diesem Grund sollte eine ausreichende Absicherung vorhanden sein.

Personal für die Apotheke einstellen

Damit die Apotheke genug Umsatz macht, müssen die Öffnungszeiten ausreichend groß sowie genug Verkaufspersonal zur Stelle sein. Dazu zählen pharmazeutisch-technische Assistenten und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Diese Fachkräfte können zwar in einer Apotheke tätig sein, sie dürfen diese aber nicht als Verantwortliche leiten. Im Durchschnitt beträgt die Belastung durch die Personalkosten knapp 10 % des Umsatzes einer Apotheke, die bei den Kalkulationen einbezogen werden müssen.

Fazit

Um sich erfolgreich mit einer Apotheke selbstständig machen, müssen die angehenden Apotheker die genannten Faktoren unbedingt berücksichtigen. An einem geeigneten Standort, mit der passenden Einrichtung, genügend Kapital und gutem Personal lässt sich bestimmt langfristig genug Umsatz machen.

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