Das solltest du unbedingt wissen
Buchführung: Das ist bei der Kassenführung steuerlich zu beachten
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Inhaltsverzeichnis
- Ein kurzer zeitlicher Abriss der wichtigsten Änderungen sieht wie folgt aus:
- TIPP: Weiterhin Gestaltungsfreiheit bei der Wahl des Kassensystems
- Neue Regeln gelten seit 2024
- Grundlagen der ordnungsgemäßen Kassenführung nach steuerlichen Vorgaben
- Detaillierte Dokumentation jedes Geschäftsvorfalles in der Kassenführung
- ACHTUNG: Die Einzelaufzeichnungspflicht-Ausnahme betrifft lediglich Bareinnahmen
- Neuregelung für offene Ladenkassen: Vereinfachung bei der Aufzeichnungspflicht
- Änderungsnachweis und Integrität der Datenaufzeichnung
- Datensicherheit und Zugänglichkeit in der digitalen Kassenführung
- TIPP: Datensicherheit in der Kassenverwaltung
- Erforderliche Datenspeicherung für eine ordnungsgemäße Kassenführung
- Gewährleistung der Datensicherheit
- Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
- Verfahrensdokumentation
- Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ab 2020
- Steuerkonformität in der Kassenverwaltung
- Steuerkonformität und Betriebsprüfungen
- Erfassungsmethoden in der Ordnungsgemäßen Kassenführung
- Aufbewahrung und Bereitstellung der Kassenunterlagen
- Umgangsregeln für die Kassenprüfung
- TIPP: Jetzt ordnungsgemäße Kassenführung Finanzamt-konform digitalisieren
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Ein kühler Kopf und eine vorausschauende Planung sind dabei dein bester Verbündeter. Wir empfehlen, nicht erst eine offizielle Überprüfung abzuwarten, um festzustellen, ob du alle Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllt hast. Stattdessen ist es ratsam, sich kontinuierlich mit den aktuellen Bestimmungen vertraut zu machen und die eigene ordnungsgemäße Kassenführung regelmäßig zu überprüfen.
Besonders wichtig ist dabei der Hinweis, dass ab dem Jahr 2024 neue Regelungen hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten in Kraft treten. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Bargeldtransaktionen zu erhöhen und somit die Integrität des Finanz- und Steuersystems weiter zu stärken. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Prozesse entsprechend anpassen und sicherstellen müssen, dass ihre Kassenführung den neuesten gesetzlichen Anforderungen entspricht.
In diesem Kontext ist es essentiell, sich fortlaufend über die neuesten Entwicklungen und Richtlinien zu informieren und gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Compliance sicherzustellen. Durch eine proaktive Haltung und die Implementierung effektiver Kassenführungspraktiken können Unternehmen nicht nur potenzielle Strafen vermeiden, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner stärken.
Für Betreiber von Unternehmen, die häufig Bargeldtransaktionen abwickeln, herrscht eine Zeit der Anpassung und Umstellung. Das liegt an den verschärften Vorgaben des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das strengere Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung stellt. Zudem sind jetzt öfter Kontrollen durch die Finanzbehörden erlaubt. Die Einführung der neuen Regeln erfolgte schrittweise.
Ein kurzer zeitlicher Abriss der wichtigsten Änderungen sieht wie folgt aus:
- Ab dem 23. Dezember 2016 müssen Unternehmen alle geschäftlichen Vorgänge detailliert dokumentieren. Dies umfasst die laufende Erfassung, Einzelaufzeichnung sowie die Speicherung der Geschäftsvorfälle.
- Seit dem 1. Januar 2018 ist das Finanzamt berechtigt, ohne Vorankündigung für eine Kassen-Nachschau vorbeizukommen. Diese Maßnahme dient dazu, steuerrelevante Informationen durch das Auslesen und Analysieren der Kassendaten zeitnah zu überprüfen.
- Mit Beginn des 1. Januar 2020 muss für jeden Vorgang an einer elektronischen Kasse ein Beleg erstellt und ausgehändigt werden, entsprechend der Kassenbonpflicht.
- Seit dem 1. Oktober 2020 ist es erforderlich, dass elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind. Diese besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle, um die Kasseneinnahmen vom Start des Vorgangs an zu dokumentieren und späteren unbemerkten Änderungen vorzubeugen. Obwohl diese Anforderung ursprünglich ab dem 1. Januar 2020 gelten sollte, wurde aufgrund der praktischen Umsetzungsschwierigkeiten eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2020 gewährt. Unter bestimmten Bedingungen konnte man diese Frist bis zum 31. März 2021 verlängern.
- Ebenfalls seit dem 1. Oktober 2020 müssen Unternehmer die Art und Anzahl der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt melden.
- Bis zum 31. Dezember 2022 war der Einsatz von elektronischen Kassensystemen, die zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurden und nicht nachrüstbar sind, noch gestattet. Nach Ablauf dieser Übergangszeit müssen alle Kassensysteme eine technische Sicherheitseinrichtung enthalten, andernfalls drohen bei Kontrollen Strafen.
- Seit dem 1. Januar 2024 müssen Belege die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls enthalten.
- Zusätzlich müssen seit dem 1. Januar 2024 Belege einen Prüfwert und einen von der TSE vergebenen fortlaufenden Signaturzähler aufweisen.
TIPP: Weiterhin Gestaltungsfreiheit bei der Wahl des Kassensystems
Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen nicht vor, welche Art von Kassensystem sie zu nutzen haben. Das bedeutet, dass die Nutzung einer offenen Ladenkasse, entweder allein oder in Kombination mit einer elektronischen Kasse, steuerrechtlich weiterhin erlaubt ist. Positiv zu vermerken ist, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12. Januar 2022 in einem Schreiben (Aktenzeichen IV A 3 – S 0062/21/10007:001) Erleichterungen bei der Pflicht zur Einzelaufzeichnung für Betreiber von offenen Kassen bekannt gegeben hat.
Neue Regeln gelten seit 2024
Seit dem Jahr 2024 sind aufgrund der Kassensicherungsverordnung zusätzliche Pflichtangaben auf Belegen erforderlich. Folgende Informationen müssen nun zusätzlich aufgeführt werden:
- Die Seriennummer des genutzten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Die Seriennummer des eingesetzten Sicherheitsmoduls,
- Der Prüfwert gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 7 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV),
- Der von der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestellte fortlaufende Signaturzähler.
Grundlagen der ordnungsgemäßen Kassenführung nach steuerlichen Vorgaben
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verpflichtet zur täglichen Dokumentation aller Kasseneinnahmen und -ausgaben. Vor dieser Regelung erlaubte die Finanzverwaltung unter bestimmten Umständen Ausnahmen, und es genügte, wenn die Einnahmen und Ausgaben „sollten“ täglich erfasst werden.
Für eine einwandfreie Kassenführung gab es vor dieser gesetzlichen Neuerung Situationen, in denen eine tägliche Aktualisierung der Kasse nicht zwingend erforderlich war:
- Wenn Kassentransaktionen nur gelegentlich stattfanden und einen minimalen Teil des Gesamtumsatzes ausmachten,
- Wenn die Kassentransaktionen manchmal erst am nächsten Tag erfasst wurden oder
- Wenn Aufzeichnungen wegen einer kurzen Abwesenheit des Betriebsinhabers, beispielsweise während eines Urlaubs, erst nach dessen Rückkehr gemacht wurden.
Falls es aus geschäftlich zwingenden Gründen nicht möglich war, Bareinnahmen und -ausgaben am gleichen Tag zu verbuchen, durfte dies am nächsten Geschäftstag nachgeholt werden. Wichtig war dabei, dass aus den Buchungsbelegen der Kassenführung (wie Registrierkassenstreifen, Zwischennotierungen und anderen Belegen) die Entwicklung des Soll-Kassenbestandes eindeutig nachvollziehbar war.
Detaillierte Dokumentation jedes Geschäftsvorfalles in der Kassenführung
Für jeden Geschäftsvorfall müssen im Rahmen der ordnungsgemäßen Kassenführung folgende Details erfasst werden:
- Die erhaltene Gegenleistung,
- Der Inhalt der Geschäftstransaktion,
- Der Name oder die Firma des Geschäftspartners.
In bestimmten Branchen ist die lückenlose Einzelaufzeichnung der Einnahmen bei der Kassenführung besonders wichtig:
- Im Hotel– und Beherbergungsgewerbe ist die individuelle Erfassung der Gäste aufgrund von Meldepflichten entscheidend.
- In Autoreparaturwerkstätten ist es aufgrund von Garantieansprüchen und der Notwendigkeit von Nachbesserungen wichtig, Reparaturen detailliert nach Zeit, Umfang, Inhalt und Kunde zu dokumentieren.
- Für Restaurants und Gaststätten ist die genaue Aufzeichnung der Vertragspartner bei der Ausrichtung von Familienfeiern, Betriebs-, Seminar- und Tagungsveranstaltungen erforderlich.
- Freiberufler und Handwerker haben in der Regel genaue Kenntnisse über ihre Mandanten und Kunden, die festgehalten werden müssen.
- Im Taxigewerbe ist die präzise Erfassung der Einnahmen aus einzelnen Fahrten vorgeschrieben.
ACHTUNG: Die Einzelaufzeichnungspflicht-Ausnahme betrifft lediglich Bareinnahmen
Eine Ausnahme von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung ist ausschließlich bei den Bareinnahmen aus Umsätzen anwendbar. Diese Regelung findet keine Anwendung auf Betriebsausgaben, Einlagen aus privaten Mitteln oder Entnahmen für private Zwecke.
Neuregelung für offene Ladenkassen: Vereinfachung bei der Aufzeichnungspflicht
Bei der Nutzung einer offenen Ladenkasse war es bisher erforderlich, jeden Geschäftsvorfall einzeln mit einer genauen Beschreibung zu erfassen. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung entfiel jedoch, wenn diese aus technischen, betriebswirtschaftlichen oder praktischen Gründen unzumutbar war. Früher mussten Unternehmen die Unzumutbarkeit selbst belegen. Doch dies hat sich geändert.
Laut Abschnitt 2.5.9 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung ist eine separate Überprüfung der Zumutbarkeit unter bestimmten Bedingungen des § 146 Absatz 1 Satz 3 der Abgabenordnung nicht mehr erforderlich. Dies bedeutet, dass Unternehmer die Unzumutbarkeit der Einzelaufzeichnungen nicht mehr eigenständig nachweisen müssen (BMF, Schreiben vom 30. Juni 2023, Ziffer 22).
Änderungsnachweis und Integrität der Datenaufzeichnung
Veränderungen in den Aufzeichnungen dürfen den ursprünglichen Inhalt nicht unkenntlich machen. Es muss immer möglich sein, den Originalinhalt nachzuvollziehen und zu erkennen, ob Änderungen von Beginn an vorhanden waren oder nachträglich vorgenommen wurden.
Datensicherheit und Zugänglichkeit in der digitalen Kassenführung
Seit 2017 müssen Unternehmen für elektronische Kassensysteme solche Modelle wählen, die eine lückenlose Speicherung aller steuerrelevanten Daten gewährleisten. Das Finanzamt hat das Recht, auf diese digitalen Daten zuzugreifen.
Sollte das Finanzamt feststellen, dass nicht alle steuerlich relevanten Daten in der Kasse erfasst wurden, wird die Kassenführung als nicht ordnungsgemäß eingestuft. Dies führt zu geschätzten Korrekturen bei Gewinn und Umsatz und somit zu Steuernachzahlungen. In der Regel wird in solchen Fällen auch ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
TIPP: Datensicherheit in der Kassenverwaltung
Obwohl das Finanzamt uneingeschränkten Zugang zu den Kassendaten hat, ist es essentiell, diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Im Sinne des Datenschutzes sind angemessene Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass man Kassendaten bei einer Verbindung zum Internet von Außenstehenden eingesehen oder verändert werden kann.
Erforderliche Datenspeicherung für eine ordnungsgemäße Kassenführung
Für eine einwandfreie Kassenführung und um bei Finanzamtprüfungen abgesichert zu sein, musst du in deiner elektronischen Kasse insbesondere die folgenden steuerrelevanten Informationen sichern:
- Journaleinträge,
- Auswertungen,
- Programmierungsdaten,
- Änderungen der Stammdaten (wie Preisänderungen von Artikeln, Benutzeridentifikation).
Gewährleistung der Datensicherheit
Die archivierten Kassendaten müssen dauerhaft vollständig und unveränderlich gesichert sein. „Unveränderlich“ impliziert, dass jegliche Modifikationen im Kassensystem und an den gespeicherten Daten nachvollziehbar protokolliert und diese Protokolle bewahrt werden müssen.
Diese steuerrelevanten Daten müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden und in dieser Zeit jederzeit schnell zugänglich, direkt lesbar und maschinell auswertbar sein. Jeder Mangel in diesem Bereich kann zu erheblichen steuerlichen Nachforderungen und Strafen führen. Daher ist aus Gründen des „Selbstschutzes“ die Sicherstellung der Datensicherheit für Unternehmen mit hohen Barumsätzen von großer Bedeutung.
Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
Um den Schutz deiner digitalen Kassendaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Implementierung von Zugriffskontrollen,
- Einsatz von Passwörtern,
- Verwendung aktueller Antivirenprogramme,
- Installation einer Firewall.
Dabei sollte durch individuelle Benutzerschlüssel klar geregelt sein, wer Zugang zu welchen Funktionen der Kasse hat. Zudem ist die fortlaufende Aktualisierung deines Systems durch regelmäßige Updates für einen optimalen Schutz essenziell.
Für den Schutz der digitalen Kassendaten vor physischen Schäden, wie technischen Defekten, Feuer- oder Wasserschäden, wird zusätzlich die Sicherung der Daten an einem externen Ort empfohlen. Dies könnte eine gespiegelte Festplatte auf einem anderen Computer oder ein Hochsicherheits-Cloud-Rechenzentrum sein.
Verfahrensdokumentation
Neben den Kassendaten ist eine Verfahrensdokumentation anzufertigen, die dem Finanzamt auf Anfrage vorzulegen ist. Diese Dokumentation beinhaltet Informationen über:
- das verwendete Aufzeichnungssystem,
- die Abläufe der Kassenführung,
- Programmier- und Stammdaten einschließlich ihrer Änderungshistorie,
- Handbücher und Anleitungen des eingesetzten Systems.
Das Fehlen einer solchen Verfahrensdokumentation kann laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als schwerer Mangel in der Kassenführung gewertet werden, weshalb besondere Sorgfalt beim Schutz der Verfahrensdokumentation geboten ist.
Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ab 2020
Ab dem 1. Januar 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung vor, dass Unternehmer ihre Kassendaten mittels einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor möglichen späteren Manipulationen absichern müssen. Diese Sicherheitseinrichtung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Sicherheitsmodul: Es sorgt dafür, dass sämtliche Eingaben in das Kassensystem vom Start weg erfasst und gegen nachträgliche unbemerkte Änderungen geschützt sind.
- Speichermedium: Hier werden die Daten der Einzeltransaktionen über die gesamte Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit gesichert.
- Einheitliche digitale Schnittstelle: Mithilfe dieser Schnittstelle, auch bekannt als Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K), wird eine effiziente Datenübertragung für steuerliche Prüfungen ermöglicht.
In bestimmten Fällen kann die Verpflichtung zur Implementierung einer TSE erst ab 2023 erforderlich sein. Dies betrifft Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 gekauft und vor dem 1. Januar 2020 erworben wurden, sofern diese aufgrund ihrer Bauart nicht nachgerüstet werden können.
Für EU-Taxameter gibt es eine Sonderregelung, wonach eine Nachrüstung mit der TSE bis Ende 2025 toleriert wird (BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2023).
Steuerkonformität in der Kassenverwaltung
Wenn von Steuerkonformität (Tax Compliance) gesprochen wird, denkt man oft an große Konzerne, die durch solche Maßnahmen steuerliche Unregelmäßigkeiten innerhalb ihres Unternehmensverbunds aufspüren und korrigieren möchten. Allerdings ist Steuerkonformität nicht nur für Großunternehmen relevant, sondern muss in jeder Unternehmensgröße, insbesondere bei der Kassenführung, berücksichtigt werden. Steuerkonformität bedeutet die bewusste Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch ein Sicherheits- und Kontrollsystem, um gesetzeswidrigem Handeln und den daraus resultierenden Sanktionen vorzubeugen.
Auf die Kassenverwaltung eines Unternehmens angewandt, bedeutet dies:
- Beauftrage deinen Steuerberater mit der Überprüfung deiner Kassenführung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen und steuerlichen Vorschriften.
- Bringe deinen Steuerberater und den Anbieter deines Kassensystems zusammen, um dem Steuerberater einen umfassenden Überblick über die Kassenführung zu ermöglichen.
- Sollten Mängel bei der Kassenführung oder Datensicherheit festgestellt werden, ist es wichtig, diese sofort zu beheben.
Steuerkonformität und Betriebsprüfungen
Betriebsprüfer des Finanzamts sind besonders daran interessiert, welche Mängel man durch Maßnahmen zur Steuerkonformität in der Kassenführung identifizieren konnte. Sie prüfen dann, ob diese Mängel zu steuerlichen Nachforderungen führen könnten. Daher ist es ratsam, dass der Steuerberater schriftlich bestätigt, dass Anpassungen im Kassensystem nicht zwangsläufig Fehler darstellen, die zu steuerlichen Nachforderungen führen, sondern vielmehr zur Optimierung vorgenommen wurden.
Erfassungsmethoden in der Ordnungsgemäßen Kassenführung
Egal, welches Kassensystem zum Einsatz kommt, es ist entscheidend, dass sämtliche nachträglichen Änderungen an Buchungen nachvollziehbar sind, um die Prinzipien einer ordnungsgemäßen Buchführung zu wahren. Bei der Nutzung von elektronischen Buchführungssystemen sind Vorkehrungen wie Sicherungsmechanismen oder Zugriffssperren notwendig, um unbemerkte Modifikationen oder Löschungen zu unterbinden. Zu jeder Änderung müssen Protokolle existieren, die das Datum der Modifikation festhalten.
1. Ordnungsgemäße Kassenführung und die Erstellung von Kassenberichten bei einer offenen Ladenkasse
Eine offene Ladenkasse verwendest du, wenn die Erfassung der Kasseneinnahmen und -ausgaben nicht elektronisch, sondern manuell erfolgt:
- Einlegen des vom Kunden erhaltenen Bargeldes in die Kasse,
- Herausgabe des Wechselgeldes aus der Kasse an den Kunden,
- Zählung des Kasseninhalts am Ende des Geschäftstages.
Anleitung zur Erstellung eines Kassenberichts bei Nutzung einer offenen Ladenkasse:
- Ermitteln des Kassenbestands am Ende des Tages durch Zählen des Bargelds in der Kasse.
- Eintragen des ermittelten Betrags als Anfangswert in den Kassenbericht, Übernahme des Schlussbestands des Vortages aus dem vorherigen Kassenbericht zur Berechnung der Tageseinnahmen und -ausgaben.
- Belegen der Betriebsausgaben, Geldtransfers in die Hauptkasse, Einzahlungen auf das Bankkonto, Privatentnahmen und -einlagen mit Belegen.
- Erstellung von Eigenbelegen bei fehlenden Fremdbelegen mit Datum und Unterschrift.
- Korrektur der Privatentnahmen und Hinzufügung der anderen Posten.
- Anhängen eines täglichen Zählprotokolls zum Kassenbericht, um die Genauigkeit des angegebenen Kassenbestands zu unterstützen.
- Unterzeichnung des Zählprotokolls durch den Geschäftsinhaber oder den Kassenverantwortlichen mit Angabe von Datum und Uhrzeit der Zählung.
2. Ordnungsgemäße Kassenführung mit elektronischen Kassenbüchern
Häufig führt man Kassenaufzeichnungen auch in elektronischen Kassenbüchern, die Softwareanwendungen, wie zum Beispiel “Lexware Office” erstellt. Auch diese elektronischen Aufzeichnungen müssen den gesetzlichen Anforderungen an die Kassenbuchführung genügen.
3. Einsatz von elektronischen Registrierkassen
Elektronische Registrierkassen sind in der Geschäftswelt weit verbreitet und zeichnen sich durch die detaillierte Erfassung aller Kasseneinnahmen und -ausgaben aus. Typischerweise verfügen diese Kassen über mehrere Speicheroptionen, die eine Sortierung der Umsätze nach verschiedenen Mehrwertsteuersätzen ermöglichen. Die gespeicherten Daten kannst du abrufen und in Form von detaillierten Belegen ausdrucken.
4. Verwendung von PC-basierten Kassensystemen
Im Gegensatz zu herkömmlichen elektronischen Registrierkassen bieten PC-basierte Kassensysteme eine praktisch unbegrenzte Speicherkapazität, die lediglich von der Größe der Festplatte des verwendeten PCs abhängt. Diese Systeme ermöglichen es, Einzeltransaktionen über einen langen Zeitraum hinweg zu speichern.
Aufbewahrung und Bereitstellung der Kassenunterlagen
In Branchen mit wechselnder Kundschaft, wie dem Einzelhandel, der Hotellerie oder Gastronomie, erfolgt die Abwicklung der Geschäfte primär über Kassensysteme. Die Zahlungsmethoden umfassen:
- Barzahlung,
- Kreditkartenzahlung,
- Zahlung mit EC-Karte durch Lastschriftverfahren mit Unterschrift,
- Zahlung mit EC-Karte und PIN-Eingabe.
Die hierbei entstehenden Belege und Aufzeichnungen sind in der Regel gemäß den gesetzlichen Vorschriften zehn Jahre lang zu archivieren, sei es als Buchungsbelege oder als sonstige relevante Dokumente.
Kassenaufzeichnungen: Für Unternehmen, die Produkte von geringem Wert an eine große und nicht spezifizierte Zahl anonymer Käufer verkaufen, ist die Einzelaufzeichnung der Barumsätze nicht zwingend erforderlich. Dennoch müssen Registrierkassenausdrucke, Kassenzettel, Quittungen und andere relevante Belege aufbewahrt werden.
Aufbewahrung von handschriftlichen Notizen: Ein häufig diskutiertes Thema, insbesondere bei Betriebsprüfungen, betrifft die Pflicht zur Aufbewahrung von handschriftlichen Notizen über Kasseneinnahmen, die man noch am selben Tag ins Kassenbuch übertragen hat. Bei Feststellung von Kassenmängeln während einer Prüfung können solche Notizen nützlich sein, um die Ermittlung der Tageseinnahmen zu belegen.
Digitale Aufzeichnungen bei Bartransaktionen: Wenn Aufzeichnungen zu Bartransaktionen mithilfe eines elektronischen Verarbeitungssystems erstellt werden, müssen die erzeugten Dokumente während der gesamten Aufbewahrungsfrist jederzeit abrufbar, sofort lesbar und maschinell auswertbar sein.
Umgangsregeln für die Kassenprüfung
Ab dem 1. Januar 2018 ist es möglich, dass ein Finanzbeamter unerwartet für eine Kassenprüfung in deinem Unternehmen erscheint. Diese Praxis, bekannt als Kassen-Nachschau, wurde durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ etabliert. Ziel ist es, dem Finanzamt die Möglichkeit zu geben, Diskrepanzen in der ordnungsgemäßen Kassenführung schnell und effizient aufzuklären.
Für den Fall, dass ein Finanzbeamter ohne Vorankündigung für eine Kassen-Nachschau in deinem Unternehmen auftaucht, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Empfange den Beamten freundlich und lasse ihn eintreten.
- Verlange die Vorlage seines Dienstausweises und notiere seinen Namen sowie Kontaktinformationen.
- Erkläre höflich, dass du ohne die Einwilligung deines Steuerberaters keine Kassendaten herausgeben möchtest, und setze dich umgehend mit diesem in Verbindung.
- Sollte dein Steuerberater nicht verfügbar sein, gewähre dem Beamten Zugang zur Kasse.
- Behalte dir eine Kopie aller Dokumente und Daten, die der Prüfer während der Auswertung der Kasse erhält, damit du im Falle von Beanstandungen gezielt darauf reagieren kannst.
- Bedenke, dass der Prüfer zu keinem Zeitpunkt direkte Zahlungen für eventuelle Steuernachforderungen verlangen darf. Sollte dies dennoch geschehen, ist es ratsam, die Polizei zu benachrichtigen, da es sich vermutlich um einen Betrugsversuch handelt. Derartige Vorfälle sind bereits seit der Einführung der Umsatz- und Lohnsteuer-Nachschau bekannt.
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Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen nicht vor, welche Art von Kassensystem sie zu nutzen haben. Das bedeutet, dass die Nutzung einer offenen Ladenkasse, entweder allein oder in Kombination mit einer elektronischen Kasse, steuerrechtlich weiterhin erlaubt ist.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Belege die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls enthalten. Zusätzlich müssen seit dem 1. Januar 2024 Belege einen Prüfwert und einen von der TSE vergebenen fortlaufenden Signaturzähler aufweisen. Seit 2024 sind aufgrund der Kassensicherheitsverordnung folgende Angaben auf den Belegen Pflicht:
– Die Seriennummer des genutzten elektronischen Aufzeichnungssystems,
– Die Seriennummer des eingesetzten Sicherheitsmoduls,
– Der Prüfwert gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 7 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV),
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