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Das gilt für das Jahresende

Sind Weihnachten und Silvester Feiertage?

Die Frage, ob Weihnachten und Silvester gesetzliche Feiertage sind, verursacht oft Verwirrung unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtliche Situation und geben einen Einblick, wie diese Tage im Jahr 2023 gehandhabt werden.

Bevor wir uns mit der Rechtslage beschäftigen, sollten wir zunächst die Bedeutung dieser Tage verstehen. Der 24. Dezember, Heiligabend, markiert den Beginn der Weihnachtsfeierlichkeiten. Der 25. und 26. Dezember, der erste und zweite Weihnachtsfeiertag, sind die Tage, an denen in Deutschland Weihnachten gefeiert wird. Der 31. Dezember, Silvester, ist der letzte Tag des Jahres und wird oft mit Feierlichkeiten und Feuerwerken begleitet, um das neue Jahr willkommen zu heißen. Aber sind all diese Tage an Weihnachten und Silvester auch gesetzliche Feiertage?

Rechtslage im Überblick

In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) die Urlaubs- und Feiertagsregelungen. Gemäß diesem Gesetz sind der 25. und 26. Dezember – also der erste und zweite Weihnachtsfeiertag – gesetzliche Feiertage. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer an diesen Tagen grundsätzlich frei haben, es sei denn, sie sind in bestimmten Berufen tätig, die auch an Feiertagen arbeiten müssen.

Heiligabend und Silvester sind jedoch keine gesetzlichen Feiertage. Sie sind normale Arbeitstage, an denen Arbeitnehmer grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet sind. Dies bedeutet nicht, dass Arbeitgeber für diese Tage keine Sonderregelungen treffen können.

Heiligabend und Silvester: ganzer oder halber Urlaubstag?

Ob der 24. und 31. Dezember als ganzer oder halber Urlaubstag gelten, hängt von den Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab. In einigen Betrieben ist es üblich, dass Arbeitnehmer an diesen Tagen nur einen halben Tag arbeiten müssen. Wenn sie den ganzen Tag frei haben wollen, müssen sie dann in der Regel nur einen halben Urlaubstag nehmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch darauf haben, an Heiligabend und Silvester nur einen halben Tag zu arbeiten. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Urlaubstage grundsätzlich nicht auf halbe Tage aufgeteilt werden können.

Freistellung an Heiligabend und Silvester

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern jedoch aus Kulanz an Heiligabend und Silvester freigeben. In diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Wird diese Praxis jedoch über mehrere Jahre hinweg beibehalten, kann daraus ein Gewohnheitsrecht entstehen. Arbeitnehmer können dann davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft an diesen Tagen frei haben werden, sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich etwas anderes ankündigt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass kein Arbeitnehmer im Vergleich zu seinen Kollegen benachteiligt werden darf. Wenn einige Arbeitnehmer an Heiligabend und Silvester frei bekommen, sollten grundsätzlich alle Arbeitnehmer frei haben.

Urlaubsplanung und betriebliche Belange

Auch wenn Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind, haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, in den von ihnen gewünschten Zeiträumen Urlaub zu nehmen. Dies gilt jedoch nur, solange keine betrieblichen Belange entgegenstehen. Der Arbeitgeber muss erklären, warum der Urlaub nicht gewährt werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bestimmte Arbeitsplätze das ganze Jahr über durchgehend besetzt sein müssen.

Was bedeutet das für das Jahr 2023?

Im Jahr 2023 fallen der Heiligabend und der Silvestertag auf einen Sonntag. Da Sonntage in Deutschland generell arbeitsfrei sind, müssen Arbeitnehmer an diesen Tagen nicht arbeiten, es sei denn, sie sind in Branchen tätig, die generell an Sonntagen arbeiten müssen.

Fazit zu Weihnachten und Silvester als „inoffizielle Feiertage“

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der erste und zweite Weihnachtsfeiertag gesetzliche Feiertage sind, an denen Arbeitnehmer grundsätzlich frei haben. Heiligabend und Silvester sind hingegen normale Arbeitstage, an denen Arbeitnehmer grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet sind. Zwar gibt es viele Arbeitgeber, die aus Kulanz Sonderregelungen treffen und ihren Arbeitnehmern an diesen Tagen frei geben – gesetzlich geregelt ist dies jedoch nicht.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf diese Tage kennen und dass sie ihre Urlaubsplanung entsprechend gestalten. Es ist immer ratsam, sich rechtzeitig über die Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung zu informieren und gegebenenfalls das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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