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Minijobs: Was müssen Angestellte und Arbeitgeber beachten?
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist eigentlich ein Minijob?
- Wie werden Minijobs besteuert?
- Welche Versicherung benötigen Minijobber?
- Wann muss ich mich als geringfügig Beschäftigter krankenversichern?
- Arbeitgeberversicherung für die Beschäftigung von Minijobbern
- Gesetzliche Unfallversicherung: Für Arbeitgeber Pflicht
- Rentenversicherung: Was muss ich als Minijobber beachten
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Definition: Was ist eigentlich ein Minijob?
Mit dem Begriff Minijob sind zumeist Tätigkeiten mit einem monatlich gleichen oder unterschiedlichen Verdienst von bis zu 450 Euro gemeint. Die maximalen Einkünfte aus einer solchen geringfügigen Beschäftigung haben sich im Januar 2013 um 50 Euro (von zuvor 400 Euro) erhöht. Ein Minijob ist grundsätzlich eine versicherungsfreie Tätigkeit. Der Arbeitgeber muss aber trotzdem an eine grundlegende Absicherung für seinen Arbeitnehmer denken und Beiträge hierfür leisten. Eine andere Form des Minijobs ist der kurzfristige Minijob, dem bis zu drei Monate lang nachgegangen werden kann – der Verdienst spielt in diesem Fall keine Rolle.
Wie werden Minijobs besteuert?
Der Arbeitgeber kann wählen wie er den 450-Euro-Job, der vom Arbeitnehmer für ihn ausgeführt wird, besteuern möchte. Zum einen gibt es die Option eine pauschale Besteuerung von zwei Prozent zu wählen, die dann an die Minijob-Zentrale direkt entrichtet wird. Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit die Abgaben nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse des Minijobbers an das Finanzamt abzuführen.
Welche Versicherung benötigen Minijobber?
Da in Deutschland eine grundlegende Versicherungspflicht besteht, müssen auch Minijobber krankenversichert sein. Das kann eine gesetzliche Krankenversicherung aus einer hauptberuflichen Tätigkeit sein, die Familienversicherung der Ehegatten bzw. der Eltern oder eine freiwillige Krankenversicherung, die selbst abgeschlossen und gezahlt werden muss – beispielsweise bei einem Zweitstudium. Außer einer Krankenversicherung fallen für den Arbeitnehmer keine verpflichtenden Abgaben an. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Sozial-, Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsbeiträge.
Wann muss ich mich als geringfügig Beschäftigter krankenversichern?
Wenn man eine geringfügige Beschäftigung im Nebenerwerb ausübt und sich so zu seinem Gehalt noch etwas dazuverdienen möchte, sollte der Arbeitgeber des Vollzeitjobs zunächst darüber informiert werden. In Bezug auf die Versicherung bedeutet diese Konstellation, dass der geringfügig Beschäftigte bereits durch die hauptberufliche Tätigkeit sozial- und krankenversichert ist. So muss keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, da der Arbeitnehmer durch seinen Vollzeitjob bereits ausreichend abgesichert ist. Ähnlich verhält es sich mit der Familienversicherung – beispielsweise durch die Eltern oder den Ehegatten. Hier entfällt eine separate Krankenversicherungspflicht – im Falle der Krankenversicherung durch die Eltern meist bis zum 18. Lebensjahr oder zum Ende der Ausbildung. Wer ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, muss sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Der gewerbliche Arbeitgeber übernimmt für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für 450-Euro-Minijobs einen Pauschalbetrag von 13 Prozent des Brutto-Verdienstes.
Muss ich meinen Hauptarbeitgeber über meinen 450-Euro-Nebenjob informieren?
Grundsätzlich gilt: Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag, dass eine Nebentätigkeit beim Arbeitgeber angezeigt werden muss, ist man dazu auch verpflichtet. Dabei ist es wichtig den Chef schriftlich darauf hinzuweisen, dass man zusätzlich zur Haupttätigkeit einer weiteren Beschäftigung nachgeht. Wenn es keine derartige Klausel im Vertrag gibt, dann muss der Minijob auch nicht angezeigt werden. Gut zu wissen, ist auch: Verbieten kann der Vollzeitarbeitgeber den Nebenjob nicht. Möglich ist nur eine Abmahnung, wenn man einer Beschäftigung bei der direkten Konkurrenz nachgeht oder die Nebentätigkeit negativen Auswirkungen auf die Arbeitsweise hat.
Arbeitgeberversicherung für die Beschäftigung von Minijobbern
Nicht immer ist Arbeitgebern klar, dass Minijobber – beispielsweise bei Krankheit oder Mutterschutz – einen Anspruch auf die Fortzahlung ihres Verdienstes haben. Deshalb ist die Arbeitgeberversicherung wichtig, um vor den finanziellen Risiken einer Entgeltfortzahlung geschützt zu sein. Diese Umlage in Höhe von 0,19 Prozent zahlen Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale. Im Ernstfall erstattet diese Absicherung des Arbeitgebers 100 Prozent des Arbeitnehmerverdienstes und die entsprechenden Sozialversicherungsbeträge.
Gesetzliche Unfallversicherung: Für Arbeitgeber Pflicht
Ob die Verletzung des Babysitters im eigenen Haushalt oder der Sturz einer Aushilfe im Modegeschäft – es ist die Pflicht des Arbeitgebers einen Minijobber bei einer Unfallversicherung anzumelden und einen monatlichen Beitrag hierfür zu leisten. Diese Absicherung schützt den Minijobber vor den Folgen eines Unfalls auf seinem Arbeitsweg, während der Ausübung seiner Tätigkeit und auch vor Berufskrankheiten. Aber: Auch Arbeitgeber sichert ein Unfallschutz ab – nämlich vor einer Forderung von Schmerzensgeld seitens des Arbeitnehmers.
Rentenversicherung: Was muss ich als Minijobber beachten
Während Arbeitgeber für jeden geringfügig Beschäftigten auch Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen, steht Arbeitnehmern diese Entscheidung für ihren Anteil frei. Hierfür muss der Minijobber seine Befreiung von den Beitragszahlungen zur Rentenversicherung schriftlich beantragen. Wichtig ist, dass dieser Antrag innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale eingehen muss. Der Beitrag des Arbeitnehmers bleibt hingegen in jedem Fall unverändert. Er bezahlt 15 Prozent für die Rentenversicherung des Arbeitnehmers – mit oder ohne den zusätzlichen Anteil des Arbeitnehmers.
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Gründer
Nicht selten passiert es, dass aus einem Minijob eine Selbstständigkeit oder sogar ein Unternehmen entsteht. Wenn die Geschäfte gut laufen, du die Einkommensgrenzen überschreitest und für mehrere Auftraggeber gleichzeitig arbeitest, musst du eine Selbstständigkeit bei deinem zuständigen Finanzamt anmelden. Eine Versicherung ist dann essenziell, um dich vor Schadensersatzforderungen zu schützen. Oder: Hast du dich bereits selbstständig gemacht und beschäftigst einen Minijobber? Dann solltest du rechtzeitig an eine branchenspezifische Absicherung denken.
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