Was gilt es zu beachten?
Gewerbliche Kfz-Versicherung: Die Flotte muss laufen, damit der Rubel rollt
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Inhaltsverzeichnis
- Die Flotte als Basis der meisten Gewerbe
- Flottenversicherung
- Gewerbliche und private Kfz-Versicherung
- Firmenwagen im privaten Gebrauch
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Jede Firma, die über eine gewisse Anzahl von Firmenwagen verfügt, kann bei günstigen Tarifen eine Menge Geld sparen. Es lohnt sich in jedem Falle, wenn vor dem Neuabschluss ein jährlicher Kfz-Versicherungs-Vergleich durchgeführt wird. Oft kann eine gewerbliche Kfz-Versicherung auch einfach online abgeschlossen werden.
Die Flotte als Basis der meisten Gewerbe
Bei vielen Firmen sind die betriebseigenen Kfz ein wichtiger Baustein des eigentlichen Gewerbes. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil, damit die Tätigkeit zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt werden kann. In der heutigen Zeit sind Mobilität und Flexibilität ein Muss.
Der Kunde erwartet vor allem auch Pünktlichkeit. Und so ist jeder Ausfall, egal ob durch Unfall, Diebstahl, Marderbiss oder Brand geschuldet, mit Umsatzeinbußen gekoppelt. Deshalb ist eine maßgeschneiderte gewerbliche Kfz-Versicherung, die im Schadensfalle schnell reagiert, für jeden Betrieb eine hilfreiche Stütze.
Flottenversicherung
Bei der Flottenversicherung, die viele Anbieter im Portfolio haben, profitiert der Fuhrparkmanager von maßgeschneiderten Tarifen und vermindertem Verwaltungsaufwand. Denn mit nur einem Rahmenvertrag kann der gesamte Fuhrpark abgesichert werden. Dabei orientieren sich die Versicherer an der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit sind die Schäden versichert, welche der Mitarbeiter an fremden Fahrzeugen oder Personen verursacht. Viele Anbieter sind hinsichtlich des Fahrerkreises kulant, dem keine Beschränkungen auferlegt werden. Auch die Kilometerleistung spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Zudem erhalten die Wagen von Chefs oder leitenden Angestellten attraktive Konditionen.
Wegen der beschriebenen Umsatzausfälle, die bei einem stehenden Firmenwagen entstehen, ist es ratsam, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in den Rahmenvertrag zu integrieren. Damit erhält man eine Service-Garantie. Dabei wird sichergestellt, dass das beschädigte Kfz oder der Lkw in kürzester Zeit wieder einsatzbereit gemacht wird. Grundlage ist die vollständige Informationspflicht für den entsprechenden Autoschadensservice. Wer eine größere Flotte bei einem Anbieter versichert, hat in der Regel Anspruch auf eine unbürokratische Abwicklung. Rechnungen, Abrechnungen und Unterlagen werden dabei so aufbereitet, dass beim Flottenmanagement des betroffenen Unternehmens keine größeren Zeitverluste entstehen. Viele Anbieter bieten die Absicherungen von Sonderausstattungen bis zu einem gewissen Wert beitragsfrei an. Bei neuwertigen Kfz wird bei Totalschaden oder Diebstahl der Neupreis ersetzt.
Gewerbliche und private Kfz-Versicherung
Für Firmen, welche nur über wenige Fahrzeuge verfügen, ist der Fall ähnlich gelagert, nur greifen einige Vergünstigungen nicht. Der Firmenbesitzer zahlt alle Betriebs- und Unterhaltskosten der Fahrzeuge. Bei der gewerblichen Nutzung können somit Wartungs- und Reparaturkosten sowie die jeweilige Kfz-Versicherung von der Steuer abgesetzt werden.
Der Arbeitnehmer bleibt bei den Zahlungsverpflichtungen normalerweise außen vor. Es ist aber Usus, dass bei der Nutzung eines Firmenwagens durch einen Angestellten im Schadensfalle auf dessen Schadensfreirabatt zurückgegriffen wird. Diese Abmachung sollte schriftlich fixiert sein. Beim Verlassen des Unternehmens oder beim Wegfall des Firmenwagens ist der Freibetrag dem Arbeitnehmer zurückzugeben. Die meisten Anbieter verlangen diese schriftliche Bestätigung bei Vertragsabschluss.
Grundsätzlich ist es zu empfehlen, für Firmenwagen, die von mehreren Angestellten oder Mitarbeitern regelmäßig genutzt werden, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Bei geleasten oder finanzierten Autos ist diese häufig vorgeschrieben. Damit wird eine vollständige Absicherung der Schäden auch bei eigenem Verschulden und Vandalismus gewährleistet.
Firmenwagen im privaten Gebrauch
Für viele Mitarbeiter lohnt es sich nicht, einen eigenen Privat-Pkw anzuschaffen. Man ist den ganzen Tag im Firmenwagen unterwegs, der alle Bedürfnisse befriedigt. Dabei kann der eigene Versicherungsvertrag bis zu sieben Jahre ruhen, um etwaige Rabatte und Schadensfreibeträge nicht zu verlieren. Danach verfällt bei den meisten Anbietern pro Jahr Pause eine Schadensfreiheitsklasse.
Die private Nutzung eines Firmenwagens ist nicht steuerfrei. Wer einen Firmenwagen auf eigene Rechnung fährt, muss den geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung angeben. Dafür muss ein Fahrtenbuch geführt werden oder es wird pauschal ein Prozent des Neuwagenpreises pro Monat angesetzt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall während einer Privatfahrt ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung zu übernehmen.
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