Suche
Close this search box.

Gründer FAQ: So ist die Rechtslage bei E-Mail-Marketing

Wann darf ich Newsletter an Kunden versenden?

Um Kunden dazu zu bringen, sich regelmäßig mit deinem Unternehmen oder deinen Produkten auseinander zu setzen, ist das Versenden von Newslettern eine ideale Methode. So kannst du Angebote im Newsletter bewerben, die perfekt auf die Interessen zugeschnitten ist. Doch ab wann darf ich eigentlich Newsletter verschicken und was muss ich dabei beachten? Wir klären dich kurz über die Rechtslage auf.

Wann darf ich Kunden Newsletter zusenden?

Irrtümlich wird manchmal davon ausgegangen, dass man, sobald man die E-Mail-Adresse eines Kunden hat, diesen dann auch Newsletter zusenden darf. Das stimmt jedoch nicht. Du darfst dann einen Newsletter an Kunden versenden, wenn diese dir dafür seine Einwilligung gegeben haben. Diese Einwilligung muss sich dann auch eindeutig auf das Versenden von Newslettern beziehen und über ein Anmeldeformular angegeben werden.

Anmeldeformular nach DSGVO

Damit dein Anmeldeformular auch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtssicher ist, zählen wir dir hier die wichtigsten Inhalte auf. Demnach sollte dein Anmeldeformular für den Newsletter

  • ein Eingabefeld vorweisen, in du den Nutzer verschiedene Daten abfragen kannst. Doch das einzige Pflichtfeld darf hier nur das Feld für die E-Mail-Adresse sein.
  • Nutzungshinweise beinhalten, in denen du erklärst, was mit den Daten der Nutzer passiert und wie oft du den Newsletter versenden wirst.
  • offenlegen, mit welcher Software oder welchem Tool du die Newsletter verschickst, wenn du diese nicht selbst versendest. Denn somit gibst du die Daten der Kunden an Dritte weiter.
  • einen Link zur Datenschutzerklärung enthalten, sodass der Nutzer sich über weitere Fragen bzgl. Datenverarbeitung informieren kann.

Klärst du über die besagten Inhalte auf und akzeptieren Kunden diese, kannst du Newsletter an Kunden versenden.

Die Einwilligung durch das Double-Opt-In-Verfahren

Ganz wichtig für die Einwilligung des Nutzers ist das Double-Opt-In-Verfahren (doi), das rechtlich für den Newsletterversand unabdingbar ist. Demnach muss der Kunde nach Eingabe seiner Daten nochmals seine Einwilligung zum Versenden des Newsletters bestätigen. Dafür erhält der Empfänger dann eine Bestätigungsmail mit einem Link, den er anklicken muss, um seine Einwilligung zu erteilen. Erst dann darfst du auch wirklich Newsletter an ihn versenden. Andernfalls kannst du mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen.

Fazit: Newsletter an Kunden versenden

Bevor du dich also für das Versenden von Newslettern entscheidest, sollte du vorher prüfen ob du an alle rechtlichen Bedingungen gedacht hast. Bedenke bitte auch, dass du deinen Kunden die Möglichkeit geben musst, den Newsletter wieder zu kündigen. Dies kannst du ganz leicht durch einen Link am Ende der E-Mails umsetzen. Durch ein simples Klicken kann der Nutzer dann den Newsletterversand einstellen.

Zudem solltest du wissen, dass eine Einwilligung nach vier Jahren wieder erlöschen kann. Doch keine Sorge – du musst  nach vier Jahren keine neue Bewilligung einholen. Diese Regelung gilt nur, wenn der Empfänger in diesem Zeitraum keine einzige Newsletter-E-Mail erhalten hat. Daher musst du stets darauf achten, dass die Einwilligung nicht verjährt.

eBook

So revolutionierst du dein Social Media Marketing!

Entdecke die neuesten Strategien für deinen Erfolg in den sozialen Medien und steigere deine Reichweite.

Artikel bewerten
Wie gefällt dir dieser Artikel?
5 aus 1 Bewertungen
MEHR ZUM THEMA
Wie gestalte ich meinen Online-Shop rechtssicher?

Wie gestalte ich meinen Online-Shop rechtssicher?

Bei Online-Shops gibt es einige rechtliche Stolpersteine. Wir zeigen dir, wie du deinen eigenen Online-Shop rechtssicher gestaltest.

Newsletter-Tools: So kannst du Kunden gezielt informieren

Newsletter-Tools: So kannst du Kunden gezielt informieren

Newsletter waren schon immer ein beliebtes Mittel zur Kundenbindung. Doch welche Newsletter-Tools gibt es und welcher passt zu mir?

Newsletter-Leads mit Freebies – Was erlaubt die DSGVO?

Newsletter-Leads mit Freebies – Was erlaubt die DSGVO?

Im Netz kursiert die Meinung, dass im Rahmen der Erbringung eines Freebies kein Newsletter-Abonnement verlangt werden darf. Aber stimmt das?

Whatsapp Business Newsletter: So kurbelst du dein Wachstum an

Whatsapp Business Newsletter: So kurbelst du dein Wachstum an

E-Mail Marketing kennt jeder – doch hast du es schon einmal mit einem Whatsapp Business Newsletter probiert? Wir zeigen dir, wie's geht!

Aller Anfang ist schwer? Nicht bei Newsletter-Marketing!

Aller Anfang ist schwer? Nicht bei Newsletter-Marketing!

Newsletter-Marketing kann sich für Unternehmen lohnen, die auf der Suche nach Neukunden sind und ihre Produkte vermarkten möchten. Mehr erfährst du hier!

Themenseiten

DU willst deine KI-Skills aufs nächste Level heben?

WIR machen dich bereit für die Revolution
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ!

Exklusive Einblicke
Newsletter für KI-Insider
Melde dich jetzt an und werde zum Gewinner der KI-Revolution

Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.

Über den Autor

Autorenprofil: Luisa Färber

Luisa Färber

Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.

Sitemap

schliessen
KI GOLDGRUBE
So kapitalisierst du das Billionen-Dollar-Potenzial von KI