So kannst du sie vermeiden
Die 7 größten Haftungsfallen für Agenturen und Designer
Featured image: StockPhotoPro - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis
- 1. Marken- und Namensrechte: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
- 2. Datenschutzerklärung und DSGVO: Der Dauerbrenner
- 3. Urheberrecht: Augen auf bei Stockfotos und Bildrechten
- 4. Impressum, Disclaimer & Co.: Der Teufel steckt im Detail
- 5. Abnahme: Vertrauen ist gut, AGB sind besser
- 6. Tools & Plugins auf der Webseite: Auf die korrekte Einbindung kommt es an
- 7. Kontaktformular & Registrierungsprozesse
- Fazit
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Da ein Großteil der Agenturarbeit kreativ und auch technisch geprägt ist, werden die rechtlichen Aspekte leider oft vernachlässigt – und zwar sowohl von den Dienstleistern als auch seitens der Kunden. Trotzdem zieht die Agentur in diesen Fällen meist den Kürzeren. Das liegt vereinfacht gesagt daran, dass die Agentur dem Kunden ein Produkt zu liefern hat, das nicht nur frei von Sachmängeln, sondern auch frei von Rechtsmängeln ist – also nicht gegen geltendes Recht verstößt. Wird das individuell nicht genauer geregelt, fallen Schadenersatzforderungen, Abmahn- oder Gerichtskosten und auch Bußgelder nicht selten auf die Agentur zurück. Die genialste Werbekampagne oder das schönste Logo können so im Handumdrehen zur Kostenfalle werden.
Wenn du denkst, dass dich das als kleiner Designer oder Agenturinhaber nicht betrifft, täuschst du dich. Falsch bezeichnete Bildrechte, fehlerhafte Datenschutzerklärungen, irreführende Werbeaussagen etc. etc. Als Rechtsanwalt für Internetrecht betreue ich seit Jahren kleinere und große Online-Agenturen, Designer, Fotografen und Coaches. Die Erfahrung zeigt, dass sich kaum jemand frühzeitig um die rechtliche Absicherung kümmert. Erst wenn die erste Abmahnung oder das erste Gerichtsverfahren kommt, geht einem ein Licht auf. Dann ist aber meistens schon zu spät – es drohen im Ernstfall nämlich Kosten von mehreren 10.000 Euro. Für eine kleine Agentur oder einen Einzelkämpfer kann das schnell mal das Aus bedeuten.
Mir war es immer ein Anliegen, Agenturen und Kreative bereits frühzeitig für die rechtlichen Risiken zu sensibilisieren – damit am Ende nicht das böse Erwachen kommt. Als Dozent für Medienrecht an der Hochschule für Kommunikation und Design in Berlin habe ich Jungdesignern dieses Risikobewusstsein bereits in den ersten Semestern beigebracht. Am Ende ist alles nämlich gar nicht so kompliziert, wenn man ein paar grundlegende Basics beachtet. In dieser Übersicht zeige ich dir die 7 größten Haftungsfallen für Agenturen und Designer und wie du sie ganz einfach selber vermeiden kannst.
1. Marken- und Namensrechte: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Wer eine Marke in Form eines Logos, Produktnamens, Werbeslogans oder ähnlichem entwickelt, lässt diese in der Regel durch die Anmeldung beim Markenamt schützen. Dadurch erhält der Markeninhaber Schutzrechte, die alle anderen beachten müssen – ob sie die Marke kennen oder nicht. Das bedeutet: Immer, wenn du ein neues Logo oder einen neuen Markennamen benutzen oder schützen lassen willst, musst du vorher zunächst einmal selbst recherchieren, ob diese nicht bestehende Rechte älterer Marken verletzen.
Ohne diese Recherche kannst du leicht übersehen, dass vielleicht bereits eine oder mehrere ähnliche Marken existieren. Die Inhaber der älteren Marken können ihre Rechte geltend machen und das Logo oder der Name dürfen im schlimmsten Fall gar nicht mehr verwendet werden. Nicht nur, dass dann die ganze Arbeit umsonst war: es können auch zusätzliche Kosten aus Abmahnungen, Klage- oder anderen Verfahren anfallen. Ähnliches gilt z.B. bei Adwords-Kampagnen: Wenn du für deinen Kunden Kampagnen erstellst und diese Markenrechte Dritter verletzten, weil z.B. markenrechtlich geschützte Namen verwendet werden, kann der Kunde den entstandenen Schaden von dir als Agentur wiederholen.
So gab es zum Beispiel mal einen Fall in Berlin, bei dem ein Designer ein Logo für 770 Euro erstellt hat, ohne vorher eine Markenrecherche durchzuführen. Da das Logo die Rechte Dritter verletzt hat, forderte der Kunde Schadensersatz von dem Designer. Am Ende hat das Gericht zwar ein Auge zugedrückt, weil die Kosten von 770 Euro für die Logoerstellung in keinem Verhältnis zum Schaden standen, aber die Richter haben ganz klar gesagt, dass eigentlich eine professionelle Markenrecherche durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich gewesen wäre:
„Erforderlich ist nämlich nicht nur eine Identitäts-, sondern auch eine aufwendige und kostenpflichtige Ähnlichkeitsrecherche, die wiederum eine gründliche Auswertung – verlässlich nur durch spezialisierte Rechtsanwälte oder mit dem Markenrecht vertraute Spezialisten – erfordert“ (KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10)
Praxistipp: Preise in deine Angebote immer eine professionelle Markenrecherche bzw. eine Markenanmeldung ein und verweise in deinen Angeboten und in deinen AGB darauf, dass du keine rechtlichen Leistungen erbringst. Wenn der Kunde die anwaltliche Leistung nicht haben möchte, bist du aus dem Risiko raus – der Kunde hat dann nämlich eine eigene Entscheidung getroffen.
In meiner Kanzlei bieten wir für solche Fälle zum Beispiel Rechtspakete zum Festpreis an, die du als Agentur direkt in deine Angebote einpreisen kannst. So bist du auf der sicheren Seite und bietest dem Kunden außerdem einen großen Mehrwert.
2. Datenschutzerklärung und DSGVO: Der Dauerbrenner
Wahrscheinlich kann inzwischen jeder Webdesigner und jede Agentur ihr eigenes Klagelied auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) singen: Die umfassenden und tiefgreifenden Änderungen der DSGVO treffen gerade Mittelständler oft besonders hart. Gleichzeitig herrscht noch immer in vielen Bereichen Unsicherheit. Gerichtsentscheidungen, Verordnungen und internationale Verhandlungen werden mit Spannung verfolgt und werfen regelmäßig die gängigen Praxislösungen über den Haufen. Eins steht jedoch fest: Jede Webseite benötigt eine aktuelle Datenschutzerklärung. Hierfür werden gern Generatoren verwendet. Das ist in der Regel eine schnelle, sichere und komfortable Methode. Frei nach dem Motto „viel hilft viel“ werden hier jedoch immer wieder alle möglichen Textbausteine zusammengeklickt und es finden sich Passagen zu Analysetools, die gar nicht verwendet werden, oder zu nicht vorhandenen Kontaktformularen. Auch der beste Generator muss sorgfältig benutzt und die Anbieterhinweise beachtet werden. Zudem ist an vielen Stellen die Rücksprache mit dem Kunden notwendig; macht dieser falsche oder unvollständige Angaben oder entspricht die Datenschutzerklärung aus anderen Gründen nicht den Anforderungen der DSVGO, kann auch eine generierte Datenschutzerklärung schnell zur Haftungsfalle werden. Probiere gern meinen kostenlosen Datenschutzgerator mit automatischem Webseiten-Scanner aus. Du findest ihn hier bei Gründer.de.
Übrigens: Wusstest du, dass du als Agentur in der Regel einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit deinen Kunden schließen musst? Selbst wenn du nicht aktiv personenbezogene Daten verarbeitest, sondern lediglich theoretisch Zugriff auf diese hast, muss ein solcher AV-Vertrag geschlossen werden. Ansonsten drohen teure Bußgelder von Datenschutzbehörden.
3. Urheberrecht: Augen auf bei Stockfotos und Bildrechten
Wer Urheber eines Bildes, Textes, einer Video- oder Audio-Aufnahme ist, dem stehen bereits mit der Schöpfung des Werkes umfassende Urheberrechte zu. Möchte dein Kunde solche Werke auf seiner Webseite einbinden, darf er das nur, wenn er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Besondere Vorsicht gilt bei Stockmedien: Hier wiegt man sich schnell in Sicherheit, da man das Bild ja „gekauft“ hat. Tatsächlich ist es aber so, dass es ganz unterschiedliche Lizenzmodelle gibt, die an ganz unterschiedliche Bedingungen geknüpft sind. So dürfen manche Bilder beispielsweise nicht auf Social-Media-Plattformen genutzt werden, wenn in den AGB der Plattform geregelt ist, dass durch das Hochladen der Bilder Nutzungsrechte an diese übertrage werden. Im Falle von Stockfotos kann das eine verbotene Unterlizenzierung darstellen.
Doch selbst, wenn Bilder lediglich auf der Webseite des Kunden eingebunden werden sollen, gilt es, die Lizenzbedingungen genau zu prüfen: Nutzungsdauer, Nutzungszweck und besonders die Urheberkennzeichnung sollten vor der Nutzung geklärt sein. Falls du deinem Kunden Bilder von Stock-Anbietern zur Verfügung stellst, solltest du zuvor die Lizenzbedingungen genauestens überprüfen. Bestätige deinem Kunden die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung nur dann, wenn du dir wirklich ganz sicher bist – besser, du verweist im Zweifel direkt an den Anbieter. Doch auch dann, wenn du die Fotos gar nicht ausgewählt, sondern der Kunde dir diese zur Verfügung gestellt hat, solltest du dich dringend absichern: Denn wenn du eine Webseite erstellst und dabei Urheberrechte verletzt, sitzt du in der Haftungsfalle – auch wenn du lediglich den Wünschen deines Kunden gefolgt bist.
So hat zum Beispiel das Amtsgericht Oldenburg in einem solchen Fall sehr streng entscheiden, bei dem der Webdesigner vom Kunden selber ein Bild für dessen Website zugeschickt bekommen hatte und sich herausstellte, dass für dieses Bild keine ausreichenden Nutzungsrechte bestanden. Das Amtsgericht entschied, dass der Webdesigner 50 % der Kosten tragen musste, die durch einen späteren Rechtsstreit mit dem Urheber entstanden. (Urteil vom 17.04.2015 – Az.: 8 C 8028/15)
Praxistipp: Nimm für solche Fälle eindeutige und klare Regelungen in deine Angebote und in deine AGB auf, damit später nicht das böse Erwachen kommt.
4. Impressum, Disclaimer & Co.: Der Teufel steckt im Detail
Wie für die Datenschutzerklärung existieren auch für die Erstellung von Impressen diverse Generatoren und Vorlagen. Hierbei müssen zahlreiche Angaben gemacht werden, die nur der Kunde selbst wissen kann, wie die Registernummer, Umsatzsteuer-ID oder auch berufsrechtliche Besonderheiten, Aufsichtsbehörden, zuständige Kammern usw. Hinzu kommt, dass nicht jedes Unternehmen über eine Umsatzsteuer-ID verfügt und nicht jeder Beruf reglementiert ist; du benötigst vom Kunden daher nicht nur die Daten an sich, sondern auch die Information, welche Angaben überhaupt gemacht werden müssen. Stelle also klar, dass du diese Angaben vollständig und korrekt von deinem Kunden benötigst und nicht dazu in der Lage bist, diese selbst zu ermitteln.
Viele Webseitenbetreiber verwenden zudem immer noch gerne sog. Disclaimer oder Haftungsausschlüsse, die allerdings mit Vorsicht zu genießen sind: Die Haftung von Webseitenbetreibern für Links, Urheberrechte & Co wurde mittlerweile durch diverse Gerichtsurteile und Gesetze klar geregelt, daran lässt sich nicht rütteln – schon gar nicht im Rahmen einer einseitigen Erklärung irgendwo auf der Webseite. Bestenfalls können Disclaimer daher die aktuelle Rechtslage wiedergeben; schlimmstenfalls enthalten Sie Fehler oder sind veraltet, dann droht auch hier eine Abmahnung.
Praxistipp: Bestimmte in deinen AGB klar und eindeutig, wofür der Kunde verantwortlich ist und was du genau von ihm brauchst – dann kannst du im Falle von Streitigkeiten immer darauf verweisen.
5. Abnahme: Vertrauen ist gut, AGB sind besser
Wer Werte wie Fairness und Ehrlichkeit ganz selbstverständlich auch als Unternehmer lebt, setzt dies in der Regel auch bei anderen Unternehmern und Kunden ganz automatisch voraus. Gerade wenn der bisherige Kontakt gut lief und das Gegenüber sympathisch ist, kann man sich oft nur schwer vorstellen, dass es im Nachhinein Probleme mit der Zahlung der Vergütung geben könnte. Leider erleben hier viele Agenturen und Designer früher oder später eine böse Überraschung: Besonders bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen, kann es sein, dass die Situation des Kunden, seine Vorstellungen oder seine Zahlungsbereitschaft sich verändern. Wer sich dann lediglich auf die gesetzlichen Regelungen stützen kann, hat im Zweifel ein gutes Stück Arbeit vor sich, um an sein Geld zu kommen. Anders verhält es sich, wenn in Voraus bereits Regelungen in den AGB getroffen wurden, wie die Abnahme erfolgt – und damit, wann die Zahlung fällig ist. Gerade bei langwierigen Projekten bietet es sich außerdem an, mehrere gestaffelte Teilzahlungen zu vereinbaren.
Wichtig ist es auch, bereits bei Vertragsschluss klarzustellen, um welche Art Vertrag (z.B. Dienstvertrag oder Werkvertrag) es sich bei der jeweiligen Leistung handelt und worauf die Vertragspartner sich einstellen können. Dieser Punkt bestimmt außerdem, ob ein bestimmtes Ergebnis geschuldet wird oder nicht – und kann z.B. bei Marketing-Maßnahmen einen gewaltigen Unterschied machen. Bei einem reinen Werkvertrag, z.B. der Erstellung einer Webseite, wird ein fertiges Werk geschuldet; fertig ist das Werk dann, wenn der Kunde die Abnahme erklärt hat. Die Abnahme darf der Kunde nur dann verweigern, wenn das Werk wesentliche Mängel enthält. Spätestens mit der Abnahme ist in der Regel auch die vereinbarte Vergütung fällig. Zu Nachweiszwecken ist hier ein Abnahmeprotokoll hilfreich. Bei Dienstverträgen wird kein bestimmtes Ergebnis geschuldet, sondern die Durchführung einer bestimmten Tätigkeit. Hier ist gar keine Abnahme erforderlich, sondern die Vergütung ist fällig, wenn die Tätigkeit wie vereinbart durchgeführt wurde. Hierunter fallen z.B. Beratungsleistungen oder Marketing-Maßnahmen.
Praxistipp: Du solltest in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jede Dienstleistung gesondert regeln und die rechtlichen Einzelheiten klar und eindeutig formulieren. Verwende am Ende der Leistung außerdem ein rechtssicheres Abnahmeprotokoll. Nur so vermeidest du unnötige rechtliche Auseinandersetzungen mit deinen Kunden.
6. Tools & Plugins auf der Webseite: Auf die korrekte Einbindung kommt es an
Like- und Share-Buttons, Analysetools oder Video-Plugins: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine Webseite mit vielfältigen Inhalten und Funktionen anzureichern. Da die Anbieter jedoch oftmals aus den USA oder anderen Nicht-EU-Ländern stammen, ist bei der Verwendung solcher Tools einiges zu beachten. Manche Tools sind streng genommen gar nicht mehr zulässig, besonders seit dem Wegfall des sog. Privacy Shield Abkommens zwischen der EU und den USA. Andere können zwar verwendet werden, müssen aber so eingebunden werden, dass nicht schon beim Betreten der Webseite Daten an den Anbieter des Tools übertragen werden. Cookie-Banner und Consent-Tools werden auch nach mehreren Jahren DSGVO auf den meisten Webseiten immer noch falsch eingesetzt. Im Prinzip kannst du davon ausgehen, dass die Verwendung bestimmter Tools und Module, insbesondere von US-Anbietern, immer mit einem gewissen unternehmerischen Risiko verbunden ist. Damit dieses auch der Unternehmer – also dein Kunde – trägt, und nicht du, solltest du dich entsprechend absichern.
Praxistipp: Deine AGB sollten eine Klausel enthalten, dass nicht du, sondern der Kunde die rechtliche Verantwortung für die eingesetzten Technologien trägt. Aber du solltest dem Kunden auch eine technische Lösung anbieten, um die Einwilligungen rechtssicher abzufragen. Eine solche Cookie-Einwilligungslösung speziell für Agenturen und Webdesigner gibt es zum Beispiel bei unserem DSGVO-Tool PRIVE.
7. Kontaktformular & Registrierungsprozesse
Kontaktformulare werden als komfortabler Kommunikationskanal mittlerweile auf fast jeder Webseite angeboten, Online-Shops ohne Registrierungsfunktion sieht man kaum noch: Datenerfassung durch direkte Eingabe auf der Webseite ist längst selbstverständlich geworden. Auch diese Daten müssen DSGVO-konform erfasst werden; dazu gehört nicht nur die Beachtung von Datenschutz-Grundsätzen wie Datensparsamkeit, sondern auch die korrekte Einholung von Einwilligungen, das Einhalten von datenschutzrechtlichen Informationspflichten oder die SSL-Verschlüsselung. Hier drohen viele Stolperfallen, die am Ende auf den Webdesigner oder die Agentur zurückfallen können.
Praxistipp: Eine umfassende Regelung in den AGB über deine Verantwortlichkeit ist hier unerlässlich, ansonsten drohen im Ernstfall Schadensersatzforderungen bei Abmahnungen und behördlichen Bußgeldern.
Fazit
Als Agenturbetreiber oder Designer bist du zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Ein kleiner Fehler oder das Übersehen eines Details: Angesichts sich ständig ändernder Rechtslagen und der rasanten technischen Entwicklung kann das leider jedem mal passieren. Schon beginnt der Streit um die Haftungsfrage: Nicht nur, dass der Kunde höchst unzufrieden ist, er möchte die teils horrenden Abmahn- oder Klagekosten, Schadensersatz- oder Schmerzensgelder natürlich nicht selbst tragen, sondern wird in den meisten Fällen versuchen, die Kosten auf die beauftragte Agentur oder den Webdesigner abzuwälzen. Womit er in vielen Fällen auch Erfolg haben wird – nämlich dann, wenn die Agentur sich im Vorfeld nicht ausreichend rechtlich abgesichert hat.
Dazu solltest du deine Kunden umfassend darüber aufklären, welche Informationen er selbst einzuholen und worauf er rechtlich zu achten hat. Stelle klar, dass du keine rechtliche Überprüfung der Arbeitsergebnisse vornehmen kannst und keine Rechtsberatung erbringen darfst. Gleichzeitig gilt: Wenn du dennoch zu irgendeinem Zeitpunkt das Gefühl hast, dass ein Wunsch des Kunden möglicherweise gegen geltendes Recht verstößt, teile dem Kunden deine Bedenken mit. Weise ihn darauf hin, dass du die Rechtslage nicht beurteilen kannst und dass der Kunde im Zweifel einen Rechtsanwalt konsultieren sollte. Den Ganzen Vorgang solltest du dokumentieren, um die Nachweise im Streitfall vorlegen zu können. Lasse dir von deinem Kunden bestenfalls noch bestätigen, dass
- der Kunde die Ergebnisse zur Verwendung freigibt;
- der Kunde selbst für Markenrecherchen und andere rechtliche Überprüfungen verantwortlich ist und im Zweifel einen Rechtsanwalt konsultieren sollte;
- der Kunde bestätigt, dass sämtliches von ihm zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellte Material frei von Rechten Dritter ist.
Zusätzlich solltest du immer rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) speziell für Agenturen und Webdesigner verwenden, um:
- die Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung deines Kunden zu sichern
- deine Haftung als Agentur auf das notwendige Minimum zu beschränken und
- deine Zahlungsansprüche dem Kunden gegenüber abzusichern.
Praxistipp: AGB im Internet zusammenkopieren? Keine gute Idee: Auch AGB können als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt sein. Wenn du Textpassagen eines anderen verwendest, drohen direkt Abmahnungen. Also entweder selber schreiben oder erstellen lassen.
Wenn du noch keine AGB hast oder dir nicht sicher bist, ob deine AGB auch wirklich rechtssicher sind, bekommst du in meiner Kanzlei für einmalig 699,- Euro ein komplettes Rechtspaket mit allen notwendigen Rechtstexten – individuell auf dich und deine Agentur zugeschnitten:
- Agentur-AGB
- Muster-Abnahmeprotokoll
- AV-Vertrag
- Muster-Verarbeitungsverzeichnis
- Freelancer-Vertrag
Die begleitende rechtliche Beratung durch meine Kollegen und mich ist ebenfalls bereits enthalten.
DU willst deine KI-Skills aufs nächste Level heben?
WIR machen dich bereit für die Revolution
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ!
- Praxisbeispiele – sofort anwendbar für dein Business
- Aktuelle KI-Tools im Check
- Expertentipps für die neusten KI-Technologien
- Case Studies – von E-Mail-Marketing bis Datenanalyse
Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.
Über den Autor
Alex Goldberg
Alex Goldberg ist Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter und Online-Unternehmer. Er ist Partner der Anwaltskanzlei GAP Goldberg Altenburg in Berlin, Geschäftsführer der Datenschutzlösung PRIVE und Vorstand der Legalcore AG. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Potsdam war Rechtsanwalt Goldberg als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker, als Referendar beim Bundeswirtschaftsministerium, bei einer internationalen Werbeagentur sowie in renommierten Wirtschaftskanzleien tätig. Rechtsanwalt Goldberg war außerdem Lehrbeauftragter für Medien- und Markenrecht an der Hochschule für Kommunikation und Design in Berlin und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wirtschaftsrecht, Speaker und Dozent.