Gründer FAQ: Das musst du über das Urheberrecht wissen
Woher darf ich Fotos für meine Website nehmen?
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Inhaltsverzeichnis
- Wann sind Fotos urheberrechtlich geschützt?
- Welche Arten von Lizenzen kann ich an Fotos erwerben?
- Muss ich den Namen des Urhebers bei der Fotoveröffentlichung nennen?
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Wann sind Fotos urheberrechtlich geschützt?
Sich einfach so an Bildern im Internet bedienen! Das ist leichtsinnig und kann teuer werden. Nahezu jedes im Internet auffindbare Bild ist nämlich urheberrechtlich geschützt, unabhängig von Copyrightzeichen oder ähnlichen Urhebervermerken. Auch wenn man glaubt, die Bilder nutzen zu dürfen, verhindert das die Haftung für Urheberrechtsverstöße nicht. Die Folge sind häufig Abmahnungen, die mit hohen Abmahnkosten einhergehen.
Grundsätzlich hat derjenige, welcher ein Foto schießt, ein Urheberrecht daran. Dies gilt nicht nur für die so genannten Lichtbildwerke eines Fotografen, dessen Fotografien persönliche geistige Schöpfungen und das Ergebnis eines kreativen Prozesses sind. Auch Lichtbilder ohne einen individuellen oder kreativen Einfluss, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Familienfotos, sind urheberrechtlich geschützt.
Der Urheber eines Fotos hat zugleich die Verwertungsrechte daran. Das bedeutet, er verfügt über das Recht, das Foto ausschließlich zu verwerten, also z. B. es zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auszustellen. Machst dennoch ohne Erlaubnis von diesen Rechten Gebrauch, indem du die Fotos für deine Firmenwebsite nutzt, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.
Allerdings können Dritten mittels eines Lizenzvertrags Nutzungsrechte an den Fotos eingeräumt werden. Damit wird ihnen die Erlaubnis erteilt, das Foto nach bestimmten oder allen erdenklichen Nutzungsarten zu nutzen. Die Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich einer anderen Person eingeräumt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, dass der Urheber sie nur räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt einräumt.
Welche Arten von Lizenzen kann ich an Fotos erwerben?
Es gibt die Möglichkeit, unterschiedliche Arten von Lizenzverträgen zu schließen bzw. unterschiedliche Lizenzen zu erwerben. Sowohl bei kostenpflichtigen also auch bei kostenfreien Lizenzen ist darauf zu achten, welche Nutzungsrechte deine Lizenz genau umfasst. So vermeidest du die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung. So kann die Nutzung in einer Lizenzvereinbarung in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht beschränkt sein. Eventuell darfst du die Fotos nur in bestimmten Medien für einen bestimmten Zeitraum verwenden.
Bei der Erstellung deiner Website könnten die so genannten Creative Commons-Lizenzen besonders interessant für dich sein. Bei Creative Commons (CC) handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die sechs standardisierte Lizenzverträge erstellt hat. Auf diese Musterverträge kann jedermann bei der Übertragung von Lizenzen zurückgreifen. Mithilfe von passenden Kürzeln können diese Verträge jeweils im Rechtsverkehr kenntlich gemacht werden. So ist für den Rechtsverkehr klar, welche Art von Lizenz, also mit welchen Nutzungsrechten, eingeräumt wird. CC-Lizenzen werden kostenfrei erworben. Bei der Entscheidung für die passende CC-Lizenz kommt es etwa darauf an, ob der Urheber genannt werden soll, das Foto auch kommerziell verwendet oder zum Beispiel bearbeitet werden darf.
Wenn du nach Bildern für deine Website suchst, wirst du schnell auf das Angebot verschiedener Stockfotoanbieter stoßen. Hier solltest du dich stets vergewissern, was genau in den Lizenzbedingungen des Anbieters steht und welche Art von Lizenz dir hier eingeräumt wird.
Muss ich den Namen des Urhebers bei der Fotoveröffentlichung nennen?
Mit der Veröffentlichung des besagten Fotos musst du auch den Namen des Fotografen als dessen Urheber nennen. Dieser Anspruch des Urhebers auf Namensnennung ergibt sich schon aus dem Urheberrechtsgesetz. Dieser kann bestimmen, ob ein Foto mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Sollte es eine Vereinbarung geben, wie auf den Urheber verwiesen werden muss, solltest du dich genau daran halten. Hier müssen die Angaben zum Urheber aber auch die Position des Vermerks beim Foto stimmen.
Auf die Urhebernennung darfst du bei der Fotoveröffentlichung übrigens nur verzichten, wenn du dies mit dem Urheber entsprechend vereinbart hast.
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Über den Autor
Christian Solmecke
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in seiner Kölner Kanzlei WBS.LEGAL den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer von anwalt2go sowie mehreren IT-Startups. Seine ersten Projekte hat er selbst programmiert. Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.