Alle Regeln und Gesetze ab kommenden Mittwoch
Corona-Lockdown: Verschärfte neue Regeln für den Einzelhandel
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Aus dem Teil-Lockdown wird ein richtiger Lockdown, darauf haben sich am Sonntag die Regierungsvertreter aller Bundesländer bei Gesprächen in Berlin geeinigt. Damit fährt Deutschland das öffentliche Leben ab Mittwoch, den 16. Dezember, herunter und begibt sich erneut in einen deutschlandweiten Corona-Lockdown. Von den neuen Regelungen sind dabei fast alle Lebensbereiche betroffen, also auch der Einzelhandel und die Schulen. Erst einmal sind diese Maßnahmen zwar befristet bis zu 10. Januar 2021, doch eine Verlängerung ist möglich.
Der Einzelhandel besonders betroffen vom Corona-Lockdown
Damit endet auch vorzeitig das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel. Denn fast alle Geschäfte müssen bis zum 10. Januar geschlossen werden. Dabei gelten nur Ausnahmen für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf sowie der Großhandel.
Aber auch medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Nicht geöffnet bleiben dürfen dagegen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.
Weitere Regelungen in der Übersicht
Bei den Kontaktbeschränkungen sind keine neuen Regelungen hinzugekommen, denn private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt mit maximal fünf Personen zu beschränken. Allerdings gibt es für die Weihnachtstage vom 24. bis 26.12. eine Ausnahmeregelung im Corona-Lockdown. Denn dann darf ein Hausstand mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen, doch diese vier Personen müssen laut dem Beschluss aus dem „engsten“ Familienkreis kommen.
Diese weitere Regelungen gelten für den Corona-Lockdown:
- Silvester: Die zunächst angekündigten Ausnahmen zu Silvester und Neujahr werden zurückgenommen. Zudem wird der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester generell verboten.
- Schulen und Kindergärten: Alle Schulen sollen grundsätzlich schließen bzw. gibt es keine Präsenzpflicht mehr. Stattdessen existiert ab Mittwoch eine Notfallbetreuung und Distanzlern-Angebote. Und diese Regelungen gelten auch für Kindergärten. Darüber hinaus sollen Eltern die Möglichkeit erhalten, bezahlten Urlaub nehmen zu können.
- Arbeitgeber: Jeder Arbeitgeber soll während des Corona-Lockdowns dringend prüfen, ob Homeoffice ermöglicht werden kann.
- Gastronomie: Die Restaurants und Bars bleiben weiterhin geschlossen. Außerdem gibt es ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
- Reisen: Es gilt ein Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten sind diese jedoch nicht.
- Altenheime und Pflegedienste: Dort sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden, wie zum Beispiel kostenlose medizinische Schutzmasken sowie die Kostenübernahme für Schnelltests.
Am 05. Januar wollen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten dann erneut beraten. Dabei wird es darum gehen, was ab dem 11. Januar gelten soll. Diese neuen Entscheidungen sind jedoch auch davon abhängig, wie sich die aktuellen Regeln des Corona-Lockdown auf die Pandemie-Zahlen auswirken.
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Über den Autor
Insa Schoppe
Direkt nach dem Abitur entschied sich Insa für ein „Multimedia Production“-Studium in Kiel, danach folgten praktische Erfahrungen in einer Fernsehproduktionsfirma. Anschließend startete sie ein Volontariat in der Redaktion eines Radiounternehmens und wurde als Redakteurin übernommen. Zu ihren Aufgaben gehörten neben der Recherche und Texterstellung auch tägliche Nachrichten sowie die Verantwortung für mehrere Magazine. Im März 2020 wechselte Insa von der Radio-Redaktion in die Online-Redaktion von Gründer.de. Seit März 2022 verantwortet sie als Projektmanagerin die Kongress-Awards, moderiert unsere Online-Kongresse und schreibt weiterhin hin und wieder für das Magazin von Gründer.de.