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Von Fristenanpassung bis Mindestlohnerhöhung

Was ändert sich 2024 für Gründer und Selbstständige?

Das Jahr 2024 steht vor der Tür und bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Startups und Selbstständige betreffen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, was sich 2024 ändern wird und wie sich diese Änderungen auf verschiedene Gruppen auswirken können.

Bald beginnt ein neues Jahr. Und wie so häufig kommt es mit dem Jahreswechsel bzw. im Verlauf des Jahres zu einigen Änderungen. Aber was ändert sich genau 2024 für Gründer und Selbstständige aber auch für Arbeitnehmer? Das listen wir dir in dem folgenden Artikel auf.

Was ändert sich 2024 für Arbeitgeber?

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Zunächst plant das Bundesfinanzministerium, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Diese Änderung ist Teil des sogenannten Wachstumschancengesetzes, über das Bund und Länder noch uneins sind.

Elektronische Meldung von Arbeitsunfällen

Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung sogar zur Pflicht.

Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Für Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, steigt 2024 die Ausgleichsabgabe.

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Änderungen für Startups

Einführung der degressiven Abschreibung

Für Startups, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft, ist die geplante Einführung der degressiven Abschreibung relevant. Diese ermöglicht eine schnellere Abschreibung von Anschaffungs- und Herstellungskosten und kann zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen.

Ende der Förderung von E-Autos

Nachdem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Vergangenheit eher großzügig mit der Bezuschussung von Elektroautos und Hybridfahrzeugen umgegangen ist, fielen die Fördermittel ab 2023 geringer aus. Nun gibt es diesen Umweltbonus für 2024 überhaupt nicht mehr.

Das ändert sich 2024 für Selbstständige

Änderungen bei der Krankenversicherung für Selbstständige

Ab 2024 sind Selbstständige nicht mehr verpflichtet, den vollen Krankenkassenbeitrag zu zahlen, wenn sie unterhalb einer bestimmten Gehaltsgrenze verdienen. Dies könnte für viele Selbstständige eine finanzielle Entlastung bedeuten.

Änderung der Umsatzsteuervoranmeldung

Des Weiteren ändert sich 2024 die Umsatzsteuervoranmeldung. Diese muss dann vierteljährlich statt monatlich erfolgen. Dies bedeutet weniger Bürokratie und Aufwand für Selbständige.

Änderungen für Arbeitnehmer

Anhebung des Mindestlohns

Für Arbeitnehmer ist vor allem die geplante Anhebung des Mindestlohns relevant. Dieser soll ab 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde steigen.

Änderungen beim Elterngeld

Ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze für das Elterngeld von bisher 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrente

Ab Juli 2024 gibt es eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, abhängig vom Rentenbeginn.

Zusammenfassung: Was ändert sich 2024?

Das Jahr 2024 bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die verschiedene Teile der Gesellschaft betreffen. Von der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen über die Einführung der degressiven Abschreibung bis hin zur Anhebung des Mindestlohns – die Änderungen sind vielfältig und weitreichend. Es ist daher für alle Beteiligten wichtig, sich frühzeitig zu informieren und auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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