Unternehmen können bald nicht mehr profitieren
Umweltbonus beim Firmenwagen: Das gilt seit 2023


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Der Umweltbonus für ein Elektroauto reduziert sich ab 2023 und wird auch künftig sinken.
Inhaltsverzeichnis
- So hoch ist der Umweltbonus für ein Elektroauto aktuell
- Das gilt seit 2023 für den Umweltbonus bei Firmenwagen und privaten Elektroautos
- Welche Elektroautos werden unter welchen Bedingungen gefördert?
- Was gilt ab 2024 beim Umweltbonus für Firmenwagen und Elektroautos?
- BAFA-Umweltbonus: Wie stelle ich den Antrag auf Förderung?
- Häufige Fragen zum Thema „Umweltbonus Firmenwagen 2023“
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Der Umweltbonus für ein Elektroauto hat in den vergangenen Jahren vielen Privatpersonen und Unternehmern die Anschaffung eines solchen Modells – und damit einen Beitrag zur E-Mobilität – erleichtert. Seit 2023 werden die Prämien vom Bund jedoch reduziert, sodass inzwischen weniger und geringere Fördermittel ausgegeben werden. Was sich seit dem 01. Januar beim Umweltbonus für Firmenwagen und privat gekaufte Elektroautos geändert hat, erfährst du nachfolgend.
So hoch ist der Umweltbonus für ein Elektroauto aktuell
Mit dem Umweltbonus für ein Elektroauto und der Innovationsprämie erhältst du bis Jahresende noch eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro bezuschusst. Bei Letzteren gilt jedoch, dass sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder eine elektrische Mindestreichweise von 60 km haben. 2021 lag die Mindestreichweite noch bei 40 km. Welche Autos überhaupt förderfähig sind, kannst du auf der Liste des BAFA einsehen.
Das gilt seit 2023 für den Umweltbonus bei Firmenwagen und privaten Elektroautos
Der Umweltbonus für ein Elektroauto gilt ab 01. Januar 2023 nur noch bei Kraftfahrzeugen, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben – das betrifft batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Dabei gilt folgende Förderstaffelung:
- Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: Förderung von 4.500 Euro (zuvor 6.000 Euro)
- Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro: Förderung von 3.000 Euro (zuvor 5.000 Euro)
- Nettolistenpreis über 65.000 Euro: nach wie vor keine Förderung
Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen gibt es zudem keinen Umweltbonus mehr. Darüber hinaus beschränkt sich die Förderung ab dem 01. September 2023 nur noch auf Privatpersonen, sodass Unternehmer nicht mehr vom Umweltbonus für Firmenwagen profitieren können. Ob die Bezuschussung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden kann, wird derzeit geprüft.
Entscheidend für die Höhe der Förderung ist zudem die Zulassung des Autos. Denn erst nach der Zulassung kann der Antrag auf Förderung gestellt werden. So kann es durch Lieferschwierigkeiten dazu kommen, dass du 2022 ein Auto gekauft hast, jedoch nur den reduzierten Umweltbonus für ein Elektroauto beantragen kannst.
Welche Elektroautos werden unter welchen Bedingungen gefördert?
- Neuwagen: Wenn sie nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden.
- Gebrauchtwagen: Bei einer Erstzulassung nach dem 04. November 2019 und einer Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2020.
- Fahrzeug muss mindestens 6 Monate auf den Antragssteller zugelassen worden sein (Haltedauer).
- Leasingfahrzeuge: Mindestmietdauer 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monate bzw. Mindestmietdauer 24 Monate bei mehr als 23 Monaten Laufzeit.
Was gilt ab 2024 beim Umweltbonus für Firmenwagen und Elektroautos?
Derzeit gilt der Umweltbonus beim Kauf eines Elektroautos in der genannten Form nur für 2023 bzw. der Umweltbonus für Firmenwagen endete zum 01. September 2023. Ab 2024 soll es dann einen einheitlichen Förderbetrag von 3.000 Euro geben – für Autos, die einen Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro aufweisen. Außerdem ist zu beachten, dass für 2023 insgesamt 2,1 Milliarden Euro für den Fördertopf vorgesehen sind. Ist dieser aufgebraucht, entfällt die Förderung, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Für 2024 sind dann nur noch 1,3 Milliarden Euro im Topf vorgesehen. Wer also den Antrag zu spät stellt, kann möglicherweise leer ausgehen.
BAFA-Umweltbonus: Wie stelle ich den Antrag auf Förderung?
Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist das BAFA. Dort stellst du auch der Antrag auf Förderung. Antragssteller ist immer die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Wie bereits gesagt, ist das Zulassungsdatum ausschlaggebend für die Höhe der Förderung.

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Häufige Fragen zum Thema „Umweltbonus Firmenwagen 2023“
2023 reduzierte sich die Höhe des Förderbetrags auf einen Bereich zwischen 3.000 und 4.500 Euro. Ab dem kommenden Jahr 2024 gibt es einen einheitlichen Betrag von 3.000 Euro.
Für 2023 sind insgesamt 2,1 Milliarden Euro im Fördertopf eingeplant. Wenn dieser aufgebraucht ist, erhalten Verbraucher keine Förderung mehr für die Anschaffung eines E-Autos. Ab 2024 sind es nur noch 1,3 Milliarden Euro.
Seit dem 01. September 2023 ist die Auszahlung des Umweltbonus nur noch auf Privatpersonen beschränkt. Unternehmen können dann nicht mehr davon profitieren.

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Über den Autor

Andreas Fricke
Andreas ist seit März 2022 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortet er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.