Bundesregierung steht kurz vor einer finalen Entscheidung
Mitarbeiterbeteiligungen sollen in Startups gefördert werden
Inhaltsverzeichnis
- Steuerlast für Mitarbeiterbeteiligungen wird überarbeitet
- Bundesverband Deutscher Startups zeigt sich zufrieden
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Anteile an dem eigenen Unternehmen zu erwerben, kann für Arbeitnehmer ein attraktives Argument sein, in einer Firma zu arbeiten. Auch wenn die Bezahlung unter dem Branchendurchschnitt liegt. Vor allem Startups würden gerne diese Möglichkeit nutzen, da ihnen oft nicht die Möglichkeit zur Verfügung steht, hohe Gehälter zu bezahlen und so gute Mitarbeiter anzuwerben. Bisher gab es jedoch einige Hürden, die diesen Prozess verhinderten. Dies wird nun von der Regierung angepasst.
Steuerlast für Mitarbeiterbeteiligungen wird überarbeitet
Momentan müssen Anteile aus Mitarbeiterbeteiligungen schon bei der Zuteilung versteuert werden. Dadurch wird das Modell der sogenannten Employee Stock Options Plans nicht besonders attraktiv für Arbeitgeber. Deswegen hat sich der Bundesverband Deutsche Startups schon länger für eine Anpassung der Steuerlast stark gemacht. Nun zeichnet sich eine Einigung zwischen Bundesfinanzministerium (SPD) und Wirtschaftsministerium (CDU) ab, wie das Handelsblatt in Erfahrung bringen konnte. So heißt es, dass die Koalitionspartner sich „in wichtigen Punkten bereits weitgehend angenähert“ hätten. Eine offizielle Bestätigung gibt es bislang aber noch nicht.
Ein wichtiger und zentraler Punkt ist dabei die Steuerlast der Mitarbeiterbeteiligungen. Diese soll den Informationen nach erst dann fällig werden, wenn Arbeitnehmer ihre Anteile am Unternehmen verkaufen und dadurch wirklich ein Gewinn entsteht. In dem Fall soll wie in einer Aktiengesellschaft eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig werden. Die Erlöse daraus zahlt der Arbeitnehmer dann auf fünf Jahre verteilt an das Finanzamt. Bislang sind jedoch noch nicht alle Aspekte der Anpassung geklärt. Es muss weiterhin noch sichergestellt werden, dass die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligungen kein Steuersparmodell für Gründer darstellt. Das ist dann der Fall, wenn das Unternehmen vor dem Börsengang oder Exit das Geld ins Ausland schafft.
Bundesverband Deutscher Startups zeigt sich zufrieden
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Startups, Christian Miele, zeigt sich mit den Entwicklungen sehr zufrieden. Er rechnet für das kommende Jahr mit einer endgültigen Lösung für Mitarbeiterbeteiligungen. Miele begrüßt es, dass die Politik inzwischen verstanden hat, das wettbewerbsfähige Programme für Startups notwendig sind.
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Über den Autor
Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.