Diese Affiliate-Marketing-Steuern solltest du kennen
Affiliate Marketing Steuern: Das musst du als Affiliate wissen
Featured image: onephoto - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis
- Kurz erklärt: Was ist Affiliate Marketing?
- Warum sind beim Affiliate Marketing Steuern fällig?
- Welche Steuern muss ich beim Affiliate Marketing zahlen?
- Brauche ich einen Steuerberater für mein Affiliate Marketing?
- Dein schneller Einstieg ins Affiliate Marketing
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Kurz erklärt: Was ist Affiliate Marketing?
Bei Affiliate Marketing handelt es sich um Marketing durch Empfehlungen und Kooperationen. Als Affiliate empfiehlst du online ein Produkt. Über den Link zum Produkt, den du auf deiner Website oder deinen Social-Media-Kanälen verbreitest, kann dein Kooperationspartner erkennen, dass die Kunden von dir gewonnen wurden und erhältst eine entsprechende Provision. Wichtig ist jedoch, zum Beispiel auf Amazon beim Affiliate Marketing die Steuern nicht zu vergessen.
Warum sind beim Affiliate Marketing Steuern fällig?
Wie schon erklärt, empfiehlst und vermittelst du beim Affiliate Marketing auf Provisionsbasis und das ist nichts anderes als das Betreiben eines Gewerbes. Deine Einkünfte durch gewerbliche Tätigkeiten sind folglich gemäß § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) zu versteuern.
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
§ 15, Abs. 2. S. 1 EStG
Welche Steuern muss ich beim Affiliate Marketing zahlen?
Grundsätzlich gibt es drei Bereiche, die du beim Affiliate Marketing und den Steuern auf dem Schirm haben solltest:
Einkommensteuer beim Affiliate Marketing
Deine Affiliate-Einnahmen musst du als gewerbliche Einkünfte versteuern. Zu beachten ist dabei, dass eine Abfärbung der Einkünfte stattfinden kann. Wenn du Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hast – etwa als Musiker – gelten diese vorerst auch als solche. Wenn du mit deinem Affiliate-Marketing-Gewerbe jedoch mehr als 3 Prozent deiner Einnahmen erzielst, gelten all deine Einkünfte als gewerblich. Die Formulare, die du für die Affiliate-Marketing-Steuern benötigst, sind die Anlagen EÜR und G in der Steuererklärung.
Umsatzsteuer: mögliche Befreiung als Kleinunternehmer
Als Gewerbetreibender unterliegst du der Umsatzsteuerpflicht und musst diese regelmäßig abführen. Wie oft das der Fall ist, legt das Finanzamt im Hinblick auf die Höhe deiner Umsätze fest. Bei Einnahmen außerhalb Deutschlands und innerhalb der EU – etwa bei ausländischen Partnerprogrammen – musst du zudem eine zusammenfassende Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Umsatzsteuer beim Affiliate Marketing sieht bei Affiliate-Partnern im Inland wie folgt aus:
- Nettoprovision: 100 Euro
- 19 Prozent Umsatzsteuer: 19 Euro
- Bruttoprovision: 119 Euro
Als Affiliate musst du bei den Steuern den Umsatzsteuerbetrag von 19 Prozent – im Beispielfall 19 Euro – beim Finanzamt anmelden und abführen.
Wenn du mit Partnern kooperierst, die ihren Sitz im Ausland innerhalb der EU haben – beispielsweise Amazon in Luxemburg –, bist nicht du, sondern dein Partner, Schuldner der Umsatzsteuer. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung kannst du die Umsatzsteuer als Vorsteueranspruch geltend machen. Das sieht im Beispiel wie folgt aus:
- Ausgezahlte Nettoprovision: 100 Euro
- 19 Prozent Umsatzsteuer an Finanzamt: 19 Euro
- Vorsteueranspruch des Affiliate: -19 Euro
- Ergebnis Nettoprovision: 100 Euro
Wenn du nur geringe Einnahmen und keine Ausgaben hast, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. In dieser Form bist du von der Umsatzsteuerzahlung befreit und sparst dir folglich diese zusätzlichen Ausgaben. Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und dadurch Affiliate-Marketing-Steuern sparen zu können, darf dein Jahresumsatz im vergangenen Jahr maximal 22.000 Euro betragen sowie im aktuellen Jahr maximal 50.000.
Gewerbesteuer: als Affiliate oft nicht nötig
Potenziell gibt es darüber hinaus die Gewerbesteuer. Diese greift allerdings erst, wenn dein jährlicher Gewinn über 24.500 Euro liegt. In den meisten Fällen kommst du als Affiliate um diese Steuern aber herum.
Brauche ich einen Steuerberater für mein Affiliate Marketing?
Wenn du online mit Partnerprogrammen einen kleinen Nebenverdienst aufbauen möchtest, kannst du die Affliliate-Marketing-Steuern auch selbstständig angeben. Die Einnahmen vermerkst du in den entsprechenden Anlagen, die Umsatzsteuer kannst du je nach Sitz deines Affiliate-Partners in der Umsatzsteuer-Voranmeldung abführen, sodass sich netto an deiner Provision nichts ändert.
Dein schneller Einstieg ins Affiliate Marketing
Vielleicht hast du mit Affiliate Marketing bis jetzt noch nicht so viele Berührungspunkte gehabt. Wenn du nochmal genauer erklärt bekommen willst, wie das ganze funktioniert und wie deine ersten Schritte auszusehen haben, empfehlen wir dir dafür unser kostenloses eBook. So bist du in der Lage, dein eigenes Affiliate Marketing Business in Windeseile aufzubauen.
eBook
Affiliate Marketing – kinderleicht passives Einkommen aufbauen
Die besten Insider-Strategien für alle Online-Business-Begeisterten, die 2024 zu ihrem besten Jahr machen wollen.
Bei Affiliate Marketing handelt es sich um Marketing durch Empfehlungen und Kooperationen. Als Affiliate empfiehlst du online ein Produkt. Über den Link zum Produkt, den du auf deiner Website oder deinen Social-Media-Kanälen verbreitest, kann dein Kooperationspartner erkennen, dass die Kunden von dir gewonnen wurden und erhältst eine entsprechende Provision.
Das Vermitteln auf Provisionsbasis ist nichts anderes als das Betreiben eines Gewerbes. Deine Einkünfte durch gewerbliche Tätigkeiten sind gemäß § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) zu versteuern.
Grundsätzlich gibt es drei Bereiche, die du beim Affiliate Marketing und den Steuern auf dem Schirm haben solltest: Einkommensteuer, Umsatzsteuer sowie ggf. Gewerbesteuer.
Über den Autor
Selim Esmen
Affiliate Marketing, Dropshipping oder die neuesten Anlage-Trends – in den Texten von Selim erfahren unsere Leser, wie sie ein Nebeneinkommen aufbauen oder ihr Erspartes vermehren können. Dafür beschäftigt er sich täglich mit den aktuellen Geschehnissen aus der Wirtschaft. Seine Expertise umfasst dabei auch alles rund um Aktien und Kryptowährungen. Der gebürtige Bonner ist insbesondere engagiert, sein Wissen über das dezentrale Finanzwesen und die dahinterliegende Blockchain-Technologie auszubauen. Sein größter Anspruch: Selbst die schwierigsten Finanzthemen für unsere Leser leicht verständlich aufzubereiten.
Bei Gründer.de an Bord ist Selim seit Oktober 2022. In seiner Rolle als Kooperations- und Partnermanager steht er allen Interessenten als Ansprechpartner zu Verfügung, die eine Präsenz auf unserem Portal anstreben. Zuvor studierte er Media and Marketing Management (B.A.) an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.
Kommentare sind geschlossen.