Das solltest du wissen
Gründer und Geldwäsche – ein Verdacht, der meist unbegründet ist
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Inhaltsverzeichnis
- Das versteht man unter Geldwäsche
- Das besagt das aktuelle Geldwäschegesetz
- Diese Branchen sind besonders betroffen
- Was passiert bei einer Anzeige aufgrund von Geldwäsche?
- Anzeigen von Seiten der Bank aus dem Weg gehen
- Wie erkenne ich als Gründer Geldwäsche?
- Fazit
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Das versteht man unter Geldwäsche
Einfach ausgedrückt handelt es sich dabei um illegal erwirtschaftete Finanzen, wie etwa Geld, welches gestohlen oder durch illegale Geschäfte, wie zum Beispiel den Handel mit Drogen, erwirtschaftet wurde. Das Geld soll mit Hilfe der Geldwäsche den Weg in den legalen Wirtschaftskreislauf finden. Ziel ist es, dass der illegale Ursprung des Geldes unkenntlich gemacht wird. Nach Strafgesetzbuch reicht der Strafrahmen für Geldwäsche bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann auch eine zehnjährige Haft drohen.
Das besagt das aktuelle Geldwäschegesetz
Die jüngste Novellierung des Geldwäschegesetzes ist zum 1. Januar 2021 erfolgt. So müssen beispielsweise bestimmte Gewerbetreibende, Immobilienmakler und Freiberufler verdächtige Kunden und Vertragspartner einer genaueren Überprüfung unterziehen sowie verdächtige Umstände melden. Vor allem Händler von Luxusgütern, die mit großen Geldbeträgen arbeiten, sind hier in der Pflicht, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Natürlich können Gründer auch selbst Opfer von Geldwäscheaktivitäten werden, insbesondere dann, wenn viel mit Bargeld gearbeitet wird oder die Eigentumsverhältnisse undurchsichtig sind.
So besteht grundsätzlich die Pflicht, verdächtige Transaktionen zur Meldung zu bringen. In den meisten Fällen löst sich ein solcher Verdachte zwar wieder in Luft auf, dennoch sind sie, zumindest aus Sicht der Gesetzgeber, notwendig, um Geldwäsche aufzudecken und zu vermeiden.
Diese Branchen sind besonders betroffen
Natürlich sind einige Branchen mehr von Geldwäsche betroffen als andere. Vor allem wenn hohe Beträge fließen, ist es wichtig, wachsam zu sein. Ein gutes Beispiel ist die Geldwäsche bei Immobilien. Nicht selten fließen hier Millionenbeträge, was die Branche für Geldwäscher so attraktiv macht.
Immobilienmakler sind jedoch nicht die einzigen Gewerbetreibenden, auf die das Geldwäschegesetz zutrifft. Autohändler, Juweliere und weitere Händler von Luxusgütern sind ebenfalls betroffen. Daneben stehen auch Rechtsanwälte, Notare, Banken, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und weitere Personen sowie Unternehmen aus dem Finanzsektor in der Pflicht.
Was passiert bei einer Anzeige aufgrund von Geldwäsche?
Beobachten Unternehmen zum Beispiel ungewöhnlich hohe Transaktionen mit zweifelhafter Herkunft, kann es zu einer Anzeige wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehungen kommen. Wie bereits mehrfach erwähnt, verlaufen diese Verfahren häufig im Sand, weil die meisten Unternehmer sich an die Regeln halten.
Dennoch landen die Fälle bei den Steuerbehörden, die in der Folge natürlich Nachforschungen anstellen. Es finden Betriebsprüfungen statt, es wird die Herkunft des Geldes hinterfragt, es kann zu Steuerstrafverfahren und Durchsuchungen kommen. All diese Folgen können bei einem Unternehmen einen schweren Schaden anrichten.
Grundsätzlich sollte direkt ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden, sobald ein Gründer von der Anzeige wegen Geldwäsche in Kenntnis gesetzt wurde.
Anzeigen von Seiten der Bank aus dem Weg gehen
Besser ist es also, wenn Gründer solche Anzeigen vermeiden. Zum einen sollten sie selbst ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachkommen, zum anderen sollten sie den Dialog mit ihrer Bank suchen.
Stehen ungewöhnliche Zahlungseingänge an, sollte die Bank am besten vorher darüber informiert werden. Grundsätzlich ist mit der Bank die Vereinbarung zu treffen, dass sie vor einer Anzeige zunächst beim Unternehmen nachfragt, wie diese ungewöhnlichen Beträge zustande kommen.
Unternehmen dürfen nach einer unbegründeten Anzeige auch mit einem Bankwechsel drohen. Immerhin verliert das Kreditinstitut dadurch einen vermögenden Kunden. Zudem lassen sich nach einem unbegründeten Verdacht Schadenersatzansprüche geltend machen.
Wie erkenne ich als Gründer Geldwäsche?
Als Unternehmen lässt sich eine grundsätzliche Checkliste abarbeiten, um Geldwäsche vorzubeugen.
- Keine Einsicht in Eigentumsverhältnisse oder Organisationsstrukturen der Partner oder Kunden.
- Hat sich das Zahlungsverhalten langjähriger Kunden plötzlich geändert?
- Gibt es auf einmal eine neue Adresse, vielleicht sogar im Ausland?
- Gab es bestimmte Verdachtsmomente?
- Wurde die Risikosituation des Kunden oder Partners intern ausreichend analysiert?
- Etc.
Fazit
Unternehmer sollten nicht nur auf die Fakten, sondern auch auf ihr Bauchgefühl hören, um bei Geldwäscheverdacht gleich richtig zu handeln. Andererseits sollten sie sich stets mit ihrer Hausbank kurzschließen, um nicht selbst in den Verdacht zu geraten.
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