Diese Voraussetzungen sollten gegeben sein

Gründen im medizinischen Bereich: Darauf kommt’s an

Die Selbstständigkeit geht mit zahlreichen Vorteilen einher, allerdings ist am Anfang mit gewissen Herausforderungen zu rechnen. Zu den maßgeblichen Erfordernissen gehört nicht nur das notwendige Fachwissen, sondern auch Kenntnisse im Bezug auf die Gründung und Leitung eines medizinischen Unternehmens. Angehende Gründer sollten sich im Vorfeld umfassend informieren und alle Eventualitäten bei diesem schwerwiegenden Entschluss berücksichtigen.

Grundlegende Voraussetzungen für das Gründen

Im medizinischen Bereich gibt es diverse Tätigkeitsfelder, in dem die Gründung eines eigenen Betriebes möglich ist. Wer ein Medizinstudium abgeschlossen hat, kann sich als selbstständiger Arzt mit einer eigenen Praxis auf dem Markt positionieren. Für die Eröffnung einer Arztpraxis ist das erforderliche Fachwissen obligatorisch, um Patienten ordnungsgemäß zu behandeln. Die Kandidaten müssen vor der Gründung ihr Staatsexamen mit Erfolg bestehen und die Approbation bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes erhalten. Eine weitere Qualifikation ist das Absolvieren als Facharzt in einem bestimmten Bereich, dieser Schritt dauert einige Jahre und wird durch den Fachkundenachweis belegt. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören unter anderem:

  • Apotheker
  • Allgemein- und Fachärzte
  • Psychotherapeuten
  • Psychologen

Formale Bedingungen für das Gründen einer Arztpraxis

Wer sich als Mediziner selbstständig machen möchte, muss dafür kein Gewerbe anmelden. Selbstständige Ärzte üben ihre Tätigkeit als Freiberufler aus, deswegen entfällt die Gewerbepflicht. Sie müssen sich in das Ärzteregister eingetragen, um in Deutschland Patienten behandeln zu dürfen. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Antrag auf die Zulassung beim zuständigen Ausschuss notwendig. Dem Antrag ist nicht nur der Nachweis aus dem Ärzteregister beizufügen, sondern auch Lebenslauf, Facharzturkunde und Tätigkeiten seit der Approbation. Darüber hinaus wird das Führungszeugnis verlangt, welches keinen negativen Eintrag haben darf. Erst dann ist die Gründung einer neuen Praxis möglich, die sich ausgehend von den eigenen Vorstellungen gestalten lässt.

Dabei ist zu bedenken, dass dieser Schritt mit extrem hohen Kosten verbunden ist. Für die Einrichtung der Praxis werden teure Utensilien benötigt, ebenso wie adäquate Räumlichkeiten. Im Idealfall ist das Kapital bereits vorhanden oder wird mit Hilfe eines Kredites erworben. Entscheidend ist ein guter Standort, um einen ausreichend großen Patientenstamm aufzubauen. Des Weiteren muss das passende Personal gefunden und anschließend eingestellt werden, damit der Praxisbeginn problemlos verläuft. Gut geschultes Personal lässt sich unter medi-karriere.de finden, um die Basis für ein funktionierendes Team zu legen.

Übernahme einer bereits vorhandenen Praxis

Etwas einfacher, aber trotzdem sehr kostspielig ist die Übernahme einer schon existierenden Arztpraxis. Dabei bekommt der Vorgänger eine Abstandszahlung, die erheblich variieren kann. Dafür übernimmt der nachfolgende Arzt den bestehenden Patientenstamm, das eingespielte Team und die komplett eingerichteten Praxisräume. In der Regel muss ein Kredit aufgenommen werden, da nur wenige Mediziner über das notwendige Startkapital verfügen. Jedoch sind in diesem Fall viel mehr Sicherheiten gegeben, außerdem läuft die Praxis direkt nach der Übernahme weiter.

Wer die Risiken einer Neugründung oder Übernahme scheut, kann zusammen mit anderen Ärzten eine Gemeinschaftspraxis gründen oder in diese einsteigen. Bei diesem Modell arbeiten mehrere Ärzte miteinander und sind alle zusammen für die Praxisführung verantwortlich. So lassen sich die Anschaffungskosten und die finanziellen Risiken teilen. Beim späteren Einstieg sind die Patienten und das Praxisteam bereits am Standort vorhanden. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass sich wichtige Entscheidungen in der Gemeinschaftspraxis schwieriger treffen lassen, da alle Teilnehmer zustimmen müssen.

Ambulanten Pflegedienst mit Erfolg gründen

Heutzutage werden die Menschen immer älter, deswegen steigt auch der Bedarf nach Pflegeleistungen. Viele Bürger möchten auch im Alter möglichst lange im vertrauten Umfeld und eigenen Zuhause wohnen bleiben. Um pflegebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter zu garantieren, leisten ambulante Pflegedienste einen bedeutenden Beitrag. Zu den Voraussetzungen für eine Gründung gehören die folgenden Ausbildungen:

  • Altenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Kinderkrankenpfleger

Dank der fachlichen Qualifikation kann sich der ambulante Pflegedienst korrekt um seine Patienten kümmern. Des Weiteren müssen Gründer innerhalb der letzten acht Jahre mindestens zwei Jahre lang in dem jeweiligen Ausbildungsberuf eine Tätigkeit ausgeübt haben. Für leitende Positionen ist eine entsprechende Weiterbildung gesetzlich verpflichtend.

Selbstständigkeit dank eigenem Labor

Zum medizinischen Bereich zählt auch das Gründen eines Labors, welches in unterschiedlichen Gebieten möglich ist:

  • Biotechnik
  • Chemie
  • Humanmedizin
  • Lebensmitteltechnik
  • Materialanalyse

Basierend auf der eigenen Ausbildung oder einem Studium inklusive schon bestehenden Berufserfahrungen erfolgt die Vorgabe der Ausrichtung für den Laborbetrieb. Dabei ist zu bedenken, dass die Voraussetzungen sowohl gesetzlich als auch formal und räumlich extrem verschieden und facettenreich sind. Aus diesem Grund sollten sich Gründer im Vorfeld umfassend beraten lassen, um die fachlichen Aspekte zu klären. Darüber hinaus handelt es sich dabei um eine kapitalintensive Gründung, deshalb müssen zu diesem Zweck meistens Geldgeber oder Fördermittel gewonnen werden.

Apotheke erfolgreich gründen

Wer eine Apotheke eröffnen möchte, muss berufliche Kenntnisse und Erfahrungswerte vorweisen, ebenso wie eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Apotheker übernehmen viel Verantwortung, sie geben den Kunden nicht nur die ärztlich verschriebene Medikamente, sondern entscheiden auch in Eigenregie, was die Patienten brauchen. Für die Genehmigung ist das Studium der Pharmazie erforderlich, welches mit dem Staatsexamen abschließt. Im Anschluss müssen die Kandidaten die Approbation beantragen sowie eine einjährige Praxisausbildung absolvieren.

Da Apotheken zu den erlaubnispflichtigen Gewerben gehören, müssen beim örtlichen Gewerbeamt bestimmte Dokumente eingereicht werden. Neben der Approbation brauchen Gründer ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis, ebenso wie einen Miet- oder Kaufvertrag und Pläne für passende Räumlichkeiten. Im Gegensatz zu Ärzten haben Apotheker in Deutschland freie Wahl bei der Niederlassung. Trotzdem spielt der optimale Standort für den Unternehmenserfolg eine extrem wichtige Rolle. Im Idealfall befindet sich die Apotheke in der Nähe zu einer Arztpraxis oder einem Ärztehaus. Gut geeignet sind auch viel besuchte Einkaufspassagen, Fußgängerbereiche und Stadtzentren, ebenso wie größere Gemeinden, in denen noch keine Apotheke ansässig ist. Dabei ist stets zu bedenken, dass zur wichtigsten Zielgruppe vor allem ältere Personen zählen.

Als Physiotherapeut selbstständig tätig sein

Wer sich als Physiotherapeut mit einer eigenen Praxis selbstständig machen möchte, braucht dafür eine staatlich anerkannte Ausbildung. Zum physiotherapeutischen Bereich zählen auch Qualifikationen als Masseur, medizinischer Bademeister und Krankengymnast. Ansonsten sind für die Gründung bereits vorhandene Erfahrungswerte in dem Beruf von großem Vorteil, ebenso wie im Hinblick auf die kaufmännische Seite. Ähnlich wie bei der Apotheke spielt auch der Standort bei der Eröffnung einer neuen Physiotherapie-Praxis eine wesentliche Rolle.

Fazit

Für das Gründen im medizinischen Bereich sollten die genannten Voraussetzungen gegeben sein, die abhängig vom Tätigkeitsfeld sind. Diese Erfordernisse sind entweder gesetzlich vorgeschrieben oder helfen bei der erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee.

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