Sichere dich rechtlich ab, um Maßnahmen zu umgehen
Gewerbeaufsichtsamt: Prüfung der unternehmerischen Pflichten

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Das Gewerbeaufsichtsamt prüft, ob sich Arbeitgeber an alle gesetzlichen Pflichten halten - und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein.
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Gewerbeaufsichtsamt
- Rechtsgrundlage des Gewerbeaufsichtsamtes
- Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamtes
- Rechte der Gewerbeaufsicht
- Maßnahmen bei Verstoß gegen Vorgaben
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zum Gewerbeaufsichtsamt
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Um dir direkt einen Überblick bieten zu können, wollen wir dir vorab verraten, welche Fragen wir zum Gewerbeaufsichtsamt in diesem Artikel beantworten werden:
- Was ist das Gewerbeaufsichtsamt?
- Was ist die Rechtsgrundlage des Gewerbeaufsichtsamtes?
- Welche Aufgaben hat das Gewerbeaufsichtsamt?
- Was sind die Rechte der Gewerbeaufsicht?
- Was sind Maßnahmen bei Verstoß gegen die Vorgaben?
Definition: Gewerbeaufsichtsamt
Bei dem Gewerbeaufsichtsamt handelt es sich um eine Behörde, welche die Einhaltung des Arbeits-, Umwelt-, und Verbraucherschutzes kontrolliert. Die allgemeinen Zuständigkeiten dieser Ämter beziehen sich dabei auf die Regelungen der Gewerbeordnung (GewO). Zudem gibt es viele einzelne Fachgesetzt, die sich auf die Einhaltung der gewerblichen Hygienevorschriften, des Arbeitsschutzes, des Mutter- und Jugendschutzes und auf spezielle Arbeitsplatzvorschriften beziehen. Jedes Bundesland ist laut Gewerbeordnung dazu verpflichtet, eine staatliche Gewerbeaufsicht einzurichten. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 100 staatliche Gewerbeaufsichtsämter. So überwacht das Gewerbeaufsichtsamt die Vorschriften und erteilt entsprechende Genehmigungen.
Rechtsgrundlage des Gewerbeaufsichtsamtes
Das Gewerbeaufsichtsamt wird über die einzelnen Bundesländer, beziehungsweise die einzelnen Kommunen, organisiert. Über die Bundesgrenzen hinaus gibt es für das Gewerbeaufsichtsamt jedoch einheitliche Gesetze, an die sich das Amt zu halten hat. Die Rechtsgrundlage bildet hierbei die Gewerbeordnung (GewO). Gemäß § 139b der GewO trifft die Bundesländer die Verpflichtung, eine staatliche Gewerbeordnung einzurichten. Zudem gehen aus verschiedenen Fachgesetzen Verweise auf die Zuständigkeit der örtlichen Gewerbeaufsichtsämter hervor, beispielsweise aus dem Mutterschutzgesetz, dem Jugendschutzgesetz oder dem Arbeitsschutzgesetz.
Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamtes
Die Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamtes sind in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Umweltschutz und Schutz vor Gefahren der Technik.
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
- Technischer Arbeitsschutz, wie Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
- Sozialer Arbeitsschutz, wie Mutterschutz, Jugendschutz, Arbeitsschutz (Arbeitszeiten, Arbeitsdauer, Ruhezeiten, Ruhepausen), Heimarbeitsschutz und Sozialvorschriften im Straßenverkehr
- Medizinischer Arbeitsschutz
- Durchführung von Arbeitsschutzvorschriften
Umweltschutz
Schutz vor Gefahren der Technik
Zum einen kümmert sich das Gewerbeaufsichtsamt um das Erteilen von Genehmigungen und Erlaubnissen, zum anderen fungiert diese aber auch als Beratungsinstanz. Darüber hinaus kümmert sich die Gewerbeaufsicht auch um die Aus- und Weiterbildung von Betriebsräten und Sicherheitsfachkräften. Ebenfalls werden Stellungnahmen oder Gutachten für andere Unternehmen von der Gewerbeaufsicht erstellt.
Rechte der Gewerbeaufsicht
Um ihre Arbeit auch richtig erledigen zu können, hat das Gewerbeaufsichtsamt bestimmte Rechte und Befugnisse, die andere Ämter nicht haben. Zum Beispiel ist es ihnen gestattet, Arbeitsstätten und Anlagen von Betrieben zu besichtigen. Dabei ist sie auch verpflichtet, betriebsinterne Angelegenheiten geheim zu halten. Ebenso ist es Aufgabe der Gewerbeaufsicht Anordnungen zu veranlassen und Betriebe stillzulegen.
Daher sollte man sich als Unternehmensgründer früh genug informieren, welche Vorschriften und erforderliche Genehmigungen notwendig sind, um mit dem eigenen Unternehmen starten zu können. Hierbei hat das Gewerbeaufsichtsamt die Aufgabe, dich bei der Gründung zu unterstützen. Dabei muss vor allem auch darauf geachtet werden, ob bestimmte Einzelanforderungen von deinem Unternehmen zu erfüllen sind. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Aufgabenbereich des Bauamtes oder des Gesundheitsamtes hinzukommen. Hier gibt es nochmal besondere Auflagen zu beachten, über die du dich in jedem Fall gründlich informieren solltest.
Maßnahmen bei Verstoß gegen Vorgaben
Sollte es zu Verstößen gegen die verschiedenen Auflagen geben, wie beispielsweise Verstöße gegen den Arbeitsschutz, gibt es verschiedene Maßnahmen, die das Gewerbeaufsichtsamt einleiten kann. Die erste und harmloseste Maßnahme ist das Revisionsschreiben. In diesem steht drin, welche Befinde im Unternehmen festgestellt wurden. Diese Maßnahme wird nur dann genutzt, wenn es etwas zu bemängeln gibt, aber keine Gefahr für die Arbeitnehmer besteht. Mit diesem Revisionsschreiben wir dem Unternehmer eine Frist gesetzt, in der er die Mängel beheben soll. Diese Frist wird dabei aber eher symbolisch gesehen, das heißt, dass der Unternehmer die Maßnahmen zügig umsetzen soll.
Der nächste Schritt der Maßnahmen wären anschließend die Anordnungen der Gewerbeaufsicht. Diese sind im Vergleich zum Revisionsschreiben ein Verwaltungsakt. Das heißt, dass es im Zuge des Anordnungsverfahren zu einer Anhörung der Betroffenen und zu einer Rechtsmittelbelehrung am Ende der getroffenen Anordnung seitens der Gewebeaufsicht kommt. Dabei kann das Gewerbeaufsichtsamt anordnen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Pflichten des Unternehmers zu erfüllen. Dies können durchaus Maßnahmen sein, die zur Gewährleistung der Sicherheit der Betroffenen getroffen werden.
Folgt der Unternehmer diesen Anweisungen nicht, kann das Gewerbeaufsichtsamt Zwangsmaßnahmen anordnen. Je nach Bundesland können hier Zwangsgeld, kostenpflichtige Ersatzvornahme und eine Aufwendung unmittelbaren Zwangs fällig werden. Auch Bußgeldverfahren und Strafanzeigen sind durchaus Maßnahmen, welche die Gewerbeaufsicht anordnen kann.
Fazit
Möchtest du dein eigenes Unternehmen gründen, ist es dringend zu empfehlen, dir vorher die notwendigen Vorschriften und Genehmigungen näher anzuschauen. Gerade wenn es in deinem Geschäft um die Verarbeitung von Lebensmitteln, Baugenehmigungen oder um Arbeit mit nicht ganz ungefährlichen Gerätschaften geht, musst du dich mit den Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamt beschäftigen. Solltest du dir bei vielen Punkten nicht sicher sein, melde dich am besten direkt bei deinem nächstgelegenen Gewerbeaufsichtsamt, um dich beraten zu lassen und so mögliche Fehler zu umgehen. Im schlimmsten Fall kann das zu Bußgeldern oder sogar zur Schließung deines Unternehmens führen. Sichere dich also ab und lasse dich bezüglich aller wichtigen Regelungen beraten.
Häufige Fragen (FAQ) zum Gewerbeaufsichtsamt
Das Gewerbeaufsichtsamt ist eine Behörde, welche die Einhaltung der Arbeits-, Umwelt-, und Verbraucherschutzes kontrolliert. Die allgemeinen Zuständigkeiten beziehen sich hier auf die Regelungen der der Gewerbeordnung (GewO).
Grob fassen sich die Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamtes in die folgende Bereiche zusammen:
1. Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
2. Umweltschutz
3. Schutz vor Gefahren der Technik
Das Gewerbeaufsichtsamt wird über die einzelnen Bundesländer und Kommunen organisiert. Die Rechtsgrundlage bildet hier die Gewerbeordnung (GewO). Gemäß § 139b der GewO trifft die Bundesländer die Verpflichtung, eine staatliche Gewerbeordnung einzurichten.
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Über den Autor

Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.
Eine Antwort
Arbeitszeitübertretung und Bussgelder, Gerichtsurteile
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin aktuell im BR eines Konzerns aus den USA tätig am Standort Raum Freising.
Wir haben Unregelmässigkeiten in den Arbeitszeiten festgestellt und weisen aktuell die Geschäftsführung als auch die Vorgesetzten auf das fehlverhalten deutlich hin. Das Gewerbeaufsichtsamt hat auch schon hierzu vorbeigeschaut.
In den Gesprächen der Führungskräften werden die Konsequenzen von den Verursachern gefordert aufzuzeigen.
Die Gewerkschaft konnte etwas helfen.
Haben Sie verlässliche Informationen zu Bussgeldern und Weiteres?
Können Sie mir Gerichtsurteile nennen und Fälle zukommen lassen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Lars Kohler