Kostenlose Retouren könnten bald zur Ausnahme werden

Müssen Rücksendekosten bei Mode bald vom Kunden gezahlt werden?

Im deutschen Online-Handel ist es Gang und Gebe, dass man Kleidungsstücke, die einem nicht passen oder gefallen, kostenlos zurückschicken kann. Doch dieses Geschäftsmodell könnte bald auslaufen. Denn die steigenden Preise machen nicht nur den Endkunden, sondern auch den Händlern zu schaffen. So könnte es bald dazu kommen, dass Online-Shops der Modebranche von ihrem Recht Gebrauch machen, die Rücksendekosten an Verbraucher abzugeben.

Der Luxus von kostenlosen Retouren in Deutschland könnte bald zu einem Ende kommen. Laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) sollen die steigenden Preise von Verpackungen und Transportkosten Grund dafür sein. Rücksendekosten können bereits seit 2014 gemäß EU-Recht von Online-Shops komplett an Kunden übertragen werden. Von diesem Recht machen aber in Deutschland die wenigsten Händler Gebrauch, um Kulanz zu zeigen und somit eine höhere Kundenzufriedenheit sicherzustellen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Grundsätzlich ist von jeglichen Unternehmen die Rede, die Mode vertreiben. Erst vor kurzem hat die Bekleidungsmarke Zara eine Rücksendegebühr von 1,95 Euro pro Retoure eingeführt. Weitere Unternehmen könnten folgen. Auf Nachfrage verkündeten jedoch Otto, Zalando und Amazon, dass diese Unternehmen nicht planen, kostenpflichtige Rücksendungen einzuführen. Ein Sprecher der Otto Group teilte mit, dass sie ihre Kunden bei ohnehin steigenden Preisen nicht zusätzlich belasten wollen.

Sind Rücksendekosten vielleicht gar nicht so schlecht?

Das Kölner Handelsforschungsinstitut EHI hingegen wirft ein, dass kostenpflichtige Retouren auch sinnvoll sein könnten. Die Rücksendequote in Deutschland liegt laut EHI bei bis zu 75 %. In der Modebranche gehe über die Hälfte der Lieferungen wieder zurück. Eine Gebühr für Rücksendungen zu erheben, könne hier auch ein Schritt in die richtige Richtung darstellen, wenn es darum geht, das Konsumverhalten der Deutschen zu hinterfragen und zu reduzieren. Außerdem nutzen Verbraucher das kostenlose Rücksenderecht auch oft aus, um eine Erstattung für bereits getragene Ware zu bekommen. Die Rücksendekosten an den Kunden zu übertragen, könnte somit ein überlegteres und bewussteres Bestellverhalten der Verbraucher mit sich bringen.

Themenseiten

Du brauchst Hilfe bei deiner Gründung?

Wir unterstützen dich bei deinem Vorhaben!

Erhalte ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer Experten.

Die besten Artikel & mehr direkt in dein Postfach!




* Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.

Über den Autor

Autorenprofil: Jasmin Lütke-Laxen

Jasmin Lütke-Laxen

Jasmin kommt ursprünglich aus Münster und studierte nach ihrem Abitur 2016 Design- und Projektmanagement in Soest. Im Rahmen ihres Studiums absolvierte sie diverse Praktika im Bereich Kommunikationsdesign, Produktmanagement und Online-Marketing. Dabei konnte sie schon vielfältige Erfahrungen in der Medien- und Marketing-Welt sammeln. Seit Mai 2022 ist sie bei Digital Beat und Gründer.de im Produktmanagement tätig und unterstützt auch die Online-Redaktion.

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Sitemap

schliessen