Details zur Definition, den Kosten und geforderten Bedingungen
Betriebsschließungsversicherung: Schutz vor Auswirkungen der Corona-Krise?
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Inhaltsverzeichnis
- Definition Betriebsschließungsversicherung
- Bedingungen der Betriebsschließungsversicherung
- Unterschied zur Betriebsunterbrechungsversicherung
- Leistungen der Betriebsschließungsversicherung
- Vorteile der Betriebsschließungsversicherung
- Nachteile der Betriebsschließungsversicherung
- Kosten und ein Beispiel der Betriebsschließungsversicherung
- Besonderheiten und Beispiele aufgrund der Corona-Krise
- Fazit: Unterlagen der Versicherung genau prüfen
- Häufige Fragen (FAQ) zur Betriebsschließungsversicherung
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Wenn Gegenstände zerstört werden oder andere unvorhergesehene Ereignisse das Eigentum bedrohen, existiert dafür im Normalfall eine Versicherung. Da ist die Hoffnung der Unternehmer bei Krisen wie durch die Corona-Pandemie verständlicherweise groß, dass sich die Auswirkungen durch eine Corona-Versicherung abdecken lassen. Natürlich ist es nicht möglich, im Nachhinein eine Versicherung abzuschließen. Aber trotzdem lohnt es sich, das vorhandene Angebot sowie die Bedingungen zu beachten, um dann selbst über eine solche zukünftige Absicherung entscheiden zu können.
Definition Betriebsschließungsversicherung
Wie der Begriff es schon vermuten lässt, springt die Betriebsschließungsversicherung laut Definition ein, wenn das Unternehmen geschlossen werden muss. So wie in der aktuellen Situation aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus. Deshalb wird sie laut Definition oftmals auch als Corona-Versicherung bezeichnet. In den meisten Verträgen ist dabei exakt die „behördlich angeordnete Schließung“ vorausgesetzt. Somit reicht es laut nicht, wenn der Betrieb aus eigenen gesundheitlichen Gründen nicht mehr öffnen kann.
Damit die Versicherung in Kraft tritt, müssen die Behörden laut Definition also die folgenden Bedingungen vorgeben:
- die Schließung des Betriebes anordnen
- die Desinfektion eines Betriebs verlangen
- Tätigkeitsverbote gegen das Betriebspersonal aussprechen
- die Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren anordnen
- Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen einleiten
Welche Kosten die Betriebsschließungsversicherung genau übernimmt, ist individuell vereinbart. Zumindest soll diese Maßnahme aber den Bestand des Betriebes sichern und so vor der Insolvenz schützen. Ärzte und Arztpraxen sind bei dieser Definition übrigens nicht eingeschlossen. Für sie existiert eine eigene Versicherung mit anderen Bedingungen bzw. einer eigenen Definition, die sogenannte Praxisausfallversicherung.
Bedingungen der Betriebsschließungsversicherung
Obwohl sich die Betriebsschließungsversicherung im Normalfall für jedes Unternehmen abschließen lässt, spezialisieren sich viele Versicherungen auf die Lebensmittelbranche. Das heißt, absichern lassen können sich nur Firmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen. Da dort die Seuchengefahr höher ausfällt und eine solche Versicherung unter diesen Bedingungen besonders sinnvoll erscheint. Nach der Krise rund um die Corona-Pandemie bleibt es abzuwarten, ob sich die Anbieter der sogenannten Corona-Versicherung noch stärker auf bestimmte Branchen und Voraussetzungen spezialisieren.
Unterschied zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung wird oftmals auch mit der Betriebsunterbrechungsversicherung in Verbindung gebracht. Wie es der Begriff schon andeutet, schützt die Betriebsunterbrechungsversicherung vor Umsatzausfällen, wenn der Betriebsablauf gestört wird. Das kann passieren, wenn die folgenden Bedingungen gegeben sind:
- das Betriebseigentum wurde zerstört oder beschädigt
- es ereignet sich eine Naturkatastrophen
- es fällt eine Lieferkette aus
Somit greift der Schutz der Betriebsunterbrechungsversicherung aber nicht, wenn Krankheiten oder Seuchen ausbrechen.
Leistungen der Betriebsschließungsversicherung
Welche Leistungen die Betriebsschließungsversicherung genau erbringen muss, legt der gemeinsame Vertrag fest. Dort ist aufgelistet, was die Versicherung übernimmt und was nicht. Besonders durch die Folgen der Corona-Pandemie sollte jeder Unternehmer genau berechnen, welche Entschädigungssummen sinnvoll sind.
Generell abgedeckt sind folgende Kosten:
- Schließungsschäden: Tagesentschädigungen für ausbleibende Umsätze in individueller Höhe.
- Warenschäden: Bei der angeordneten Vernichtung durch Behörden.
- Desinfektionskosten: Kosten für Desinfektionsmittel und Ausfälle.
- Aufwendungen von Lohnkosten: Beim Ausfall von Personen durch Seuchen oder wenn die Behörde beschließt, Personen mit Infektionsgefahr in dem versicherten Betrieb zu verbieten.
- behördliche Kosten: Für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen.
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Vorteile der Betriebsschließungsversicherung
Wer sich für eine Betriebsschließungsversicherung entscheidet, kann somit von den folgenden Vorteilen profitieren:
- Schutz vor finanziellem Ruin durch Kosten-Übernahme, wenn eine Behörde das Unternehmen schließt (Übernahme der Lohnkosten, Ermittlungskosten, etc.)
- Höhe der Kosten orientiert sich am Gewinn des Unternehmens, dadurch besteht kein Risiko einer Über- bzw. Unterversicherung
- Leistungen und Bedingungen lassen sich individuell vereinbaren, kein Standard-Paket mit sinnlosen Zusatz-Leistungen und weiteren Kosten
Nachteile der Betriebsschließungsversicherung
Trotz der zahlreichen Vorteile einer Betriebsschließungsversicherung, sollten Unternehmer auch diese Nachteile berücksichtigen:
- Versicherungsschutz greift nur, wenn das Unternehmen aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit von den Behörden geschlossen wird. Weitere Gründe für die Schließung oder Einschränkungen im Betriebsablauf gelten also noch nicht als Voraussetzung.
- Versicherungsschutz ist nur gültig, wenn der Staat keine ausreichende Entschädigung anbietet
- viele Anbieter spezialisieren sich auf Unternehmen aus der Lebensmittel-Branche
- zukünftig wird es aufgrund der Diskussionen rund um den Begriff Corona-Versicherung vermutlich starke Einschränkungen in den Verträgen geben
Kosten und ein Beispiel der Betriebsschließungsversicherung
Da der Vertrag je nach Leistung abgeschlossen wird, lässt sich keine allgemein gültige Höhe der Betriebsschließungsversicherung Kosten und somit des Jahresbeitrags festlegen. Allerdings orientieren sich die Kosten an der ermittelten Tagesentschädigung. Diese bestimmt die Höhe der Kosten. Somit zahlen Firmen mit einer hohen möglichen Tagesentschädigung dann auch einen höheren Jahresbeitrag.
Beispiel für die Betriebsschließungsversicherung Kosten
Ein Hotel will sich beispielsweise bei der Haftpflichtkasse Darmstadt mit einer Betriebsschließungsversicherung absichern lassen. Die Tagesentschädigung soll bei 3.000 Euro liegen. Dies ergibt sich aus dem Gewinn (=Umsatz im Jahr minus Wareneinsatz) pro Tag und als Vorsorge ein Sicherheitszuschlag von 10 Prozent. So bekommt der Betrieb am Ende eine maximale Entschädigungsleistung von 90.000 Euro pro Monat. Die Kosten für die Versicherung liegen in diesem Fall bei einem Netto-Jahresbeitrag von knapp 300 Euro. Generell lohnt es sich, Angebote und Kosten zu vergleichen. Denn durch die Bedingungen der aktuellen Corona-Krise könnten die Kosten insgesamt ansteigen.
Besonderheiten und Beispiele aufgrund der Corona-Krise
Auch Unternehmen, die die Betriebsschließungsversicherung vor der Corona-Pandemie abgeschlossen haben, stehen vor Problemen bei der Bewilligung der Entschädigungen. Denn durch die Schließungen in ganz Deutschland fordern hunderte Betriebe gleichzeitig ihre Versicherungssummen ein. Viele Versicherungen weigern sich deshalb zu zahlen und behaupten, dass es sich beim Coronavirus nicht um einen eingetragenen Virus handelt. Andere Versicherungen geben an, dass die Betriebe nur präventiv geschlossen wurden und die Bedingungen der Leistungen somit nicht erfüllt sind.
Doch Anwälte für Verbraucherrecht können die Versicherten beruhigen. Denn auch wenn sich nicht alle Voraussetzungen erfüllen lassen, so muss die Versicherung zumindest einen Teil der Entschädigung zahlen bzw. Kosten übernehmen. Wichtig ist, sich als Betroffener direkt von einem Anwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen.
Fazit: Unterlagen der Versicherung genau prüfen
Eine Versicherung deines Unternehmens bei Krisen oder behördlichen Schließungen klingt erstmal praktisch und absolut sinnvoll. Doch durch die Corona-Pandemie werden die zukünftigen Verträge und Bedingungen möglicherweise angepasst. Deshalb prüfe vorher genau, welche Leistungen und Bedingungen in deiner Betriebsschließungsversicherung enthalten sind. Nur wenn deine Versicherung alle möglichen Faktoren mit einschließt, lohnt es sich, die Kosten einzuplanen und in das sichere Gefühl zu investieren.
Häufige Fragen (FAQ) zur Betriebsschließungsversicherung
Wie der Begriff es schon vermuten lässt, springt die Betriebsschließungsversicherung laut Definition ein, wenn das Unternehmen geschlossen werden muss. In den meisten Verträgen ist dabei exakt die „behördlich angeordnete Schließung“ vorausgesetzt. Somit reicht es nicht, wenn der Betrieb aus eigenen gesundheitlichen Gründen nicht mehr öffnen kann.
Eine Betriebsschließungsversicherung deckt die folgenden Leistungen ab:
– Schließungsschäden
– Warenschäden
– Desinfektionskosten
– Aufwendungen von Lohnkosten
– behördliche Kosten
Da der Vertrag je nach Leistung abgeschlossen wird, lässt sich keine allgemein gültige Höhe der Betriebsschließungsversicherung Kosten und somit des Jahresbeitrags festlegen. Allerdings orientieren sich die Kosten an der ermittelten Tagesentschädigung. Diese bestimmt die Höhe der Kosten. Somit zahlen Firmen mit einer hohen möglichen Tagesentschädigung dann auch einen höheren Jahresbeitrag und liegen bei ca. 300 Euro pro Jahr.
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Über den Autor
Insa Schoppe
Direkt nach dem Abitur entschied sich Insa für ein „Multimedia Production“-Studium in Kiel, danach folgten praktische Erfahrungen in einer Fernsehproduktionsfirma. Anschließend startete sie ein Volontariat in der Redaktion eines Radiounternehmens und wurde als Redakteurin übernommen. Zu ihren Aufgaben gehörten neben der Recherche und Texterstellung auch tägliche Nachrichten sowie die Verantwortung für mehrere Magazine. Im März 2020 wechselte Insa von der Radio-Redaktion in die Online-Redaktion von Gründer.de. Seit März 2022 verantwortet sie als Projektmanagerin die Kongress-Awards, moderiert unsere Online-Kongresse und schreibt weiterhin hin und wieder für das Magazin von Gründer.de.