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So kannst du ungewollten Steuerbetrug vermeiden und unnötige Kosten sparen

Fehler in der Steuererklärung vermeiden, sonst wird es teuer

Als Selbständiger führt für dich der Weg an der Steuererklärung nicht vorbei. Jedes Jahr ist es wieder soweit und immer bis spätestens zum Stichtag am 31. Mai muss diese dem Finanzamt vorliegen. Viele denken, dass so eine Steuererklärung schnell erledigt ist, denn sie auszufüllen gehört für die meisten eher nicht zu den bevorzugten Lieblingsbeschäftigungen. Also wird sie zum einen immer wieder hinausgeschoben und wenn dann der Termin zur Abgabe naht, füllt man das Formular mehr oder weniger schnell aus.

Fehler in der Steuererklärung verzeiht das Finanzamt nicht

Doch das kann sich für dich zu einem Problem in zweierlei Hinsicht entwickeln. Entweder du verschenkst viel Geld weil du steuerliche Vorteile die sich dir bieten nicht beachtest. Auf der anderen Seite aber ist die Gefahr groß, dass du falsche Angaben machst. Nein, ich will dir nicht unterstellen, dass dies aus Absicht geschieht. Es passiert einfach, weil die Zeit drängt, du dich vielleicht nicht so gut auskennst. Doch dem Finanzamt ist das egal, denn hier wird nach dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gehandelt. Und so kann es schnell passieren, dass du mit einem Vorwurf Steuerbetrug konfrontiert wirst. Deshalb solltest du unbedingt folgende Fehler in der Steuererklärung vermeiden, die ich dir in diesem Artikel vorstelle.

Du als Selbständiger und deine Steuer

Wenn du selbständig bist, führt für dich der Weg an der Steuererklärung nicht vorbei. Du bist einfach von Rechts wegen dazu verpflichtet. Dies liegt daran, dass du ein schwankendes Einkommen hast, welches von Monat zu Monat verschieden ist. Mal hast du mehr Geld in der Kasse, mal weniger. Doch bis zur Steuererklärung musst du vorher noch andere Aufgaben erledigen. Solltest du Freiberufler sein und damit auch dein Betriebsergebnis nicht in Form einer Bilanz erstellen musst, brauchst du vorher noch zwei andere Erklärungen.

  • Vor der Steuererklärung musst du deine Umsatzsteuererklärung anfertigen
  • Für die Steuererklärung brauchst du die Einnahmeüberschussrechnung, kurz auch EÜR genannt

Erst in dem Moment, in dem du deinen genauen Gewinn ermittelt hast, kannst du dich an deine Einkommensteuererklärung machen.

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung vermeiden

Kommen wir nun zu den Fehlern, die du bei deiner Steuererklärung unbedingt vermeiden solltest.

Fristen und Termine nicht einhalten

Wie bereits oben erwähnt, muss deine Steuererklärung bis spätestens 31.5. des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Diesen Termin darfst du einfach nicht vergessen. Also mach die lieber zu früh als zu spät an die Arbeit. Fällt beim Finanzamt auf, dass du ständig zu spät dran bist und angemehnt werden musst, dann entstehen für dich Mehrkosten. Es handelt sich hier um Säumniszuschläge, die aber nur eine von vielen Maßnahmen durch das Finanzamt ist. Außerdem kann es dir passieren, dass für dich eine Betriebsprüfung angeordnet wird.

Doch soweit muss es nicht kommen. Sollte wirklich der Fall eintreten, dass du, aus welchen Gründen auch immer, deine Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen kannst, stehen dir zwei Optionen offen.

  • Du wendest dich an einen Steuerberater. Bist du Mandant von einem Steuerbüro, dann gelten für dich andere Fristen. So muss ein Steuerberater beispielsweise die Erklärungen erst zum 31.12. einreichen.
  • Willst du Kosten für den Steuerberater einsparen, dann beantragst du beim Finanzamt eine Fristverlängerung. Doch Vorsicht. Diese Verlängerung muss von dir vor dem 31.5. gestellt sein. Erst danach kannst du einen Aufschub bis zum 30.9. verschaffen.

Ordne Kosten für deine Versicherungen richtig zu

Immer wieder erweisen sich Kosten für Versicherungen als Fettnapf bei einer Steuererklärung. Du musst darauf achten, dass du diese Kosten auch an den richtigen Stellen in der Steuererklärung angibst. Es ist durchaus fies, dass dies an verschiedenen Stellen möglich ist. Aber das Finanzamt nimmt auf einen falschen Eintrag keine Rücksicht.

Achte also darauf, dass du Vorsorgeaufwendungen richtig einträgst. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören

  • Altersvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • alle Versicherung die du zur Ausübung deiner selbständigen Tätigkeit brauchst

Andere Versicherungen wie Kaskoversicherung oder Hausratversicherung gehören in der Steuererklärung in den privaten Bereich und haben im beruflichen nichts verloren.

Du musst alle Ausgaben belegen können

Einer der häufigsten Fehler von Selbständigen wie du auch bist, ist das Nichteinreichen von Belegen. Du kannst keine Ausgaben geltend machen, wenn du nicht auch die nötigen Belege dafür hast. Dies gilt übrigens nicht nur für den geschäftlichen Teil der Steuererklärung, sondern auch für den privaten Bereich. Du kannst definitiv nur Ausgaben oder andere außergewöhnliche Belastungen von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen, wenn alle Belege dafür vorliegen.

Alle Ausgaben richtig eintragen

Es gibt einige Ausgaben, welche du im Rahmen deiner Selbständigkeit als Werbungskosten absetzen kannst. Es gibt aber auch Aufwendungen, die beispielsweise durch berufliche Weiterbildungen entstehen, die für deine Geschäftsausübung relevant sind. Auch die kannst du geltend machen, aber eben nicht unter den Werbungskosten. Trägst du sie dort ein, streichst sie dir das Finanzamt einfach heraus. Gleiches gilt beispielsweise auch für Rechnungen für Handwerker. Du renovierst etwa deine Geschäftsräume, trägst die an der falschen Stelle in der Steuererklärung ein und schon hast du Pech gehabt. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Eintragungen an falscher Stelle selbst richtig zu zu ordnen. Endergebnis ist, dass für dich die komplette Steuerersparnis verloren geht.

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Achtung beim Thema Barzahlung

Sehr häufig kommt es auch vor, dass beim Thema Barzahlung Fehler unterlaufen. Dies trifft vor allem auf das Thema „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zu. Diese kannst du in der Regel immer geltend machen und von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Das können Barzahlungen für Rechnungen von Handwerkern, Haushaltshilfen, Putzfrauen, Kindermädchen etc. sein. In den meisten Fällen begleicht man solche Beträge durch Barzahlung. Doch genau hier liegt das Problem. Das Finanzamt akzeptiert für eine Anerkennung nur noch einen Nachweis in Form von einem Bankbeleg. Selbst einen Beleg über die Barzahlung, den sogenannten Barbeleg, wird nicht mehr akzeptiert. Ohne Beleg für die Überweisung und den entsprechenden Kontoauszug hast du schlichtweg Pech gehabt.

Versuche nicht zu mauscheln

Viele Selbständige wie du bekommen massive Probleme, wenn sie anfangen, zu mauscheln. Schnell wird eine solche Mauschelei zu einem Fall für die Steuerfahnder und dann zu einem Steuerbetrug. Darauf solltest du verzichten, denn beim Finanzamt achtet man sehr genau auf diese Dinge:

  • Scheinbeschäftigung von Familienangehörigen in deinem Betrieb. Die Kosten dafür können nur dann geltend gemacht und abgesetzt werden, wenn hier ein ganz legales Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann. Das muss aber über familiäre Verpflichtungen deutlich hinausgehen.
  • Alle Leistungen welche von dir ausgeführt wurden, müssen auch über deine Bücher laufen. Nichts darf in die private Tasche fließen, denn spätestens bei einer Betriebsprüfung würde das ans Licht kommen.
  • Führe niemals Kosten für deine Hobbys als betriebliche Kosten in deiner Steuererklärung auf. Künstliche und falsche Verluste bringen nicht nur dich als Unternehmer finanziell in Bedrängnis, sondern können grundsätzlich deine Existenz gefährden.

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Über den Autor

Christian Neumann

BWL-Studium Fachrichtung Controlling und Unternehmensführung; 14 Jahre tätig als Projekt-Manager und Key-Account-Manager im Bereich Telekommunikation und IT; seit 10 Jahren selbständig im Bereich Projektplanung Online Business, SEO und Contenterstellung

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