Das ist wichtig für Startups
Steueränderungen für Startups: Worauf müssen Gründer achten
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Inhaltsverzeichnis
- Degressive statt lineare Abschreibungen
- Thesaurierungsförderung für Investitionen
- Entlastung für Personengesellschaften
- Erweiterter Verlustausgleich
- Weniger Bürokratie durch erhöhte Buchführungsschwellen
- Fazit: Steueränderungen für Startups
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Unternehmensgründer und Startups in Deutschland stehen vor einer Reihe spannender Steueränderungen, die es zu berücksichtigen gilt. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes (WCG) wurden zahlreiche Anpassungen auf den Weg gebracht, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie Startups entlasten und fördern sollen. Ob es sich um degressive Abschreibungen, erleichterte Verlustverrechnung oder vereinfachte Buchführungspflichten handelt – Gründer müssen sich auf signifikante Änderungen einstellen. In diesem Beitrag erhältst du einen umfassenden Überblick über die fünf wichtigsten steuerlichen Neuerungen und deren Relevanz für Startups.
Degressive statt lineare Abschreibungen
Eine der zentralen Neuerungen des WCG betrifft die Abschreibungsregeln für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Unternehmen können nun vorübergehend zur degressiven Abschreibungsmethode wechseln, anstatt die lineare Methode anzuwenden. Konkret bedeutet dies, dass Vermögensgegenstände, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 erworben oder hergestellt wurden, einer höheren Abschreibungsquote unterliegen.
Der Vorteil: Startups können so ihre Steuerlast in den ersten Jahren deutlich reduzieren, da die Abschreibungsbeträge zunächst höher ausfallen. Dies verbessert die Liquidität und schafft Spielraum für weitere Investitionen. Allerdings bleibt der Wechsel zur linearen Methode jederzeit möglich – sofern der Abschreibungswert dabei gleich hoch oder höher liegt als bei der degressiven Variante. Lediglich im letzten Jahr der Nutzungsdauer ist die Rückkehr zur linearen Abschreibung verpflichtend.
Thesaurierungsförderung für Investitionen
Ein weiterer Hebel zur Stärkung der Investitionskraft von Startups ist die Thesaurierungsförderung. Bislang mussten Unternehmen vom thesaurierten Gewinn, also dem nicht ausgeschütteten Anteil, noch die Gewerbesteuer abziehen, bevor der reduzierte Thesaurierungssteuersatz von 28,25 Prozent griff.
Mit dem WCG entfällt diese Regelung nun. Startups können mit dieser Steueränderung somit die volle steuerliche Vergünstigung der Thesaurierung in Anspruch nehmen, ohne Abzüge leisten zu müssen. Dies erhöht die Attraktivität der Gewinnthesaurierung als Finanzierungsinstrument und ermöglicht es Gründern, die einbehaltenen Mittel effizient in den weiteren Ausbau ihres Unternehmens zu investieren.
Entlastung für Personengesellschaften
Startups, die als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften organisiert sind, profitieren ebenfalls von Erleichterungen im Steuerrecht. Üblicherweise unterliegt der Unternehmensgewinn hier dem persönlichen Einkommensteuersatz der Gesellschafter, der oft zwischen 35 und 45 Prozent liegt. Im Vergleich dazu zahlen Kapitalgesellschaften nur rund 30 Prozent Steuern.
Mit dem WCG wurde der Kreis der begünstigten Personengesellschaften nun erweitert. Neben den bereits 2021 einbezogenen Formen können nun auch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) von der Angleichung der Steuersätze profitieren. Dies stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Startups in Personengesellschaftsform.
Erweiterter Verlustausgleich
Startups sind häufig in der Aufbauphase mit Verlusten konfrontiert. Das WCG bietet hier Erleichterungen beim Verlustausgleich. Für die Steuerjahre 2024 bis 2027 wurde die maximale Summe des Verlustvortrags auf eine Million Euro – oder zwei Millionen Euro für zusammenveranlagte Ehepaare – plus 70 Prozent des Gesamteinkommens angehoben. Normalerweise liegt die Grenze bei 60 Prozent.
Mit der Steueränderung können Startups Verluste aus Vorjahren deutlich umfangreicher mit Gewinnen aus anderen Zeiträumen verrechnen. Dies führt zu einer Verringerung des steuerpflichtigen Gewinns und entlastet die Unternehmen in Phasen der Unternehmensexpansion.
Weniger Bürokratie durch erhöhte Buchführungsschwellen
Nicht zuletzt sieht das WCG eine Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht vor. Statt der bisherigen 600.000 Euro Umsatz beziehungsweise 60.000 Euro Gewinn, müssen Startups nun erst ab 800.000 Euro Umsatz eine vollständige Buchführung betreiben.
Unternehmen, die diese Schwellen unterschreiten, können stattdessen eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Dies reduziert den zeitlichen und finanziellen Aufwand für Gründer erheblich und ermöglicht es ihnen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zudem entfällt für Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung.
Weitere Erleichterungen für Kleinunternehmer
Neben den oben genannten Maßnahmen sieht das WCG zusätzliche Entlastungen für Kleinunternehmer vor. So sind Unternehmen, deren Umsatzsteuer im Vorjahr insgesamt nicht mehr als 2.000 Euro betrug, künftig von der Vorauszahlung befreit. Darüber hinaus unterliegen diese Betriebe der sogenannten Ist-Besteuerung. Das bedeutet, dass für die Berechnung der Umsatzsteuer nur die tatsächlich vereinnahmten Beträge maßgeblich sind – und nicht der auf den Rechnungen ausgewiesene Betrag, bevor das Geld beim Unternehmen eingegangen ist. Dies erhöht die Liquidität und erleichtert das Cashflow-Management.
Fazit: Steueränderungen für Startups
Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes bringt eine Reihe attraktiver steuerlicher Neuerungen für Startups in Deutschland mit sich. So können sie ihre Investitionskraft stärken, Liquidität aufbauen und bürokratische Hürden abbauen. Um das volle Potenzial dieser Steuerreformen auszuschöpfen, ist es für Gründer unerlässlich, sich eingehend mit den Neuerungen vertraut zu machen. Nur so lassen sich die individuellen Vorteile optimal nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit des jungen Unternehmens langfristig sichern.
Es gibt eine neue Methode für die vorübergehende Änderung von Abschreibungen, eine Thesaurierungsförderung für Innovationen, die Entlastung von eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts, ein erweiterter Verlustausgleich sowie die Erhöhung der Buchführungsschwelle.
Wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro betrug, ist das Startup von der Vorauszahlung befreit. Zudem unterliegen die Unternehmen der Ist-Besteuerung und sind damit von den tatsächlich eingegangenen Beträgen abhängig und nicht von den auf den Rechnung stehenden.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.