Neuer Megatrend
Erweiterte Forschungszulage für Startups: Neue Möglichkeiten und Verbesserungen
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Inhaltsverzeichnis
- Kombinieren bringt richtig Schwung in die Förderung!
- Forschungszulage ohne strenge Bonitätsprüfung
- Mehr Planungssicherheit durch die Ausweitung der Förderung
- Über den Gastautor
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Auch die Technologieförderprogramme des Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums sind von den aktuellen Kürzungen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) betroffen. Dafür werden steuerliche Förderungen immer wichtiger. Ein Beispiel dafür sind die neuen Förderbedingungen für die steuerliche Forschungszulage, die mit dem am 28. März in Kraft getretenen Wachstumschancengesetz in Kraft getreten sind:
- Für Startups – soweit diese noch KMU sind – steigt der Fördersatz auf 35 %.
- Die maximale Bemessungsgrundlage wird um satte 250 Prozent erhöht und steigt auf jährlich zehn Millionen Euro.
- Entwicklungsaufträge sind jetzt mit 70 Prozent des Entgelts förderfähig.
- Für Eigenleistungen können Einzel- und Mitunternehmer jetzt pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen.
Neu ist auch, dass anteilige Wertminderungen für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden.
Kombinieren bringt richtig Schwung in die Förderung!
Wenn man alles zusammennimmt, wirkt das Ganze noch besser. Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass 70 % der Entwicklungsaufträge mit einem Fördersatz von 35 % für KMUs/Startups gefördert werden. Dadurch gibt es jetzt statt 15 % ganze 24,5 % Förderung, und die ist auch noch steuerfrei. Das ist eine Steigerung um 63,3 %!
Auch die Gründung als Einzel- oder Personengesellschaft ist jetzt noch attraktiver. Die Erhöhung der Pauschale für Eigenleistungen auf 70 Euro pro Stunde und der höhere Fördersatz von 35 % führen zu einer Zulage von 24,50 Euro. Wenn der Gründer oder die Gründerin zum Beispiel im ersten Jahr 1.700 Stunden an seinem Projekt arbeitet, bekommt er oder sie vom Finanzamt 41.650 Euro zurück. Wenn man eine GmbH/UG gründet und dabei keine Gehälter zahlt, geht man leer aus. Für technologieorientierte Gründungen sind diese Fördermöglichkeiten auf jeden Fall einen Blick wert.
Als neue Förderkategorie sind jetzt auch die anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter dabei. Viele Startups profitieren davon, denn sie können zum Beispiel Laborgeräte und -einrichtungen, Computer-Hard- und -Software sowie Maschinen, Prüfstände oder Analysegeräte geltend machen.
Die Frage ist also: Wie hoch ist die Innovationshöhe? Denn davon hängt ab, ob das FuE-Vorhaben gefördert werden kann. Welches Problem wird mit dem Projekt gelöst? Und ist das, was wir machen wollen, wirklich neu für die Branche? Als Nächstes geht’s darum, den Lösungsansatz zu beschreiben, also vor allem der neue Lösungsansatz oder weiterentwickelten Methoden. Es reicht nicht, wenn sich die Herausforderung mit dem naheliegenden Stand der Technik lösen lässt. Am Ende solltest du noch die technischen Risiken beschreiben. Es wäre gut, wenn du hierzu auch konkrete Abbruchkriterien benennen könntes. Also, was könnte schiefgehen und warum könnte der Lösungsweg nicht funktionieren oder die Ziele mit den zuvor definierten Spezifikationen nicht erreicht werden?
Forschungszulage ohne strenge Bonitätsprüfung
Ein Vorteil ist, dass die Auszahlung der Forschungszulage als Steuergutschrift möglich ist. Es ist unschädlich, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze erzielt. Eine Beantragung ist auch im Verlustfall möglich, dann wir der Erstattungsanspruch ausbezahlt.
Ein weiterer Vorteil der Forschungszulage ist, dass sie nicht an die Durchfinanzierung des Vorhabens gebunden ist. Oft ist die Bonität eines Startups nicht bis zum Projektende gegeben und Investoren sind eher zurückhaltend mit umfassenden Zusagen wie Bürgschaften oder Patronatserklärungen.
Bei der Forschungszulage muss man sich nicht bis zum Ende des Projekts durchfinanziert sein, sondern nur bestätigen, dass man kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist. So ist die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten eine richtig gute Option. Oftmals kann auch ein Forschungszulage-Berater beim Beantragen und bei Fragen sehr hilfreich sein.
Mehr Planungssicherheit durch die Ausweitung der Förderung
Wenn das Projekt bescheinigt ist, weiß man, woran man ist, und die Steuergutschrift ist quasi ein zusätzlicher Finanzierungsbaustein, der die Chancen auf Risikokapital und die Unternehmensbewertung erhöht. Mit dem KMU/Startup-Bonus von 10 Prozentpunkten und der beinahe Verdreifachung der Bemessungsgrundlage ist die Förderung jetzt deutlich attraktiver.
Aber immer noch sehen viele Gründer und Startups die Beantragung von Fördermitteln als lästige Pflicht an. Wenn dann noch unerfahrene Mitarbeiter mit der Antragstellung beauftragt werden, leidet die Beschreibung der Innovationshöhe oder Gestaltungsmöglichkeiten werden nicht ausgeschöpft. Hier können erfahrene Innovationsberater den Antragsprozess strukturieren, eine schlüssige Argumentation mit dem Projektleiter entwickeln und den Antrag erfolgreich zur Bewilligung führen. Damit können sich die Startups voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Über den Gastautor
Fördermittelexperte Helmut Haimerl ist Geschäftsführer der Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH (STI). Das STI gilt als führend bei der Beantragung komplexer Verbundprojekte und der Forschungszulage Beratung. Hierzu verbindet er Technologie und betriebswirtschaftliche Aspekte zu erfolgreichen Anträgen. Als Gastautor verfasste er zahlreiche Beiträge zu den Themen Fördermittelmanagement und Hightech-Strategie sowie über Fördermittelstrategien für Großunternehmen und Startups.
Die STI ist Teil des Steinbeis Verbundes mit Sitz in Stuttgart. Der Steinbeis Verbund erzielt mit über 2000 Mitarbeitenden einen Gruppenumsatz von über 170 Mio. € und gilt als weltweit führend im unternehmerischen Technologietransfer.
- Web: steinbeis-beratungszentrum.com
- Ansprechpartner: Helmut Haimerl, Geschäftsführer
- E-Mail: Helmut.Haimerl@steinbeis.de
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