So umgehen Gründer die Bonpflicht mit digitalen Tricks
Bonpflicht umgehen: Die Startups entwickeln praktische Alternative
Featured image: Sabine van Erp/Pixabay
Inhaltsverzeichnis
- Grund für die Bonpflicht: Mehr Transparenz
- Ersetzen Apps die Papierbons?
- Green Bill: Digital ohne App-Download
- Admin will mehr als die Bonpflicht umgehen
- Diese Irrtümer über die Bonpflicht gibt es
- Fazit: Viele digitale Alternativen für die Bonpflicht
- Häufige Fragen (FAQ) zum Bonpflicht umgehen
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An der Supermarktkasse einen Kassenzettel mitnehmen, das kommt häufig vor. Doch bei jedem Brötchenkauf beim Bäcker einen Bon bekommen, das ist Pflicht für Händler sowie Wirte seit der Änderung des sogenannten Kassengesetzes Anfang 2020. Die Kunden erhalten den Bon auf Thermopapier und das Bonpflicht-Gesetz gilt dadurch als besonders umweltschädlich.
Grund für die Bonpflicht: Mehr Transparenz
Bei all den Diskussionen taucht schnell eine entscheidende Frage auf: Warum existiert die Bonpflicht überhaupt? Als offiziellen Grund hat die Regierung den Kampf gegen Steuerhinterziehung angegeben. Ein Bon gilt also als Beweisstück für jeden verdienten und somit versteuerten Euro. Diese neue Regelung gilt für alle Händler und Wirte, eine Ausnahme gibt es nur für Kleinstbetriebe. Diese müssen keine Bons ausstellen, wenn sie auf elektronischen Kassen verzichten. Wichtig ist, dass die Erstellung der Quittungen laut Bonpflicht-Gesetz zwar immer Pflicht ist, das Ausdrucken dagegen aber nicht. Diese Tatsache eröffnet wiederum viele Möglichkeiten für digitale Anwendungen.
Ersetzen Apps die Papierbons?
Das aktuelle Problem durch das Bonpflicht-Gesetz haben viele App-Programmierer erkannt und fleißig kleine Helfer entwickelt. Die Apps heißen Wunderbon, Anybill, Grüner Bon oder Epap. Dabei funktionieren sie nach einem ähnlichen Prinzip: Ein Bon wird von der Kasse in einen QR-Code umgewandelt und dann auf dem Smartphone gespeichert. Mal gibt es ein Kundenkonto, mal funktioniert die Verwendung auch ohne Anmeldung. Persönliche Daten müssen somit nicht zwingend gespeichert werden.
Die Gründer von Epap verstehen diese Maßnahme auch als Werbebotschaft. Die App beachtet die Bonpflicht ohne die Umwelt zu belasten und das kommt bei den Kunden an, Unternehmen könnten mit der App werben. Allerdings verlangen die Entwickler der Bonpflicht-Apps von den Händlern eine Nutzungsgebühr. Zusätzlich müsste sich jeder Kunde nach aktuellem Stand viele verschiedene Apps downloaden, um trotz Bonpflicht den Laden ohne Zettel zu verlassen.
Green Bill: Digital ohne App-Download
Einen ähnlichen Ansatz verfolgt das Unternehmen Green Bill. Allerdings ohne den vielleicht für manche sehr lästigen App-Download. Im Fokus des Start-Ups aus Schwaben in der Nähe von Göppingen steht eine Box. Dieser Mini-Computer wird über LAN mit dem Kassensystem verbunden. Dann erscheint der Bon als QR-Code auf dem Display eines Tablets. Die Kunden können diesen Code abscannen und die Quittung danach abspeichern. Wird der Code nicht verwendet, lässt er sich sofort löschen. Das System erfüllt somit die Bonpflicht und das Bonpflicht-Gesetz, braucht jedoch keine Registrierung und speichert auch keine persönlichen Daten. Für die Nutzung verlangen die Gründer eine Gebühr, es lassen sich aber mit einer Box mehrere Kassen gleichzeitig verwenden.
Admin will mehr als die Bonpflicht umgehen
Wer kein Problem mit der Angabe persönlicher Daten hat, für den ist Admin eine praktische Alternative. Nach der Registrierung bekommen die Nutzer nicht nur die Möglichkeit die Bonpflicht ohne Kassenzettel zu befolgen. Vielmehr handelt es sich bei der App um eine Erleichterung der digitalen Buchhaltung. Es können Ordner erstellt, benannt und freigegeben werden. Somit haben dann auch Freunde und Kollegen Zugriff auf die Kassenzettel, die in Kategorien wie zum Beispiel „Sport“ und „Arbeit“ organisiert sind.
Das System registriert dann die eingegebenen Daten und macht auch Vorschläge zur Steuererklärung. Die Quittungen lassen sich wiederum direkt an das Finanzamt weiterleiten. Übertragen werden sie theoretisch von der Kasse kontaktlos über NFC. Ob das in der Praxis für das Bonpflicht-Gesetz funktioniert, muss eine aktuelle Testphase zeigen.
Diese Irrtümer über die Bonpflicht gibt es
Gerade zu Beginn der Einführung der Bonpflicht kursierten verschiedene Gerüchte hinsichtlich Verpflichtungen, Regeln oder Konsequenzen. Mit einigen der größten Missverständnisse möchten wir nachfolgend aufräumen:
- Der Kassenbon muss immer gedruckt werden.
Die Kassenbonpflicht gilt bei elektronischen Aufzeichnungssystemen. Offene Ladekassen sind nicht verpflichtet, die Kassenzettel auszustellen. Das Gesetzt erlaubt außerdem die bereits erwähnte Möglichkeit, einen digitalen Kassenzettel bzw. eBon auszustellen. - Der Kunde kann den Druck des Bons ablehnen
Dieser Mythos hielt sich vor allem in der Anfangszeit der Pflicht. Allerdings handelt es sich beim Unterlassen des Ausdruckens um einen Verstoß der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung. Davon befreit auch eine Verneinung des Kunden, ob der den Bon bräuchte, nicht. - Eine Kontrolle findet erst ab Oktober 2020 statt.
Die Kontrollen der Bonausgabe begannen mit Inkrafttreten der Bonpflicht. Was insoweit stimmte, war eine Ausnahme für vom Kassengesetz betroffene Betriebe, auf ein Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung umzustellen. Da es noch kein zertifiziertes System gab, wurde eine Übergangsfrist gewährt. Die Ausgabepflicht der Kassenbelege war davon allerdings nicht betroffen. - Kassenbons beim Finanzamt abzuladen, wird zum Umdenken bewegen.
In der Anfangszeit war es eine Protestaktion von beispielsweise Bäckern, zahlreiche Kassenbons in den Briefkasten des nächsten Finanzamts zu stopfen, mit dem Ziel, die Finanzverwaltung zum Umdenken zu bewegen. Allerdings ging dieser Schuss vielfach nach hinten los: Denn die Bons durften nicht einfach entsorgt werden, sondern mussten per Post oder persönlich den Betrieben zurückgebracht werden. - Man kann die Bonpflicht nicht umgehen.
Von Anfang an gab es die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung der Belegausgabepflicht zu stellen. Voraussetzung war allerdings, dass sie eine unzumutbare Belastung für den Betrieb darstellen musste.
Fazit: Viele digitale Alternativen für die Bonpflicht
Die Bonpflicht bleibt, deshalb ergeben sich für Startups viele Möglichkeiten für den digitalen Umgang mit dem Gesetz. Auf lange Sicht wird sich nur ein Angebot für das Bonpflicht-Gesetz richtig durchsetzen. Welche App oder anderes System sich behaupten kann, ist schwer zu erahnen. Der Faktor Umweltschutz wirkt dabei zwar überzeugend, am Ende setzt der Kunde dann wohl aber besonders auf Schnelligkeit und eine einfache Verwendung.
Häufige Fragen (FAQ) zum Bonpflicht umgehen
Als offiziellen Grund hat die Regierung den Kampf gegen Steuerhinterziehung angegeben. Ein Bon gilt also als Beweisstück für jeden verdienten und somit versteuerten Euro. Diese neue Regelung gilt für alle Händler und Wirte, eine Ausnahme gibt es nur für Kleinstbetriebe. Diese müssen keine Bons ausstellen, wenn sie auf elektronischen Kassen verzichten.
Die Apps heißen Wunderbon, Anybill, Grüner Bon oder Epap. Dabei funktionieren sie nach einem ähnlichen Prinzip: Ein Bon wird von der Kasse in einen QR-Code umgewandelt und dann auf dem Smartphone gespeichert. Mal gibt es ein Kundenkonto, mal funktioniert die Verwendung auch ohne Anmeldung. Persönliche Daten müssen somit nicht zwingend gespeichert werden.
Im Fokus des Startups aus Schwaben in der Nähe von Göppingen steht eine Box. Dieser Mini-Computer wird über LAN mit dem Kassensystem verbunden. Dann erscheint der Bon als QR-Code auf dem Display eines Tablets. Die Kunden können diesen Code abscannen und die Quittung danach abspeichern. Wird der Code nicht verwendet, lässt er sich sofort löschen.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.