Gründer FAQ: Von der Rechtsform, über Versicherungen bis hin zur Ehe
Wie schütze ich mein Privatvermögen als Selbstständiger?
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Inhaltsverzeichnis
- Vermögenswerte vor Risiken schützen
- Welche Möglichkeiten bieten verschiedene Rechtsformen?
- Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
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Vermögenswerte vor Risiken schützen
Wer sich selbstständig macht, kommt kaum darum herum, sein Privatvermögen zu involvieren. Berufliches und Privates lassen sich nämlich selten komplett voneinander trennen. Umso wichtiger ist es, Risiken auf beiden Seiten abzusichern und zu minimieren. Ein Existenzgründer muss daher sowohl die Unternehmensseite, als auch seine familiäre Situation im Blick haben.
Auf Unternehmensseite bieten sich diverse Möglichkeiten, Risiken zu minimieren. Dies fängt schon bei der Wahl der Rechtsform des Unternehmens an und endet bei der Ausgestaltung der Unternehmensstruktur und Vertragsbedingungen. So bieten verschiedene Gesellschaftsformen verschiedene Vor- und Nachteile. Darüber hinaus können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die Haftung für bestimmte Risiken beschränken oder sogar komplett ausschließen.
Auf familiärer Seite stellen sich vor allem familien- und eherechtliche Fragen. So kann das Privatvermögen zum Beispiel auf eine sogenannte Familiengesellschaft übertragen werden. Daneben kann der Unternehmer eine Unternehmensnachfolge bestimmen oder gewisse Positionen vorvererben. Dadurch bündelt sich sein Privatvermögen nicht allein auf ihn und wird in großen Teilen aus dem Risiko genommen.
Welche Möglichkeiten bieten verschiedene Rechtsformen?
Wer ein Unternehmen gründet, wird schnell feststellen, dass es verschiedene Gesellschaftsformen gibt, die regelmäßig verschiedene Haftungsregeln mit sich bringen. Für die Frage, wie weit der Existenzgründer für Schulden seines Unternehmens mit seinem Privatvermögen haftet, ist es daher von großer Bedeutung, welche Rechtsform er wählt. Grundsätzlich haften Einzelunternehmer und Privatgesellschaften nämlich mit ihrem Privatvermögen, Kapitalgesellschaften hingegen nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Unternehmer sollten daher immer erwägen, eine Rechtsformänderung hin zu einer Kapitalgesellschaft vorzunehmen und so ihre Haftung zu begrenzen.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Wer als Einzelunternehmer – beispielsweise als Kleinunternehmer oder Freiberufler – tätig ist oder eine Personengesellschaft wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) führt, genießt keinen besonderen Haftungsschutz. Inhaber bzw. Gesellschafter haften hier grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für das Unternehmen. Das Risiko für das Privatvermögen ist also ziemlich hoch.
Trotzdem gibt es Möglichkeiten, Risiken zumindest zu minimieren. Eine davon sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Mit solchen kann der Unternehmer die Haftung für bestimmte Fälle vertraglich beschränken oder sogar komplett ausschließen. Beispielsweise, indem im Vertrag mit dem Kunden eine Klausel beigefügt wird, welche Schadensersatzansprüche auf ein Minimum begrenzt. Nur die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten kann niemals ausgeschlossen werden. Je nach Branche unterscheiden sich die Haftungsrisiken, sodass der Unternehmer gemeinsam mit einem Fachanwalt herausarbeiten sollte, welche Haftungsausschlüsse für sein Unternehmen sinnvoll sind.
Bei einer PartG haftet grundsätzlich nur der Gesellschafter, der den jeweiligen Auftrag ausgeführt hat oder daran beteiligt war. Eine weitere Begrenzung der Haftung ist hier möglich, indem eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartG mbB) vereinbart wird. Dann haftet die Gesellschaft nämlich ausschließlich mit der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei eine Kommanditgesellschaft (KG) kann die Haftung mit dem Privatvermögen bereits teilweise beschränkt werden. Die KG besteht aus mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten. Hier haftet die Gesellschaft aber erst einmal so lange mit ihrem Gesellschaftsvermögen, bis keines mehr da ist. Dann aber kann Rückgriff auf den Komplementär und sein Privatvermögen genommen werden. Die Haftung des Kommanditisten ist hingegen auf eine im Handelsregister eingetragene, frei bestimmbare Summe begrenzt.
Zu empfehlen ist, eine sogenannte GmbH & Co. KG zu gründen. Diese vereint die Rechtsform der KG als Personengesellschaft mit den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft. An die Stelle des Unternehmers als Komplementär tritt dann eine GmbH. Ist das Vermögen der KG aufgebraucht, geht die Haftung dann auf die GmbH über. Das bedeutet, der Unternehmer haftet in keinem Fall mit seinem Privatvermögen, sondern allenfalls mit der Haftsumme der GmbH.
Kapitalgesellschaften
Deutlich privilegierter als Einzelunternehmer und private Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften. Diesen können die Haftung auf bestimmte Haftungssummen beschränken. Je nach Gesellschaftsform kann die Höhe der Haftungssumme und die Haftungsstruktur im Unternehmen variieren.
Eine der sichersten Rechtsformen ist die Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH). Hier muss ein Startkapital von 25.000 € als Haftungssumme eingebracht werden. Wer diese Summe nicht aufbringen kann, kann immerhin noch auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zurückgreifen. Eine Aktiengesellschaft (AG) dürfte bei den meisten Neugründungen eher selten in Betracht kommen.
Sowohl GmbH als auch UG haben den großen Vorteil, dass der Unternehmer ausschließlich mit dem Betriebsvermögen haftet. Sein Privatvermögen bleibt völlig aus dem Spiel. Bei der UG besteht allerdings die Gefahr der Durchgriffshaftung, wenn Privat- und Unternehmensbereich vermischt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn private Räume als Büro genutzt werden. Dann kann es passieren, dass der Unternehmer mit seinem Privatvermögen in Anspruch genommen wird.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
Neben der Wahl der Gesellschaftsform hat ein Unternehmer einige weitere Möglichkeiten, sein Privatvermögen bereits im Voraus zu sichern. Diese bestehen hauptsächlich daraus, einzelne Vermögenswerte aus dem Risiko zu nehmen, indem sie besonders abgesichert oder auf andere außenstehende Personen übertragen werden.
Einen Blick auf Bankverträge haben
Die meisten Existenzgründer nehmen Kredite bei Banken auf, um ihrem Unternehmen – gerade zu Beginn – finanziell auf die Beine zu helfen. Das ist auch sinnvoll und meist unumgänglich. Allerdings sollten solche Kredit- und Finanzierungsverträge danach sorgfältig beobachtet und gegebenenfalls geänderten Umstände angepasst werden.
Beispielsweise lohnt es sich in wirtschaftlich guten Zeiten, größere Beträge zurückzuzahlen. Außerdem sollte der Unternehmer beachten, niemals zu viel oder ausschließlich privates Vermögen als Sicherheit einzusetzen, sobald dies nicht mehr nötig ist. Besser ist es, einzelne ausgewählte Vermögensgegenstände zur Sicherung bestimmter Kreditverträge zu bestimmen. Umgekehrt kann der Unternehmer auch einzelne Vermögenswerte – beispielsweise das private Wohnhaus – von der Haftung ausschließen. So ist niemals sein gesamtes Privatvermögen gefährdet.
Eine Haftpflichtversicherung abschließen
Eine weitere Möglichkeit, das Privatvermögen zu schützen, ist eine Haftpflichtversicherung. Diese entlastet den Unternehmer in den Bereichen, für die sie abgeschlossen wurde. Für Unternehmer lohnt es sich daher besonders, eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung einzugehen, die explizit die typischen Risiken eines Unternehmens absichert. Daneben bietet es sich an, branchentypische Risiken und außergewöhnliche Schadensarten individuell zu versichern.
Familie und Ehe nutzen
Eine weitere bewährte Möglichkeit, sein Privatvermögen zu schützen ist, Vermögensteile auf Familienmitglieder zu übertragen oder sie von der Haftung auszuschließen. Das kann zum Beispiel in der Form einer Familiengesellschaft oder mit einem Ehevertrag geschehen.
Der Unternehmer kann eine sogenannte Familiengesellschaft gründen. Diese bietet den Vorteil, dass er eine Unternehmensnachfolge bestimmen und Gesellschafteranteile, die das Privatvermögen umfassen, auf seine Familienmitglieder übertragen kann. Im Ernstfall haftet dann nur ein Familiengesellschafter mit seinem Anteil. So werden große Teile des Privatvermögens aus dem Risiko genommen. Außerdem können durch Gewinnausschüttungen – beispielsweise an Kinder – Freibeträge und niedrige Steuersätze genutzt werden, um steuerliche Belastungen zu senken.
Genauso, wie der Unternehmer Familienmitglieder mit einbeziehen kann, gibt es auch die Möglichkeiten, sie – und mit ihnen ihre Vermögenswerte – von der Haftung auszuschließen. Das prominenteste Instrument dafür ist der Ehevertrag. Darin können Ehepartner festlegen, nicht für die Schulden des anderen zu haften. Überträgt der Unternehmer dann wichtige Vermögenswerte auf seinen Ehepartner, sind diese vom Haftungsrisiko ausgeschlossen.
Nähere Informationen und Tipps rund um das Thema erhältst du auf wbs-law.de.
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Über den Autor
Christian Solmecke
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in seiner Kölner Kanzlei WBS.LEGAL den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer von anwalt2go sowie mehreren IT-Startups. Seine ersten Projekte hat er selbst programmiert. Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.