Gründer FAQ: Der Einstieg ins Thema für Franchisenehmer
Lizenzen und Lizenzverträge: Was sollte ich als Gründer wissen?
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Lizenz?
- Wie wird eine Lizenz vergeben?
- Welche Lizenztypen gibt es?
- Wer kann überhaupt Lizenzen vergeben?
- Und jetzt?
- Häufige Fragen (FAQ) zu Lizenz und Lizenzverträge
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Was ist eine Lizenz?
Vereinfacht gesprochen, ist eine Lizenz die Erlaubnis die der sogenannte Lizenzgeber an einen Dritten – den Lizenznehmer – vergibt, damit dieser Gegenstände eigener Schutzrechte benutzen darf.
Im Falle einer Marke bedeutet die Erteilung einer Lizenz, dass beispielsweise ein Kooperationspartner die eigene Marke an seinen Produkten anbringen und diese Produkte auch unter dieser Marke vertreiben darf.
Bei einem Patent kann die Lizenz beispielsweise beinhalten, dass der Lizenznehmer trotz des in Kraft stehenden Patents das patentierte Produkt selbst herstellen darf. Oder die Lizenz beinhaltet, dass er das Produkt unter seiner eigenen Marke vertreiben darf. Dadurch werden patentierte Produkte unter verschiedenen Marken am Markt erhältlich. Sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer hoffen sich dadurch eine Umsatzerhöhung.
Eine Lizenz umfasst also stets den Verzicht des Lizenzgebers auf zumindest einen Teil seines Verbietungsrechts aus eigenen Schutzrechten.
Im Gegenzug erhält der Lizenzgeber typischerweise Lizenzzahlungen vom Lizenznehmer. Der Lizenzgeber generiert dadurch Zusatzeinnahmen ohne hierfür Produktions- und Vertriebskapazitäten bereitstellen zu müssen.
Wie wird eine Lizenz vergeben?
Eine Lizenz wird durch einen Lizenzvertrag vergeben. Dieser kann sehr einfach ausgestaltet sein und muss noch nicht einmal schriftlich ausgearbeitet sein. Theoretisch reicht es daher aus, wenn sich zwei Geschäftsführer „die Hand reichen“. D.h. der Lizenzgeber erklärt die Erlaubnis zur Benutzung beispielsweise einer Marke. Der andere verpflichtet sich im Gegenzug zu einer Lizenzzahlung.
Bereits aus Nachweisgründen empfiehlt es sich aber einen schriftlichen Vertrag auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen. Denn wie man sich denken kann, gibt es bei der Höhe der Lizenzzahlungen viel Verhandlungsspielraum. Allerdings haben sich in der Praxis gewisse Grundmodelle zur Berechnung der Lizenzgebühr etabliert:
- Eine Stücklizenz, die sich an der verkauften Stückzahl der Produkte orientiert,
- eine Umsatzlizenz, die sich an dem mit den Produkten erzielten Umsatz orientiert
oder
- eine Pauschallizenz, die unabhängig von den unter der Lizenz generierten Umsätzen einen Pauschalbetrag als Lizenzgebühr festlegt.
Darüber hinaus gibt es um die eigentliche Lizenzvergabe, d.h. um die Erlaubnis zur Benutzung, herum aber noch eine Vielzahl von Fragestellungen zu diskutieren und zu regeln. Dies führt dazu, dass ein umfassender Lizenzvertrag durchaus einige Seiten lang werden kann.
Welche Lizenztypen gibt es?
So ist es für den Lizenznehmer zum Beispiel von großer Bedeutung, ob er alleiniger Lizenznehmer ist und bleibt (ausschließliche Lizenz). Oder ob der Lizenzgeber noch anderen Lizenznehmern eine Lizenz erteilt hat oder noch erteilen möchte (einfache Lizenz).
Wenn als Lizenzzahlung eine Stücklizenz, die sich an der verkauften Stückzahl der Produkte orientiert, oder eine Umsatzlizenz, die sich am erzielten Umsatz orientiert, vereinbart wurde, hat andererseits der Lizenzgeber ein Interesse daran, dass ein ausschließlicher Lizenznehmer auch eine gewisse Mindestmenge der Produkte zu vertreiben hat. Bei einer Pauschallizenz liegt hingegen die Entscheidung über den Umfang der Nutzung und damit das gesamte wirtschaftliche Risiko beim Lizenznehmer.
Auch werden vor allem bei Markenlizenzverträgen häufig Regelungen zur Qualität der unter der lizenzierten Marke vertriebenen Produkte und Dienstleistungen getroffen. So stellt der Lizenzgeber sicher, dass die Kunden mit seiner Marke stets ein bestimmtes Qualitätsversprechen verbinden. Er verhindert damit, dass trotz einer Lizenzvergabe an Dritte nicht der Ruf der Marke verschlechtert wird.
Andere Regelungen betreffen die Frage, wie und wann der Lizenzgeber gegen mögliche Marken- oder Patentverletzer vorzugehen hat, um dem Lizenznehmer seine Alleinstellungsposition auf dem Markt zu sichern.
Und schließlich umfassen Lizenzverträge häufig auch Regelungen zur gegenseitigen Unterstützung bei Angriffen Dritter auf die Schutzrechte bzw. sogenannte Nichtangriffsklauseln, welche es dem Lizenznehmer verbieten bei Angriffen auf die Schutzrechte des Lizenzgebers mitzuwirken.
Wer kann überhaupt Lizenzen vergeben?
Als Lizenzgeber kommt zunächst natürlich jeder Inhaber einer Marke, eines Patents oder auch eines Designs oder eines Verbietungsrechts in Frage. Denn grundsätzlich steht es dem Schutzrechtsinhaber zu, die Benutzung der entsprechend geschützten Gegenstände anderen Wettbewerbern zu untersagen. Sobald Ihnen also ein solches Verbietungsrecht gehört, können Sie sich auf die Suche nach möglichen Lizenznehmern machen.
Darüber hinaus kann es aber auch sein, dass beispielsweise einem ausschließlichen Lizenznehmer im Lizenzvertrag das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen eingeräumt wurde. In diesem Fall wird der Lizenznehmer selbst zum Lizenzgeber an den in der Reihenfolge nachstehenden Dritten. Der Lizenznehmer kann dadurch seinerseits den Vertrieb der Produkte beispielsweise ins Ausland ausweiten, indem er auf dortige Unternehmen zurückgreift. Häufig wird eine solche Vertragskonstellation verwendet, wenn ein Erfinder ein neues Produkt patentiert hat und er diese Idee einem größeren Unternehmen zur Verfügung stellt. Das Unternehmen hat in diesem Fall ein großes Interesse daran, in den eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen zu diesem Produkt weitestgehend freie Hand zu haben. Je nach vereinbarter Lizenzgebühr muss durch die vertraglichen Regelungen nur sichergestellt sein, dass der ursprüngliche Lizenzgeber auch Zahlungen aus den vergebenen Unterlizenzen erhält.
Und jetzt?
Wie man sieht, ergeben sich im Zusammenhang mit Lizenzverträgen einige Fragen, die stark von den Zielen und Einzelinteressen der kooperierenden Unternehmen abhängen. Daher ist es sehr empfehlenswert sich im Vorfeld von Lizenzverhandlungen über die eigenen Erwartungen an die Kooperation klar zu werden.
Sind die ersten Gespräche mit den Partnern angelaufen, ist es sinnvoll bei der Ausarbeitung des Lizenzvertrags auf erfahrene Anwälte zurückzugreifen. Denn im Zweifel streitet man sich am Ende meist um vermeidbare Regelungslücken, die man bei den Vertragsverhandlungen nicht bedacht hat.
Häufige Fragen (FAQ) zu Lizenz und Lizenzverträge
Vereinfacht gesprochen, ist eine Lizenz die Erlaubnis die der Lizenzgeber an einen Dritten vergibt, damit dieser Gegenstände eigener Schutzrechte benutzen darf.
Das Lizenzrecht kennt verschiedene Lizenztypen. Dazu zählen:
1. ausschließliche Lizenz
2. einfache Lizenz
3. Stücklizenz
4. Umsatzlizenz
5. Pauschallizenz
Eine Lizenz wird durch einen Lizenzvertrag vergeben. Dieser kann sehr einfach ausgestaltet sein und muss noch nicht einmal schriftlich ausgearbeitet sein.
Wenn du weitere Fragen zu diesem Thema hast, ist Ostertag und Partner Patentanwälte mbB dein erster Ansprechpartner. Die Patentanwaltssozietät mit Sitz in Stuttgart bietet mit ihren fachlich und rechtlich breit aufgestellten Patentanwälten Rechtsberatungen rund um gewerbliche Schutzrechte.
Nähere Informationen erhältst du auf ostertag-ip.de.
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Über den Autor
Dr. Markus Wahl
Dr. Markus Wahl studierte an der Universität Stuttgart und der École Centrale Paris im Rahmen eines internationalen Doppeldiplomstudiengangs Physik und Ingenieurwesen. Während seiner Promotion an der Universität Basel befasste er sich unter anderem mit Nano-Speichersystemen. Seit 2007 ist er im Patentwesen tätig und betreut bei ostertag-ip.de Mandate vor allem auf den technischen Gebieten der Informatik, der Steuerungs- und Regelungstechnik, der Elektrotechnik und der Medizintechnik sowie im Bereich Markenrecht.