Gründer FAQ: Haftung, Fürsorgepflicht und 3 ultimative Tipps zum Schutz vor Dieben
Diebstahl am Arbeitsplatz: Was tun, wenn Angestellte klauen?
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Inhaltsverzeichnis
- Welche Konsequenzen hat Diebstahl am Arbeitsplatz?
- Wer haftet bei Diebstahl im Büro?
- 3 Tipps: So kann man sich vor Diebstahl am Arbeitsplatz schützen
- Häufige Fragen (FAQ) zu Diebstahl am Arbeitsplatz
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Eine bei Statista veröffentlichte Umfrage zeigt das viele Frauen und noch mehr Männer, hin und wieder kleinere Gesetzeswidrigkeiten begehen. Dinge aus dem Büro mitgehen zu lassen, liegt dabei sogar auf dem dritten Platz. Aber welche Konsequenzen birgt ein Diebstahl im Büro eigentlich? Diese und die folgenden Fragen zum Thema Diebstahl am Arbeitsplatz beantworten wir in diesem Gründer FAQ:
- Was passiert bei Diebstahl am Arbeitsplatz?
- Wann verjährt Diebstahl am Arbeitsplatz?
- Wer haftet bei Diebstahl auf der Arbeit?
- Was tun, wenn in der Firma geklaut wird?
- Was passiert, wenn man wegen Bürodiebstahl angezeigt wird?
Welche Konsequenzen hat Diebstahl am Arbeitsplatz?
Heftklammern, Toilettenpapier aber auch Displays, Smartphones von Mitarbeitern und Bargeld verschwinden regelmäßig in deutschen Büroräumen. Dabei ist Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar – das gilt auch für Diebstahl am Arbeitsplatz. Wer klaut wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Doch ein Diebstahl im Büro kann zudem auch eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Dafür reicht bereits ein dringender Verdacht. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben, wenn dem Arbeitgeber aufgrund eines konkreten, schwerwiegenden Verdachts, dass der Beschäftigte eine Straftat – zum Beispiel einen Diebstahl – begangen hat, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Hier ist oftmals sogar eine fristlose Kündigung zulässig.
In den meisten Fällen von Diebstahl im Büro kommt es jedoch mangels Beweisen zu einem einvernehmlichem Aufhebungsvertrag. In diesem kommen Arbeitgeber und der beschuldigte Angeklagte darin überein, dass Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden.
Übrigens: Streng genommen zählt bereits das Aufladen des privaten Handys als Diebstahl, schließlich bezahlt der Arbeitgeber den Strom. Hier drücken jedoch die meisten Arbeitgeber ein Auge zu.
Wer haftet bei Diebstahl im Büro?
Eigentum von Mitarbeitern verschwindet also im Büro und der Dieb ist unauffindbar, aber wer haftet nun – der beklaute Angestellte oder der Arbeitgeber? Grundsätzlich obliegt dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er muss seine Angestellten allgemein vor gesundheitlichen Risiken bewahren, Persönlichkeitsrechte schützen und auch deren Eigentum. Obendrein hat er eine Verwahrpflicht. Das meint grob gesagt, er muss seinen Mitarbeitern Verwahrungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Doch das allein bedeutet nicht direkt, dass der Arbeitgeber für gestohlenes Eigentum seiner Mitarbeiter haftet. Es wird unterschieden in:
- Eigentum mit Arbeitsbezug
- Eigentum ohne Arbeitsbezug
Gegenstände aus dem Eigentum eines Mitarbeiters, die keinerlei Bezug zur Arbeit aufweisen fallen nicht unter die Fürsorgepflicht. Denn die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich nur auf Gegenstände, die mittel oder unmittelbar für die zu entrichtende Arbeit benötigt werden. Dabei kann es sich um Spezialkleidung, Werkzeuge aber auch Schlüssel oder das Portemonnaie handeln.
3 Tipps: So kann man sich vor Diebstahl am Arbeitsplatz schützen
Diebstahl am Arbeitsplatz ist einer ärgerliche Sache. Als Mitarbeiter kann man sich jedoch mit diesen 3 Tipps gut davor schützen.
1. Sei wachsam und schule deine Mitarbeiter
Wachsamkeit ist ein wichtiger Aspekt in puncto Diebstahlschutz. Fallen dir fremde Leute im Gebäude auf oder schleichen Mitarbeiter in Bereichen, in denen sie nichts zu suchen haben, umher, dann sprich diese Personen direkt an. Das verunsichert und schreckt ab. Weise auch deine Angestellten an, sich so zu verhalten, wenn sie unbekannte Personen in den Geschäftsräumen bemerken. Wer wachsam ist hat weniger zu befürchten!
Stelle bestenfalls abschließbare Container oder Spinde zur Verfügung, wo sich Wertsachen sicher einschließen lassen. So sind Bargeld und Co. vor Dieben sicher!
2. Gehe offen mit dem Thema um
Wenn Gegenstände im Büro verschwinden wird häufig Stille Post gespielt. Das beeinträchtigt die Arbeitsatmosphäre nachhaltig. Gleichzeitig ist es nicht ratsam Mitarbeiter öffentlich lauthals unter Verdacht zu stellen und zu beschuldigen. Besser ist es darauf aufmerksam zu machen, wenn Dinge verschwinden und die Geschäftsführung darüber in Kenntnis zu setzen. Gehe ins persönliche Gespräch, wenn du einen Mitarbeiter unter Verdacht hast und konfrontiere in in einem 4-Augengespräch mit dem Vorwurf.
3. Vorsicht
Am Ende gilt jedoch: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Daher solltest du deine Mitarbeitern unbedingt darin unterrichten, keine Wertgegenstände offen liegen zu lassen. Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt rumliegen sondern bestenfalls in einer Schublade oder im Rollcontainer eingeschlossen werden, wenn Mitarbeiter mal das Büro verlassen und die Sachen nicht mitnehmen wollen.
Häufige Fragen (FAQ) zu Diebstahl am Arbeitsplatz
Hast du als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer des Diebstahls überführt, kannst die Herausgabe des Diebesgutes verlangen. Nach § 199 BGB verjährt der Herausgabeanspruch erst nach 30 Jahren. Innerhalb von 5 Jahren nach dem Diebstahl hast du als Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Anzeige zu machen, um den Täter strafrechtlich zu belangen.
Ein Diebstahl am Arbeitsplatz zieht in den meistens Fällen eine fristlose Kündigung nach sich. Angestellte, die nicht direkt gekündigt werden, werden abgemahnt.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.
Eine Antwort
Ich bin seit sechs Jahren selbstständig und sehr zufrieden mit meinen Mitarbeitern. Würde einer von ihnen klauen, würde ich es geflissentlich „übersehen“. Es ist bekannt, dass Mitarbeiter ab und an etwas entwenden, das nennt man in den Supermärkten „Schwund“. Im Büro passiert das sicher auch.
Ich finde, bis zu einem gewissen Grad kann man darüber hinweg sehen. Und sollte es auch – im Interesse des eigenen Unternehmens. Das persönlich zu nehmen oder darauf emotional zu reagieren, halte ich als Pragmatikerin für falsch, wenn es sich bei dem Mitarbeiter ansonsten um einen Highperformer handelt.
Die Frage ist außerdem, welche Werte entwendet werden. Bei Schreibwaren kann man als Chef ein Auge zudrücken, bei hunderten Euro aus der Kasse ist das natürlich etwas anderes.
Generell würde ich mir die grundlegende Frage stellen: Wie gut ist der Mitarbeiter sonst? Wie zufrieden bin ich mit ihm/ mit ihr hinsichtlich seiner/ ihrer Gesamtleistung? Wenn sehr zufrieden, wäre es dumm, den Mitarbeiter zu kündigen, nur weil er Toilettenpapier entwendet. Ich würde ihn auch nicht direkt abmahnen, weil das für alle Beteiligten peinlich wäre, sondern indirekt wie „Im Betrieb XY hat Herr Z geklaut, das ist zwei Jahre gut gegangen, doch jetzt hat er leider seinen Job verloren … dumm gelaufen.“
Wenn der Mitarbeiter schlecht ist oder die Chemie einfach nicht stimmt, werde ich mich ohnehin aus anderen Gründen von ihm trennen (oder er sich von mir).