Gründer FAQ: Raus aus dem Alltag
Sabbatical: Was müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter beachten?
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Sabbatical
- Wer Anspruch hat und wer nicht
- Ist das eigentlich bezahlt?
- Sozialversicherung und Co.
- Wie oft darf man ein Sabbatical machen?
- Häufige Fragen (FAQ) zu Sabbatical
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Einfach mal die Batterien aufladen, in der Sonne leben, aus einer Kokosnuss trinken und die Seele baumeln lassen. Das Sabbatical kann dabei helfen, eine begrenzte Auszeit von der Arbeit zu nehmen. Immer mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind von dem Konzept überzeugt. Wir erklären, was es damit auf dich hat und klären diese Fragen:
- Was ist ein Sabbatical?
- Muss ich meinen Mitarbeitern ein Sabbatical gewähren?
- Ist ein Sabbatical bezahlt?
- Wie oft darf man ein Sabbatical machen?
Definition: Sabbatical
„Grundsätzlich wird unter einem Sabbatical ein unbezahlter Sonderurlaub verstanden, der in den meisten Fällen zwischen einem Monat und einem Jahr dauert“, erzählt uns Paul-Benjamin Gashon. Er ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht bei der Korten Rechtsanwälte AG. Dennoch gibt es viele zu beachtende Aspekte, die sich je nach Arbeitgeber oder Branche unterscheiden.
Wer Anspruch hat und wer nicht
Allgemein gilt, dass es derzeit in der Privatwirtschaft keinen gesetzlichen Anspruch für eine Auszeit gibt. Im öffentlichen Dienst sieht das anders aus. Hier haben Beamte und Angestellte einen Anspruch auf ein Sabbatical. Dennoch scheuen sich viele Arbeitgeber noch vor einer solchen Pause. Für die fehlenden Mitarbeiter sind zunächst gleichwertige Vertretungen zu finden. Diese sind unter Umständen ganz neu anzulernen.
Ist das eigentlich bezahlt?
Diese Frage ist mit Jein zu beantworten. Hinsichtlich eines Sabbatical existieren verschiedene Finanzierungs- beziehungsweise Realisierungsmodelle. Beispielsweise gibt es die Einigung auf unbezahlten Sonderurlaub. „Bei einem unbezahlten Sonderurlaub ruhen die Pflichten beider Parteien. Der Arbeitsvertrag wird für eine bestimmte Dauer stillgelegt. In dieser Zeit erhalten Angestellte zum einen keine Vergütung und zum anderen müssen sie regelmäßig ihre kompletten Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen. Darüber hinaus verzichten sie im Krankheitsfall auf eine Entgeltfortzahlung“, erwähnt Paul-Benjamin Gashon.
Eine andere Möglichkeit besteht, wenn der Arbeitnehmer über Überstunden und ungenutzte Urlaubstage verfügt. Diese können auf das Sabbatjahr angewendet werden, sodass das Arbeitsverhältnis aktiv bleibt.
Eine letzte Möglichkeit besteht zudem im Lohnverzicht im Teilzeitmodell. Hierbei wird die geleistete Wochenarbeitszeit nur teilweise vergütet und der Rest des Gehalts angespart.
Elementar ist, dass sich sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vertraglich über das Sabbatical einig sind. Beide Parteien sollten das vorgehen genau planen und vertraglich absichern. Punkte wie die Durchführung der Arbeitszeitansparung, die Dauer des Sabbaticals, Versicherungen, Altersversorgung und Regelungen zu Vergütung sowie die Zukunft nach dem Sabbatical sind unbedingt zu klären. Ist alles vereinbart, steht dem Sabbatical nichts mehr im Weg.
Sozialversicherung und Co.
In einem Sabbatjahr besteht keine Pflicht zum Abführen von Sozialversicherungsbeitragen, da der Arbeitnehmer keinen Lohn erhält. Darüber sollte der Arbeitnehmer in Kenntnis gesetzt werden. Freiwillige Leistungen des Unternehmens etwa wie die betriebliche Altersvorsorge oder Bonuszahlungen bleiben aber weiterhin auf freiwilliger Basis und nach Absprache möglich.
Wie oft darf man ein Sabbatical machen?
Da es keine gesetzlichen Regelungen zum Sabbatical gibt, ist es theoretisch möglich eine solche Auszeit beliebig oft zu unternehmen. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Denn auch dieser kann ein Sabbatical begründet ablehnen. Wichtig ist nur, dass bei jedem „neuen“ Sabbatical die Freistellungsphase wieder aufs Neue vertraglich zu verhandeln bzw. festzuhalten.
Dieses FAQ ist in Zusammenarbeit mit K+ Korten Rechtsanwälte entstanden. K+ Korten Rechtsanwälte ist eine 2003 gegründete Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Hamburg, München und Göttingen. Sie bietet vor allem mittelständischen Unternehmen Unterstützung, Beratung und Expertise bei zivil- und wirtschaftsrechtlichen Fragen. Um passende Lösungen für ihre Mandanten zu finden, kann das Team aus insgesamt 12 Anwälten und einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer auf juristisches Fachwissen aus verschiedensten Rechtsgebieten zurückgreifen.
Häufige Fragen (FAQ) zu Sabbatical
Unter Sabbatical wird eine unvergüteter Sonderurlaub verstanden, der in der Regel 1 bis 12 Monate dauert.
Nein. Derzeit existiert zumindest in der Privatwirtschaft kein Anspruch für eine solche Auszeit. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben hingegen Anspruch auf ein Sabbatical.
Ob ein Sabbatical bezahlt wird oder nicht, hängt von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Es existieren verschiedene Modelle zur Finanzierung bzw. Vergütung der Auszeit.
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Über den Autor
Luisa Kleinen
Luisa wurde 1996 in Bonn geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten Staatsexamen (Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Medienstrafrecht) an der Universität zu Köln. Parallel zu ihrem Studium war sie einige Jahre als Studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH-Köln tätig. Dadurch erhielt sie einen tiefen Einblick in das Medien-, IT- und Datenschutzrecht und sammelte erste redaktionelle Erfahrungen. Später arbeitete sie als Assistenz der Geschäftsführung in einem Gastronomiebetrieb und erweiterte hier ihre Kenntnisse im Personal- und Projektmanagement. Nach ihrem Praktikum in der Redaktion von Gründer.de, ist sie seit Juli 2022 als Junior Legal Managerin bei Digital Beat und Gründer.de tätig.