Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
KI und Urheberrecht: So sieht die Rechtslage aus
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Inhaltsverzeichnis
- Kann eine KI Urheber sein?
- Kann eine KI Urheberrechte verletzen?
- Welche Regelungen sieht der Gesetzgeber vor?
- Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
- Wie kann ich mich vor Urheberrechtsverletzungen schützen?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Thema
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Nachdem am Anfang heiß diskutiert wurde, ob auch eine KI ein Urheber sein kann und damit Urheberrechte erhält, ist es medial momentan wieder etwas ruhiger um dieses Thema geworden. Aktuell befinden wir uns in bestimmten Fragen des Urheberrechts noch in einer Grauzone, während andere sich klar beantworten lassen.
Kann eine KI Urheber sein?
Hat eine KI die Urheberrechte an den von ihr erstellten Inhalten? Aktuell gilt der Grundsatz, dass eine KI kein Urheberrecht an den von ihr erstellten Inhalten haben kann, da es dafür einer geistigen Schöpfungshöhe bedarf, die eine KI schlichtweg nicht erreichen kann, weil sie kein menschliches Wesen ist und auch niemals sein wird. Das deutsche Recht ist hier eindeutig.
Aktuell wird hier allenfalls diskutiert, ob der Nutzer der KI für eine Urheberschaft in Frage kommt, und zwar dann, wenn die KI lediglich ein Hilfsmittel darstellt und ihr Einsatz im Entstehungsprozess des Werks von untergeordneter Bedeutung ist.
Es gibt jedoch noch viele weitere, zum Teil noch ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit KI und Urheberrecht, etwa, ob die KI selbst Urheberrechte verletzt, wenn sie auf urheberrechtlich geschützte Werke zurückgreift und auf deren Basis etwas Neues – oder etwas sehr ähnliches – kreiert.
Kann eine KI Urheberrechte verletzen?
Kurz gesagt: Ja. Um effektiv zu funktionieren, müssen KI-Systeme mit einer riesigen Menge an Daten trainiert werden. Dabei stellt sich die Frage, ob die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke für diesen Zweck erlaubt ist. Des Weiteren ist es möglich, dass der Output der KI sehr stark an ein urheberrechtlich geschütztes Werk herankommt oder dieses sogar im Original wiedergibt. Auch dann würde eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Es werden also generell zwei Fälle unterschieden, nämlich:
- die Nutzung geschützter Inhalte für das Training von KI-Anwendungen und
- die Nutzung des von der KI generierten Ergebnisses.
Welche Regelungen sieht der Gesetzgeber vor?
Fall 1: Nutzung geschützter Inhalte für das Training von KI-Anwendungen
Der erste Fall – die Verwendung geschützter Inhalte zum Training der KI – stellt eine unrechtmäßige Vervielfältigung dar und verstößt deshalb gegen das Urheberrecht. Da KI-Systeme aber ohne diese Masse an Trainingsdaten nicht funktionieren könnten, hat der Gesetzgeber das Urheberrecht hier eingeschränkt und eine Ausnahme formuliert. Diese Ausnahme heißt “Text- und Data-Mining-Ausnahme” und besagt, dass die Vervielfältigung der Werke zum Zwecke des Trainings von KI-Anwendungen erlaubt ist. Der Werk-Inhaber kann der Nutzung jedoch widersprechen und seine online zugänglichen Werke mit einem sogenannten Nutzungsvorbehalt versehen. Dieser Vorbehalt muss in einer maschinenlesbaren Form erfolgen, um wirksam zu sein. In der Realität wenden dies jedoch noch nicht viele Werk-Inhaber an.
Die neue KI-Verordnung der Europäischen Union sieht außerdem vor, dass die Anbieter von KI-Modellen eine Unternehmensstrategie entwickeln müssen, die sicherstellt, dass Urheberrechtsregelungen eingehalten werden. Dazu gehört auch eine detaillierte Zusammenfassung des verwendeten Trainingsmaterials, das ggfs. auch veröffentlicht werden muss. Für den ersten Fall sind also die Entwickler der Modelle verantwortlich.
Fall 2: Nutzung des von der KI generierten Ergebnisses
Beim zweiten Fall gibt es bisher noch keine eindeutige Rechtslage. Hier sind in erster Linie die Nutzer in der Pflicht. Erstellt ein Nutzer durch KI einen Output, so erhält er in der Regel vom
KI-Anbieter die Nutzungsrechte an diesem Werk und kann es frei verwenden. Problematisch wird es nur, wenn die KI ein Werk generiert, das einem urheberrechtlich geschützten Werk sehr nah kommt oder es sogar im Original wiedergibt. Sollte der Nutzer dies verwenden, so würde er gegen Urheberrechte verstoßen.
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Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Als Faustformel gilt: Je stärker der Output der KI dem urheberrechtlich geschützten Material ähnelt, desto wahrscheinlicher ist die Verletzung von Urheberrecht. Wenn ich beispielsweise ein Bild von der Filmfigur Batman erstelle, kann ich recht sicher sein, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Wenn ich aber den Stil eines Künstlers imitieren möchte, wie beispielsweise Picasso oder Salvador Dali, dann ist dies keine Urheberrechtsverletzung. Das hat damit zu tun, dass gewisse Urheberrechte mit dem Versterben des Urhebers auslaufen und das geschützte Werk dadurch “allgemeinfrei” wird. Bei der Figur Mickey Mouse von Disney ist das beispielsweise inzwischen der Fall, da ihr Erfinder bereits über 70 Jahre tot ist.
Wie kann ich mich vor Urheberrechtsverletzungen schützen?
Urheberrechtsverletzungen sind selten, sofern man eine KI dazu nutzt, neue Inhalte zu erstellen. Bei allem, was Markenrechten unterliegt, sieht das jedoch anders aus. Gebe ich explizit etwas vor, dass es schon gibt, wie erstelle mir ein Bild von “Batman”, so kann es zu Urheberrechtsverletzungen kommen, wenn die KI ein Abbild des Originals erstellt. Das hat in dem Fall aber weniger mit der KI zu tun als mit den Markenrechten, die hier verletzt werden. Denn auch ohne KI dürfte ich kein Bild von Batman verwenden, um damit zum Beispiel Werbung zu machen. Ein bisschen gesunder Menschenverstand hilft hier also schon weiter.
Wer ganz sicher gehen will, kann folgende Schritte unternehmen:
AGB’s der Anbieter checken: Wenn der Betreiber der KI versichert, dass er beim Anlernen der KI nicht gegen Urheberrechte verstoßen hat, also keine urheberrechtlich geschützten Werke verwendet hat. Dies wird jedoch eher selten der Fall sein.
Bilder-Rückwärtssuche: Über die Bilder-Rückwärtssuche von Google kannst du dein generiertes Bild hochladen und Google sucht automatisch nach ähnlichen Bildern. So kannst du feststellen, ob es das Bild in der Form schon gibt und ob es eventuell urheberrechtlich geschützt ist.
Plagiatsprüfer verwenden: Mittlerweile gibt es zahlreiche Online-Tools zur Plagiatsprüfung, die du verwenden kannst, um zu verstehen, ob bei deinen generierten Texten ein Plagiat vorliegt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Thema
Aktuell gilt der Grundsatz, dass eine KI kein Urheberrecht an den von ihr erstellten Inhalten haben kann, da es dafür einer geistigen Schöpfungshöhe bedarf, die eine KI schlichtweg nicht erreichen kann, weil sie kein menschliches Wesen ist und auch niemals sein wird. Das deutsche Recht ist hier eindeutig.
Ja, das kann eine KI auf zwei Arten: durch die Nutzung geschützter Inhalte für das Training von KI-Anwendungen und durch die Nutzung des von der KI generierten Ergebnisses.
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