Googles Suchmaschine befindet sich mitten im Umbau zur KI-Plattform. Nutzer erhalten immer häufiger automatisch erzeugte Antworten statt klassischer Trefferlisten. Diese neue Form der Suche basiert auf gewaltigen Mengen an Text-, Video- und Nutzerdaten. Genau hier möchte die Europäische Union eingreifen. Der KI von Google wird vorgeworfen, Daten nicht nur wirtschaftlich unfair, sondern auch datenschutzrechtlich problematisch zu nutzen.
Neben Urheberrechten rückt damit auch der Schutz persönlicher Informationen in den Fokus. Viele Trainingsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen, aber nicht zwangsläufig frei verwertbaren Quellen. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass Nutzer kaum noch nachvollziehen können, was mit ihren Daten geschieht.
Inhalte des Ermittlungsverfahrens
Im Kern prüft die Behörde, ob Google Inhalte von Drittanbietern für seine KI-Suche verwendet, ohne eine rechtlich saubere Grundlage dafür zu besitzen. Die automatisch erzeugten Antwortfelder greifen auf journalistische Texte, Wissensportale und andere öffentliche Webseiten zurück. Problematisch ist dabei nicht nur die fehlende Vergütung der Urheber. Auch datenschutzrechtlich steht zur Debatte, ob diese Inhalte überhaupt für KI-Training verarbeitet werden dürfen.
Viele Datenschützer kritisieren, dass Betroffene kaum kontrollieren können, wie ihre Daten in KI-Systemen landen. Webseitenbetreiber können sich der Nutzung zudem nur schwer entziehen, ohne gleichzeitig ihre Sichtbarkeit in der Suche zu verlieren. Genau diese strukturelle Abhängigkeit verstärkt die Kritik an Googles Machtstellung.
Ein besonders sensibler Teil der Ermittlungen betrifft die Nutzung von YouTube-Inhalten für das Training der Google KI. In Videos sind Gesichter, Stimmen, Namen und Verhaltensweisen enthalten, die unter den Datenschutz fallen können. Kritisch ist zudem, dass Creator bislang keine echte Möglichkeit haben, der KI-Nutzung ihrer Videos zu widersprechen, wenn sie die Plattform weiter nutzen wollen. Damit stellt sich die Frage nach freiwilliger Zustimmung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung.

Jana Blümler