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Schub nach vorne oder Rückschlag?

AI Act in der EU: Jetzt ist er beschlossene Sache

Der AI Act der EU ist nun beschlossene Sache! Schau dir an, was nun laut Gesetz verboten werden soll und was noch in Ordnung geht. Viele feste Regeln gibt es noch nicht, aber ein Umsetzungsplan wird nun erarbeitet. Erfahre mehr dazu!

Die Europäische Union hat einen meilensteinartigen Schritt in Richtung Regulierung und Kontrolle der Künstlichen Intelligenz unternommen. Nach einigen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf den sogenannten „AI Act“ geeinigt, der erstmals rechtlich verbindliche Regeln für den Einsatz von KI aufstellt. Dieses Gesetz ist aktuell weltweit einzigartig und könnte den globalen Standard setzen. Der AI Act soll sicherstellen, dass KI-Technologien in der EU transparent, nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und umweltfreundlich eingesetzt werden – und dabei stets unter der Kontrolle des Menschen bleiben. Das Gesetz wurde nun bestätigt und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten gilt das Gesetz dann.

Der AI Act der EU im Überblick

Es gibt mehrere wichtige Aspekte, die zu diesem AI Act zählen. Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören:

Risikobasierte Einstufung von KI-Anwendungen

KI-Systeme werden nach ihrem Risikopotenzial in verschiedene Kategorien eingeteilt. Hochriskante Anwendungen, etwa in kritischen Infrastrukturen oder im Gesundheitswesen, müssen daher besonders strenge Sicherheits- und Transparenzstandards erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen europäische Werte verstoßen, werden gänzlich verboten.

Verbot von „Social Scoring“ und Emotionserkennung

Explizit verboten sind laut AI Act Systeme zum „Social Scoring“, also zur Bewertung des sozialen Verhaltens von Bürgern. Auch die Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen ist in der EU untersagt.

Einschränkungen bei Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Die anlasslose Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen wird grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es lediglich für Strafverfolgungsbehörden bei der Suche nach bestimmten Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus.

Transparenzpflichten und Überwachung durch Menschen

Anbieter von KI-Systemen müssen deren Funktionsweise transparent machen und sicherstellen, dass Menschen die Systeme überwachen. Verstöße gegen die Regeln können mit Strafen geahndet werden.

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Globale Auswirkungen des AI Acts

Der AI Act hat das Potenzial, zum globalen Maßstab für die Regulierung Künstlicher Intelligenz zu werden. Als weltweit erste rechtlich bindende Regulierung dieser Art könnte das Gesetz Signalwirkung entfalten und andere Länder dazu inspirieren, ähnliche Regeln zu schaffen. Allerdings ist die Umsetzung des AI Act nicht unumstritten. Kritiker befürchten, dass die strengen Vorgaben die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KI-Branche beeinträchtigen könnten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich vor große Hürden gestellt. Kritiker merken auch an, dass die Nutzung von KI-Systemen, die außerhalb der EU entwickelt oder angeboten werden, problematisch werden kann.

Umsetzung des AI Acts in Deutschland

Das Gesetz ist zwar beschlossen, dennoch gibt es noch viele offene Fragen. Die genaue Umsetzung in Deutschland wird nun konkret ausgestaltet. Bei der Umsetzung gibt es wahrscheinlich enge Absprachen mit der Wirtschaft, um eine Balance zu schaffen. Da KI gerade und auch in Zukunft dynamisch ist, wird auch das Gesetz eher dynamisch bleiben. Das heißt, dass die Regelungen, die festgelegt werden, ständig kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden. So werden Transparenz und Sicherheit hergestellt und Diskriminierung verhindert. Das zumindest betont Bundesdigitalminister Volker Wissing.

Fazit: Richtungsweisende Regulierung mit Herausforderungen

Der AI Act der EU markiert einen Meilenstein in der Regulierung Künstlicher Intelligenz. Erstmals werden weltweit rechtlich verbindliche Regeln für den Einsatz von KI-Systemen geschaffen, um deren Sicherheit, Transparenz sowie Zuverlässigkeit sicherzustellen. Welche klaren Regeln für Deutschland aufgestellt werden, bleibt abzuwarten.

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Über den Autor

Autorenprofil: Lea Minge

Lea Minge

Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.

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