Die größten Fallstricke bei einer fristlosen Kündigung
Fristlose Kündigung: Das gilt es zu beachten
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Inhaltsverzeichnis
- Die fristlose Kündigung
- Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers
- Fristlose Kündigung und Abmahnungspflichten
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
- Unterschied zwischen einer fristlosen und einer außerordentlichen Kündigung
- Die verschiedenen Kündigungsarten in der Übersicht
- Die fristlose Kündigung – was du beachten musst
- Sinnvoll: Den Rat eines Anwalts einholen
- Nicht selten droht die Klage durch den Arbeitnehmer
- Fristlose Kündigung verfassen
- Alternative zur fristlosen Kündigung
- Fazit: Oft keine leichte Entscheidung
- Häufige Fragen (FAQ) zur fristlosen Kündigung
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In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Thema fristlose Kündigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Gründe dafür. In diesem Artikel findest du daher Antworten auf unter anderem diese Fragen:
- Welche Kündigungsarten gibt es?
- Welche Gründe für eine fristlose Kündigung gibt es?
- Was musst du bei der fristlosen Kündigung beachten?
- Wie soll ich mich verhalten, wenn der Arbeitnehmer klagt?
Die fristlose Kündigung
Das Aussprechen einer fristlosen Kündigung ist das härteste Mittel im Arbeitsrecht. Denn Sie bedeutet, dass keinerlei Kündigungsfristen eingehalten werden und der Arbeitnehmer in der Regel unverzüglich seinen Arbeitsplatz zu räumen hat. Durch diese doch sehr scharfen Konsequenzen, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, darf sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden. Nach § 626 BGB muss bei einer fristlosen Kündigung immer ein wichtiger Grund vorliegen.
Dieser wichtige Grund wiegt dann auch schwerer, als zum Beispiel das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Bevor einem Mitarbeiter eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann, muss der Arbeitgeber alle infrage kommenden Maßnahmen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung, ergriffen haben. Sind diese vorhergehenden Maßnahmen ergebnislos geblieben und es gibt keine andere Option mehr, ist die außerordentliche Kündigung rechtens.
Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers
Nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die fristlose Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind:
- es liegt ein so genannter „wichtiger“ Grund vor
- die Weiterbeschäftigung ist nicht mehr zumutbar
- es steht kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung
- die Kündigung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach dem Vorfall.
„Wichtige Gründe“ für eine fristlose Kündigung sind beispielsweise:
- der Arbeitnehmer hat Geld unterschlagen oder gestohlen
- der Arbeitnehmer wurde anderen Kollegen gegenüber handgreiflich
- trotz Rauchverbots und Hinweisen auf Explosionsgefahr raucht der Mitarbeiter
- aggressives Verhalten, Beleidigungen oder auch angedrohtes Krankfeiern
- Geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt
- Konkurrenztätigkeit
- Arbeitsverweigerung
- Arbeitszeitbetrug
- Betrug, Diebstahl oder Veruntreuung
Fristlose Kündigung und Abmahnungspflichten
Ist der Grund der fristlosen Kündigung ein steuerbares Verhalten des Mitarbeiters, darfst du als Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn du den Arbeitnehmer im Vorfeld abgemahnt hast. Im Falle, dass eine Abmahnung zu keinem Erfolg führen wird, kannst du dem Mitarbeiter auch ohne vorhergehende Abmahnung fristlos kündigen.
Bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Mitarbeiters (sogenannter wichtiger Grund vorhanden) darf der Arbeitgeber auch ohne Abmahnung fristlos kündigen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass das Vertrauensverhältnis innerhalb des Arbeitsverhältnisses gestört ist und nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Darunter fallen beispielsweise Arbeitsverweigerung und schwerwiegende Pflichtverstöße oder Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber anderen Arbeitnehmern.
Im speziellen Fall des Mitarbeiters muss der Kündigungsgrund so gravierend sein, dass es dir als Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, ihn fristgerecht zu kündigen. Generell sind bei einer fristlosen Kündigung die Umstände des Falles und die Interessen beider Seiten gegeneinander abzuwägen. So musst du dich als Arbeitgeber fragen, ob der Mitarbeiter
- wissen konnte, was er falsch macht
- ihm die Schwere und die Art seines Vergehens bewusst ist/war,
- ein bisher „fehlerloses“ Arbeitsverhältnis bestand und
- welche wirtschaftlichen Folgen eine Kündigung für dich als Arbeitgeber bestehen.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Dies ist zwar eher selten der Fall, jedoch kann auch der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch hier müssen wichtige Gründe vorliegen und der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber ebenfalls abmahnen, damit er fristlos kündigen kann. Ein besseres Jobangebot gehört so beispielsweise nicht dazu. Beispiele für eine berechtigte fristlose Kündigung sind:
- wiederholt verspätete Lohnzahlung
- offensichtliche Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
- Vertrauen zerstörende Angriffe auf die Menschenwürde des Arbeitnehmer
- Tätlichkeiten
- sexuelle Belästigung von Angestellten
Unterschied zwischen einer fristlosen und einer außerordentlichen Kündigung
Jede fristlose Kündigung ist auch eine außerordentliche Kündigung, aber nicht jede außerordentliche Kündigung erfolgt auch fristlos. Eine außerordentliche Kündigung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen einem Mitarbeiter kündigt, obwohl dieser sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet und durch tarifliche oder gesetzliche Vorschriften ordentlich nicht kündbar. Hier muss die außerordentliche Kündigung erfolgen, jedoch nicht fristlos sondern im Rahmen der dafür festgelegten Kündigungsfristen einhalten. In diesem Fall spricht man von einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.
Die verschiedenen Kündigungsarten in der Übersicht
Neben der fristlosen und der außerordentlichen Kündigung gibt es noch das weitaus häufigere Mittel der ordentlichen Kündigung. Diese verläuft wie der Name schon sagt „ordentlich“, also innerhalb der vorgegebenen Fristen. Zu den wichtigsten ordentlichen Kündigungsarten gehören übrigens die Folgenden:
- Betriebsbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Personenbedingte Kündigung
- Krankheitsbedingte Kündigung
Die fristlose Kündigung – was du beachten musst
Kündigungen sind generell nur schriftlich möglich. Bei der fristlosen Kündigung kannst du einen Mitarbeiter sofort entlassen, ohne die im Arbeits- oder Tarifvertrag geltenden Kündigungsfristen befolgen zu müssen. Wird ein Auszubildender fristlos entlassen, ist der Grund der Entlassung in der Kündigung aufzuführen. Bei Arbeitnehmern muss der Grund der Kündigung mitgeteilt werden, wenn diese es verlangen.
Mitarbeiter Möglichkeit zur Verteidigung geben
Bevor du deinem Mitarbeiter fristlos kündigen kannst, muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, sich zu dem Verdacht zu äußern und diesen eventuell zu entkräften.
Sollte es zu Streitigkeiten zwischen dir und deinem Mitarbeiter kommen, musst du als Arbeitgeber dann die entsprechenden Beweise für das Fehlverhalten des Mitarbeiters vorlegen.
Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen
Zudem ist eine fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Das heißt, die fristlose Kündigung ist nur dann gültig, wenn der Arbeitnehmer sie innerhalb der Frist von zwei Wochen erhalten hat. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Mitarbeiter die Information über seine Kündigung und den Kündigungsgrund mitgeteilt bekam.
Hat der Mitarbeiter beispielsweise an einem Montag das Geld aus der Kasse genommen, endet die Zwei-Wochen-Frist der Kündigung eben zwei Wochen später, an dem Montag um 24 Uhr.
In dem Falle muss die Kündigung spätestens am Montag um 24 Uhr dem Mitarbeiter zugegangen sein. Es reicht nicht aus, die Kündigung am Montagabend um 20 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers zu werfen. Hier zählen die normalen Postlieferzeiten, das heißt, die Kündigung geht dem Mitarbeiter erst Dienstags zu – zu spät.
Abmahnung erforderlich
Eine fristlose Kündigung ist das letzte Mittel, welches ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aussprechen darf. Derjenige, der die Kündigung ausspricht, muss der anderen Partei grundsätzlich zunächst auf den vertragswidrigen Zustand hinweisen und ihn daraufhin abmahnen. Andernfalls darf nicht fristlos gekündigt werden. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn ein Pflichtenverstoß im Vertrauensbereich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorliegt und ein vernünftiger Arbeitnehmer nicht mit der Abmahnung rechnen konnte. Solche Pflichtverstöße liegen besonders bei Straftaten, Vermögensdelikten oder Verunglimpfungen des Arbeitgebers vor.
Besser auf fristgerechte Kündigung einigen
Neben der fristlosen Kündigung ist es sinnvoll, dem Arbeitnehmer auch noch fristgerecht zu kündigen. Bei der fristlos ausgesprochenen Kündigung kommt es auf den Einzelfall an und schon kleine „Ungereimtheiten“ können darüber entscheiden, ob die fristlose Kündigung zulässig ist. Deshalb ist es ratsam, dass du als Arbeitgeber fristgerecht kündigst.
Die Formulieren hierzu könnte wie folgt lauten:
„Hiermit kündigen wir Ihnen das Arbeitsverhältnis fristlos…. Vorsorglich kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ….“
Manche Arbeitnehmer sind nur außerordentlich zu kündigen
In manchen Unternehmen gibt es Mitarbeiter, die als unkündbar gelten. Das heißt für dich als Arbeitgeber, dass du diesen Mitarbeitern nicht üblich, also ordentlich, kündigen kannst. Betriebsratsmitglieder und Mitarbeiter, die für Datenschutz, Störfälle, die Vertretung von Schwerbehinderten oder Gleichstellungsfragen verantwortlich sind, sind solche Arbeitnehmer.
Auch Auszubildende haben nach ihrer Probezeit einen Sonderkündigungsschutz, ebenso schwangere Mitarbeiterinnen und Arbeitnehmer in Eltern- oder Pflegezeit.
Sollten sich diese Mitarbeiter allerdings unzumutbar verhalten, kann auch ihnen fristlos gekündigt werden.
Sinnvoll: Den Rat eines Anwalts einholen
Nach dem Motto „Besser ist das“, solltest du dir bei einer fristlos ausgesprochenen Kündigung den Rat eines Anwalts vorab einholen. Sollte es so sein, dass du deinem Arbeitnehmer fristlos gekündigt hast, er gegen dich klagt und Recht bekommt, kann das für dich äußerst teuer werden. Ob der entlassene Mitarbeiter auf Schadensersatz oder auf Wiedereinstellung klagt und das Gericht diesem zustimmt – die Konsequenz ist mehr als unangenehm – aus diesem Grund sollte die fristlose Kündigung wasserdicht sein.
Als Unternehmer ist es zudem sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die deine Interessen wahrnimmt und die Kosten übernimmt.
Noch ein kleiner Tipp:
Sollte die Zeit drängen, der Anwalt aber gerade nicht erreichbar sein, du aber den Mitarbeiter noch heute fristlos kündigen möchtest: nenne zunächst keinen Kündigungsgrund. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, doch der Kündigungsgrund muss nur auf Verlangen des gekündigten Arbeitnehmers schriftlich vorgelegt werden. Das heißt, es ist auf jeden Fall sinnvoll, den Kündigungsgrund nicht direkt im Kündigungsschreiben zu nennen. Das macht dich erst einmal nicht angreifbar und du hast jetzt Zeit, den Rat des Anwalts einzuholen.
Nicht selten droht die Klage durch den Arbeitnehmer
Eine außerordentliche Kündigung hat für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen. Nicht nur, dass er sofort arbeitslos ist, sein Einkommen wegfällt und er beim Arbeitsamt mit einer Sperrfrist rechnen muss. Zudem verringert die fristlose Kündigung die Chancen für die zukünftigen Bewerbungen bei anderen Unternehmen. Um die Folgen der fristlosen Kündigung so gering als möglich zu halten, klagen viele Arbeitnehmer, um sich gegebenenfalls auf eine fristgerechte Kündigung zu einigen. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung erfolgen.
Besonders in Krisenzeiten kämpfen viele Arbeitgeber, um ihre Mitarbeiter noch bezahlen zu können, um sie nicht kündigen zu müssen. In solchen Fällen, kann die Kurzarbeit beantragt werden. Wie genau diese beantragt werden muss, kannst du in unserem Artikel „Kurzarbeit: Die wichtigsten Regeln in Zeiten von Corona“ nachlesen.
Fristlose Kündigung verfassen
Auf keinen Fall braucht es beim Verfassen einer fristlosen Kündigung viele Worte. Schon mit zwei, drei Sätzen kann eine Arbeitsvertrag wirksam gekündigt werden. Allerdingt ist die Frage nach der richtigen Formulierung für eine fristlose Kündigung essentiell, wenn du auf Nummer sichergehen willst. Denn im Kündigungsschreiben sollten wirklich alle wichtigen Informationen enthalten sein, um die Kündigung fristlos durchzusetzen. In jedem Fall müssen folgende Fakten in das Kündigungsschreiben aufgenommen werden
- Name und Adresse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Ort und Datum der Kündigung
- außerordentlicher Kündigungsgrund
- als Arbeitnehmer: Die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
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Alternative zur fristlosen Kündigung
Wer nicht fristlos Kündigen möchte, sollte diese Alternativen zur fristlosen Kündigung in Betracht ziehen:
- Abmahnung: Bevor du jemandem fristlos kündigst kannst du mit einer Abmahnung die Chance geben das störende Verhalten in Zukunft zu ändern.
- Versetzung: Neben einer Abmahnung kannst du versuchen das Teammitglied in einer andere Abteilung zu versetzen. Diese Alternative ist allerdings oft wenig effektiv, bei kleinen und mittleren Unternehmen.
- Auflösung: Wenn du mit deinem Mitarbeiter übereinstimmst und beide Seiten das Arbeitsverhältnis beenden wollen ist ein Aufhebungs-bzw. Auflösungsvertrag eine gute Alternative.
- Ordentliche Kündigung: Ansonsten bleibt nur der Weg der ordentlichen Kündigung mit einer Frist.
Fazit: Oft keine leichte Entscheidung
Die Entscheidung zur fristlosen Kündigung ist oft nicht einfach und immer mit einem triftigen Grund verbunden. Für alle Beteiligten ist diese heikle Situation schwierig zu handhaben und zugleich enorm bedeutsam. Daher sollte der Prozess so stress- und fehlerfrei wie möglich ablaufen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Häufige Fragen (FAQ) zur fristlosen Kündigung
Wird ein Mitarbeiter fristlos gekündigt, werden keinerlei Kündigungsfristen eingehalten. Bei Vorliegen bestimmter Gründe kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung vorlegen, auch wenn er einen unkündbaren Arbeitsvertrag unterzeichnet hat. Bevor einem Mitarbeiter eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann, muss der Arbeitgeber alle infrage kommenden Maßnahmen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung, ergriffen haben. Sind diese vorhergehenden Maßnahmen ergebnislos geblieben und es gibt keine andere Option mehr, ist die außerordentliche Kündigung rechtens.
Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um das Gegenteil zur ordentlichen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung muss man sich an die gesetzlichen und vertraglichen Fristen halten. Zu den wichtigsten ordentlichen Kündigungsarten gehören die Folgenden:
1. Betriebsbedingte Kündigung
2. Verhaltensbedingte Kündigung
3. Personenbedingte Kündigung
4. Krankheitsbedingte Kündigung
Auch der Arbeitnehmer kann eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch hier müssen wichtige Gründe vorliegen und der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber ebenfalls abmahnen, damit er fristlos kündigen kann. Ein besseres Jobangebot gehört so beispielsweise nicht dazu. Beispiele für eine berechtigte fristlose Kündigung sind:
1. Wiederholt verspätete Lohnzahlung
2. Offensichtliche Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
3. Vertrauen zerstörende Angriffe auf die Menschenwürde des Arbeitnehmer
Tätlichkeiten
4. sexuelle Belästigung von Angestellten
Magdalena Finke
Perspective
- 25.01.2024
- 10 Uhr, Live Event
- Individuelles Teilnahmezertifikat
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- Terminstart am 6. Mai 2024
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Über den Autor
Lea Minge
Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.
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