Neue und verschärfte Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben für Beschäftigte
Corona-Krise: Diese Schutzmaßnahmen gelten für den Arbeitsplatz
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Inhaltsverzeichnis
- Schrittweise Rückkehr der Beschäftigten
- Neue Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben
- Kontrolle der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
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Schrittweise Rückkehr der Beschäftigten
Seit dem 15.04.2020 ist nun klar, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus weiterhin bestehen bleiben. Das Kontaktverbot wird fortgesetzt und Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt. Doch um die Wirtschaft wieder zu beleben, soll das öffentliche Leben schrittweise wieder aufgenommen werden. Dazu zählt auch die Öffnung vieler Geschäfte. Für die Rückkehr von vielen Beschäftigten sollen daher neue bundesweit einheitliche Regeln greifen, die das Bundeskabinett am Donnerstag beschlossen hat. „Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil. Ziel ist es, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dann dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst ist.
Neue Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben
Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass Arbeitende möglichst wenig direkten Kontakt miteinander und Kunden haben. Neben allgemeinen Regelungen wie das Fernbleiben bei ersten Krankheitssymptomen, gibt es auch konkrete Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz:
1. Abstandseinhaltung
Was bisher galt, gilt nun auch für den Schutz am Arbeitsplatz. Grundsätzlich soll jede Person 1,5 Meter Abstand zu den Mitmenschen einhalten. Dies betrifft den Aufenthalt in Gebäuden, im Freien und auch in Fahrzeugen. Wenn dies nicht mir Absperrungen oder Trennwänden umsetzbar ist, werden Nase-Mund-Bedeckungen eingesetzt, sowohl für Beschäftige als auch für Kunden.
2. Desinfektionsspender
Arbeitgeber sollen Desinfektionsspender oder Waschgelegenheiten für die Beschäftigten bereit stellen, sodass in regelmäßigen Abständen die Hände desinfiziert werden können. Auch Fahrzeuge sollen mit Desinfektionsmitteln, Müllbeuteln und Tücher ausgestattet werden. Darüberhinaus sorgen stetige Reinigungsintervalle für ein vermindertes Infektionsrisiko.
3. Schichtwechsel und Pausen
Gut organisierte und stetige Schichtwechsel und Pausen im Büro oder am jeweiligen Arbeitsplatz verringern die Ansteckungsgefahr. Obwohl weiterhin geraten wird, im Homeoffice zu bleiben, werden notwendige Regelungen für das Büro getroffen. Maßnahmen wie feste Teams und vereinzeltes Arbeiten, sowie erweitere Abstände von Tischen im Büro oder in der Kantine versuchen den Infektionsschutz zu gewährleisten.
Kontrolle der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
Um die Einhaltung der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sollen verstärkte Kontrollen durchgeführt werden. Denn die Regeln gelten ab sofort, sind verbindlich und einzuhalten. Doch Arbeitsminister Heil steht dem positiv gegenüber und ist sich sicher, dass der Großteil aller Menschen diese Regeln einhalten wird. Vor allem daher, weil Arbeitgeber und Gewerkschaften an der Erstellung der Regeln beteiligt waren.
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Über den Autor
Lisa Goldner
Nach ihrem Abitur 2013 entschied sich Lisa für ein Studium des Journalismus als auch der Unternehmenskommunikation und konnte durch den nahen Praxisbezug ein breit gefächertes Repertoire an Kenntnissen beider Branchen sammeln. Während des Studiums arbeitete sie als Assistenz der Öffentlichkeitsarbeit in einem öffentlich-rechtlichen Kulturbetrieb und erlernte somit auch essenzielle Aufgaben des Eventmanagements. Im Anschluss begann sie in Kiel den Masterstudiengang ”Angewandte Kommunikationswissenschaft“, in dem sie ihre Erfahrungen durch Projekte und wissenschaftliche Arbeiten besonders in den Bereichen Journalismus und Marketing ausbauen konnte. Von Januar 2020 bis Juni 2022 war sie als Volontärin und Junior-Online-Redakteurin für Gründer.de tätig.