Darauf musst du bei der Einstellung von Mitarbeitern achten
10 Fakten die du wissen musst, wenn du Mitarbeiter beschäftigen willst
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Inhaltsverzeichnis
- Vielseitigkeit ist gefragt bei einem Startup-Unternehmen
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Auf diese 10 Fakten musst du achten
- Fakt 1: An einem Fachanwalt führt kein Weg vorbei
- Fakt 2: Wenn es geht, verzichte auf befristete Verträge
- Fakt 3: Baue bei der Einstellung von Mitarbeitern auf den Werkstudent
- Fakt 4: In der Probezeit gibt es keine fristlose Kündigung
- Fakt 5: Achtung bei der Formulierung von Arbeitsverträgen
- Fakt 6: Kündigungsschutz ab dem 10. Mitarbeiter
- Fakt 7: Du musst für die Stellenausschreibung Regeln beachten
- Fakt 8: Kläre frühzeitig das Thema Überstunden
- Fakt 9: Gestalte die Arbeitsplätze nach Vorschrift
- Fakt 10: Lass dir deine Top-Leute nicht abwerben
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Vielseitigkeit ist gefragt bei einem Startup-Unternehmen
Du selbst musst dich um alles kümmern. Ist ja auch gut so, denn du bist nun mal der Chef. Aber es gibt eben auch einige Arbeiten, wo du dringend Unterstützung brauchen könntest. Alles klar. Dann ist es Zeit, sich über die Einstellung von Mitarbeitern Gedanken zu machen und sich einen oder mehrere neue Mitarbeiter zu suchen. Doch die sollten am besten genauso vielseitig sein, wie du selbst es bist. Und vor allem müssen sie sich mit deinem Unternehmen und der Idee die dahinter steht auch identifizieren. Doch bei der Suche und dann bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern musst du einiges beachten. Gerade das Thema Arbeitsrecht ist sehr komplex und wenn du frühzeitig Problemen vorbeugen willst, solltest du im Bilde sein. Deshalb haben wir hier für dich mal zehn Fakten zusammengestellt, auf die es ankommt und die sehr wichtig für dich sind.
Auf diese 10 Fakten musst du achten
- An einem Fachanwalt führt kein Weg vorbei
- Wenn es geht, verzichte auf befristete Verträge
- Baue auf den Werkstudent
- In der Probezeit gibt es keine fristlose Kündigung
- Achtung bei der Formulierung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutz ab dem 10. Mitarbeiter
- Du musst für die Stellenausschreibung Regeln beachten
- Kläre frühzeitig das Thema Überstunden
- Gestalte die Arbeitsplätze nach Vorschrift
- Lass dir deine Top-Leute nicht abwerben
Fakt 1: An einem Fachanwalt führt kein Weg vorbei
Wahrscheinlich dürfte dein Weg auch vom Angestellten hin zum Firmengründer geführt haben. Viele Nächte durchgearbeitet und sich den Traum von der Selbständigkeit hart erarbeitet. Das kennen viele. Doch irgendwann ist der Punkt gekommen, wo es so nicht mehr geht. Freunde haben dir zwar bisher immer geholfen, aber auch Freundschaftsdienste haben mal ein Ende. Also hast du die Möglichkeit, solche Leute in eine Festanstellung zu übernehmen. Doch spätestens in diesem Moment musst du dich mit dem Thema Arbeitsrecht befassen und zwar ernsthaft. Hier empfehle ich dir, die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzugehen. Den musst du ja nicht fest anstellen, keine Panik. Aber du brauchst einen Experten, der dich und dein Unternehmen kennt und der dir schnell zur Seite stehen kann, wenn seine Hilfe gefragt ist. Denk aber hier nicht von heute auf morgen, sondern blicke auch über den Tellerrand hinaus. Was ich damit sagen will ist, dass du einen Fachanwalt suchen sollst, der so fit ist, dass er auch helfen kann, wenn dein Unternehmen mit der Zeit wächst und vielleicht auch auf dem internationalen Markt tätig ist.
Fakt 2: Wenn es geht, verzichte auf befristete Verträge
Du wirst sicher denken, dass gerade am Anfang eines Startups am besten auf Mitarbeiter gesetzt werden sollte, die du mit einem befristeten Arbeitsvertrag ausstattest. Sollte etwas sein, dann kann man diesen ja schnell wieder kündigen aufgrund des Vertrages. Doch von dem Weg mit den befristeten Arbeitsverträge möchte ich dir abraten. Damit schadest du der Reputation deines Unternehmens und tust dir damit echt keinen Gefallen. Gerade am Anfang hast du selbst bei deinen festangestellten Mitarbeitern die Möglichkeit, diese zeitnah zu kündigen. Bei Startups ist es rechtlich oft so, dass hier noch kein vollwertiger Kündigungsschutz besteht und deshalb kannst du Mitarbeiter auch schneller entlassen, wenn die Notwendigkeit besteht. Du darfst nicht vergessen, dass du gerade mit einem befristeten Vertrag nur sehr schwer qualifiziertes Personal bekommen wirst.
Fakt 3: Baue bei der Einstellung von Mitarbeitern auf den Werkstudent
Gerade am Anfang mit begrenztem Budget kannst du als Arbeitskräfte für dein Unternehmen durchaus auf Studenten setzen. Auf diesem Weg bekommst du in den allermeisten Fällen gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu einem fairen Preis. Doch Vorsicht. Verzichte bitte da auf den Student mit Minijob und mache mit ihm lieber einen Vertrag als Werksstudent. Das hat nämlich einen Riesenvorteil für dich. Bei einem Werksstudent bist du davon befreit Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Beim Minijob ist dies nicht der Fall.
Fakt 4: In der Probezeit gibt es keine fristlose Kündigung
Immer wieder glauben Unternehmen, dass sie mit Mitarbeitern, die sich in der Probezeit befinden, leichtes Spiel haben, wenn es um das Thema Kündigung geht. Aber das stimmt nicht und deshalb solltest du hier sehr vorsichtig sein, wenn du dir nicht unnötigen Ärger einhandeln willst. Es gibt zwar Gründe, wo eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, aber da müssen dann schon sehr triftige Gründe vorliegen. Willst du deinen Mitarbeiter in der Probezeit entlassen, weil du mit seinen Leistungen nicht einverstanden bist, dann musst du auch als Startup eine Kündigungszeit von zwei Wochen einhalten.
Fakt 5: Achtung bei der Formulierung von Arbeitsverträgen
Schließt du mit einem Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag ab, dann ist dieser ab dem Zeitpunkt der Unterschrift rechtsgültig. Das bedeutet für dich, dass dieser Mitarbeiter gleichgestellt ist mit deinen Mitarbeitern, die schon länger bei dir beschäftigt sind. Du kannst dann solch einen Arbeitsvertrag nicht unbedingt mit einer Kündigungszeit von zwei Wochen wieder auflösen. Du musst genau darauf achten, wie du das Thema Vertragsauflösung und Kündigung im Vertrag geregelt ist. Und achte darauf, ob es etwas zu beachten gibt, was sich aus einem Tarifvertrag ergibt. Dies ist ein Punkt, wo du zumindest mal einen Rat bei einem Fachanwalt einholen solltest.
Fakt 6: Kündigungsschutz ab dem 10. Mitarbeiter
Ein ganz wichtiger Punkt den du wissen musst, betrifft das Thema Kündigungsschutz ab dem 10. Mitarbeiter. Hast du in deinem Unternehmen bereits zehn festangestellte Mitarbeiter, so gilt ab diesem Moment in vollem Umfang der Kündigungsschutz. Das heißt für dich, dass du jemanden nicht einfach mal so entlassen kannst, wenn du mit ihm nicht so ganz zufrieden bist. Da musst du dann schon sehr gute und vor allem belegbare Gründe vorbringen, damit diese Kündigung für dich nicht vor dem Arbeitsgericht endet. Für dich gelten folgende Kündigungsgründe, die alle rechtlich genau definiert sind:
- eine verhaltensbedingte Kündigung
- eine personenbedingte Kündigung
- eine betriebsbedingte Kündigung
Tipp für dich an dieser Stelle: Prüfe deine Mitarbeiter in der Probezeit ganz genau. Hier kannst du feststellen, ob dieser Mitarbeiter für dich auf Dauer wirklich geeignet ist und du langfristig mit ihm arbeiten willst. Gibt es da schon Zweifel, dann solltest du wirklich das Risiko einer Festanstellung mit ihm eingehen.
Fakt 7: Du musst für die Stellenausschreibung Regeln beachten
Zum Thema Stellenausschreibungen musst du vor allem das Gesetz gegen Diskriminierung kennen, welches es seit dem Jahr 2006 gibt. Ich will dir hier mal ein Beispiel geben. Sagen wir mal, du suchst eine erfahrene Sekretärin. Du schreibst in der Stellenausschreibung dann „Suche ältere Dame mit Erfahrung für das Sekretariat“. In diesem Fall könntest du theoretisch schon Schwierigkeiten bekommen, denn hier könnte ein jüngerer Mann gegen dich wegen Diskriminierung klagen. Ist jetzt zwar in der Praxis eher unwahrscheinlich, aber ich will dir damit einfach nur aufzeigen, dass du auf jeden Fall die Grundlagen des Diskriminierungsschutzes kennen solltest. Diese Grundlagen kannst du hier nachlesen.
Fakt 8: Kläre frühzeitig das Thema Überstunden
Gerade bei einem neugegründeten Startup wie bei dir, ist es normal, dass viel mehr Arbeit zu erledigen ist als dafür Mitarbeiter vorhanden sind. Also müssen Überstunden gemacht werden. Und genau das Thema Überstunden musst du in den Arbeitsverträgen genau regeln. Kommt es zu einer Trennung von einem deiner Mitarbeiter und es fehlt die nötige Kompensation bei den Überstunden, dann kann dies für dich im Nachgang der Trennung zu einer teuren Angelegenheit werden, wenn der Mitarbeiter Nachzahlungen von dir einfordert. Stellt sich heraus, dass du auch die festgelegte Grenze für Überstunden überschritten hast, dann gibt es obendrauf noch eine Ordnungsstrafe.Die rechtlich vertretbaren Überstunden sind im Arbeitszeitgesetz und außerdem auch in den Schutzgesetzen für besondere Personengruppen Zu den besonderen Personengruppen gehören Jugendliche, Schwangere oder Schwerbehinderte.
Tipp für dich an dieser Stelle: Selbst wenn du mit deinen Mitarbeitern zum Thema Überstunden eine mündliche Absprache getroffen hast, so muss diese trotzdem von dir nachweisbar sein.
Fakt 9: Gestalte die Arbeitsplätze nach Vorschrift
Am Anfang hast du sicher viele Gedanken im Kopf, was dein Unternehmen betrifft. Dein Business läuft prima, du brauchst mehr Mitarbeiter und stellst fleißig Mitarbeiter ein. Doch da taucht schon das nächste Problem auf. Wohin mit den neuen Mitarbeitern? Das Büro ist viel zu klein und ein neues Büro nicht so einfach von heute auf morgen zu mieten. In diesem Fall musst du auf eine ausreichende Gestaltung der Arbeitsplätze für deine Mitarbeiter achten. Dies sind:
- Die Arbeitsplätze müssen über ausreichend Luftraum verfügen
- Der Nichtraucherschutz muss zwingend eingehalten werden
- Deine Mitarbeiter muss eine ausreichende Bewegungsfläche zur Verfügung stehen
Fakt 10: Lass dir deine Top-Leute nicht abwerben
Ich glaube dass ich dir nichts Neues erzähle, wenn ich sage, dass Top-Leute am Markt gesucht werden und vor allem bei Startups in umkämpften Bereichen. Für dich besteht deshalb immer die Gefahr, dass deine Konkurrenz sich an den Top-Mitarbeitern von dir bedienen will. Nicht selten werden hier Angebote unterbreitet, die durchaus als unmoralisch bezeichnet werden können. Mit jedem Mitarbeiter geht dir dann auch Know-how verloren, was dir und deinem Unternehmen natürlich weh tut. Verhindern kannst du es im Endeffekt nicht, aber du kannst dagegen ein bisschen vorbeugen. Als denk daran, dass du in den Arbeitsvertrag eine angemessene Kündigungsfrist mit einbaust. Außerdem sollte zwingend eine Klausel zur Verschwiegenheit eingebaut werden, damit dein Erfolgsrezept nicht zur Konkurrenz getragen wird. Es wäre für dich auch möglich, Risiken bei einer außervertragliche Kündigung deines Mitarbeiters einzudämmen. Dafür könnten im Vertrag mögliche Strafen festgelegt werden.
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Über den Autor
Christian Neumann
BWL-Studium Fachrichtung Controlling und Unternehmensführung; 14 Jahre tätig als Projekt-Manager und Key-Account-Manager im Bereich Telekommunikation und IT; seit 10 Jahren selbständig im Bereich Projektplanung Online Business, SEO und Contenterstellung
Eine Antwort
Super Beitrag, danke hierfür. Wir sind gerade am überlegen ob wir den nächsten Mitarbeiter einstellen oder ob wir ihn weiterhin als Freelancer beschäftigen, jetzt kenn ich jedcoh einige argumente mehr