Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Kaufleute und Unternehmen eines bestimmten geographischen Gebietes eingetragen werden. In Deutschland führen die entsprechenden Amtsgerichten das Handelsregister, welches alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen enthält. Dazu gehören der Name, die Rechtsform sowie Informationen zu den Gesellschaftern und den Bilanzen des Unternehmens. Mittlerweile wird das Handelsregister nur noch elektronisch geführt, weswegen eine Anmeldung ausschließlich online erfolgt.
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Wer muss sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen?
Zuerst muss gesagt werden: Nicht jeder muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, denn der Eintrag hängt hier maßgeblich von deiner gewählten Rechtsform ab. Grundsätzlich sind jedoch alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich eintragen zu lassen. Mit dem Eintrag ins Handelsregister wirst du dann automatisch zum Kaufmann und musst dich an die dazugehörigen Pflichten halten. Zum Zeitpunkt einer Gründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:
- Eingetragene Kaufleute (e.K.)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG)
Kleingewerbetreibende hingegen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Hast du ein Kleingewerbe kannst du dich auch freiwillig eintragen lassen, denn durch einen Eintrag erhält der Name deines Unternehmens zusätzlich einen Schutz gegenüber ähnlich lautenden Firmennamen deiner Region. Wer also seinen Firmennamen im Geschäftsverkehr führen möchte, muss sich Ins Handelsregister eingetragen lassen. Doch unter bestimmten Faktoren, müssen sich auch Kleinbetriebe ins Register eintragen lassen. Diese Beurteilung hängt oftmals von deinem Jahresumsatz, von deinem Kapital und der Anzahl deiner Geschäftsvorgänge als auch der Anzahl der Beschäftigten ab.
Wie kann ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?
Willst du dich dann ins Handelsregister eintragen lassen, musst du dafür einen Notar aufsuchen. Dieser wird dann deine Rechtsverhältnisse prüfen. Ein zusätzlicher Berater wird mit dir zusammen alle wichtigen Informationen durchgehen. Er klärt dich auf welche Verpflichtungen du wahrnehmen musst und welche Konsequenzen sich für dich aus der Eintragung ergeben. Der Notar beglaubigt die anschließende Eintragung auch notariell. Die anfallenden Kosten für die Eintragung ergeben sich aus deiner Unternehmensgröße und deiner Rechtsform. Durchschnittlich kostet eine Anmeldung als Einzelunternehmer zwischen 200 und 300 Euro.
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Andreas Fricke und