Erfahre hier alle Voraussetzungen und Tipps
In die Selbstständigkeit starten als Vermieter von Unterkünften
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Inhaltsverzeichnis
- Gelegentliche Zimmervermietung und Meldepflichten
- Regelmäßige Vermietung mit dem Ziel ständiger Buchungen
- Zimmer vermieten mit Zusatz-Services
- Das komplette Haus vorübergehend oder langfristig vermieten
- Onlinemarketing für Vermieter von Ferienwohnungen
- Fazit
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Gelegentliche Zimmervermietung und Meldepflichten
Sobald ein Zimmer nicht für den Eigenbedarf genutzt, sondern gegen Bezahlung überlassen wird, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Hierbei muss nicht in jedem Fall ein Gewerbe angemeldet werden. Rücksprache ist zunächst mit dem Steuerberater sinnvoll. Er klärt den geplanten Umfang hinsichtlich Buchungsaufkommen und zu erwartender Einnahmen. Weniger detailliert, aber ausreichend zu den Bestimmungen am Ort, kann auch die zuständige Stadtverwaltung Fragen beantworten.
Regelmäßige Vermietung mit dem Ziel ständiger Buchungen
Soll ein Zimmer oft und am besten lückenlos an Feriengäste vermietet werden, ist eine Gewerbeanmeldung als Nebengewerbe erforderlich. Möglicherweise gelingt der Gewerbestart so gut, dass die Gewinngrenze die Ummeldung zum Hauptgewerbe erfordert. Bei der Analyse der lokalen Marktsituation und der voraussichtlichen Gewinneinschätzung dient ein fundierter Businessplan als Planungsgrundlage und -hilfe. Er wird ohnehin spätestens bei der Anmeldung von den zuständigen Behörden verlangt.
Zimmer vermieten mit Zusatz-Services
Vermieter von Zimmern möchten mit diesem Schritt in die Selbstständigkeit das Hamsterrad einer Anstellung hinter sich lassen und ein selbstbestimmtes, weniger stressiges Leben beginnen. Das ist aber eingeschränkt, sobald zur Zimmervermietung weiterer Service angeboten wird. Das kann für Monteurzimmer ein Brötchen- oder Wäscheservice sein, den die Vermieter an Partnerbetriebe übergeben. Zwischenreinigung und Endreinigung müssen nicht extra ausgewiesen werden, sind aber Teil von Beherbergungsverträgen. Sobald aber Frühstück als Service vorbereitet wird, ist die Zimmervermietung rechtlich betrachtet eine Reiseveranstaltung und der Vermieter somit Reiseveranstalter mit anderen Anmelde- und Abrechnungspflichten.
Das komplette Haus vorübergehend oder langfristig vermieten
Langfristige Vermietung ganzer Häuser verlangt eine ordentliche Marketing-Strategie und gute Belegungs-Logistik. Wer hier selbstbestimmtes Leben und Geschäftserfolg mit dem geringstmöglichen Aufwand vereinen möchte, kann sich bei Vermietungsportalen überregional bekannter machen. Beispielsweise lässt sich ein Ferienhaus mit Travanto erfolgreich vermieten. Das allein reicht nicht aus, hilft aber in der Startphase der Selbstständigkeit beim Einstieg in die Branche. Darüber hinaus sollte natürlich eine Website mit Belegungsplan aufgebaut und regelmäßig gepflegt werden. Dieser Weg ist auch der leichteste für die schnelle Kontaktaufnahme und eventuelle Reklamationsbearbeitung.
Onlinemarketing für Vermieter von Ferienwohnungen
Viele Anbieter der kleinen Hotellerie schlittern förmlich vom Start der Selbstständigkeit in einen intensiven Geschäftsbetrieb. Da ist vielleicht nicht sofort Zeit für die eigene Website. Um trotzdem ins Gespräch zu kommen, sind soziale Netzwerke die ultimative Kontaktbörse. Hier können sich die Vermieter vorstellen, erste Fragen beantworten und auf den Website-Status „coming soon“ und die sofortige Verfügbarkeit der Zimmer hinweisen. Durch Teilen und Kommentieren gehen solche Erstkontakte bestenfalls schneller viral als die Website online.
Fazit
Was tun mit dem Zimmer, wenn die Kinder ausgezogen sind? Oder gleich mit dem ganzen Haus, wenn ein Wegzug geplant ist? Eine Selbstständigkeit als Zimmervermieter bietet eine Lösung für beide Probleme und gleichzeitig einen hübschen Gewinn trotz Umnutzung. Zu Anmeldepflichten und gewählter Rechtsform des Unternehmens sollte unbedingt vor dem Geschäftsstart Absprache mit einem Steuerberater und allen zuständigen Behörden gehalten werden.
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