Firma oder Kind: Brauchen wir einen Mentalitätswechsel in Deutschland?
Selbstständig und schwanger: Das müssen Unternehmerinnen wissen!


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Firma oder Kind? Wer selbstständig und schwanger steht oft vor existenziellen Fragen.
Inhaltsverzeichnis
- Mutterschutz in Deutschland
- Selbstständig und schwanger = Keine staatliche Unterstützung?
- Als Selbstständige Anspruch auf Mutterschutz geltend machen
- Häufige Fragen (FAQ) zu selbstständig und schwanger
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Für viele ist es einer der schönsten Momente im Leben: Der Schwangerschaftstest ist positiv und bestätigt, was du innerlich vielleicht schon geahnt hast: Du erwartest ein Baby! Ganz unerheblich, ob du die Schwangerschaft schon lange geplant hast oder sie ganz überraschend kommt: Wenn diese Nachricht einen Sturm der Gefühle in dir auslöst, ist das ganz normal. Freude, Verwirrung, Aufregung und die Frage, wie es jetzt weitergeht – all das sind Gefühle und Gedanken, die jede schwangere Frau erlebt. Immerhin der Job ist den meisten sicher, denn Schwangere genießen einen ganz besonderen Schutz im Arbeitsrecht, aber was ist mit selbstständigen (werdenden) Müttern? Heißt es hier Kind oder Beruf? Diese und folgende Fragen zum Themenkreis „Selbstständig und schwanger“ beantworten wir in diesem Artikel:
- Wer stellt das Beschäftigungsverbot für Schwangere aus?
- Können Selbstständige Elternzeit nehmen?
- Haben Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
- Wer zahlt Mutterschaftsgeld bei Selbstständigen?
- Wie wird der Mutterschutz bei Selbstständigen gerechnet?
Mutterschutz in Deutschland
Seit 2018 gibt es ein modernisiertes Mutterschutzgesetz. Dieses garantiert schwangeren und stillenden Frauen Gesundheitsschutz. Gefährliche Arbeiten, Nachtschichten, Akkord- und Fließbandarbeit sind daher für Schwangere tabu. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz und sämtliche Prozesse so umgestalten, dass Gesundheitsgefährdungen für Mutter und Kind ausgeschlossen sind. Außerdem dürfen Arbeitgeber Frauen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Zusätzlich wird während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld gezahlt. Die Höhe richtet sich hierbei nach dem Durchschnittsverdienst. Auch vor Kündigungen sind Schwangere und frischgebackene Mütter sicher.
Selbstständig und schwanger = Keine staatliche Unterstützung?
So schön die Sache mit dem Mutterschutz auch ist: Einen Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit haben nur Eltern, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Für schwangere Selbstständige existiert dieser Anspruch leider nicht. Diese erhalten anders als Angestellte keinen vollen Lohnausgleich, wenn sie in ein Beschäftigungsverbot gehen – wenn also ihre Tätigkeit ein Risiko für sie selbst oder das Kind darstellt. Sie erhalten einen lächerlich geringen Lohnausgleich von maximal 13 Euro am Tag von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Obendrein muss zudem der eigene Ausfall im Betrieb kompensiert werden. Schwanger und Selbstständig bedeutet daher für viele Frauen ein Existenzrisiko. Sie müssen sich entschieden: Firma oder Kind.
Für diese Ungleichbehandlung gibt es keine Rechtfertigung. Im Gegenteil: Es ist wider jeglicher Logik und schlicht ungerecht. Denn immerhin hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, selbstständige Frauen stärker zu fördern und zu unterstützen. Schwangere Selbstständige werden vor eine schwere Wahl gestellt, während Männern diese Entscheidung nicht abverlangt wird. Die Folge: Wer selbstständig und schwanger ist, arbeitet oft bis kurz vor der Geburt und riskiert so schwere Folgen für die eigene Gesundheit – und die des Kindes. Es braucht dringend einen Mentalitätswandel in Deutschland. Selbstständigkeit und Schwangerschaft müssen besser vereinbar sein. Eine Petition der Initiative #mutterschutzfüralle brachte das Thema deshalb nun in den Bundestag ein.
Als Selbstständige Anspruch auf Mutterschutz geltend machen
Wie bereits erwähnt können auch selbstständige Schwangere Mutterschaftsgeld beantragen. Abhängig von der Art der Krankenversicherung muss des Mutterschaftsgeld bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden.
1. Selbstständig plus gesetzliche Krankenversicherung
Selbstständige Unternehmerinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld können Mutterschaftsgeld beziehen. Die Höhe des Krankengeldes wird auf Grundlage des Einkommens der Versicherten berechnet. Etwa mit 70% des Einkommens, was vor Beginn des Mutterschutzes zu Grunde lag können schwangere Unternehmerinnen rechnen.
2. Selbstständig plus Private Krankenversicherung
Schwangeren Unternehmerinnen, die privat krankenversichert sind, steht hingegen kein Mutterschaftsgeld zu. Je nach Vereinbarung ist es jedoch möglich, einen Pauschalbeitrag von der Krankenkasse zu erhalten. Hier lohnt es sich für Schwangere, sich beraten zu lassen.
3. Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt
Wer selbstständig und schwanger ist, hat außerdem die Option, Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Schwangere in der privaten Krankenversicherung versichert ist oder als Geringverdiener bei ihrem Ehepartner mitversichert ist. Jedoch erhalten schwangere Selbstständige die Leistung nur dann, wenn sie mindestens in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind oder bis zur Schwangerschaft waren.
4. Finanzielle Unterstützung vom Sozialamt
Wer von den zuvor genannten Optionen ausgeschlossen ist, kann Leistungen vom Sozialamt beantragen. Dafür muss ein Antrag auf Hilfe in einer besonderen Lebenslage gestellt werden. Hier gibt es jedoch keine finanzielle Unterstützung für das Unternehmen selbst.

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Häufige Fragen (FAQ) zu selbstständig und schwanger
Der behandelnde Arzt stellt für Schwangere ein ärztliches Beschäftigungsverbot aus, wenn die Tätigkeit mit gesundheitlichen Risiken für die Schwangere und das ungeborene Kind verbunden ist. Der Arbeitgeber kann zudem grundsätzlich ein generelle Beschäftigungsverbot aussprechen.
Ob Selbstständige Mutterschaftsgeld erhalten hängt von der Art ihrer Krankenversicherung ab. In jedem Fall ist das Mutterschutzgeld von schwangeren Selbstständigen nicht identisch mit dem, das Angestellte erhalten.
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Über den Autor

Luisa Kleinen
Luisa wurde 1996 in Bonn geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten Staatsexamen (Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Medienstrafrecht) an der Universität zu Köln. Parallel zu ihrem Studium war sie einige Jahre als Studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH-Köln tätig. Dadurch erhielt sie einen tiefen Einblick in das Medien-, IT- und Datenschutzrecht und sammelte erste redaktionelle Erfahrungen. Später arbeitete sie als Assistenz der Geschäftsführung in einem Gastronomiebetrieb und erweiterte hier ihre Kenntnisse im Personal- und Projektmanagement. Nach ihrem Praktikum in der Redaktion von Gründer.de, ist sie seit Juli 2022 als Junior Legal Managerin bei Digital Beat und Gründer.de tätig.