Hier gibt es einige Auflagen, die es zu beachten gilt
Selbstständig machen als Erzieherin mit strengen Voraussetzungen
Andreas Fricke und Leoni Schmidt
| 05.08.2025
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Auch als Erzieherin kannst du dich selbstständig machen. Hier gibt es jedoch strenge Auflagen
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen für das Selbstständig machen als Erzieherin
- Räumlichkeiten: Anforderungen, Ausstattung und Genehmigung für die Kinderbetreuung
- Businessplan & Konzept: Schritt für Schritt zur eigenen Kinderbetreuung
- Qualifizierung, rechtliche Rahmenbedingungen und finanzielle Aspekte
- Verdienst als selbstständige Erzieherin
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zum Selbstständig machen als Erzieherin
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
- Voraussetzungen für das Selbstständig machen als Erzieherin
- Räumlichkeiten: Anforderungen, Ausstattung und Genehmigung für die Kinderbetreuung
- Businessplan & Konzept: Schritt für Schritt zur eigenen Kinderbetreuung
- Qualifizierung, rechtliche Rahmenbedingungen und finanzielle Aspekte
- Verdienst als selbstständige Erzieherin
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zum Selbstständig machen als Erzieherin
Voraussetzungen für das Selbstständig machen als Erzieherin
Die Selbstständigkeit als Erzieherin oder Erzieher bietet attraktive Berufschancen – und das nicht nur wegen des akuten Fachkräftemangels in der Kinderbetreuung. Laut Prognosen der Bertelsmann Stiftung werden bis 2030 bundesweit über 100.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt, um den Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen und Kitas zu bewältigen. In einzelnen Regionen könnte sich der Bedarf noch deutlich erhöhen.
Doch allein Freude an der Arbeit mit Kindern genügt nicht; der Staat stellt umfangreiche Anforderungen an Ausbildung, Eignung und Rahmenbedingungen, die je nach Bundesland variieren. Hier die wichtigsten Voraussetzungen:
- Ausbildung als Erzieherin, Sozialpädagoge oder Tagesmutter
- geeignete Räumlichkeiten
- hohes Organisationstalent
- guter Umgang mit Stress
- Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten
Wer sich selbstständig machen als Erzieher/in möchte – zum Beispiel in der Kindertagespflege als Tagesmutter oder Tagesvater – benötigt in der Regel eine anerkannte pädagogische Qualifikation. Bundesweit gilt nach § 43 SGB VIII, dass dafür mindestens 160 Unterrichtsstunden Grundqualifizierung vorgeschrieben sind. Diese beinhalten u. a. einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind, Module zu Kinderschutz und Entwicklungspsychologie. In vielen Regionen wird zusätzlich ein Aufbaumodul auf 300 Unterrichtsstunden empfohlen oder verlangt.
Die Kosten für die Qualifizierung liegen – je nach Bundesland und Träger – meist zwischen 300 und 800 €. Manche Kommunen übernehmen die Gebühren ganz oder teilweise. Quereinsteiger/innen können an kompakten berufsbegleitenden Kursen teilnehmen, die oft sechs bis neun Monate dauern.
Für alle, die sich als Erzieher/in selbstständig machen wollen, ist eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamts erforderlich, wenn
- mehr als 15 Stunden pro Woche,
- über mindestens drei Monate hinweg
- gegen Entgelt
Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern betreut werden.
- Die angebotene Betreuung muss vergütet werden.
- Die Arbeitszeit beträgt mehr als 15 Stunden die Woche und ist auf mindestens drei Monate ausgelegt.
- Die Betreuung findet außerhalb der elterlichen Wohnräume statt.
- Es werden bis zu fünf Kinder betreut.
- Es muss eine Eignungsfeststellung durchlaufen werden.
- Ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgezeigt werden.
- Man braucht ein Attest, dass man gesund ist.
- Oft ist auch eine Schufa-Auskunft notwendig.
Zur Erteilung müssen bundesweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung (Eignungsfeststellung)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitsattest
- Geeignete Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung
Manche Jugendämter verlangen zusätzlich eine Schufa-Auskunft. Maximal dürfen in der Kindertagespflege gleichzeitig fünf Kinder betreut werden.
Der Fachkräftebedarf ist hoch: Laut Statistischem Bundesamt begannen 2022 rund 12 % mehr Menschen eine Erzieherausbildung als im Vorjahr – ein deutlicher Hinweis auf die guten Chancen, wenn man sich als Erzieher/in selbstständig machen möchte.
Räumlichkeiten: Anforderungen, Ausstattung und Genehmigung für die Kinderbetreuung
Die Räume für die Kinderbetreuung müssen hohe gesetzliche und sicherheitstechnische Standards erfüllen. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und Trägertyp (z.B. städtisch, kirchlich, privat). Das Jugendamt berät dich zu regionalen Besonderheiten und prüft die Räume im Rahmen der Betriebserlaubnis. Checkliste: Vor der Begehung durch das Jugendamt sollten folgende Punkte in jedem Fall erfüllt sein:
- Räumlichkeiten für Bewegung, Spiele und Ruhemöglichkeiten
- Absicherung von möglichen Gefahren wie Steckdosen und scharfen Kanten
- ausreichend Hochstühle und Sitzmöglichkeiten für gemeinsames Essen
- Beschäftigungsmaterialien die zur Entwicklung der Kinder beitragen
- Wickeltisch, wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden
- Wald, Park und Spielplätze in erreichbarer Nähe oder einen eigenen Garten
Das Jugendamt kann nicht nur im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, sondern auch während des laufenden Betriebs unangekündigte Kontrollen der Betreuungsräumlichkeiten durchführen. Damit wird die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards sichergestellt.
Tipp: Halte eine aktuelle Checkliste zur Raum- und Sicherheitsprüfung bereit!
Businessplan & Konzept: Schritt für Schritt zur eigenen Kinderbetreuung
Nachdem die wichtigsten Voraussetzungen für das Selbstständig machen als Erzieher/in erfüllt sind, ist ein detaillierter Businessplan unerlässlich. Er dient nicht nur als Nachweis für Behörden und Förderstellen, sondern überzeugt auch Eltern und Kooperationspartner vom individuellen Betreuungskonzept. Wichtige Inhalte sind unter anderem Zielgruppe, pädagogisches Profil, Betreuungszeiten, Personalstruktur, Konzept zur Bildungsdokumentation und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
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Qualifizierung, rechtliche Rahmenbedingungen und finanzielle Aspekte
Seit einigen Jahren setzen immer mehr Bundesländer auf das Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) als Standard. Es umfasst nicht nur die 160 Stunden tätigkeitsvorbereitende Schulung, sondern zusätzlich rund 140 Stunden tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, etwa 140 Stunden Selbstlernphasen sowie ein Praktikum in einer Kita und einer Kindertagespflegestelle. Der Abschluss erfolgt in der Regel mit einem Kolloquium und einem offiziellen Zertifikat.
Wer bereits vor der Einführung des QHB nach der alten 160-Stunden-Regel qualifiziert wurde, muss in einigen Bundesländern eine Nachqualifizierung absolvieren, um den neuen Standards zu entsprechen.
Finanziell profitieren selbstständige Tagespflegepersonen davon, dass ihre Tätigkeit in der Regel freiberuflich nach § 18 EStG eingestuft wird – eine Gewerbeanmeldung ist also nicht erforderlich, solange keine gewerblichen Zusatzangebote (z. B. Verkauf von Mahlzeiten an Externe) betrieben werden. Die Jugendämter erstatten häufig anteilig die Kosten für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung. Unverzichtbar ist außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Verdienst als selbstständige Erzieherin
Der Verdienst als selbstständig tätige/r Erzieher/in – etwa in der Kindertagespflege – hängt stark von Region, Trägerstruktur und individueller Qualifikation ab. Der durchschnittliche Stundensatz pro Kind liegt bundesweit zwischen 3,00 € und 7,00 €. Der Bundesverband für Kindertagespflege empfiehlt einen Richtwert von 5,50 € pro Stunde. In Westdeutschland und in Ballungsräumen sind die Sätze in der Regel höher als in ländlichen Gebieten.
Für angehende Erzieher/innen im PiA-Modell (Praxisintegrierte Ausbildung) gilt der Tarif TVöD-SuE. Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt die Vergütung derzeit rund 1.402 € brutto pro Monat (Stand 2023). Je nach Träger können Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld hinzukommen.
Mit Zusatzqualifikationen (z. B. Sprachförderung, Integration, Inklusion) oder einer Leitungsfunktion lässt sich das Einkommen um bis zu 400 € pro Monat steigern.
Fazit
Die Selbstständigkeit als Erzieher/in erfordert eine gründliche Vorbereitung und die Erfüllung gesetzlicher Auflagen. Informiere dich frühzeitig über die Anforderungen in deinem Bundesland, die passende Rechtsform, Förderprogramme und Qualifikationsmöglichkeiten – insbesondere wenn du als Quereinsteiger/in startest. Mit einem durchdachten Konzept, guter Absicherung und Engagement kannst du nicht nur deine berufliche Zukunft sichern, sondern auch aktiv dem Fachkräftemangel und dem Mangel an Betreuungsplätzen entgegenwirken.
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Häufige Fragen (FAQ) zum Selbstständig machen als Erzieherin
Der Staat gibt hier einige Regelungen vor, die man bei einer Selbstständigkeit beachten muss:
1. Ausbildung als Erzieherin, Sozialpädagoge oder Tagesmutter
2. geeignete Räumlichkeiten
3. hohes Organisationstalent
4. guter Umgang mit Stress
5. Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten
1. Räumlichkeiten für Bewegung, Spiele und Ruhemöglichkeiten
2. Absicherung von möglichen Gefahren, wie Steckdosen und scharfe Kanten
3. ausreichend Hochstühle und Sitzmöglichkeiten für gemeinsames Essen
4. Beschäftigungsmaterialien die zur Entwicklung der Kinder beitragen
5. Wickeltisch, wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden
6. Wald, Park und Spielplätze in erreichbarer Nähe oder einen eigenen Garten
Wie viel man genau als selbstständige Erzieherin verdient, lässt sich schwer pauschal sagen, da dies von Region zu Region unterschiedlich ist. Nach offiziellen Zahlen liegt der Verdienst pro Stunde und Kind zwischen 3 und 7 Euro. Der Tagesmütterverband empfiehlt 5,50 Euro pro Stunde. Das klingt erstmal wenig, rechnet man das jedoch hoch, ergibt das bei 35 Stunden pro Woche zu je fünf Euro, 700 Euro pro Kind. Betreut man also mehrere Kinder, kommt da schon ein guter Beitrag zusammen.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.
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Eine Antwort
Sehr geehrte Frau Leonie Schmidt,
ich fand ihren Artikel wirklich hilfreich und frage mich nun ist ein Startkapital für das Eröffnen einer Kita notwendig und wenn ja wie hoch muss das Start- Eigenkapitral sein?
Liebe Grüße
Sandra Schmitz